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Wiederholungskennzeichen, grüne Nr und Co
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Seite 1 von 4

Autor:  Deleted_2021-03-04 [ Dienstag 12. Dezember 2017, 10:55 ]
Betreff des Beitrags:  Wiederholungskennzeichen, grüne Nr und Co

Guten Morgen,

ich weiß nicht so Recht wo das hin gehört, ggfs. bitte verschieben.

Mir fällt auf das neben der Ladungssicherung die Vorschriften für Wiederholungskennzeichen und Co mit allen "Nebenwirkungen" wie Steuerhinterziehung, Kennzeichenmissbrauch und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz als Kavaliersdelikt gesehen wird.

Egal ob Hobbyholzer, Nebenerwerbslandwirt oder Vollerwerbslandwirt.

Beispiel dazu:

Ein Gemüseproduzent für Salat in der Nordheide (mit Zweigniederlassung in M- V) fährt mit Schlepper 50 km/ h volle Kanne durch´s Dorf, am Schlepper hängt ein ausgemusterter 3 Achser LKW Anhänger mit 26 t zZG. Der Hänger ist voll beladen, hat Wiederholungskennzeichen und 25 km/ h Schild, also Zulassungsfrei.

Der Hänger ist Druckluftgebremst, aufgrund fehlenden Vorschriften hat der Hänger keinen TÜV, der Zustand der Bremse ist unbekannt.

Hier besteht klar die Vorschrift, wenn 25 km/ h, dann darf auch nur 25 km/ h gefahren werden.

Nicht wenige kaufen Rückewägen, 25 km/ h Schild dran, Wiederholungskennzeichen, dass ganze aber hinter einem 40 km/ h Schlepper.

Mal ganz davon abgesehen das LoF nicht immer vorliegt.

Bin gespannt....

MfG Berlin

Autor:  Hotzenwaldlogger [ Dienstag 12. Dezember 2017, 11:18 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Wiederholungskennzeichen, grüne Nr und Co

der 25km/h braucht eine Betriebsgenehmigung
da wird geschaut ob der sachgerecht ist
auf eine regelmässige Nachprüfung (TüV) wird in dieser Kategorie verzichtet.

Dass jemand schneller fährt als erlaubt soll gelegentlich vorkommen. Auch ohne Anhänger :mrgreen:

Manchmal kontrollieren das so Leute in seltsamen Gewändern. Manchen als Rennleitung bekannt.

Man kann jemanden auch denunzieren, wenn die Behörden ihrer Kontrollpflicht nicht nachkommen.

Autor:  Deleted_2021-03-04 [ Dienstag 12. Dezember 2017, 11:47 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Wiederholungskennzeichen, grüne Nr und Co

Ja, dass mal jemand zu schnell fährt soll vorkommen.

Fall 3: Der Vollerwerbslandwirt ist mit 2 8t Anhängern, beladen mit Weizen, unterwegs. Fährt Dauergeschwindigkeit 45- 50 km/ h, Anhänger zulassungsfrei mit 25 km/ h Schildern, Wiederholungskennzeichen.

Fall 4: Der Vollerwerber kauft einen neuen Ballenwagen für Rundballen. Kachelt mit 45 durch´s Dorf, dauernd, nicht nur ab und zu. Und wie gehabt, 25 km/ h Schild, Wiederholungskennzeichen.

Begründung, ich hab´ ihn mal gefragt, den brauche ich 3 x im Jahr, dafür TÜV, lohnt nicht, die 55 €.

Genau das meine ich. Das kann es doch nicht sein das hier die Meinung vorherrscht, Kavaliersdelikt.

Nicht wenige Vollerwerber sind der Auffassung, wir zahlen schon genug. zum einen die Vorteile der höheren Geschwindigkeiten nutzen wollen, zum anderen die Nachteile der 25 km/ h Regelung ignorieren.

MfG Berlin

Autor:  linksradler [ Dienstag 12. Dezember 2017, 11:51 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Wiederholungskennzeichen, grüne Nr und Co

Zitat:
Fährt Dauergeschwindigkeit 45- 50 km/ h,Anhänger zulassungsfrei mit 25 km/ h
das muss man nachweisen, es steht dir dann frei das anzuzeigen

Autor:  Subfossil [ Dienstag 12. Dezember 2017, 12:10 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Wiederholungskennzeichen, grüne Nr und Co

Bei uns ist die Rennleitung seit längerem an der Sache dran, die größeren Betriebe fahren hier inzwischen alle mit 40km/h Anhänger die TÜV haben und auch zweijährig zum Bremsen Test müssen.

