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BeitragVerfasst: Sonntag 6. Mai 2018, 18:59 
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Registriert: Mittwoch 18. Juli 2012, 14:14
Beiträge: 4673
Wohnort: KC / Oberfranken
Ich hab gestern mit n Kollegen geplaudert, irgendwann sind wir auf n grünes Kennzeichen gekommen. Er meinte er gätte seinen neuen Trägger "schwarz" anmelden müssen, weil er durch die neuen Regelungen gefallen ist. Das wäre vor 2 Jahren mal geändert worden :KK:
Kann dazu jemand was sagen? Hab im Net geguggt, aber nicht wirklich was gefunden. Ist ja auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Letzter Stand war das sie die Untergrenze des zu bewirtschafteten Grundbesitz mal von 0,25 Ha auf 2 Ha hochgesetzt haben.

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Gruß Chris
(Anonymer Holzmessie, aus ärztlicher Sicht unheilbar)
Mein Fuhrpark: Schnittschutzapp, Motorsägenapp :stihl: 170D :shock: und noch n paar weitere

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BeitragVerfasst: Sonntag 6. Mai 2018, 21:28 
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Registriert: Mittwoch 22. November 2017, 17:36
Beiträge: 2135
Wohnort: Landkreis Ludwigslust
Nach meinem Kenntnisstand reicht der alleinige Besitz von Grund und Boden nicht mehr aus. Man muss schon wenigstens einen Land oder forstwirtschaftlichen Nebenerwerb mit Gewinnabsicht führen um Anspruch auf Steuerbefreiung (grüne Kennzeichen) zu bekommen.

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:stihl: :stihl: :stihl: MS 170D, MS 290, MS 261, MS 462
Wippsägen noch von Opa :klatsch:
Eigenbau Holzspalter
Mts82 mit Frontlader und Thk 5.
Eigenbau Rückewagen mit Atlas Bauernlader.


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BeitragVerfasst: Sonntag 6. Mai 2018, 21:43 
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Registriert: Samstag 24. September 2016, 21:50
Beiträge: 289
Ich wollte Anfang des Jahres meinen kleinen deutzi mit grüner Nummer anmelden, wir haben noch Landwirtschaft angemeldet und 7 ha wiese/Acker im besitz- uns fehlten jedoch die geforderten 1000 (oder 1500?) Mindesteinnahmen pro Jahr. Pacht zählt nicht dazu, nur selbst erzeugte Güter. Meine Erfahrung bezieht sich dabei auf den Zoll in Krefeld.

LG!

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Solo 681, 665

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BeitragVerfasst: Sonntag 6. Mai 2018, 21:44 
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Registriert: Donnerstag 19. Januar 2017, 09:43
Beiträge: 718
Wohnort: Nähe Neumarkt / Oberpfalz
Das ist richtig,
Man muss also nachweisen dass man durch die Land- und/oder Forstwirtschaft die man gewerblich betreibt etwas für die Allgemeinheit tut dadurch dass man sie an seinen Gütern teilhaben lässt, also diese an die Verbraucher verkauft. (So stand das mal sinngemäß in einer Zeitschrift) Dafür darf man dann steuerbefreit fahren. Also diejenigen die schon eine grüne Nummer haben dürfen sie behalten und werden bisher nicht geprüft, verkaufen sie aber ihren schlepper und wollen neu anmelden werden sie geprüft wie jeder andere der komplett neu anmeldet... Dann wirds bei vielen schlecht aussehen...

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880 mit 120er Schiene für Meterbündel
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Stolz auf Holz


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BeitragVerfasst: Montag 7. Mai 2018, 06:38 
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Registriert: Montag 20. Oktober 2014, 22:30
Beiträge: 6305
Wohnort: Wild South-West
So nen Zirkus hatte ich auch.
Als ich den Hof gekauft hab war noch der Holder B12C dabei, der seit seinem Neukauf dort mit grüner Nummer Dienst machte.
Beim wieder Anmelden grünes Kennzeichen beantragt, wurde vom Zoll dann schriftlich abgelehnt weil kein LOF-Betrieb mehr angemeldet war.
> Telefonat mit einer freundlichen Mitarbeiterin vom Zoll und ihr erklärt das ich für ein paar Hektar extensive Landschaftspflege ohne Gifte und Dünger mache und wenigstens nen Kleinschlepper brauche und gern nen Betrieb anmelde um die ca. 10 Mille Verlust jährlich abzuschreiben.
Ende vom Lied: Nach Nachweis der Flächen, wurde mir die Steuer für das 12PS-Schlepperchen erlassen und das grüne Kennzeichen zugestanden...
Ich befürchte, daß ist aber eine der seltenen Ausnahmen.

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Albert Einstein: Ich bin nicht sicher, mit welchen Waffen der dritte Weltkrieg ausgetragen wird, aber im vierten Weltkrieg werden sie mit Stöcken und Steinen kämpfen.

