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 Betreff des Beitrags: traktor steuer???
BeitragVerfasst: Mittwoch 22. September 2010, 18:41 
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hallo erstmal,
kann mir jemand sagen wie die steuer von traktoren genau ausgerechnet wird, da im internet verschiedene sachen stehen.
bin am überlegen, entweder selber privat anmelden, oder evtl über nen bekannten.
danke im vorraus.

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 Betreff des Beitrags: Re: traktor steuer???
BeitragVerfasst: Mittwoch 22. September 2010, 19:08 
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Registriert: Dienstag 6. Juli 2010, 22:06
Beiträge: 952
Willst du den Privat anmelden oder als LOF

Privat wird der glaub ich nach Gewicht versteuert, wenn du eine Land- oder Forstwirtschaft hast bzw. nachweisen kannst musst du glaub ich weniger oder gar keine Steuern zahlen.

Was heist das über deinen Kumpel anmelden, hat der eine Landwirtschaft?

Um was für einen Traktor handelt es sich? Haftpflicht brauchst du ja auch noch, da ist es auch anderst wie beim Auto.
Wirst du glaub ich immer mit 100% eingestuft, wirst aber auch nicht hoch oder runtergestuft.
Ich weis nur das ein LKW ziemlich teuer ist zum andmelden für einen 7,5T bis zu 4000€ je nach BJ.

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Stihl MS440 (45 u. 50cm), Stihl 028 AV Super(40cm)
Stihl 024 AV Super (37cm) Stihl MS181 (30 u. 35 cm),

Güde 1050 Holzspalter,
Denn zum Pflegen sind sie da...
Und zum Sägen....


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 Betreff des Beitrags: Re: traktor steuer???
BeitragVerfasst: Mittwoch 22. September 2010, 19:14 
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Registriert: Dienstag 23. Februar 2010, 17:27
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Wohnort: Aichach
des weiß i eben noch nicht mein bekannter hat eine landwirtschaft
würd ihn aber gern auf mich anmelden
es handelt sich um einen ihc 423

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 Betreff des Beitrags: Re: traktor steuer???
BeitragVerfasst: Mittwoch 22. September 2010, 19:21 
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Registriert: Sonntag 25. Februar 2007, 19:57
Beiträge: 8339
Du brauchst eine landwirtschaft, wiesen, äcker,
bei meinem vorbesitzer vom 326 reichte eine grosse wiese,
bei mir nicht.
Ich musste zusammenzählen :mrgreen:


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 Betreff des Beitrags: Re: traktor steuer???
BeitragVerfasst: Mittwoch 22. September 2010, 19:39 
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Registriert: Mittwoch 7. Oktober 2009, 17:58
Beiträge: 4056
landwirtschaft ist der knackpunkt...
Ich hab ein ähnliches problem. Land ist zwar da, bis vor einigen Jahren auch offiziel LOF genutzt, jetzt brach (keine Bg beiträge mehr, und vorallem keine kontrollen von selbiger).
Wenn ich jetzt die kiste grün anmelden will, muss ich wieder in die BG, oder ?Wird man dann auch von der BG kontrolliert, oder ist das erst ab einer gewissen fläche ? Unterscheidet die BG insofern zwischen einem wirklichen Landwirt mit 180 ha und mir mit 2,5 ha extensiv und für den eigenbedarf genutzter Obstwiese und wald ?
Ich frag jetzt mal hier, weil das eventuell ja auch für den threadersteller interessant ist.
Gruß
Max


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 Betreff des Beitrags: Re: traktor steuer???
BeitragVerfasst: Mittwoch 22. September 2010, 19:47 
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Registriert: Mittwoch 1. November 2006, 13:56
Beiträge: 2550
Wohnort: 55294 Bodenheim / Baujahr: 1968
Hi,
der Schlepper wird mit schwarzer Nummer als Zugmaschine besteuert, mein Deutz hat 3400kg zGG entspricht glaube ich 198€/Jahr. Schau mal hier bei bis zu 3,5t und gibt das zGG ein....

http://www.kfz-steuer.de/

Gruß,
Stefan

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 Betreff des Beitrags: Re: traktor steuer???
BeitragVerfasst: Mittwoch 22. September 2010, 20:06 
Den BG Beitrag kannst du hier selbst errechnen http://www.lsv.de/hrs/05mitgliedschaft_ ... index.html
aber ohne Vieh und ein paar hektar kostet dich das nur ein paar Euro.Ne grüne Nummer bekommst du wenn du Gewinnabsicht hast ab einer Fläche von 2 Hektar(bei uns im Kreis so) allso langt eine Wiese wo du heu zum verkauf machst.
Das die Traktor versicherung fest ist stimmt nicht mehr du hast genau so deine Prozente wie beim PKW, ist schon seit 5 jahren so - gab zuviele freundliche Bauer die Schäden reguliert haben :pfeifen:


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 Betreff des Beitrags: Re: traktor steuer???
BeitragVerfasst: Mittwoch 22. September 2010, 20:21 
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Registriert: Dienstag 5. April 2011, 22:26
Beiträge: 2562
Ich habe das Thema beim Goldoni frisch durchgekaut:
Zugelassen mit schwarzem Kennzeichen/Zugmaschine. (Alles andere traf nicht zu)
Besteuerung nach zGG 3,5 t, der bereits o.g. Betrag trifft in etwa zu.

