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BeitragVerfasst: Montag 27. November 2006, 15:36 
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Registriert: Donnerstag 3. März 2005, 19:19
Beiträge: 2225
Wohnort: Sprockhövel
Wenn die Maschinen und Hänger auch außerhalb des Betriebes genutzt werden sollen, dann auf jeden Fall schwarze Nummer und Steuern zahlen! :?
Sonst kann man schnell in Erklärungsnot geraten!

_________________
Gruß
Jörn


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 Betreff des Beitrags: Re: Grüne Nummer
BeitragVerfasst: Dienstag 28. November 2006, 15:03 
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Registriert: Donnerstag 27. Oktober 2005, 12:40
Beiträge: 652
Wohnort: Oberschwaben
Zitat:
N`abend Jungs,

bin jetzt doch etwas irritiert. Hab gerade im Landtreff :oops: gelesen, dass die Zufuhr von Brennholz zu Abnehmern mit Traktor, der eine grüne Nr. hat, "nicht ganz unproblematisch" ist.

Könnt ihr mich da mal aufklären ? :roll:

Thomas
Sofern du ausschließlich Holz aus deinem Wald transportierst gehört das m. w. zu der Land- oder Forstwirtschaft und ist OK.
Kaufst du aber auch nur ein Scheit dazu, ists vorbei, denn du bist dann auch Händler.

Aber das ist ein Betätigungsfeld für Spezialisten.

mfg


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Dienstag 28. November 2006, 18:46 
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Registriert: Donnerstag 1. Juni 2006, 21:00
Beiträge: 515
Wohnort: Raum Trier/Hermeskeil
Zitat:
So kenne ich das auch. Vorausgesetzt, man hat eben nur einen landwirtschaftlichen Betrtieb und keinen forstwirtschaftlichen Betrieb angemeldet...
So ist das bei uns im Kreis Trier auch. Es muss meines Wissens eine gewisse Größe an land/forstwirtschaftlicher Fläche vorhanden sein um eine grüne Nummer auf die Land/forstwirtschaftlichen Maschinen zu erhalten (>1 Ha glaube ich). Der Zulassungsstelle ist dies egal; diese stellt die grüne Nummer meist ohne Bedenken aus. Jedoch meldet sich nachher das Finanzamt und dann geht's los.

Tip: doch einfach mal beim örtlichen Finanzamt nachfragen. Dort bekommt man bestimmt, wenn man nett fragt, auch nett Antwort. So schlimm sind die Behörden ja auch nicht immer; nach dem Motto wie man in den Wald hinein ...

mfg Kalle


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BeitragVerfasst: Freitag 8. Dezember 2006, 15:11 
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Registriert: Freitag 8. Dezember 2006, 15:05
Beiträge: 29
Wohnort: Meinerzhagen
Zitat:
Hallo,

und wie sieht es dann mit dem Führerschein aus, wenn ich eine schwarze Nummer drauf hab? Muss ich dann CE haben? L ist ja auch nur für land- und forstwirtschaftliche Einsätze, oder? Möchte mir ja demnächst auch einen Traktor kaufen und wollte dann eigentlich eine grüne Nummer draufmachen.
wenn du mit schwarzer nummer fährst, musst du immer den CE bzw einen anderen LKW führerschein haben, je nach schlepper und der Anhängelast usw.
Mit grünem Kennzeichen reichen L oder T. Wenn du jedoch damit einen schlepper mit schwarzer nummer fährt, der ja demnach nicht Land oder Forstwirtschaftlich genutzt wird und somit nicht unter grünem kennzeichen fährt, ist dieses fahren ohne fahrerlaubnis ! Auch wenn der schlepper LoF genutzt wird ist mit schwarzer nummer ein LKW schein pflicht
allso mit L und T nur grünes kennzeichen und nur zu LoF zwecken.
je nach zG des Treckers wenn du ohne anhänger fährst reicht auch nen PKW schein noch aus (bis 3,5to zG, ungefähr zG eines Deutz 4506)
ich hoffe ich konnte etwas klarheit schaffen.