Ich würde niemanden anzeigen, allein schon weil ich selbst auf dem Land wohne, gute Kontakte und Nachbarschaft auch und vor allem mit den Landwirten pflege und man nie weiß wann man mal wieder die Hilfe des nächsten Bauern braucht.
Wenn es aber zu massiven Problemen kommt sollte man versuchen zu reden.

Und noch etwas, bei, 26 Tonnen am Haken hat der Fahrer des Gespann ein ganz natürliches Interesse daran das die Bremsen funktionieren... :echt:
(ich spreche aus Erfahrung, habe selbst mal solche Geschosse mit 27 Tonnen Nutzlast, Gesamtgewicht ~50 Tonnen beruflich gefahren)

Autor:  doppelfischkopp [ Dienstag 12. Dezember 2017, 12:54 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Wiederholungskennzeichen, grüne Nr und Co

Moin,

sieh' es doch auch einmal andersherum:

Es gibt auch kleine Höfe, die ihre Anhänger tatsächlich nur ein paar Tage im Jahr benutzen und trotzdem eine große Flotte haben, weil die Anhänger spezialisiert sind (mit einem Ladewagen kann man nun einmal keinen Sand fahren). Dabei werden die 25 km/h auch eingehalten.
Und jetzt soll jeder, z.B. über 1000 Euro bei 10 Anhängern, TÜV und Steuern bezahlen, nur weil sich einige wenige nicht daran halten?

Es sollte einfach mehr kontrolliert werden. Die Polizeiwagen haben doch geeichte Tachos und sind zumeist mit zwei Beamten besetzt, das sollte doch genügen. :mrgreen:

Viele Grüße

dfk

Autor:  salomon [ Dienstag 12. Dezember 2017, 12:59 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Wiederholungskennzeichen, grüne Nr und Co

Hallo,

mit den zulassungsfreien Hängern ist das so eine Sache. Viele haben einen und machen sich keine Gedanken.
Da fehlt neben dem 25 km Schild auch auch das Folgekennzeichen. Die meisten sind sich gar nicht bewußt,
das das fehlende 25 km Schild mit einem fahren ohne Zulassung gleichkommt und wundern sich dann, wenn sie
massiven Ärger bekommen.

Viele haben auch keine Betriebshaftpflicht, die für Schäden durch 25 km Hänger aufkommt.

Für die Verkehrssicherheit ist dort der Halter verantwortlich, d.h. es ist in regelmäßigen Abständen die Verkehrssicherheit
zu überprüfen.

Neben dem eigentlichen zu schnell fahren (in der Regel eine Ordnungswidrigkeit), können auch noch andere Tatbestände
zum Tragen kommen, wie z.B. fahren ohne entsprechende Fahrerlaubnis, fahren ohne Zulassung, fahren ohne ausreichenden
Versicherungsschutz.

Nebenbei bemerkt triff das ganze nicht nur den zu schnellen Fahrer, sondern auch noch den Halter, falls er den Fahrer nicht
nachweislich auf den Umstand hingewiesen hat, das mit dem Hänger nur 25 km gefahren werden dürfen.

Autor:  Alex. [ Dienstag 12. Dezember 2017, 13:35 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Wiederholungskennzeichen, grüne Nr und Co

Wir hatten auch mal einen 8 Tonnen Kipper als 40kmh Ausführung und 25kmh Schild.
Da der Kipper nur zur Getreideernte verwendet wurde waren es nur 2-3 Tage im Jahr. Dafür dann regelmäßig Steuer und TÜV usw sind halt Kosten die man vermeiden möchte.
Aber wie heißt es so schön, wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein

Autor:  Subfossil [ Dienstag 12. Dezember 2017, 14:12 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Wiederholungskennzeichen, grüne Nr und Co

Es ist überhaupt kein Problem mit dem Folge Kennzeichen zu fahren, man muss sich dann nur an die vorgeschrieben 25km/h halten. (so wie ich mit dem PKW Anhänger auch nur 80/100km/h fahren darf, auch wenn das Auto locker 200 schafft)

Wer sich nicht daran hält (ich gehöre sowohl mit dem PKW als auch mit dem Trecker ab und an dazu) muss halt damit rechnen das die Rennleitung mal ein Bußgeld Bescheid schickt und braucht sich dann auch nicht zu beschweren...

