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BeitragVerfasst: Freitag 23. März 2007, 20:59 
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Ich habe auch mal nachgefragt beim tüv:

ich habe doch ne schwarze nr. auf´m schlepper, und wollte auf mein ausgemußterten kohle kipper anhänger ne grüne (gleich wie zugfahrzeug) draufmachen! da brauch man den 2 er führerschein, das möchte ich meiner frau nicht antun, denn die will auch mal fahren, hat sie mir mitgeteilt!

ich habe auf der zulassungstelle gesagt, das ich nen fehler gemacht habe bei der zulassung und ne schwarze anstatt ne grüne Nr. bekommen habe!!
das ist kein problem, das stempeln wir um! so die mitarbeiterin!
Am montag morgen werde ich das hinter mich bringen!
weiß jemand, was ich da alles gefragt werde (wegen dem finanzamt) ich muß doch angaben machen wegen der grünen NR.

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BeitragVerfasst: Montag 26. März 2007, 22:05 
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Registriert: Mittwoch 6. September 2006, 12:59
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So, nun habe ich heute morgen die grüne nr. machen lassen!
nun noch das ding (formular) für´s finanzamt ausfüllen, und (ich hoffe) gut iss! EIN kumpel hat gemeint ( der hat ca. 5-6 schlepper auf sich grün angemeldet gehabt): wenn a wiesle hasch,ischs koi broblem!
naja, bin mal gespannt was passiert!

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BeitragVerfasst: Dienstag 23. Oktober 2007, 19:45 
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hab mich heute mal bei uns erkundigt wie das bei uns mit ner grünen nummer aussieht. für forst bekommt man die garnicht, es sei den, man meldet ein gewerbe an und bezahlt dann auch dementsprechend die bg beiträge. für das pflegen (mulchen etc) von brachland zur kulturpfelge wird die grüne nummer auch nicht gewährt. dieses, und mein privatwald wären aber die nutzungen, für die ich meinen trecker benötige. für meinen privatwald (knapp 1ha) bezahle ich bg. das reicht aber angeblich auch nicht, da wald garnicht zählt, sondern nur grünland. mich kommt es so vor, als wenn entweder auf die eine art (steuer) oder auf die andere (dicker bg beitrag) kassiert werden will.

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BeitragVerfasst: Dienstag 23. Oktober 2007, 20:16 
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Das ist doch ein Witz! Bei uns hätte es gereicht, als Verwendungszweck "Brennholz-Selbstwebung" anzugeben. Mein Vater hat aber noch die Flurstücknummer der 1,3 ha Wald angegeben. Mit der BG hat die grüne Nummer gar nichts zu tun.

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Gruß Martin

:stihl: MS 261 C-M VW (37), MS 362 C-M (45), MS 500i W (50), MS 660 (63), :dolmar: PS 7900 (50), :echo: CS-2511WES (30)
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BeitragVerfasst: Mittwoch 24. Oktober 2007, 08:05 
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Wohnort: Iserlohn
Die grüne Nummer wird von Kreis zu Kreis unterschiedlich gehandhabt.

Die eine Zulassungsstellen fragt nur landwirtschaftliche Nutzung?

Bei uns im Kreis sieht es so aus, wenn eine grüne Nummer beantragt
wurde kriegt man von der Finanzbehörde einen Fragebogen - beim
letzten konnte man Steuernummer, BG-nummer und noch 2 weitere
Nummern eintragen.

Seh gerade ein älterer Beitrag, denke da sind jetzt fast alle Varianten
beschrieben.

MfG hainbuche

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Wenn's nix wird, wird's feuerholz


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BeitragVerfasst: Mittwoch 24. Oktober 2007, 12:53 
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Beiträge: 2119
Wohnort: ___Saarland___ !!! 67x verwarnt !!!
weiß jetzt nicht ob es von landkreis zu landkreis verschieden ist. zumindest ist es bei uns im ganzen saarland so. die machen da wahrscheinlich gemeinsame sache, bzw. wurde diese geschichte mit der grünen nummer zentralisiert. ich ärger mich da jetzt auch ein bisschen. der typ auf dem amt hatte da sowieso ein zeug vom stapel gelassen, das war fast nicht mit anzuhören, details möchte ich hier nicht schreiben, aber es war bürokratie hoch drei.

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BeitragVerfasst: Donnerstag 25. Oktober 2007, 15:42 
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Beiträge: 57
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Hey!

Ich hab vor ca. 8 Wochen meinen Schlepper zugelassen und versucht eine grüne Nummer zu bekommen, da ich auch die Anhänger von einem
Freund verwende, der ist Landwirt da sind grüne drauf und wie bekannt ist "grüner" Hänger an "schwarzem" Zugfahrzeug nicht versichert.

Aussage von Zulassung und Finanzamt: "Grünes Schild nur bei nachgewiesener landwirtschaftlicher Nutzung und Nachweis das etwas erwirtschaftet wird. Vorraussetzung ist also BG, Gewerbe und erstellen einer G+V inclusive Steuererklärung"!!! :evil:

Auf gut deutsch, der Hobby- Bauer/Holzer hat keine Chance ein grünes Schild zu bekommen! :evil: :evil: :evil:
Um etwas Kohle zu sparen werde ich jetzt meinen Schlepper ablasten, 20% geht lt. Tüv ohne probleme ca. 35,- fürs Gutachten + 11,40 Eintragung und Meldung an FA. :?

