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 Betreff des Beitrags: Anhängelast ungebremst Mc Cormick?
BeitragVerfasst: Sonntag 21. Oktober 2018, 11:09 
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Registriert: Sonntag 18. Januar 2015, 11:50
Beiträge: 69
Hey schönen Sonntag euch allen.

Bei uns ist gerade eine kleine Diskussion aufgekommen zwecks der ungebremstn Anhaengelast unseres mc cormicks d326 eigengewicht ca 1500kg.

Wie handhabt ihr das?
Was sagt der Gesetzgeber dazu?

Habe schon mehrere Varianten gehört :
- Faustformeln pro 5ps des schleppers 1t auf den gesamten Zug.
- das doppelte vom Eigengewicht des schleppers?

Ich persönlich denke mal das man damit realistisch 2,5 Max 3t ungebremst fahren kann.( natürlich bei normalen Gelände und nicht irgendwo am steilhang oder in den Bergen)
Oder wie seht ihr das ganze? :KK:

Grüße Glöckler

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Zuletzt geändert von Glocke am Sonntag 21. Oktober 2018, 11:13, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Sonntag 21. Oktober 2018, 11:12 
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Beiträge: 5963
Wohnort: bei Stade
Bei 3,0t bergab wünsche ich damit viel Spaß!
Gemäß § 42 Absatz 1 StVO darf die Anhängelast die zulässige Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeuges nicht überschreiten.

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BeitragVerfasst: Sonntag 21. Oktober 2018, 11:43 
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Registriert: Sonntag 4. Juni 2017, 22:00
Beiträge: 233
Wohnort: Nordpfälzer Bergland
42 StVZO Von den Vorschriften zur Begrenzung der Anhängelast
und Motormindestleistung sind lof Zugmaschinen ausgenommen.
Es ist keine Anhängelast in den Fahrzeugpapieren
vermerkt. Es sei denn, der Hersteller
schreibt eine Begrenzung vor.

Dann gibt es noch

StVZO § 35

Bei Lastkraftwagen sowie Kraftomnibussen einschließlich Gepäckanhänger, bei Sattelkraftfahrzeugen und Lastkraftwagenzügen muß eine Motorleistung von mindestens 5,0 kW, bei Zugmaschinen und Zugmaschinenzügen - ausgenommen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke - von mindestens 2,2 kW je Tonne des zulässigen Gesamtgewichts des Kraftfahrzeugs und der jeweiligen Anhängelast vorhanden sein; dies gilt nicht für die mit elektrischer Energie angetriebenen Fahrzeuge sowie für Kraftfahrzeuge - auch mit Anhänger - mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.

Also rechtlich begrenzt eigentlich nur die Zulassung der AHK die Anhängelast. Die ist bei den meisten alten Treckern bei 5-8t. Was nach gesundem Menschenverstand sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt. Bei nicht LoF 2,2 KW pro t, also bei meinem 15er nur knappe 25t :schreck: Aber fährt zum Glück <25 km/h, dann muss ich die unnötige Beschränkung nicht hinnehmen :mrgreen:

Mein Eigenbau-Kugelkopf wurde vor 2 Jahren noch ohne Beschränkungen vom TÜV eingetragen, auf dem Kugelkopf selbst steht 3500KG. Die würde ich an einen nur an der Hinterachse gebremsten 1600KG Traktor auch höchstens auf dem Flachland anhängen.

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:!: Ist's erst richtig festgewühlt, hilft nur noch Deutz luftgekühlt :!:

Bild37 Bild435 Bild455 Ranger BildContra Bild031AV Bild MT 8200 Bild 543RS
Bild als 051 verkleidete 076 die lt. Stihl eine 075 ist :hihi: Bild Rotak 32LI BildZipper 10t Bild Eigenbau BildD15


Zuletzt geändert von Timmyneun am Sonntag 21. Oktober 2018, 11:52, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Sonntag 21. Oktober 2018, 11:49 
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Registriert: Sonntag 18. Januar 2015, 11:50
Beiträge: 69
Zitat:
Bei 3,0t bergab wünsche ich damit viel Spaß!
Gemäß § 42 Absatz 1 StVO darf die Anhängelast die zulässige Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeuges nicht überschreiten.