Jede Menge :dolmar:


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BeitragVerfasst: Montag 7. Mai 2018, 07:58 
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Registriert: Donnerstag 17. November 2011, 22:02
Beiträge: 17896
Wohnort: Duderstadt/Eichsfeld
Das Problem bei der grünen Nummer ist, dass das Fahrzeug nur zu Betriebszwecken eingesetzt werden darf. Mal eben einen Anhänger Holz für den Kumpel fahren ist schon eine Straftat, weil Vaddern Staat damit Einnahmen entgehen.

:)

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In jedem Baum steckt ein Kunstwerk - man muss es nur finden!


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BeitragVerfasst: Montag 7. Mai 2018, 08:35 
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.... und deswegen hat meiner auch "schwarz" - entspannt ungemein und soooo teuer ist das auch nicht. Bei der Versicherung ist ja eh' kein Unterschied.

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Trecker: Iseki TH4335AL mit Tajfun EGV35


Zuletzt geändert von Eichsi am Montag 7. Mai 2018, 11:56, insgesamt 1-mal geändert.
Vollzitat des vorherigen Beitrags entfernt


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BeitragVerfasst: Montag 7. Mai 2018, 08:59 
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Beiträge: 487
Wohnort: 69234 Dielheim
Zitat:
.... und deswegen hat meiner auch "schwarz" - entspannt ungemein und soooo teuer ist das auch nicht. Bei der Versicherung ist ja eh' kein Unterschied.
genauso seh ich das auch.... :super:

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Und dies findet man alles in meinem Bilderthread


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BeitragVerfasst: Montag 7. Mai 2018, 09:41 
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Beiträge: 8527
als ich meine Cormick vor Jahren angemeldet hatte, habe ich den Steuerbescheid bekommen
mit einem Beiblatt. Darauf angekreuzt Landwirtschaft und eine Kopie der BG Rechnung beigelegt.
Fertig.

Jetzt ist das nicht mehr beim Finanzamt sondern beim Zoll.
Für die Anmeldung Unimog musste ich Einnahmen aus LOF nachweisen. Neben der Rechnungskopien an meine Kunden auch Steuerbescheid mit Nachweis der steuertechnisch angemeldeten Einnahmen.

Das Geld was entgeht weil Amazom und Co in NL und Panama versteuern muss ja irgendwoher kommen.... :wut:

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"Was einmal gedacht wurde, kann nicht mehr zurückgenommen werden"
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UNIMOG: steckenbleiben da, wo Dich keiner mehr rausholen kann


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BeitragVerfasst: Montag 7. Mai 2018, 10:14 
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Naja, es ist einfach das Gesetz und soll fair sein. Sei doch froh, dass es die Regelung mit den grünen Kennzeichen überhaupt gibt. Es wird sicherlich genügend schwarze (oder doch grüne :groehl: ) Schafe gegeben haben, die das einfach nur ausgenutzt haben und jetzt auffallen. Evtl gabs es auch beim Übertragen auf den Zoll die Anweisung genauer zu kontrollieren (ähnlich wie bei der Einstufung als LKW bei PickUps).

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BeitragVerfasst: Montag 7. Mai 2018, 10:47 
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Die grüne Nummer ist schon praktisch, weil die Anhänger mit Folgekennzeichen laufen können, das spart Versicherungskosten.

Und ein mittelgroßer Traktor mit 6,5 t GM würde dann doch schon über 400 Euro Steuern kosten.


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BeitragVerfasst: Montag 7. Mai 2018, 12:27 
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Vor allem müssen die Anhänger bei grün nicht zum TÜV. Ein riesen Vorteil ist ja auch der Führerschein.
Bei schwarz bist ja ganz schnell beim LKW Schein dabei.

Ich finde es aber bedenklich wenn man auf einem Traktortreffen am Sonntag alle mit grünen Nummern auffahren sieht. Dafür ist die Steuererleichterung sicher nicht gedacht.
Deshalb finde ich den Nachweis des Betriebs grundsätzlich richtig.

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Gruß Jens

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BeitragVerfasst: Montag 7. Mai 2018, 13:21 
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Der Führerschein hat damit nichts zu tun.
L und T gelten nur für einen land- oder forstwirtschaftlichen Zweck, d.h. für eine angemeldete Land- oder Forstwirtschaft. Privates Brennholz holen zählt zBsp nicht dazu.
Ich habe mich lange damit beschäftigt. Eine Petition zum ändern dieser Regel wurde abgelehnt. Wenn man privat Traktor fahren will, geht es nur nach Gewicht. Durch diese Regel konnte ich mir keinen Fortschritt ZT 303 kaufen. (über 3,5t -> C bzw C1)

Die Leute die mit einem grünen Kennzeichen zu einem Treffen fahren begehen ganz klar Steuerhinterziehung. Ausnahme: Schausteller und RTW, Feuerwehr etc. Außerdem kann man die nicht steuerbegünstigte Fahrt beim Zoll anzeigen. Dann bezahlt man für einen Monat regulär Steuer (ich hatte den Fall mit dem Auto meines gehbehinderten Opas).

