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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Sonntag 5. August 2018, 15:00 
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Zitat:
Zitat:
Also unser Jimny wiegt ca 1,4 Tonnen,

es zählt das zulässige Gesamtgewicht, nicht das Leergewicht, oder ist der wirklich so leicht?
Das müsste schon passen, ca 1150 Kg leer und 14..irgendwas beladen. Die Zuladung ist bei dem 4-Sitzer nicht besonders viel :pfeifen:

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Gruß Chris
(Anonymer Holzmessie, aus ärztlicher Sicht unheilbar)
Mein Fuhrpark: Schnittschutzapp, Motorsägenapp :stihl: 170D :shock: und noch n paar weitere

http://forum.motorsaegen-portal.de/view ... =6&t=82077


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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Sonntag 5. August 2018, 17:21 
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Registriert: Freitag 6. Januar 2017, 11:51
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Zitat:
Zitat:
.... aber weiter oben hast du es selbst verlinkt. 750kg Anhänger geht immer, steht in der Bemerkung des Wikipediaeintrags, ganz hinten auf Höhe B-Führerschein.
Man Muß die Tabellen auch verstehen. Dodge hat es richtig beschrieben.
Bei nem 3,5t-Sprinter geht das eben nicht!
In dem von dir verlinkten Wikipedia steht: Kl.B Fahrzeuge bis 3,5t . Hinten steht dann:Auch mit Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Zuges 4,25 t)
Das bedeuted in deinen Augen: "Auch mit" heißt "nicht". Kann man in einer anderen Realität so sehen, hier aktuell bedeuted "auch mit" tatsächlich "auch mit".
Drunter steht zur Verwirrung was vom B96 = Auto unter 3,5t zusammen mit Anhänger max. 4,25t.
Zum Verständnis, hier wird immer vom zulässigen Gesammtgewicht gesprochen.
Ich will mich nicht streiten, aber das ist doch sehr eindeutig im Wikipedia beschrieben. Manchmal ist Wiki nicht 100%tig, in dem Fall denke ich schon.

_________________
Gruß, Christian


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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Sonntag 5. August 2018, 17:31 
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Hab mal die Seite vom Tüv Nord verlinkt dort ist es gut erklärt.
https://www.tuev-nord.de/de/privatkunde ... 96-und-be/

Gruß
xj900

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:Husky: 353 :stihl: 031 av
Fiskars x39 Safe T; Fiskars X27; Fiskars X10; Fiskars x5; kl. u. gr. Sappi


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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Sonntag 5. August 2018, 18:09 
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Edit:

B96 > max. 4,25t zul. Gesamtzuggewicht, ist notwendig falls Hänger über 750kg

Man lernt dazu.

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Albert Einstein: Ich bin nicht sicher, mit welchen Waffen der dritte Weltkrieg ausgetragen wird, aber im vierten Weltkrieg werden sie mit Stöcken und Steinen kämpfen.

Jede Menge :dolmar:


Zuletzt geändert von STONECREEK am Sonntag 5. August 2018, 18:30, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Sonntag 5. August 2018, 18:15 
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Wohnort: nördl.Niederösterreich
Zitat:
B heißt Pkw, auch mit Anhänger, aber nicht schwerer als 3,5t
B mit Zusatz 96 heißt Pkw, auch mit Hänger, aber nicht schwerer als 4,25t
da liegst du falsch
B mit "leichten" Anhänger 4,25t
B mit Zusatz 96 "schwerer" Anhänger 4,25t

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lg Richard

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ich bin nur dafür verantwortlich, was ich sage - nicht dafür, was du verstehst !


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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Sonntag 5. August 2018, 18:40 
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Wohnort: Nordpfälzer Bergland
B: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt

B96: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.