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BeitragVerfasst: Samstag 9. Dezember 2006, 14:55 
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Registriert: Montag 9. Oktober 2006, 14:30
Beiträge: 21
Wohnort: Amberg
Zitat:
wenn du mit schwarzer nummer fährst, musst du immer den CE bzw einen anderen LKW führerschein haben, je nach schlepper und der Anhängelast usw.
Hallo,

ich möchte hier ja nicht klugsch....., aber das was du schreibst (nightfighter) ist einfach falsch. Es geht bei den Führerscheinen nur um die Nutzungsart, nicht um die Farbe des Kennzeichens. Sonst würde das in dem Paragraphenwirrwarr ja drin stehen.
Ich hoffe das was ich jetzt mache ist nicht verboten, aber ich habe dazu einen sehr fachkundigen Beitrag in einem anderen Forum gelesen:
http://www.traktorhof.com/forum/viewtop ... c&start=10
(Der Beitrag ist bissl weiter unten, der Autor heißt StefanK, auf der nächsten Seite hat er auch noch mal was interessantes geschrieben!)

MfG

Michael

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Es gibt viel zu tun, fangt schon mal an,...


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BeitragVerfasst: Sonntag 10. Dezember 2006, 10:39 
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Registriert: Donnerstag 3. März 2005, 19:19
Beiträge: 2225
Wohnort: Sprockhövel
Richtig, Farbe und Führerscheinklasse haben nix miteinander zutun!

_________________
Gruß
Jörn


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BeitragVerfasst: Sonntag 10. Dezember 2006, 12:31 
-----------------------


Zuletzt geändert von IHCpower am Freitag 13. April 2007, 22:31, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Samstag 6. Januar 2007, 14:57 
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Registriert: Freitag 8. Dezember 2006, 15:05
Beiträge: 29
Wohnort: Meinerzhagen
Zitat:
Zitat:
wenn du mit schwarzer nummer fährst, musst du immer den CE bzw einen anderen LKW führerschein haben, je nach schlepper und der Anhängelast usw.
Hallo,

ich möchte hier ja nicht klugsch....., aber das was du schreibst (nightfighter) ist einfach falsch. Es geht bei den Führerscheinen nur um die Nutzungsart, nicht um die Farbe des Kennzeichens. Sonst würde das in dem Paragraphenwirrwarr ja drin stehen.
Ich hoffe das was ich jetzt mache ist nicht verboten, aber ich habe dazu einen sehr fachkundigen Beitrag in einem anderen Forum gelesen:
http://www.traktorhof.com/forum/viewtop ... c&start=10
(Der Beitrag ist bissl weiter unten, der Autor heißt StefanK, auf der nächsten Seite hat er auch noch mal was interessantes geschrieben!)

MfG

Michael
ich möchte auch net kluglabern aber so ist mein wissen:

die führerscheine L und T gelten nur bei lof genutzten fahrzeugen, dieses ist nur gegeben wenn sie unter einem grünen kennzeichen laufen, bei schwarzem kennzeichen werden sie ja auch besteuert wie ein KFZ und sind daher nach der nutzungsart nicht mehr lof, sprich sie dürfen auch keine L o F frei Feldwege mehr befahren.
so wurd mir das am amt erklärt.

auch das steht in besagtem link in stefank 's text drin:

zitat:
"§6 (5) "Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen
1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege einschließlich des Winterdienstes,
3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,
5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen und
6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden."

die klassen L & T sind nur für den einsatz in land und forstwirtschaftlichen betrieben gedacht und somit beziehen sie sich nur auf die grünen kennzeichen die ja auch nur an diese vergeben werden.
wenn man net den passenden führerschein hat ist das fahren ohne fahrerlaubnis !

hier noch ein link vom TÜV, damit sollten alle fragen geklärt sein:

http://www.tuev-hessen.de/resource/pub/ ... schein.pdf

der hier diskutierte fall wird meines erachtens nach unter der überschrift "T und L klassen - auf die limits achten" ausreichend verständlich erklärt, wahrscheinlcih besser als ich es kann.

frohes neues jahr euch allen und grüße aus dem leider schneefreien sauerland
nightfighter

