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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. August 2017, 09:52 
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Beiträge: 72
Wohnort: Weserbergland
Hi,

100 km ist ja nicht aus der Welt. Schau mal bei ebay Kleinanzeigen nach Autotransport. Da inserieren immer wieder kleinere Speditionen, die ein Auto oder auch einen Trecker transportieren. Wenn kein Zeitdruck da ist und die den Transport zwischendurch als Lückenfüller machen können, auch nicht so teuer.

Ich habe schon ein Auto und ein Motorrad transportieren lassen. Preis zwischen 50 Cent pro Kilometer (Motorrad) und 1,20 Euro pro Kilometer (Auto), jeweils einfache Strecke.


Gruß Klaus

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http://www.ackerdiesel.de


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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. August 2017, 09:54 
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Registriert: Freitag 9. August 2013, 21:41
Beiträge: 35
Hallo,
wo steht der Traktor? Wo muss er hin?
Bin Sonntag oder Montag in der Gegend und darf 3.5to ziehen.

Gruß
Uwe


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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. August 2017, 13:10 
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Registriert: Mittwoch 6. Juni 2007, 12:36
Beiträge: 301
Zitat:
Normalerweise Kurzzeitkennzeichen ( 5 Tage), da aber keine HU, gilt Kurzzeitkennzeichen nur im Zulassungsbezirk.
Leider nein, KZK generell nur mit HU.
Zitat:
Rote Schilder einen erlaubt, ist ja eine Überführung! :mrgreen:
Auch nein, rote Schilder nur für Händler, für private Überführungen sind ja die KZK gedacht.

Gruß
Bernhard


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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. August 2017, 13:16 
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Registriert: Samstag 2. März 2013, 16:53
Beiträge: 636
100km auf eigener achse würde ich definitiv nicht machen. Habe bei meinem damals auch drüber nachgedacht aber mich dann entschlossen einen bekannten mit 7,5t und anhänger gefragt. Als ich dann zuhause war habe ich die kiste tüv und h kennzeichen fertig gemacht. Bin dann hier die ersten 15km gefahren und es flog mir bei der 1sten fahrt die wasserpumpe um die ohren geflogen

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Fiskars x27
IHC / MC Cormick D439
BGU SP 10 HZ

Der Pferd der hat vier Beine, wenn Pferd nicht hat umfallt


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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. August 2017, 13:46 
Zitat:
Hallo,
wo steht der Traktor? Wo muss er hin?
Bin Sonntag oder Montag in der Gegend und darf 3.5to ziehen.
Gruß
Uwe
Zuschlagen! :klatsch:


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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. August 2017, 14:09 
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Registriert: Mittwoch 5. Mai 2010, 13:05
Beiträge: 289
Wohnort: 88175 Wildwestallgäu
nochmal für die rote Nase:

Im Gegensatz zu den roten Kennzeichen, die ausschließlich für gewerbliche KFZ Händler bestimmt sind, sind die Kurzzeitkennzeichen auch für Privatleute verfügbar. Dabei ist zu beachten, dass ein Kurzzeitkennzeichen nur an einem Fahrzeug benutzt werden darf. Eine wechselnde Verwendung an mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig. Des Weiteren ist zu beachten, dass für die Zulassung eines Kurzzeitkennzeichens nun die Vorlage der Fahrzeugpapiere und eines gültigen HU Nachweises notwendig ist. Die Vorlage kann bei den meisten Zulassungsstellen auch in Kopie erfolgen.

Sollte die Vorlage einer gültigen HU nicht möglich sein, wird das Kurzzeitkennzeichen für Fahrten innerhalb des Zulassungsbezirkes eingeschränkt.

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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. August 2017, 14:35 
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Registriert: Samstag 2. März 2013, 16:53
Beiträge: 636
Zitat:
Zitat:
Hallo,
wo steht der Traktor? Wo muss er hin?
Bin Sonntag oder Montag in der Gegend und darf 3.5to ziehen.
Gruß
Uwe
Zuschlagen! :klatsch:

Würde ich auch sagen!!!!

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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. August 2017, 15:31 
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Moderator
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Beiträge: 12996
Zitat:
nochmal für die rote Nase:

Im Gegensatz zu den roten Kennzeichen, die ausschließlich für gewerbliche KFZ Händler bestimmt sind, sind die Kurzzeitkennzeichen auch für Privatleute verfügbar. Dabei ist zu beachten, dass ein Kurzzeitkennzeichen nur an einem Fahrzeug benutzt werden darf. Eine wechselnde Verwendung an mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig. Des Weiteren ist zu beachten, dass für die Zulassung eines Kurzzeitkennzeichens nun die Vorlage der Fahrzeugpapiere und eines gültigen HU Nachweises notwendig ist. Die Vorlage kann bei den meisten Zulassungsstellen auch in Kopie erfolgen.

