Zitat:
hallo Flatpro
Sollt Dir das Deutz-Forum ein Begriff sein, dort ist das Thema Kenzeichen, Steuer und Versichung für schwarz und grün, sogar H-Kennzeichen durchgekaut worden. Die Gesetztestexte und Paragraphen sind dort auch genannt.
Das ist kein Gelaber, sondern Tatsache!
Mit schwarzem Kennzeichen an der Zugmaschine gibt es keine Möglichkeit eines Folgekennzeichen in schwarz; in grün eigentlich auch nicht mit einer einzigen Ausnahme; Du bist im unterwegs im LoF für einen Landwirt.
Bitte mal nachlesen.
Oder nenne mir Quellen oder Gesetzestexte und Paragraphen die was anderes aussagen.
Edit:
Ja, die Anhänger sollen der STVO entsprechen, aber welcher Sachverständige prüft die technischen Bauteile und Bremsen? Die BG? Eine funktionierende Lichtanlage ist nur ein Teil der STVO. Schau dir mal die tatsächliche Situation auf der öffentlichen Straße an. Da rauscht ein Schlepper mit 40 oder 50 km/h an dir vom Landwirt vorbei, mit einem Anhänger (grünes Folgekennzeichen) und 25 km/h-Schild hinten dran. Der darf eigentlich maximal nur 25 km/h fahren damit, dann wäre es OK.
Und das soll Zulässig sein und der STVO entsprechen?
Ja kenne ich
Du sollst mir die § zeigen wo das steht, grün oder schwarz sagt nur was über die Steuer aus nicht über den Anhänger(Aussage von der Kreisverwaltung vor drei Wochen, deswegen frage ich dich)
Klar wurde gesagt das ich hinter meinen Schlepper mit schwarzer Nummer einen grünen
Anhänger zum zweck der Land oder Forstwirtschaft ziehen darf zum einkaufen mit der Frau allerdings nicht.
Ich weiß das der Zustand abweicht, da zählt es aber das man nicht erwischt wird ;-)hier geht es ja um fakten und was im ernstfall passiert.
Werde aber nochmal nachfragen.
ICH REDE HIER ABER NUR VON 25 KM/H , dürfte aber klar sein.