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 Betreff des Beitrags: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Sonntag 5. August 2018, 08:38 
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Hab mir mal eben die Führerscheinklassen durchgeguggt und bei L festgestellt, das da gar keine Gewichtsbegrenzung ist.
Darf man nu mit dem neuen B, der unter anderem L mit einschließt, Trägger ohne Gewichtsbegrenzung fahren, oder gelten da die gleichen Vorschriften wie beim B, also 3,5 Tönnchen Gesamtmasse?

Mit geht es nur da drum, weil mein Großer den Führerschein macht, und ob er unseren Traktor fahren darf, da der"leer" schon 4,2 Tonnen wiegt.

Nächste Frage: Pkw und Anhänger. Hier steht auch was mit 3,5 Tonnen Gesamtmasse (im Zug so wie ich das verstehe)
Also unser Jimny wiegt ca 1,4 Tonnen, dann haben wir z.B noch n gebremsten Hänger mit 1,5 Tonnen, macht 2,9 Tonnen Gesamtmasse. Das dürfte er ja fahren oder?

Ich hab irgendwo mal gehört, das man mit n neuen B nur noch Hänger mit 750 Kg Gessamtmasse fahren darf....

Jaja...ich kann beim Tüv auch fragen, hat aber heute nu mal nicht offen. ;)

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Gruß Chris
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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Sonntag 5. August 2018, 08:49 
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Servus Chris,
Bei auto+hänger zählt die Summe der zulässigen gesamtmassen darf nicht höher als 3,5 Tonnen sein da bist dann mit deinem 1,5 Tonnen hänger für die meisten normalen Autos optimal ausgestattet.

Bei schlepper müsst ich nochmal nachschauen, hast du den auf grüne Nummer laufen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Sonntag 5. August 2018, 08:55 
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Ja, der läuft auf grüne Nummer. Meine nur mal irgendwo gehört zu haben das da auch die 3,5 Tonnen Gesamtmasse zählen. Wenn das stimmt, müssten wir uns ja noch n kleineren Trägger aufen :sabber: :mrgreen:

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Gruß Chris
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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Sonntag 5. August 2018, 09:00 
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Wiki weiß so ziemlich alles (wie immer...):

https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChr ... (EU-Recht)

Und soweit ich weiß, darf der Jimny maximal 1,3 Tonnen ziehen, manche sogar weniger.
200kg mehr gibt bereits ne deftige Strafe!

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Sonntag 5. August 2018, 09:01 
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Hallo,

"L" = Trägger bis 40km/h nur für land oder Forstwirtschaftliche Tätigkeit. Wird hier in der Gegend meist sehr weit ausgelegt - "ich hab doch ´ne grüne Nummer, mir kann keiner was" Anhänger nur bis 25km/h.
Am Auto darf immer ein 750kg Anhänger, auch beispielsweise 3,5t Sprinter + 750kg Anhänger oder gesammtes zulässiges Zuggewicht max. 3,5t.

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Gruß, Christian


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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Sonntag 5. August 2018, 09:11 
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Ok, wenn der Johann ne grüne Nummer hat darf er ihn für lof fahren. Dann sind nur die zulässigen gesamtmassen zu beachten
Also wird nix mit träggerchen kaufen falls du darauf spekuliert hast :hihi:

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Sonntag 5. August 2018, 09:26 
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@Bocharastefan
wie kommt man bei einem Traktor mit 4,2T Leergewicht auf ein Gesamtgewicht von max. 3,5T um den mit dem B-Schein fahren zu dürfen :?: :KK:

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lg Richard

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ich bin nur dafür verantwortlich, was ich sage - nicht dafür, was du verstehst !


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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Sonntag 5. August 2018, 10:27 
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Zitat:
...Am Auto darf immer ein 750kg Anhänger, auch beispielsweise 3,5t Sprinter + 750kg Anhänger oder gesammtes zulässiges Zuggewicht max. 3,5t.
Das ist so nicht richtig!
Es gibt Fzg die nicht anhängertauglich sind also nicht mal für 750kg
und B-Führerschein gilt für 3,5Tonnen zulässige Gesamtmasse des Zuges, also inclusive Anhängergewicht.

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Sonntag 5. August 2018, 11:07 
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Stonecreek: 1300 Kg stimmt, darf aber 1500 Kg Hänger anhängen solange der dann nicht über 1300 Kg beladen kommt. Mir geht es aber hier um das Gesamtgewicht von max 3,5 Tonnen, was der Jimny ja nicht erreicht, also darf er den Jimny plus Hänger, sagen wir mal einen Hänger mit max 1300 Kg fahren.

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Sonntag 5. August 2018, 11:17 
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Zitat:
@Bocharastefan
wie kommt man bei einem Traktor mit 4,2T Leergewicht auf ein Gesamtgewicht von max. 3,5T um den mit dem B-Schein fahren zu dürfen :?: :KK:
Nur für lof Zwecke erlaubt, da is die gewichtsfrage egal. Ich hab damals bei der führerscheinstelle und landsratsamt angefragt, Führerschein b inkl l darfst du für Landwirtschaft fahren, Begrenzung sind die 25kmh fürn hänger und die zul. Gesamtgewichte. Mit schwarzem Kennzeichen für Privat darfst das nicht, da brauchst dann zugelassenen hänger etc. Und die gewichtsbeschränkungen gelten wie beim auto.
Als die mir das beim Landratsamt erklärt haben hab ich auch mit dem Kopf geschüttelt aber is anscheinend so...