Das heißt beim B-Lappen darf man auf jeden Fall 750KG anhängen, auch wenn das Zugfahrzeug schon 3,5t wiegt. Aber z. B. keinen 1000KG Anhänger wenn das Zugfahrzeug 3,25t wiegt, auf wenn das Gesamtgewicht in beiden Fällen 4,25t ist. Der Hänger darf nur schwerer als 750KG sein wenn die Kombination max. 3,5t wiegt.

Bei Schlüsselzahl 96 darf man dann auch z. B. einen 1000KG Anhänger an ein 3,25t Zugfahrzeug hängen.

Bei BE darf dann der Anhänger bis 3,5t wiegen.

Das alles ist dann irrelevant bei LoF-Fahrzeug und Lof-Zweck, dann greift die im B eingeschlossene Klasse L:

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Quelle: https://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_ ... einklassen

Ich hoffe jetzt sind alle Klarheiten beseitigt :mrgreen:

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:!: Ist's erst richtig festgewühlt, hilft nur noch Deutz luftgekühlt :!:

Bild37 Bild435 Bild455 Ranger BildContra Bild031AV Bild MT 8200 Bild 543RS
Bild als 051 verkleidete 076 die lt. Stihl eine 075 ist :hihi: Bild Rotak 32LI BildZipper 10t Bild Eigenbau BildD15


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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Montag 6. August 2018, 14:09 
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Chris, noch einmal zu deiner Eingangsfrage und Bulldog
Aussage eines Polizei-Ober-/Haupt-/WasWeißIchWas-Kommissars:
Beim Bulldog für lof ist eigentlich alles schei* egal, so lange er nicht schneller als 40km/h max eingetragen hat
Gewicht ist egal
Dachte auch immer, zwei Anhänger wären begrenzt
Aber theoretisch darfst du auch mehr als zwei Anhänger ran hängen

Zu Auto und Anhänger dachte ich einmal bescheid zu wissen
Aber nach dem Lesen der unterscheidlichsten Meinungen hier, bin ich mir nicht mehr sicher :groehl:

Edit: vorhin wieder eine andere Aussage von jemandem bekommen, dass das dann auf 21m Zuglänge und
21t Gesamtgewicht beschränkt wäre (ohne Quelle)
Aber das sollte für uns privat eher irrelevant sein und nur für Großbauern interessant werden

_________________
Grüße
Daniel
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Wenn's nicht dreckig sein darf, ist's Spielzeug und kein Werkzeug :pfeifen:


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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Montag 6. August 2018, 17:38 
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Moin,
Zitat:
Dachte auch immer, zwei Anhänger wären begrenzt
Aber theoretisch darfst du auch mehr als zwei Anhänger ran hängen
Nein, hinter einer Zugmaschine sind nur ein oder zwei Anhänger erlaubt. Der Zug darf eine Masse von bis zu 40t haben, sowie eine Länge von 18,75m.

Mit Klasse L und Anhängern, egal wie vielen, nur 25 km/h. Da dürfen die auch beide Auflaufbremse haben (jeweils bis max. 8t zGM). Einachser ggf. vorne.

Viele Grüße

dfk


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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Montag 6. August 2018, 21:28 
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Du wirst in keinem Führerschein die Bemerkung zGG 40 Tonnen finden.

Das Führerschein Recht kennt nur Fahrzeuge bis 7.5 Tonnen zGG und Fahrzeuge über 7.5 Tonnen sowie Züge bis 12.5 Tonnen und Züge über 12.5 Tonnen auch eine zulässige Gesamtlänge definiert das Führerschein Recht nicht.

Diese Daten ergeben sich aus der StVO/StVZO.

Mit einem Führerschein Klasse CE darf man auch hundert Tonnen schwere Autokrane oder 30 Meter lange Schwertransporte fahren. Dafür bedarf es nur einer Ausnahme/Sondergenehmigung des jeweiligen Landkreis in dem gefahren werden soll.

