Die einzige "Steuerklasse" für landwirtschaftliche Anhänger ist steuerbefreit. Ansonsten wird der genauso besteuert wie jeder andere Anhänger auch. Onkel Zoll sagt dazu folgendes:
Zitat:
Steuersatz für Kraftfahrzeuganhänger
Kraftfahrzeuganhänger werden ebenfalls nach Gewicht besteuert. Die Höhe der Steuer beläuft sich je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht auf 7,46 Euro, jedoch insgesamt nicht mehr als 373,24 Euro.
Bei der Berechnung der Jahressteuer für Sattel-, Starrdeichsel oder Zentralachsanhänger besteht die Besonderheit, dass das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht bei Sattelanhängern um die Aufliegelast und bei Starrdeichselanhängern einschließlich Zentralachsanhängern um die Stützlast zu vermindern ist.
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Gruß
K.
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