Ja gilt für PKW, Ausnahmen sind ja Fahrzeuge für die Land u. Forstwirtschaft.
Das hieße ja nämlich man darf mit nem großen schlepper der vll ZGG von 6t hat auch nur 6t ziehn.
Dann dürfte ja 90% der Bauern nicht mehr rumfahren.

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BeitragVerfasst: Montag 22. Oktober 2018, 08:58 
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Registriert: Sonntag 28. Dezember 2014, 10:07
Beiträge: 10
Hallo Glöckler,

vor dem Problem, wieviel kann ich ungebremst anhängen, stand ich bei meinem
Unimog 421 und dem ungebremsten Einachsanhänger auch.
Nach langer Recherche fand ich ein Merkblatt der Landwirschaftskammer Baden Würtenberg (mußt mal googlen).
Hierin stand sinngemäß:
Max. Anhängelast (ungebremst) hinter ldw. Zugmaschinen bis 25 km/h = 3,0 t (Einachser)
Das bedeutet: Der ldw. Schlepper darf max. 25 km/h fahren, kann jedoch bauartbedingt schneller sein
(wie mein Unimog). Die max. Anhängelast ist natürlich Eigengewicht Anhänger + Zuladung.
Der Anhänger muß natürlich entsprechend gekennzeichnet sein (25er Schild).
Wenn man ein wenig nachdenkt, findet man auch logische Beispiele wie :
Schlepper und (alter) Ladewagen; Schlepper und angehängte Heubearbeitungsgeräte (Heuma);
Schlepper und angehängter Miststreuer usw. .... alle diese Anhängsel waren früher bis ca 3 t
ausgelegt und hatten alle keine Betriebsbremse. Wenn überhaupt war eine Feststellbremse vorhanden.

Ich hoffe zur Aufklärung beigetragen zu haben!

Gruß
Joachim


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BeitragVerfasst: Montag 22. Oktober 2018, 09:44 
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Registriert: Samstag 7. Februar 2015, 17:48
Beiträge: 1274
Wohnort: 41468 Neuss
Mein ISEKI wiegt etwa genauso viel wie der McCormick - die eingetragene Anhängelast für ungebremste Anhänger beträgt 750 kg.
Gebremst 4,5 t.

_________________
:Husky: 525 PT5s, 340, 455, 372 XP, 592 XP, 3120 XP :echo: CS 620 SX :partner: 351; Shindaiwa 251Ts; 501 SX; HITACHI CS 40Y; 3 Freischneider
Trecker: Iseki TH4335AL mit Tajfun EGV35


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BeitragVerfasst: Montag 22. Oktober 2018, 11:36 
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Registriert: Mittwoch 31. August 2016, 13:18
Beiträge: 2066
Wohnort: an de Waterkant
Moin,
bei den alten Traktoren gilt: wenn nichts eingetragen ist, dann dürfen die ziehen, was sie wegziehen können. Da der D-3xx keine DLB hat, begrenzt die ALB den Anhänger auf jeweils 8t zGM.

Und von McCormick gibt es einen Prospekt für den D-430, der je dem D-320/322/324/326 technisch sehr ähnlich ist, in dem wird beworben, daß der zwei Anhänger mit jeweils 8t ziehen kann. :!:
Möglicherweise ist man mit einem solchen Zug jedoch ein kleines Verkehrshindernis, da man vermutlich die Ackergruppe nutzen muß. :pfeifen:
Zitat:
Zulassung der AHK die Anhängelast
Da steht meistens sinngemäß: max. zul. GG Zugm. 8000kg. Das bedeutet, daß die AHK für die Aufnahme der dynamischen Kräfte eines Zuges mit einer Zugmaschine mit 8t und der gesetzlich erlaubten Anhängelast ausgelegt ist.

Vermutlich zielt die Frage des TE auf einen D-326 mit einem einachsigen Holzwagen ohne Bremse. Also die 3t zieht er im Flachland schon ohne Probleme, jedoch muß beim Fahren hochgeschaltet werden (der kann mit seinen 24PS nämlich nur in den kleinen Gängen angefahren werden), was wegen des unsynchronisierten Getriebes schwierig ist. Wichtig wäre es, daß die Stützlast nicht zu hoch wird, damit der leichte 326 nicht vorne hoch geht, denn dann kann man nicht mehr lenken.
Wenn es hügelig wird kommt noch hinzu, daß der D-3xx mit seiner mechanischen Bremse rückwärts nur eine bescheidene Bremskraft hat. Also bloß nicht das Gespann mit der Schnauze bergauf abstellen. ;)

Geht schon, jedoch hätte mein Opa gesagt: sinnig fahren!