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Montag 13. August 2018, 14:13 
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Meine güte wird hier wieder mit halbwissen rumgeworfen, das ist ja nicht zum Aushalten

Beim Anhängerbetrieb gibt es folgende Faktoren zu beachten:

1. Wie schwer ist die zGM von meinem Auto?
2. Wie viel darf ich Anhängen?
3. Wie schwer ist die zGM von meinem Anhänger?

Gehen wir von einem B Führerschein aus:

Mein Seat Ateca hat eine zGM von 2080 kg
Meine zulässige gebremste Anhängelast liegt bei 1900 kg
Mein Anhänger hat eine zGM von 1200kg

2080 + 1200 kg = 3280kg zGM, also unter 3.5to -> alles Gut, darf so gefahren werden.

Obwohl der Seat einen 1900kg Anhänger ziehen dürfte, darf ich jedoch nicht mehr als 1420kg Anhänger dran machen, da ich sonst die 3500kg überschreite. Verstanden?

Damit ich nun auf der sicheren Seite bin und auch mal einen großen Anhänger fahren kann / darf habe ich mich dazu entschlossen den BE Führerschein zu machen.
Dieser erlaubt mir ein Zug Gewicht von 7to zu erreichen. Also vorne maximal 3,5to (Führerschein Klasse B) und hinten einen 3,5to Anhänger dranzuhängen.

Um die Frage des Threaderstellers mal klar zu beantworten:

Dein Sohn darf mit B deinen Anhänger und den Jimny fahren.

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Meine erste: :dolmar: PS420 SC
Massey Ferguson MF 133
Eigenbau Meterholz Rungenwagen
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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Montag 13. August 2018, 15:07 
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Zitat:
Meine güte wird hier wieder mit halbwissen rumgeworfen, das ist ja nicht zum Aushalten

und dann kommt so eine Aussage :?: :KK: :KK: :KK:
Zitat:
Dein Sohn darf mit B deinen Anhänger und den Jimny fahren.
:ohman: :ohman: :ohman:

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lg Richard

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Montag 13. August 2018, 15:32 
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Zitat:
Also unser Jimny wiegt ca 1,4 Tonnen, dann haben wir z.B noch n gebremsten Hänger mit 1,5 Tonnen, macht 2,9 Tonnen Gesamtmasse.
Was passt daran nicht?

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Montag 13. August 2018, 15:49 
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beim B zählt nicht nur das Gesamtgewicht von Zugfahrzeug + Anhänger,sondern auch die Anhängelast
der Jimny hat 1,3t Anhängelast,somit darf auch nur ein Anhänger bis 1,3t höchstzulässigen Gesamtgewicht gezogen werden,für den 1,5t Hänger braucht es BE

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Montag 13. August 2018, 16:01 
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Sorry, ich kenne nicht die Anhängelast von allen Fahrzeugen. Siehe dazu Punkt 2 meiner Liste.

Und zu deiner Aussage "für den 1,5t Hänger braucht es BE" diese ist schlichtweg falsch.

Falls dein Fahrzeug 2.000kg zGM hat und über 1.500kg Anhängelast hat, dann darfst du den 1.500kg Anhänger mit B fahren, da du dann bei 3.500kg landest.

