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BeitragVerfasst: Mittwoch 7. November 2018, 13:53 
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Hallo zusammen,

ich denke mal, dass meine Frage am ehesten in den Bereich der Waldfahrzeuge passt:

Kennt einer von euch eine Versicherung die folgende Bedingungen zulässt?
-LKW
-Oldtimer (>30 Jahre) aber ohne H-Kennzeichen
-gewerbliche Nutzung oder auch Nutzung als Transportfahrzeug möglich
-Fahrer unter 25 Jahre

Grund meiner Frage: Ich fahre einen 33 Jahre alten Dodge W150 (PickUp) der eine LKW-Zulassung hat (was auch nicht geändert wird). Diesen möchte ich als Oldtimer versichern, ihn aber weiter zum Transport von Brennholz und auch gewerblich nutzen. (zBsp einen riesen Berg Sägen abholen). Auf eine Lösung wie: "Ach bei dem Unfall war nichts auf der Ladefläche", habe ich keine Lust.). H-Kennzeichen hat er nicht, würde ich aber, wenn es gar nicht anders geht noch machen.

Hier im Forum müsste ja eig ein paar Leute sein, die mit entsprechend alten LKW oder Traktoren im Wald rumtuckern und eine Oldtimer Versicherung habe oder ein H-Kennzeichen.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 7. November 2018, 14:54 
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Beiträge: 11237
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Zitat:
Hallo zusammen,

ich denke mal, dass meine Frage am ehesten in den Bereich der Waldfahrzeuge passt:

Kennt einer von euch eine Versicherung die folgende Bedingungen zulässt?
-LKW
-Oldtimer (>30 Jahre) aber ohne H-Kennzeichen
-gewerbliche Nutzung oder auch Nutzung als Transportfahrzeug möglich
Ich kenne keine Oldtimer Versicherung ohne H-Kennzeichen.
Ohne H hast du ein altes Fahrzeug aber keinen Oldtimer.
Dazu soll die H-Zulassung ausdrücklich keine Subvention sein. Oft wird ein modernes Fahrzeug verlangt, bevor ein Oldtimer vergünstigt wird.

Bei deiner Vorstellung klingt es für mich danach, dass du genau das machen willst, wofür die Oldtimer Zulassung nicht gedacht ist. Ich glaube nicht, dass das klappt.

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MfG Eike
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BeitragVerfasst: Mittwoch 7. November 2018, 15:13 
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Oldtimer Versicherung ohne H-Kennzeichen gibt es ganz viele.
Normale Autos sind vorhanden.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 7. November 2018, 19:06 
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Die meisten Oldtimer-Versicherungen knüpfen an günstige Tarife aber Einschränkungen, z. B. gefahrene km pro Jahr. Häufige Verwendung für Transporte macht eine Oldtimer-Versicherung auch teurer.

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MfG
martin-w

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BeitragVerfasst: Mittwoch 7. November 2018, 23:10 
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Eben, der gewerbliche Einsatz scheitert meistens an Kilometereinschränkungen.
Dazu beinhalten Oldtimertarife klassischerweise keine Ersatzfahrzeuge, ... die Haftpflicht ließe sich also einigermaßen abdecken, Kasko-Themen mit Einschränkung und eine nötige Wiederverfügbarkeit eines Oldtimers nach Schäden mit knappen Fristen lässt sich klassisch nicht begründen. Fahrzeugausfallzeiten... haben so tendenziell keinen Wert - für den klassischen Oldtimerfahrer kein Problem - für den Gewerbetreibenden ein nicht zu unterschätzender Nachteil - je nach Versicherungsumfang, den du anstrebst.

Vieles kann eine Versicherung auch nicht kontrollieren und das schränken sie dann klassisch auch nicht ein:
  • Kreis der Fahrer
  • Laufleistung pro Jahr
Mein Landy läuft auch als LKW, da wollte keiner wissen ob gewerblich oder privat, die beiden Punkte vorweg waren das, was Einfluss auf den Preis hatte und wenn ich mir die Oldiepolice vom Kumpel ansehe, ist es das gleiche. Strebe das für meinen Landy ja auch an, nur dass ich ihn auch wirklich wenig nutze und Laufleistungseinschränkungen mich nicht stören. Ich werde aber auch mal versuchen ein H zu bekommen - wenn ich so an Einschränkungen von Diesel-Fahrzeugen denke, kann das nicht schaden...