_________________
Wer Fendt fährt führt, aber wer Deutz kennt braucht kein Fendt !


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BeitragVerfasst: Samstag 6. Januar 2007, 15:28 
---------------


Zuletzt geändert von IHCpower am Freitag 13. April 2007, 22:49, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Montag 8. Januar 2007, 07:31 
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Beiträge: 21
Wohnort: Amberg
Hallo zusammen,

ich kann doch auch einen Schlepper mit schwarzer Nummer landwirtschaftlich nutzen, nur dass diese Nutzungsart halt nicht immer gegeben ist und ich deshalb wesentlich mehr Steuern an den Staat bleche. Es ist einfach Unsinn, dass man diese Schlepper nicht mit L bzw. T fahren darf. Es hängt wirklich nur von der momentanen Nutzungsart ab und nicht von der Kennzeichenfarbe.

MfG

Michael

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BeitragVerfasst: Montag 8. Januar 2007, 08:34 
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Beiträge: 153
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Also, es gibt die nette Broschüre 'Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Strassenverkehr'. Kostet 3,50.
Auf Seite 14 steht dort das L und T für Fahrzeuge bei LoF Nutzung gelten, auch mit schwarzem Kennzeichen. Es gilt nur der Nutzungszweck und die Bauartbedingte Eignung (Schlüsselnummer).
Lohnunternehmer werden ebenfalls mit eingeschlossen (S.15) sofern sie LoF Dienstleistungen anbieten.
Ist ein nettes Heft, klärt alle Fragen. ISBN Nummer: 3-8308-0594-2


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BeitragVerfasst: Montag 8. Januar 2007, 12:57 
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Beiträge: 3272
Wohnort: Bayern / Starnberger See
ich bin dem ganzen auch einfach aus dem weg gegangen, schwarzes angemeldet, ca. 100 euros steuer, ca. 100 euros versicherung
kein hin und her -> und des ist es mir die ca 200 euros wert ^^

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BeitragVerfasst: Montag 8. Januar 2007, 13:21 
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Nur mal interesse halber, was zahlst Du im Jahr denn für die / den Anhänger?


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BeitragVerfasst: Mittwoch 21. März 2007, 22:53 
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Also was Kennzeichen angeht, hab ich eine ziemliche Orgie hinter mir. Als ich meinen GT gekauft abe, kriegte ich zuerst nur schwarze Schilder, weil kein Landwirt! Die Zulassungsstelle hätte mir auch grüne gegeben aber das FA hat sich bald gemeldet und wollte Geld. Unabhängig von der Schilderfarbe. Aufgrund des ZGG kostete das Teil 349 Euro Steuer p.a.+ Versicherung. Ich hab dann ein Jahr mit der Behörde diskutiert, bis ich zur "Bewirtschaftung der familieneigenen Äcker" (Minimum 2 ha) eine grüne Nummer kriegte und steuerbefreit war. Dazu musste ich alle Tätigkeiten nennen und alle vorandenen Anbaugeräte (Spritze, Mulcher, Egge etc) auffüren.

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Stihl MS 192T (30), Stihl MS 200T(35), Stihl MS 260 (40), Stihl MS 361 (40), Stihl 044 (45) , Stihl 046 (50), Stihl MS 660 (63) [MSE140, MSE200]
Posch Hydro Combi 12T Kombi
Posch Wippsäge Kombi
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BeitragVerfasst: Mittwoch 21. März 2007, 23:43 
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Beiträge: 2728
Wohnort: Karlsbad
mal ne frage:
ich habe mein schlepper jetzt mit ner schwarzen nr. angemeldet (um sonstigen problemen aus dem weg zu gehen)!! mein schlepper läuft 25 km/h!
nun habe ich mir nen alten kohlekipper als anhänger zugelegt, muß ich den jetzt zulassen mit kennzeichen und versicherung oder nicht?

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NIX


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BeitragVerfasst: Donnerstag 22. März 2007, 07:49 
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Wohnort: Lörrach
Hallo,

da muss das gleiche Kennzeichen wie beim Traktor ran und ein 25-Schild. Versichert muss er glaub auch werden.