Autor:  burgund [ Dienstag 12. Dezember 2017, 14:12 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Wiederholungskennzeichen, grüne Nr und Co

@berlin3321 , bist du von der Stadt auf`s Dorf gezogen? :pfeifen:

Autor:  egnaz [ Dienstag 12. Dezember 2017, 14:50 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Wiederholungskennzeichen, grüne Nr und Co

Hallo berlin,
du jetzt auch hier um zu provozieren! :mrgreen: :hihi:
Das Thema ist in diesem Forum auch schon oft genug durchgekaut worden.
Wenn es dich stört, wenn andere sich nicht an Gesetze und Vorschriften halten, musst du denen deine Meinung sagen, oder sie anzeigen. Ich verstehe nicht, was du mit diesem Beitrag bezwecken willst.

Autor:  lutz11 [ Dienstag 12. Dezember 2017, 14:57 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Wiederholungskennzeichen, grüne Nr und Co

am Schlepper hängt ein ausgemusterter 3 Achser LKW Anhänger mit 26 t zZG. Der Hänger ist voll beladen, hat Wiederholungskennzeichen und 25 km/ h Schild, also Zulassungsfrei.

26 to ZGG ? Bist du sicher? Normal ist bei 24 to Schluss.

Und wenn der das 25 km/h Schild angebracht hat, sollte er tunlichst nicht schneller fahren.

Gruss
Lutz

Autor:  Alex. [ Dienstag 12. Dezember 2017, 15:05 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Wiederholungskennzeichen, grüne Nr und Co

Lass ihn doch, entweder ist es einer wie burgund vermutet, jemand der von der Stadt aufs Land gezogen ist, oder ein vielleicht frischer Rentner der nicht weiß was er mit seiner neuen freien Zeit anfangen soll. :pfeifen:
Und seine Meinung zu äußern ist im Netz doch viel einfacher als die Leute persönlich anzusprechen.

Autor:  plinse [ Dienstag 12. Dezember 2017, 16:27 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Wiederholungskennzeichen, grüne Nr und Co

Zitat:
@berlin3321 , bist du von der Stadt auf`s Dorf gezogen? :pfeifen:
:groehl: :groehl: :DH: :groehl: :groehl:
Zitat:
...
Wer sich nicht daran hält (ich gehöre sowohl mit dem PKW als auch mit dem Trecker ab und an dazu) muss halt damit rechnen das die Rennleitung mal ein Bußgeld Bescheid schickt und braucht sich dann auch nicht zu beschweren...
So schaut es aus...

Einen Kumpel kam es teuer zu stehen, mit Holz im Pferdeanhänger erwischt zu werden... zu schnell, zu schwer und Steuerhinterziehung. Hauptgewinn ;)
Wenn was passiert wäre, wäre es richtig arg geworden, dann wäre der Anhänger nämlich nicht versichert gewesen, hätte aber versichert sein müssen. Das wäre dann Privatkasse gewesen...
Sportgeräteanhänger laufen über das Zugfahrzeug, so ein gut über 2t anzusiedelnder Anhänger kostet aber nun mal Steuer und Versicherung, wenn man damit "beliebiges" transportieren will... und das blöde bei Brennholz: So einen Pferdeanhänger kann man ja richtig voll machen :heulen: ...