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BeitragVerfasst: Mittwoch 7. November 2018, 23:21 
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Bei einem H-Kennzeichen gibt es keine Einschränkungen in der Nutzung oder der Kilometerleistung, egal ob private oder gewerbliche Nutzung.

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"G"rüße Thomas

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„Am Walde hätte nicht die Axt so leichtes Spiel, hätt' ihr der Wald nicht selbst geliefert den Stiel.“


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BeitragVerfasst: Donnerstag 8. November 2018, 07:36 
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Die Kilometer Beschränkung wäre für mich nicht schlimm. Der Wagen würde alle paar Wochen mal für 100km gewerblich genutzt. Brauche auch keinen Ersatzwagen im Schadensfall.

Die Laufleistung wird so gut wie immer eingeschränkt und auch teilweise kontrolliert. (jährliche Abfrage, bzw TÜV Bericht)

@protrac: Das ist die gesetzliche Seite und mir bekannt. Mir geht es allerdings um einer Versicherung die das auch so handhabt und gleichzeitig einen Oldtimer Tarif hat.

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BeitragVerfasst: Donnerstag 8. November 2018, 08:22 
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Hallo,

du kannst ja mal hier einen Versicherungsvergleich machen, vielleicht findet sich etwas Günstigeres:
https://www.nafiauto.de

Gruß Klaus

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http://www.ackerdiesel.de


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BeitragVerfasst: Donnerstag 8. November 2018, 18:09 
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Zitat:
Bei einem H-Kennzeichen gibt es keine Einschränkungen in der Nutzung oder der Kilometerleistung, egal ob private oder gewerbliche Nutzung.
Beim H-Kennzeichen erstmals nicht, das bezieht sich alleine auf den Zustand deines Autos und stützt sich auf das TÜV-Gutachten.
Ob die Versicherung dann aber billiger wird, richtet sich dann schon nach der Nutzung und nach meinem Wissen wirst du auch nicht gezwungen, nach erteilung des "H" den Versicherungsvertrag zu ändern - einzig - man wäre blöd es nicht zu tun ;) ...

Es gibt durchaus Einzelfälle, wo ein Betrieb als LKW interessanter sein kann als ein H-Kennzeichen, beispielsweise, wenn es zu aufwendig wäre, den würdigen Zustand zu erhalten und man eher am unteren Limit der TÜV-Fähigkeit überhaupt rum kraucht.

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MfG Eike
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BeitragVerfasst: Donnerstag 8. November 2018, 20:10 
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hallo,
mal nachgelesen ….
Es gibt jedoch Einschränkungen hinsichtlich der optischen Erscheinung, wodurch Werbung auf Oldtimern grundsätzlich unzulässig ist. Außerdem dürfen Oldtimer mit H-Kennzeichen nicht gewerblich vermietet werden. Ebenso ist eine gewerbliche Nutzung von LKW mit H-Kennzeichen nicht gestattet.
https://www.financescout24.de/wissen/ra ... ennzeichen
damit ist einiges ausgeschlossen was hier geschrieben wurde


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BeitragVerfasst: Donnerstag 8. November 2018, 20:46 
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Zitat:
hallo,
... Ebenso ist eine gewerbliche Nutzung von LKW mit H-Kennzeichen nicht gestattet.
https://www.financescout24.de/wissen/ra ... ennzeichen
...
"gewerbliche Nutzung" ist aber genau definiert. Sie liegt nur dann vor, wenn neben den reinen Kosten für Betriebsstoffe, Abschreibung, anteilmässige Versicherungskosten + Kfz-Steuern sowie Fahrerentlöhnung ein Gewinn erzielt wird.

Wenn der TE gelegentlich einen Dodge voller Sägenschrott herumkarrt und für sich beschafft, um einige der Sägen herzurichten und zu verkaufen, ist die gewinnbringende Arbeit das Reparieren von Motorsägen, nicht der Transport der defekten Sägen.