_________________
Gruß Martin

:stihl: MS 261 C-M VW (37), MS 362 C-M (45), MS 500i W (50), MS 660 (63), :dolmar: PS 7900 (50), :echo: CS-2511WES (30)
Traktoren: John Deere 6400, Deutz D 30 S


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BeitragVerfasst: Donnerstag 22. März 2007, 08:14 
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Registriert: Mittwoch 18. Oktober 2006, 09:14
Beiträge: 471
Wohnort: Waldeifel
Land- oder forstwirtschaftliche Anhänger, die nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden und nicht schneller als 25 km/h gefahren werden, sind nicht zulassungspflichtig und benötigen keine eigenen amtlichen Kennzeichen. Es genügt zur Kennzeichnung ein Nummernschild eines für den betrieb zugelassenen Schleppers. Dies schränkt natürlich den Verwendungszweck ein. Näheres hier: http://www.lsv.de/lsv_all_neu/presse/br ... bpdf04.pdf

Versichert sollte der Anhänger auf jeden Fall sein, evtl. ist er über den Schlepper mitversichert (prüfen).

_________________
Grüße
Eifelwolf

* Stihl 028 AVSEQ * Stihl MS 460 * Zenoah GZ 4000 * Dolmar PS 5105 * Dolmar ES 160 * Stihl FS 80 * Stihl FS 250 * Deutz D 40.2 * Oehler OL Super 1650 * Binderberger H 12 Z * Schmidt 3,5 E * Elektra Beckum BW 750 * Oregon Mini Jolly *


Zuletzt geändert von Eifelwolf am Donnerstag 22. März 2007, 08:16, insgesamt 3-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Donnerstag 22. März 2007, 08:15 
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Wohnort: 67165 Waldsee /Jahrgang 70
bei uns ist das anders. Mit schwarzer Nummer braucht der Hänger eine eigene Nummer und eine eigene Versicherung. Bei grüner Nummer ist er steuerfrei und kriegt dieselbe nummer wie der Schlepper.

_________________
Stihl MS 192T (30), Stihl MS 200T(35), Stihl MS 260 (40), Stihl MS 361 (40), Stihl 044 (45) , Stihl 046 (50), Stihl MS 660 (63) [MSE140, MSE200]
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BeitragVerfasst: Donnerstag 22. März 2007, 09:12 
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Wohnort: 63654 Büdingen
Ich hatte mal drei Jahre lang einen Holzhäcksler von CRAMER HS450. Der (sowie 5 weitere) lief mal bei einer Autobahnmeisterei in der Nähe von Potsdam. Die hatten diese Häcksler ohne eigenes Kennzeichen im Einsatz. Brauchte man damals (das war in der Zeit 1990-2000) auch nicht.
Als ich mir dann diesen zulegte, musste ich den Häcksler zulassen und er bekam ein grünes Nummerschild und war somit steuerbefreit. Extra versichern musste ich ihn auch nicht, da er automatisch über das jeweilige Zugfahrzeug mitversichert ist/war.

Anbei einpaar Fotos:

Bild

Bild

Bild

Bild

PS: Habe heute zum ersten mal Fotos hier eingefügt. Ich hoffe es ist so ok. Oder sind die Bilder doch zu groß ?????

_________________
Fahre nie schneller, als Dein Schutzengel fliegen kann!

BildSOLO 633
BildDOLMAR PS5000
BildSOLO 681 (60) & (90)
und so´n Kleinkram (Laubsäge, Bügelsäge, Fuchsschwanz, Nagelfeile Bild)


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BeitragVerfasst: Donnerstag 22. März 2007, 10:28 
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Beiträge: 3272
Wohnort: Bayern / Starnberger See
habe mal beim tüv nachgefragt, wenn z.B. ein rücke wagen einen festen holzboden hat muss ich den versichern ( ca. 25 euro/ p.a.) und versteuern da dieser auch für andere zwecke verwendet werden kann!

wenn ich nur das eisen gestell ohne "ladefläche"(also für die meterstücke) betreiben würde, zählt des zum traktor und ich bräucht nicht mal ein folgekennzeichen !

einfach lustig wie´s in D geregelt is ! ;)

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