Eigentlich müßte das Bundesweit einheitlich sein, Kfz-Steuer geht doch an den Bund und nicht an Land/Kreis, oder irr ich mich da?

Gruß
Markus

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BeitragVerfasst: Donnerstag 25. Oktober 2007, 16:19 
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genau so ist es bei uns auch. man muss etwas "produzieren" um die grüne nummer zu bekommen. holz für den eigenbedarf zählt da nicht zu. und sobald man was produziert, will die bg geld sehen. plus, wie du schon sagtest, extra steuererklärung.
bin mal gespannt, was der traktor an steuern kosten wird. steuern gehen aber direkt ans land, aber ob die tarife bundesweit gleich sind, weiß ich nicht, vermute es aber

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BeitragVerfasst: Donnerstag 25. Oktober 2007, 16:34 
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Wohnort: Niederrhein
Hallo

noch ist die KFZ-Steuer Landessache, das soll sich aber ändern wenn ich es richtig verstanden habe ( Föderalismussreform-Bund/Länder Finanzausgleich ) oder so ähnlich.


Jörg

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BeitragVerfasst: Freitag 26. Oktober 2007, 08:30 
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Wohnort: Oberschwaben
Also ich hab keinen landwirtschaftlichen Betrieb und trotzdem eine grüne Nummer bekommen. Habe aber ein paar m² Wald und Wiesen.

Die Nutzung sowie die Angabe der Flächen die man bearbeitet reichten aus.

Nur zum Holen von Holz ohne eigene Flächen wirds schwierig. Wer noch Jagdpächter ist, hat Bsp. keine Probleme. Er ist land- und forstwirtschaftlicher Unternehmer im Sinne des Gesetzes (zahlt aber auch an die BG).


mfg


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BeitragVerfasst: Freitag 26. Oktober 2007, 12:18 
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Beiträge: 57
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Da sieht man mal wieder, daß im Süden der Republik die Uhren noch etwas anders ticken wenn es um Landwirtschaft usw. geht.

Mein Stiefvater ist beim BBV (Bayerischer Bauern Verband), der hat über meine Probleme bei der Zulassung nur müde gelächelt.

Er meinte, daß in den Ländern, in denen die "Ländliche-Kultur" noch mehr verwurzelt ist, auch dementsprechend mit den Menschen und Ihren Anliegen umgegangen wird. Auf gut Deutsch, da läßt man auch mal eine
5 gerade sein und drückt ein Auge zu.

Wiesen zur Bewirtschaftung hätte ich auch gehabt, aber das hat nicht gereicht!

Weiß einer von Euch, wie hoch die Strafe ist, wenn die mich mit nem "grünen" Hänger am "schwarzen" Schlepper erwischen?

Gruß
Markus

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BeitragVerfasst: Samstag 27. Oktober 2007, 19:52 
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"Grüner Hänger" am "schwarzen Schlepper" ist m.E. kein Problem, entscheidend ist, wie er genutzt wird (lof)!

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Gruß
Jörn


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BeitragVerfasst: Sonntag 28. Oktober 2007, 17:08 
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so. hab jetzt die schwarze nummer. wie sieht das jetzt mit den anhängern aus? darf man da jetzt keinen normalen traktorhänger hinter machen? muss man dann da auch schwarze nummer drauf machen und wie sieht das dann mit dem tüv aus? bis 25km/h ist ja keiner vorgeschrieben.
kann hier vielleicht jemand was zu sagen?

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BeitragVerfasst: Sonntag 28. Oktober 2007, 19:44 
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Auch bei 25 Km/h Anhängern ist sowohl TÜV als auch ein eigenes Kennzeichen vorgeschrieben. Ausser Du setzt den Hänger für die Landwirtschaft ein, dann entfällt das und Du kannst ein Folgekennzeichen nutzen.
Da Du keine Land-/Forstwirtschaft hast mußt Du Deinen Hänger auch anmelden / versteuern / versichern. Auch bei 25 Km/h.

Gruß Lars

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BeitragVerfasst: Sonntag 28. Oktober 2007, 20:12 
Zitat:
Da Du keine Land-/Forstwirtschaft hast mußt Du Deinen Hänger auch anmelden / versteuern / versichern. Auch bei 25 Km/h.

Gruß Lars
Sicher?? Schau mal die Bauwägen oder die Klappkrantransporte...alles auf 25er Schilder und somit nur verkehrstüchtig zu halten.
Die Nummer am Anhänger sollte dann dem Zugfahrzeug entsprechen......ist aber eh kaum zu machen.


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BeitragVerfasst: Sonntag 28. Oktober 2007, 20:31 
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Hallo Shockwave, laut der StVZO §18 Abs.2 Nr 6 bin ich sicher, steht da schliesslich schwarz auf weiß.

Für Bauwagen und bestimmte andere für den bau verwendete Geräte gibt es noch eine Sonderregelung. Gilt aber halt auch nur für dafür.

Als nicht Landwirt mußt Du Hänger über 6Km/h grundsätzlich zulassen wenn Du sie im Strassenverkehr nutzen willst. Damit kommt halt auch der TÜV ins Spiel. Das Folgekennzeichen gibt es ausschließlich in der Landwirtschaft und ist daher Nutzungsgebunden. Und selbst dann ist eine gültige Betriebserlaubnis für die Hänger Pflicht.

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BeitragVerfasst: Sonntag 28. Oktober 2007, 21:13 
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das ist aber äußerst übel. glaub ich werd den ganzen mist verkaufen.

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