Ich wollt jetzt eigentlich mitm Traktor Baustoffe holen für mein Privathaushalt und die Fahrt steuerlich anmelden da kein lof, alles gut bis auf das Problem mit dem Führerschein, hab auch nur b inkl l und bin somit über dem zul. Gesamtgewicht. Darf ich nicht. Bei uns im Landkreis sind die da extrem scharf auf traktoren geworden und haben schon etliche aufgehalten und angezeigt wegen privatfahrt mit grüner Nummer, d. H. Steuerhinterziehung :schreck:

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Sonntag 5. August 2018, 11:33 
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Zitat:
Zitat:
...Am Auto darf immer ein 750kg Anhänger, auch beispielsweise 3,5t Sprinter + 750kg Anhänger oder gesammtes zulässiges Zuggewicht max. 3,5t.
Das ist so nicht richtig!
Es gibt Fzg die nicht anhängertauglich sind also nicht mal für 750kg
und B-Führerschein gilt für 3,5Tonnen zulässige Gesamtmasse des Zuges, also inclusive Anhängergewicht.
Ich weiss ich nerve, aber weiter oben hast du es selbst verlinkt. 750kg Anhänger geht immer, steht in der Bemerkung des Wikipediaeintrags, ganz hinten auf Höhe B-Führerschein. Wenn das Fahrzeug keinen Anhänger darf, ist klar, wie auch ohne zulässige Anhängerkupplung kein Anhänger.

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Gruß, Christian


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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Sonntag 5. August 2018, 11:59 
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Bei Klasse B darf der Anhänger nicht gebremst und nur Einachsig sein! Solange 3,5t des Zuges nicht überschritten wird, darf er auch mehr als 750kg wiegen. Allerdings gibt es wohl keine/kaum ungebremste Anhänger mit mehr als 750kg...

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Sonntag 5. August 2018, 12:13 
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Wohnort: KC / Oberfranken
Aha...kommen wir der Sache schon näher :super: also gebremsten Anhänger darf er nicht fahren (Pkw)

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Sonntag 5. August 2018, 12:20 
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Registriert: Freitag 6. Januar 2017, 11:51
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@Corvo: Wo steht, dass man 750kg Anhänger mit Bremse nicht mit B fahren darf? Mit Verstelldeichsel habe ich schon öfter ungerbremste Anhänger über 750kg gesehen, so was habe ich mal gesucht.

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Gruß, Christian


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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Sonntag 5. August 2018, 13:03 
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Wohnort: nördl.Niederösterreich
Zitat:
Stonecreek: 1300 Kg stimmt, darf aber 1500 Kg Hänger anhängen solange der dann nicht über 1300 Kg beladen kommt
dafür brauchst aber BE,beim B zählt das Gesamtgewicht,also darfst nur einen Anhänger mit 1300kg Gesamtgewicht ziehen wie im Zugfahrzeug eingetragen
beim BE darfst auch einen 3,5T Anhänger mit dem Jimny ziehen wenn das tatsächliche Gewicht max.1300kg beträgt

ein Anhänger bis 750kg gilt als leichter Anhänger ,ob der jetzt gebremst ist oder nicht ist egal

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lg Richard

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Sonntag 5. August 2018, 13:17 
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Zitat:
Bei Klasse B darf der Anhänger nicht gebremst und nur Einachsig sein! Solange 3,5t des Zuges nicht überschritten wird, darf er auch mehr als 750kg wiegen...
stimmt nicht, mit B darf ich jeden Anhänger fahren der zusammen mit dem PKW auf ein max. zulässiges Gesamtgewicht von 3,5t kommt.

Z.b. PKW 2T, Anhänger 1,5T oder PKW 2,5T Anhänger 1T.
Was nicht geht ist PKW 2T und Anhänger 2,5T aber nur mit 1,5T beladen, es zählt das zulässige Gesamtgewicht, nicht das tatsächliche.

Mit B96 sind es 4,25T Zug Gesamtgewicht.

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Mfg. Klaus

Dolmar PS-52


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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Sonntag 5. August 2018, 13:26 
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Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 23:17
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Wohnort: Saarland, St.Ingbert
Zitat:
Also unser Jimny wiegt ca 1,4 Tonnen,

es zählt das zulässige Gesamtgewicht, nicht das Leergewicht, oder ist der wirklich so leicht?

_________________
Mfg. Klaus

Dolmar PS-52


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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Sonntag 5. August 2018, 13:38 
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Zitat:
.... aber weiter oben hast du es selbst verlinkt. 750kg Anhänger geht immer, steht in der Bemerkung des Wikipediaeintrags, ganz hinten auf Höhe B-Führerschein.
Man Muß die Tabellen auch verstehen. Dodge hat es richtig beschrieben.
Bei nem 3,5t-Sprinter geht das eben nicht!

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Sonntag 5. August 2018, 13:50 
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Stimmt, laut Bußgeldkatalog 2018 darf man, egal welchen Anhänger, bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht des Zuges fahren. Egal ob mit Bremse oder Zweiachsig oder oder oder.

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Sonntag 5. August 2018, 13:55 
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Zitat:
Bei nem 3,5t-Sprinter geht das eben nicht!
warum?
wenn eine Anhängelast eingetragen ist,darfst jederzeit einen leichten Anhänger bis 750kg ziehen,auch mit dem B-Schein

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