Wenn der TE jeden Monat einen Dodge voller neuer Motorsägen beim Hersteller abholt, um diese Sägen dann zu verkaufen, sieht die Sache anders aus. Das wäre dann eher gewerbliche Nutzung.

Beim Brennholztransport müsste auch differenziert werden. Brennholztransport für Eigengebrauch (auch von engen Familienmitgliedern und engen Freunden) ist als nicht gewerblich einzustufen, wenn bei den Transportkosten für Dritte (enge Familienmitglieder und enge freunde) kein Gewinn eingerechnet wird.

Punkto Versicherung: Ich habe beim Saurer Lastwagen CH-Veteranenstatus (wie in DE H-Kennzeichen), 5 Tonnen Nutzlast im Fahrzeugbrief eingetragen. Die günstige Versicherungsvariante schränkt aber auch die nicht gewerblichen Transporte ein auf "gelegentliche Transporte", also z. B. 1-mal monatlich.

Wäre ich jetzt Zimmermann, und würde ich jeden Tag mit dem Lastwagen zur Baustelle fahren und Werkzeug sowie Bauholz zu Baustelle transportieren, würde das problemlos mit dem Veteranenstatus gehen.
Aber die Versicherung wäre dann teurer, weil der Transport für den Eigenbedarf dann häufig und nicht nur gelegntlich stattfindet.

MfG
martin-w

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BeitragVerfasst: Freitag 9. November 2018, 09:00 
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LKW mit H und gewerblicher Nutzung ist gestattet. War früher mal verboten, ist jetzt aber erlaubt.

Ein H-Kennzeichen hat er ja zur Zeit noch nicht, werde ich bald aber mal machen, da ich damit in einem Umweltzone fahren will.

Die gewerbliche Nutzung wird der gelegentliche Transport von einem Berg Sägen sein (wahrscheinlich einmal im Jahr, 50 Sägen passen in meinen Audi). Und halt der Transport von zBsp meinem Spalter zum Lohnspalten oder auch mal einen Stapel Äste von einem gefällten Baum. Ich werde damit keine Fahrten im Sinne eines Logistikunternehmens durchführen.

Ich habe halt keine Lust, damit mal einen Unfall zu bauen und auf Ladefläche liegt noch eine Säge und ein Freischneider und dann gibt es evtl Ärger. Klar kann man immer argumentieren, dass man den Kram privat genutzt hat oder bei den Eltern der Freundin einen Baum gefällt hat, möchte aber gerne auf der sicheren Seite der Macht sein.

Wenn die Versicherung dadurch etwas teurer als eine normale 30+ Versicherung ist, wäre das vollkommen okay. Ich möchte nur nicht weiter die Kosten für einen täglich genutzten Sprinter bezahlen (so ist er nämlich aktuell versichert...)

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BeitragVerfasst: Freitag 9. November 2018, 12:02 
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Hallo Markus,
wobei z. B. der Spaltertransport zum anschliessenden Lohnspalten gleich zu beurteilen ist wie der Zimmermann, der mit seinem LKW Werkzeug und ev. Holz zur Arbeitsstelle transportiert. Der Transport selber ist eigentlich nicht gewerblich. Nur die vor Ort ausgeführt Arbeit, bei Dir Holz spalten, Bäume fällen, etc. sind gewerblich einzustufen. Im Vergleich zu diesem vor Ort geleisteten Arbeitszeiten ist die reine Transportzeit klein.

Erst wenn Du Wegpauschalen oder zurückgelegt km zu Kunden verechnen würdest, bei denen für Dich ein Gewinn anfällt, wäre der Transport als gewerblich einzustufen.

Bei der Diskussion mit der Versicherung lohnt es sich sicherlich, Deine Verwendungsart für den Dodge differenziert darzulegen.

MfG

martin-w

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BeitragVerfasst: Freitag 9. November 2018, 16:13 
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Beiträge: 1274
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Hier bei uns fährt immer ein Bootsverleiher für Wildwasserrafting auf der Erft mit einer alten Feuerwehrschüssel MB 208 (?) samt Anhänger voller Boote und H-Kennzeichen rum - scheint kein Problem zu sein...