Zitat:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Montag 13. August 2018, 16:24 
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Registriert: Samstag 7. Dezember 2013, 13:50
Beiträge: 695
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Zitat:
beim B zählt nicht nur das Gesamtgewicht von Zugfahrzeug + Anhänger,sondern auch die Anhängelast
der Jimny hat 1,3t Anhängelast,somit darf auch nur ein Anhänger bis 1,3t höchstzulässigen Gesamtgewicht gezogen werden,für den 1,5t Hänger braucht es BE
Das wurde angepasst:
https://www.tuv.com/de/germanyinfothek/ ... b/a_1.html
Zitat:
Beim Pkw-Führerschein der Klasse B (Mindestalter 18 Jahre oder 17 Jahre bei Begleitetem Fahren) vereinfacht die neue Regelung die Bestimmungen für Gespanne. Jetzt dürfen bei Anhängern mit mehr als 750 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse (zGM) grundsätzlich Zugkombinationen bis 3,5 Tonnen zGM gefahren werden – das heißt, die zGM des Zugwagens und des Trailers werden einfach addiert. Die Stütz- und Aufliegelasten bleiben unberücksichtigt. Bislang durfte die zGM des Anhängers nicht gleich oder größer sein als das Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs.
Zwecks Anhängelast auch noch das: https://www.bussgeldkatalog.org/anhaengelast/ (Archiviert 13.06.2018: https://web.archive.org/web/20180813162 ... aengelast/ )
Leider nicht als Zitat kopierbar, da es nur in der Grafik steht, aber da wird ja Fast das Beispiel des Jimny durchgerechnet. Bei einem 1,5 t Anänger darf der Anhänger nicht mehr als 1375 kg komplett wiegen.
Es besteht also mit dem Anhänger die Gefahr, dass man ihn leichter überlädt.

Edit: archive link

Edit: Leider habe ich noch keine richtig offizielle Stelle im Internet gefunden, die das so einfach erklärt wie der Bussgeldkatalog. Wenn da jemand etwas hat, immer her damit.


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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Mittwoch 15. August 2018, 22:05 
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Registriert: Donnerstag 30. Juli 2015, 21:54
Beiträge: 206
Die Anhängelast ist nur für dich und eine Ordnungswidrigkeit interesant.

Rechtlich gesehen.
B zzg Auto und hänger max. 3.5t oder 3.5t Auto zzg. Und 750kw Anhänger ungebremst!
Auch wenn das Auto nur 700kg ziehen darf, kann ich einen 2t hänger dran machen solange unter 3.5t.
B96 kann bis 4.25t zzg. Anhänger und Auto.

Man beachte nur 1 Achsanhänger. 2 Achsen glaube unter 1m wars zählen als 1 achser.
Auflieger tabu.

BE 7t

Klasse L, hat nix mit dem Schild zu tun! Ich kann genau so mit schwarzer Nummer Lof zweck fahren.
Es muss nur der zweck erdüllt sein.
D.h Landwirtschaft oder Waldpflege.
Brennholz fahren ist Privat fahrt und damit L nicht gültig.
Einzige Ausnahme: du transportierst als Langholz.

Ich hab das Thema lange durchgekaut mit Polizei, Führerscheinstelle und Dekra.

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Dienstag 21. August 2018, 00:11 
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Beiträge: 110
So da muss ich mich auch mal einschalten weil es gerade passt!
Ich fahre nen Discovery 4 mit zgm 3250kg.
Habe gestern meinen kleinen Hänger dran gehabt mit zgm 500kg.
Tja Polizei war da nicht so begeistert!
Also laut Polizei ist es so zulässige gesamtmasse des zugfahrzeuges plus zulässige gesamtmasse des Anhängers nicht mehr als 3,5 Tonnen! Egal wieviel aufm Anhänger drauf ist!
Meiner war leer! So nun warte ich mal auf meinen Bußgeldbescheid!
Zur Info! Habe nur Führerschein B

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Dienstag 21. August 2018, 06:48 
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Registriert: Donnerstag 19. Juni 2008, 09:16
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Zitat:
So nun warte ich mal auf meinen Bußgeldbescheid!
wenn der Anhänger ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von 500kg hat,würd ich dem gelassen entgegensehn

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Dienstag 21. August 2018, 06:58 
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Registriert: Montag 20. Februar 2017, 11:27
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750kg dürfen doch immer angehängt werden, auch wenn man dann über 3,5t zGg kommt, oder nicht? :KK:

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 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder ne Führerscheinfrage
BeitragVerfasst: Dienstag 21. August 2018, 10:11 
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Laut Polizei leider nicht!
Da ich zulässig über 3,5 Tonnen bin!

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