Die Polizei hier achtet auf sowas:
  • Pferdeanhänger mit grünem Kennzeichen aber anderer Ladung
  • Anhänger hinter als LKW zugelassenen Fahrzeugen an Sonn- und Feiertagen, ich mit meinem Landy muss da beispielsweise drauf achten.
    Ein Kumpel nutzt einen geblechten T4 viel für Segelsport, das sind klassisch Anhängerfahrten am Wochenende mit einem Fahrzeug, was fast alle als LKW zulassen...
    Der hat brav eine teure PKW-Zulassung und wird regelmäßig an Sonntagen raus gezogen. Das wird dann immer sehr schnell freundlich und er darf direkt weiter fahren, da wird nicht mal mehr nach einem Verbandskasten gefragt ;) , die Kontrollen finden aber statt, speziell auf Autobahnen.
  • ...
Man sieht hier auch immer mehr Pferdeanhänger mit schwarzer Nummer. Die sind ja auch genial als wasserdichte Universalanhänger nutzbar. In meiner Jugend in ländlicherem Gebiet wäre keiner auf die Idee gekommen, für einen Pferdeanhänger Steuern und Versicherung zu zahlen, sie scheinen die Kontrollen aber deutlich angezogen zu haben...
Der Landwirt, der im Bereich seines Betriebes bleibt und durch zu hohe Geschwindigkeit ähnliche Delikte begeht, dürfte nur ein geringes Risiko eingehen, speziell wenn er dann noch aufpasst.
Anzeigen von Privat kann er an der Stelle sehr gelassen sehen. Erst mal geht da Aussage gegen Aussage und spätestens wenn sowas den Weg geht, wird es auch bald eingestellt...

Wenn technisch geeignete Fahrzeuge eine Geschwindigkeit fahren, die sie nur wegen der Versteuerung nicht dürfen, na denn... dummerweise hängt das klassisch aber auch mit dem Versicherungsschutz eventueller Opfer zusammen... das ist dann weniger spaßig, für alle Beteiligten...

Autor:  egnaz [ Dienstag 12. Dezember 2017, 17:02 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Wiederholungskennzeichen, grüne Nr und Co

Zitat:
Einen Kumpel kam es teuer zu stehen, mit Holz im Pferdeanhänger erwischt zu werden... zu schnell, zu schwer und Steuerhinterziehung.
:lol: :lol: und schon sind wir wieder in der Diskussion drin: Ein Pferdeanhänger mit grüner Nr. muss nicht ein Sportgeräteanhänger sein, er kann auch ein Viehanhänger sein. Und wenn ein LoF Betrieb damit Brennholz ausliefert geht das auch steuerfrei.

Zitat:
Der Landwirt, der im Bereich seines Betriebes bleibt und durch zu hohe Geschwindigkeit ähnliche Delikte begeht, dürfte nur ein geringes Risiko eingehen, speziell wenn er dann noch aufpasst.

Da wäre ich vorsichtig. Hier gabs vor kurzem einen tragischen Unfall, als ein PKW auf die Gegenfahrbahn geriet und mit einem Schleppergespann zusammenstieß. Durch die Unfalluntersuchung wird sehr genau nachgewiesen wie schnell der Schlepper gefahren ist. Und wenn der Schlepper dann 40km/h schnell war und die Hänger nicht zugelassen, möchte ich nicht der Schlepperfahrer sein, obwohl der so schon genug durch den Unfall mitgenommen ist.

Autor:  plinse [ Dienstag 12. Dezember 2017, 17:53 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Wiederholungskennzeichen, grüne Nr und Co

Zitat:
Zitat:
Einen Kumpel kam es teuer zu stehen, mit Holz im Pferdeanhänger erwischt zu werden... zu schnell, zu schwer und Steuerhinterziehung.
:lol: :lol: und schon sind wir wieder in der Diskussion drin: Ein Pferdeanhänger mit grüner Nr. muss nicht ein Sportgeräteanhänger sein, er kann auch ein Viehanhänger sein. Und wenn ein LoF Betrieb damit Brennholz ausliefert geht das auch steuerfrei.
Tja... dazu müsste der Gute aber erst mal LoF ausschreiben können bzw. überhaupt wissen, was es bedeutet:
  • Nix Betrieb
  • Nix Begründung, warum da auch nur ansatzweise ein Betrieb sein könnte
  • Mit guten 100 auf einer mickrigen Landstrasse in die Pistole zu laufen, war eh der falsche Gesprächseinstieg von wegen 100er Zulassung und Nebenstrecke
  • Pferdeanhänger in fast gestrichen voll kam auch nicht gut
Der Ar*** war ab und lief einige Zeit zu Fuß... , bin mir auch nicht sicher, ob das Weihnachtsgeld für den Spaß gereicht hat, ich denke eher nicht, dafür kam einfach zu viel zusammen. Drauf angesprochen ist er auch einfach extrem wortkarg: "Lass so Scheiß bleiben!" :KK:

Es geht mir auch nicht um die Ausnahme der Ausnahme von der Ausnahme, die für die wenigsten gilt.