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BeitragVerfasst: Montag 22. Oktober 2018, 11:50 
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Registriert: Dienstag 20. Januar 2009, 11:32
Beiträge: 8527
wie in meinem Bilderthread zu sehen haben wir einen D320. Der zieht ab und zu den Forstwagen (1600 kg)
Auf der Ebene und auf asphaltierten wegen kein Problem. Hoch in den Wald auf losem Grund geht das bei Trockenheit
im kleinen Gang gerade so. Hochzu Sperre rein und Stossgebet.
Bergab kleiner Gang und dann rutschts halt mal ein bisschen. Bleibt lenkbar und die steilsten Stücke
enden nicht auf einer Bundesstrasse, so dass sich die Fuhre auch wieder fängt. Alles in der Ackergruppe < 10km/h

Mein Schwager ist schonmal mit dem Dieselross und Gummiwagen (6 Ster / Bremse defekt) Schlitten gefahren.
Ist auf einer Kuppe hängen beblieben, zwischen 2 Bäumen :schreck:

_________________
"Was einmal gedacht wurde, kann nicht mehr zurückgenommen werden"
Dürrenmatt, Friedrich: Die Physiker

UNIMOG: steckenbleiben da, wo Dich keiner mehr rausholen kann


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BeitragVerfasst: Montag 22. Oktober 2018, 16:16 
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Registriert: Sonntag 18. Januar 2015, 11:50
Beiträge: 69
Hallo,

Vielen Dank für die vielen Antworten.
Haben mir aufjedenfall sehr geholfen.
Geht um einen einachsigen Rückewagen, der wiegt schwach 1 tonne, dann könnte ich noch 1t bzw wenns sein muss 1,5t laden das reicht für unsere Zwecke völlig aus.

_________________
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BeitragVerfasst: Dienstag 13. November 2018, 17:01 
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Registriert: Sonntag 28. Dezember 2014, 10:07
Beiträge: 10
Hallo Taktorfahrer,

im Anhang eine interessante Zusammenstellung von Bedingungen für Fahrerlaubnisse (Führerscheine).
Ebenfalls enthalten ein Merkblatt für zulässige Anhängelasten in Abhängigkeit von Zugmaschine, Geschwindigkeit usw.
Siehe ab Seite 16 ff...
https://im.baden-wuerttemberg.de/filead ... chuere.pdf
Gruß
Joachim


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BeitragVerfasst: Sonntag 18. November 2018, 15:03 
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Registriert: Samstag 10. Juni 2017, 19:00
Beiträge: 25
Hallo,

gesetzlich greift da wohl "Einachsanhänger und Zweiachsanhänger mit einem Achsabstand von weniger als 1 Meter benötigen keine eigene Bremsanlage wenn die Achslast des Anhängers nicht mehr als die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs beträgt"

Also bist du faktisch bei allem über 750kg ohne Bremse raus.


Wir haben selbst einen D324, der muss auch schon mal vor den 5,7t Einachskipper oder 3t Zweiachser. Wichtig ist bei diesen kleinen Schleppern ausreichend Stützlast, 1t ist theoretisch Erlaubt, aber da ist der IHC nicht mehr fahrbar. Trotzdem fährt sich ein Einachser auf losem Untergrund deutlich besser als ein Drehschemel, fehlende oder gar negative Stützlast durch falsche Beladung kann gefährlich werden, da so ein Traktor ja nur an den Hinterrädern bremst.


Gruß Thomas


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BeitragVerfasst: Sonntag 18. November 2018, 18:13 
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Registriert: Mittwoch 18. September 2013, 18:05
Beiträge: 843
Wohnort: Deutschland
.. und es sind nur 2 gebremste Räder!. Wenn die Bremse nicht genau eingestellt ist und etwas einseitig zieht
oder loser Untergrund oder etwas uneben im Wald, dann stehst du schnell quer, bzw. der IHC geht unkontroliert sonstwo hin.
Passiert mir sogar mit einer to in der Kippmulde im Wald.
Gruß
Roxin


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