Sollte die Vorlage einer gültigen HU nicht möglich sein, wird das Kurzzeitkennzeichen für Fahrten innerhalb des Zulassungsbezirkes eingeschränkt.
Was, so ein Zirkus ist das heute ? :schreck: :schreck: :schreck:
früher war doch alles besser :mrgreen:

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:dolmar: was denn sonst ? :schreck:
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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. August 2017, 15:35 
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† verstorben 2019
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hallo
hier ein auszug vom adac.
Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung
Durch die Ausstellung einer amtlichen Zulassungsbescheinigung (alt: Fahrzeugschein) ist künftig eine Mehrfachnutzung erschwert. Damit werden voraussichtlich auch die rechtlichen Probleme beseitigt, die bei Fahrten im Ausland aufgrund der bislang fehlenden amtlichen Eintragungen entstanden sind.

Ort der Kennzeichenausstellung
Nach neuem Recht kann das Kennzeichen sowohl am Wohnsitz des Halters als auch am Standort des Fahrzeuges ausgestellt werden. Sofern sich eine Person mit Wohnsitz in München spontan zum Kauf eines Fahrzeugs in Hamburg entscheidet, kann das Kurzzeitkennzeichen zukünftig auch in Hamburg beantragt werden.

Hauptuntersuchung
Zukünftig dürfen Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen ohne Nachweis der durchgeführten Hauptuntersuchung innerhalb des Zulassungsbezirks nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle gefahren werden; das Fehlen der gültigen Hauptuntersuchung und die Beschränkung der erlaubten Fahrt wird dabei im Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens vermerkt.
Wurde bei einer Hauptuntersuchung ein Mangel am Fahrzeug festgestellt, dürfen mit dem Kurzzeitkennzeichen neben Fahrten zur Untersuchungsstelle auch Fahrten zum Zweck der unmittelbaren Reparatur geringer oder erheblicher Mängel im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk durchgeführt werden. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung als verkehrsunsicher eingestuft wurde; damit soll verhindert werden, dass Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, die die Verkehrssicherheit in erheblichem Maße beeinträchtigen.

gruss aus de palz

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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. August 2017, 15:38 
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† verstorben 2019
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hallo
vergessen: ein telefonat mit der zulassungsstelle kann aber alle unklarheiten beseitgen.

gruss aus de palz

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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. August 2017, 17:42 
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Danke euch Leute :) Sonntag bzw Montag fällt aus, weil ich da wieder nach Ingolstadt muss (Praktikum geht noch bis Ende September...). Ich habe jetzt einen Abschleppwagen für 4 Stunden für 120 Euro gemietet, ist für mich am flexibelsten.

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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. August 2017, 19:06 
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Den darfst Du fahren?

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Gruss,
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BeitragVerfasst: Freitag 18. August 2017, 17:47 
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Ja, der hat unter 3,5 Tonnen, hab mit denen geredet, es sei kein Problem den Traktor zu transportieren

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BeitragVerfasst: Freitag 18. August 2017, 19:33 
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Mit Traktor drauf ? :KK:

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Albert Einstein: Ich bin nicht sicher, mit welchen Waffen der dritte Weltkrieg ausgetragen wird, aber im vierten Weltkrieg werden sie mit Stöcken und Steinen kämpfen.

Jede Menge :dolmar:


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BeitragVerfasst: Freitag 18. August 2017, 20:10 
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1,85Tonnen Traktor + Abschleppwagen < 3,5T? Würde mich auch sehr wundern!

Gr Nederbelg

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BeitragVerfasst: Samstag 19. August 2017, 08:58 
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das *kann* nicht gehen.

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BeitragVerfasst: Samstag 19. August 2017, 21:29 
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WARUM NICHT

1,85 zuladung
Träger kann also 1.65 t wiegen und so was gibt es!

350kg Überladung würden den Führerschein nicht gefährden.

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MFG
Balu

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BeitragVerfasst: Sonntag 20. August 2017, 10:50 
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Ich glaube, da solltest du noch mal nachdenken... :roll:

Es zählt bei 3,5t das tatsächliche Gewicht (inclusive Personen Tankfüllungen bis zum Fensterputztuch)!

Es wird auch zwischen einem, der auch schwerere Fzg fahren darf und das Fahrzeug überladen hat,
und jemandem, der das auch macht und zusätzlich auch noch die Fahrerlaubnis für über 3,5t nicht besitzt unterschieden!

Genau genommen fährt er dann ohne Führerschein, wenn das rauskommt oder gar was passiert, möcht ich nicht derjenige sein! :kopfschuettel:

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BeitragVerfasst: Sonntag 20. August 2017, 12:17 
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Die gängigen 3,5to Autotransporter haben zw. 1,5 und 1,6to Nutzlast.
Bei der angepeilten Ladung ist er da schon nur mit der Überladung in den Punkterängen. Aber OK, muss er selber wissen.

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BeitragVerfasst: Sonntag 20. August 2017, 12:23 
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kleine Ergänzung: den 323 strippen: Ackerschiene, Unterlenker, AHK, Oberlenker und Hubstreben ab, auch das Frontgewicht (wenn vorhanden, das war nicht bei jedem 323 dran ab Werk und fehlt beim angebenen Leergewicht. Evtl. liegt vor dem Motor / hinter derm Kühler noch ein Gussgewicht. Mein 323 hatte damals ganz knapp unter 2to...(mit Überrollbügel).

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