Ich wohne hier am Bebauungsrand einer 250.000er Stadt, die Landwirtschaft rundum hält Pferde und die SUV in den Straßen sind überwiegend sauber...
In diesem Umfeld hängen an erstaunlich vielen Pferdeanhängern schwarze Nummern. Würde das nie kontrolliert, würden die Leute sich das Geld sparen.
Zitat:
Zitat:
Der Landwirt, der im Bereich seines Betriebes bleibt und durch zu hohe Geschwindigkeit ähnliche Delikte begeht, dürfte nur ein geringes Risiko eingehen, speziell wenn er dann noch aufpasst.

Da wäre ich vorsichtig. Hier gabs vor kurzem einen tragischen Unfall, als ein PKW auf die Gegenfahrbahn geriet und mit einem Schleppergespann zusammenstieß. Durch die Unfalluntersuchung wird sehr genau nachgewiesen wie schnell der Schlepper gefahren ist. Und wenn der Schlepper dann 40km/h schnell war und die Hänger nicht zugelassen, möchte ich nicht der Schlepperfahrer sein, obwohl der so schon genug durch den Unfall mitgenommen ist.
das meinte ich mit dem, was ich 2-3 Zeilen später schrieb:
Zitat:
...aufpasst.
Anzeigen von Privat kann er an der Stelle sehr gelassen sehen. Erst mal geht da Aussage gegen Aussage und spätestens wenn sowas den Weg geht, wird es auch bald eingestellt...

Wenn technisch geeignete Fahrzeuge eine Geschwindigkeit fahren, die sie nur wegen der Versteuerung nicht dürfen, na denn... dummerweise hängt das klassisch aber auch mit dem Versicherungsschutz eventueller Opfer zusammen... das ist dann weniger spaßig, für alle Beteiligten...
Vielleicht fehlten noch 3 Worte: "erwischt zu werden".
Rutscht man mit passendem Schaden aus den Zuständigkeiten aller Versicherungen raus, ist die Existenz schnell flöten... das meinte ich mit dem letzten Satz ;) ...
Kann halt richtig in die Hose gehen, die Steuerhinterziehung ist das geringste Problem dabei.

Autor:  doppelfischkopp [ Dienstag 12. Dezember 2017, 19:56 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Wiederholungskennzeichen, grüne Nr und Co

Zitat:
  • Nix Betrieb
  • Nix Begründung, warum da auch nur ansatzweise ein Betrieb sein könnte
  • Mit guten 100 auf einer mickrigen Landstrasse in die Pistole zu laufen, war eh der falsche Gesprächseinstieg von wegen 100er Zulassung und Nebenstrecke
  • Pferdeanhänger in fast gestrichen voll kam auch nicht gut
Da fragt man sich aber, wie der an die grüne Nummer gekommen ist. Seit der Zoll dafür zuständig ist, stellen die sich nämlich an. Mein Nachbar versucht nämlich einen 7,5t als Pferdetransporter zuzulassen (ist und war auch einer; mit grüner Nummer), was neuerdings offenbar ungeheuer schwierig ist. Aber für die paar Fahrten im Jahr möchte er keine 600 Euro Steuern bezahlen, sagt er jedenfalls.

Autor:  plinse [ Dienstag 12. Dezember 2017, 20:33 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Wiederholungskennzeichen, grüne Nr und Co

Ich habe erst letztes Jahr einen Anhänger als Sportgeräteanhänger zugelassen. Du gehst zur Zulassungsstelle und sagst "Sportgeräteanhänger". Du bekommst dann den Hinweis, dass "Baumarktfahrten und ähnliche Nutzungen" dann Steuerhinterziehung sind - und wenn du da nicht zuckst, bekommst du das grüne Kennzeichen.