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BeitragVerfasst: Montag 7. Mai 2018, 18:26 
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Dann hat es ja doch was mit dem Führerschein zu tun wenn ich mit grün alle Gewichte auch mit L fahren darf bei schwarz aber nen lkw Führerschein brauche :KK: :mrgreen:

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Gruß Jens

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BeitragVerfasst: Montag 7. Mai 2018, 18:52 
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Nee, mit L kann man auch einen beliebig schweren Traktor samt Anhängern mit schwarzem Kennzeichen fahren (bis 40/25 km/h), jedoch auch nur für LoF-Zwecke.


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BeitragVerfasst: Montag 7. Mai 2018, 19:22 
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Beiträge: 6305
Wohnort: Wild South-West
Wer es vor lesen dieses Fred's nicht wußte hat spätestens jetzt gar keine Ahnung mehr... :pfeifen:
Wenn es online nicht verfügbar ist, rate ich zu Gang zur Führerscheinstelle und es sich dort schwarz auf weiß zu holen!

Das ist kein Vorwurf an die Poster hier sondern ein Anklage der völlig unfähigen Vollhonks in Brüssel! :wut:
Inwischen sind sich nicht mal mehr Polizisten richtig sicher... :roll:

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BeitragVerfasst: Montag 7. Mai 2018, 20:56 
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Registriert: Donnerstag 4. Februar 2016, 19:17
Beiträge: 105
Wohnort: Bayrisch Schwaben
Hallo,

Wenn man unsere regelungen, insbesondere seit der zoll das innehat mal mit unseren europäischen nachban vergleicht könnt einem schon der hut hochgehen, beispiele:
Wieso haben traktoren aus holland keine zulassungsdokumente?
In frankreich gibt es an der tanke "fioul" das ist rot gefärbter diesel ohne steuer zu benutzen legal für land und forstwirtsch. zwecke,
In england gibt es "red diesel" gleiches spiel
Ohne antrag, steuer erst vorfinanzieren, dann teil vllt zurückerstattet bekommen,
In england gibt es seit 1-2 jahren eine pflicht zur TüV abnahme für traktoren, vorher nix,
Schonmal eine sondererlaubnis für überbreite z.B. Für einen mähdrescher mit 3,75 m bekommen?
Frankreich gelbes blinklicht und begleitfahrzeug und gut!

Anhänger zulassen, unbekannt usw. Und so fort...

Die grüne nummer muss schon so reguliert werden, dass kein fassnachts- oder kirbeumzug mehr mit dem bulldogg gefahren werdn darf.

Servus robert


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BeitragVerfasst: Montag 7. Mai 2018, 21:57 
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Registriert: Freitag 25. August 2017, 20:44
Beiträge: 88
Wohnort: 977**
Wie ist das mit dem Anhänger im Falle grüner und im Falle schwarzer Zulassung? Beispiel: ich hab nen 60PS MF und da einen Wagen mit zwei Achsen dran (ich hab einen Tandem und auch einen ganz"normalen" Ackerwagen. Traktor hat keine 40km/h Zulassung. Müssen die Wagen nun einzeln angemeldet sein oder laufen sie mit Folgekennzeichen?

_________________
Gruß

Wolfgang

:stihl: Contra + 08S + 026 + MS 271 +041 ...und jetzt neu: 07


Mein China Kracher: Scheppach CSP 2540

Woher soll ich wissen was ich meine bevor ich höre was ich sage?


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BeitragVerfasst: Montag 7. Mai 2018, 22:31 
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Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 16:08
Beiträge: 1541
Wohnort: Marklohe
Zulassungsfreie Anhänger mit Folgekennzeichen gehen nur bis 25 km/h und nur für Lof Zweck. Daher kann man dann solche Züge bis 40t auch mit L fahren. Zugfahrzeug spielt hierfür keine Rolle. Das Zugfahrzeug darf auch schneller fahren können, aber mit Folgekennzeichenanhänger darf man nicht schneller wie 25 km/h fahren.

_________________
Gruß Eckhard


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BeitragVerfasst: Dienstag 8. Mai 2018, 08:16 
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Registriert: Samstag 2. Februar 2013, 17:34
Beiträge: 1731
Zitat:
Zugfahrzeug spielt hierfür keine Rolle.
aber nur, solange das Zugfahrzeug der Klasse L entspricht.

Gruss
Lutz

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Für persönliche Animositäten ist bei Würdigung der Umstände kein Raum


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