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BeitragVerfasst: Samstag 3. Februar 2018, 19:55 
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Registriert: Samstag 2. März 2013, 16:53
Beiträge: 636
Moin Leute, ich wollte meinen traktoranhänger offiziell anmelden. Wie wird dieser versteuert? Wie ein pkw Anhänger oder gibt es eine Steuerklasse für landwirtschaftliche Anhänger.
Um eins gleich vorzubeugen ich kann will und werde den Anhänger nicht mit volgekennzeichen laufen lassen. Der Anhänger hat eine ABE der tüvonkel war auch sehr zuversichtlich das er so durchkommt

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Der Pferd der hat vier Beine, wenn Pferd nicht hat umfallt


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BeitragVerfasst: Samstag 3. Februar 2018, 21:26 
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Registriert: Dienstag 8. Januar 2008, 23:35
Beiträge: 2514
Wohnort: Rheinhessische Schweiz RLP
Ganz normal, wie auch ein PKW Anhänger.
Mein Stille-Einachser ist auch angemeldet, weil eben nicht immer nur lw-Kram damit gefahren wird.

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Gruss,
Michael
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BeitragVerfasst: Samstag 3. Februar 2018, 22:10 
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Registriert: Samstag 26. Dezember 2009, 12:28
Beiträge: 3193
Wohnort: NW Eifel
Die einzige "Steuerklasse" für landwirtschaftliche Anhänger ist steuerbefreit. Ansonsten wird der genauso besteuert wie jeder andere Anhänger auch. Onkel Zoll sagt dazu folgendes:
Zitat:
Steuersatz für Kraftfahrzeuganhänger

Kraftfahrzeuganhänger werden ebenfalls nach Gewicht besteuert. Die Höhe der Steuer beläuft sich je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht auf 7,46 Euro, jedoch insgesamt nicht mehr als 373,24 Euro.

Bei der Berechnung der Jahressteuer für Sattel-, Starrdeichsel oder Zentralachsanhänger besteht die Besonderheit, dass das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht bei Sattelanhängern um die Aufliegelast und bei Starrdeichselanhängern einschließlich Zentralachsanhängern um die Stützlast zu vermindern ist.

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Gruß

K.


Suche große Blockbandsäge, Hinweise erwünscht

fast stihllos zufrieden - säge mit :Husky: :3120: + Mill :dolmar: :solo: WIDL & Wood-Mizer LT10
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BeitragVerfasst: Samstag 3. Februar 2018, 22:15 
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Registriert: Samstag 2. März 2013, 16:53
Beiträge: 636
Grmpf naja da muss ich wohl durch

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