Ja, sie gucken genauer hin und ermahnen stärker als vor 15 Jahren.
Bei meinem alten Bootsanhänger haben sie nicht weiter gefragt. Jetzt beim neuen Boot mit anderem Anhänger wurde sinngemäß 3 mal nachgefragt, bis ich gefragt habe, was den Unterschied zum kürzlich erst abgemeldeten alten Bootsanhänger machen würde und was sich seit dem geändert hätte.
Es war ein "nicht wollen" und ein "sch****e der weiss was er will" spürbar, die Zulassung war aber kein echtes Problem und erfolgte ohne Vorführung vom Fahrzeug oder irgendwelche andere Nachweise.

Denke bei einem Pferdeanhänger wird es nichts anderes sein - da ist der Missbrauch nur sehr einfach und verlockend, beim Bootsanhänger trifft das halt weniger zu...


Ein 7,5t als Pferdetransporter klingt mir nach fertig motorisiert - wie weit das einen Unterschied macht, kann ich dir nicht sagen.
Die Steuerdifferenzen werden jedenfalls größer und sowas stellt sich Otto Normal auch für 1-2 Pferde nicht so schnell hin.
Andererseits prüfen Ämter nach Kriterien, ich habe bisher nie eine richtige Prüfung erlebt sondern nur eine Selbstauskunft.

Spätestens nach einer Vorstellung des Fahrzeuges muss die Behörde aber Gründe für eine Ablehnung bringen. Wenn das Fahrzeug dem beschriebenen Zustand entspricht, er versichert es nicht anderweitig zu verwenden UND ER EINEN STELLPLATZ NACHWEISEN KANN, müsste er die grüne Nummer oder die Gründe für eine Ablehnung genannt bekommen.
Er darf das Ding halt nicht mehr dauerhaft auf einer öffentlichen Straße abstellen und ein Stellplatz auf Schwarzkasse beim Bauern zählt nicht - ist halt nicht nachweisbar.
Irgendwo in dieser Kette aus "Wer A bringt wird B bekommen" würde ich eine Lücke vermuten.

Ein 7,5t LKW als Bootstransporter würde ziemlich sicher Probleme machen, da beispielsweise die Vereinsgelände oft in Naturschutzgebieten sind und es da Auflagen gibt, was da stehen darf und was nicht. Ein Anhänger ohne Motor ist jedenfalls unproblematisch.

Autor:  doppelfischkopp [ Dienstag 12. Dezember 2017, 20:46 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Wiederholungskennzeichen, grüne Nr und Co

Ja, das ist ein MAN-Lkw mit einem riesigen Spezialaufbau (Kunststoff mit Fenstern und Oberlicht). Der ist offenbar tatsächlich als Pferdetransporter gebaut worden und war angeblich auch als solcher zugelassen.

Der hat auch >20 Pferde und einen Hof mit Stellplatz, am Stellplatz kann es nicht liegen. Vielleicht sollte er versuchen, den als Transporter für Schlachtpferde zuzulassen. :lol:

Autor:  plinse [ Mittwoch 13. Dezember 2017, 11:19 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Wiederholungskennzeichen, grüne Nr und Co

Ich habe mal kurz LKW und LoF eingegeben, wurde recht schnell sehr kompliziert, zu kompliziert, um es ungezwungenermaßen zu lesen ;)
Die Ladefläche dürfte wohl zu lang sein, ...

Als Sportgerätetransporter müsste er es versuchen und an welchen Anforderungen er dann scheitert, muss er dann ja genannt bekommen.
Klassischerweise "stellen sich Behörden ja nicht an"... sie haben nur mehr Zeit als wir die ganzen Bestimmungen zu lesen und auswendig zu lernen ;) ... und dann muss er sich halt überlegen, ob er einen anderen Passus findet, auf den er sich berufen kann oder ob eben der Passus abgeschafft wurde, auf dem der LKW schon mal "grün zugelassen war".
Kann ja durchaus sein, dass die Behörden inzwischen angewiesen sind, kritisch zu prüfen und nicht mehr wohlwollend. Bei den ganzen Verordnungen ist doch oft genug für beide Ausgänge die Grundlage gegeben. Dann muss er halt selbst lesen, deuten und dann ggf. auf ein neues...

Einige Schlupflöcher wurden ja auch gestopft. SUV als LKW geht ja auch nicht mehr.

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