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:Husky: 525 PT5s, 340, 455, 372 XP, 592 XP, 3120 XP :echo: CS 620 SX :partner: 351; Shindaiwa 251Ts; 501 SX; HITACHI CS 40Y; 3 Freischneider
Trecker: Iseki TH4335AL mit Tajfun EGV35


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BeitragVerfasst: Samstag 10. November 2018, 08:33 
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Wohnort: 47877 Willich
Ruf mal hier an:

E. Madau
Alte Leipziger
Aachen

Da habe ich alle Fahrzeuge versichert, er (bzw Frau Wolff) ist sehr bemüht.


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BeitragVerfasst: Samstag 10. November 2018, 09:18 
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Registriert: Donnerstag 12. Februar 2015, 16:15
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Wohnort: 85293
früher war es nur erlaubt mit H Kennzeichen zu Veranstaltungen zur Werkstatt und zur Überprüfung zu fahren.
zudem gelegendliches bewegen damit das Fahrzeug auch verkehrstüchtig bleibt.
neu ist nur das es für private Nutzung hergenommen werden darf.
sobald Gewerbe in Verbindung gebracht wird scheiden sich die geister und man bewegt sich auf sehr dünnen eis
denn auch wenn für die Fahrt für Kunden nichts verlangt wird ist es immer noch gewerbliche Nutzung weil damit die Fahrt Gewerblichen Ursprung hat.
wenn jemand unbedingt nicht ein einsehen hat riskiert er Steuerhinterziehung und unerlaubte Fahrzeug Nutzung damit auch Führerschein Punkte und Geldbuse.


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BeitragVerfasst: Samstag 10. November 2018, 20:01 
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Wohnort: 76571 Gaggenau
Was du schreibst gilt in etwa für rotes 07er Kennzeichen. Wobei das für allgemeine private Fahrten nicht genommen werden darf. H Kennzeichen darf gewerblich genutzt werden. Präzedenzfall waren glaube ich Hochzeitskutschen, Oldtimer, die für Hochzeiten vermietet wurden. Das ist aber schon >10 Jahre her.

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2 alte Husqvarnas pro Ster Holzverbrauch und immer "Kette rechts"


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BeitragVerfasst: Freitag 6. Januar 2023, 13:15 
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Registriert: Mittwoch 4. Januar 2023, 17:17
Beiträge: 1
Ich hatte die gleichen Zweifel. Ok, ein altes Fahrzeug ohne H ist einfach ein altes Fahrzeug. Ich dachte jedoch, es könnte als Oldtimer betrachtet werden. Ich möchte von einem Nachbarn ein Fahrzeug mit diesen Abmessungen kaufen, mehr oder weniger von diesem Typ https://www.alle-lkw.de/lkw/scania. Aber ziemlich alt, mehr als 30 Jahre. Ein anderer Arbeitskollege hat etwas Ähnliches und bezahlt eine erstaunlich niedrige Versicherung. Er kann jedoch nur sehr wenige Kilometer fahren und darf Deutschland auch nicht verlassen. Aber ich sehe jetzt, dass ein Fahrzeug nicht allein aufgrund seines Alters als Oldtimer betrachtet werden kann.


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BeitragVerfasst: Freitag 6. Januar 2023, 14:52 
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Registriert: Montag 4. Januar 2021, 20:29
Beiträge: 513
Ist wieder ein neuer Werbetroll eingetroffen ...?

Grüße, Hans


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BeitragVerfasst: Freitag 6. Januar 2023, 19:01 
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Beiträge: 51
viele leute machen es bei ihren wohnmobielen so das sie nen H kenzeichen machen oder haben und ihn ganz normal als womo bei der versicherung anmälden.
die versicherung hats nicht zu interesiren wie er versteuert ist.

bei denmeisten versicherern haste km beschränkungen bei den pkw's, meist zwischen 5 und 6 tkm im jahr.
bei wohnmobilen giebt es keine km beschränkungen.
bei LKW auchnicht. aber das weis ich nur von richtigen lkw's, wie das bei nem pic up als lkw ist weis ich nicht.

gruß Eicke

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