Versicherung angefragt bei LVM, HDI und Kravag. LVM war bei 100% Einsteigertarif die günstigste.
Schließlich doch bei der HUK gelandet und die Prozente von einem brachliegenden Vertrag übernommen.
Resultat: Ich fahre überall und jederzeit hin, ohne auf die Beschränkungen, die sich aus einer grünen Zulassung ergeben, achten zu müssen.
Und das meiner Meinung Wichtigste: Ich stehe im Brief und nicht mein bis jetzt guter Kollege mit Hoffläche. Im Bedarfsfall kann ich den Vertrag des Schleppers auch verwenden, um mit den Prozenten andere, sonst versichertungtechnisch erheblich teurere Fahrzeuge, neu zu versichern.


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 Betreff des Beitrags: Re: traktor steuer???
BeitragVerfasst: Mittwoch 22. September 2010, 20:50 
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Registriert: Dienstag 23. Dezember 2008, 21:31
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Wohnort: Alsdorf
Zitat:
Ich habe das Thema beim Goldoni frisch durchgekaut:
Zugelassen mit schwarzem Kennzeichen/Zugmaschine. (Alles andere traf nicht zu)
Ich fahre überall und jederzeit hin, ohne auf die Beschränkungen, die sich aus einer grünen Zulassung ergeben, achten zu müssen.
Das schwarze KZ hat aber auch einen Nachteil zum Grünen:
Schwarz: Ich darf nur (außer bei ausdrücklicher LoF Nutzung) nur Anhänger ziehen, die versichert sind, eine ABE haben und zum TÜV/DEKRA müssen.
GRÜN: Ich darf mit dem Folgekennzeichen bis 25 km/h jede (entschuldigt bitte die Ausdrucksweise) "Dreckskarre" ziehen.
Diese Karren müssen nicht versteuert oder versichert werden und unterliegen keiner Sachverständigen-Prüfung.

Wo ist da die Gerechtigkeit: Bauern sparen nicht nur bei der Steuer der Zugmaschinen, nein sogar noch bei den Anhängern, sogar der Diesel ist begünstigt. :cry:

Nur so mal zur Info...

Und bei schwarzem Kennzeichen wird nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert:
Link zur Berechnung bis 3.500 kg zGG: http://www.kfz-steuer.de/kfz-steuer_nut ... uge28t.php
Link zur Berechnung ab 3.501 kg zGG: http://www.kfz-steuer.de/kfz-steuer_nut ... uge35t.php

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 Betreff des Beitrags: Re: traktor steuer???
BeitragVerfasst: Mittwoch 22. September 2010, 21:08 
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Registriert: Mittwoch 7. Oktober 2009, 17:58
Beiträge: 4056
die haben aber auch genug Bürokratie am Hals ;)
Hab mehrere verwandte und bekannte mit teils großen höfen, das ist erschreckend womit die sich rumärgern müssen...
Deswegen kam mir ja die Frage nach den BG kontrollen auf, bei denen ist das ganz schlimm, wenn da mal ein nicht ganz schönes Verlängerungskabel rumliegt oder was auch immer...
bei mir würde am ehesten "Brachland, auf Dauer der Landwirtschaftlichen Nutzung entzogen mit geringen Pflegemaßnahmen" zutreffen. Und dafür kann man eine LOF Zulassung bekommen ?
Gruß
Max


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 Betreff des Beitrags: Re: traktor steuer???
BeitragVerfasst: Mittwoch 22. September 2010, 21:23 
Zitat:
Zitat:
Ich habe das Thema beim Goldoni frisch durchgekaut:
Zugelassen mit schwarzem Kennzeichen/Zugmaschine. (Alles andere traf nicht zu)
Ich fahre überall und jederzeit hin, ohne auf die Beschränkungen, die sich aus einer grünen Zulassung ergeben, achten zu müssen.
Das schwarze KZ hat aber auch einen Nachteil zum Grünen:
Schwarz: Ich darf nur (außer bei ausdrücklicher LoF Nutzung) nur Anhänger ziehen, die versichert sind, eine ABE haben und zum TÜV/DEKRA müssen.
GRÜN: Ich darf mit dem Folgekennzeichen bis 25 km/h jede (entschuldigt bitte die Ausdrucksweise) "Dreckskarre" ziehen.
Diese Karren müssen nicht versteuert oder versichert werden und unterliegen keiner Sachverständigen-Prüfung.

Wo ist da die Gerechtigkeit: Bauern sparen nicht nur bei der Steuer der Zugmaschinen, nein sogar noch bei den Anhängern, sogar der Diesel ist begünstigt. :cry:

Nur so mal zur Info...

Und bei schwarzem Kennzeichen wird nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert:
Link zur Berechnung bis 3.500 kg zGG: http://www.kfz-steuer.de/kfz-steuer_nut ... uge28t.php
Link zur Berechnung ab 3.501 kg zGG: http://www.kfz-steuer.de/kfz-steuer_nut ... uge35t.php
Sag mir mal wo das steht das du mit schwarzen Kennzeichen keinen grünen Hänger ziehen darfst, bzw du diesen anmelden must.
Bei grün sind die Anhänger über den Traktor mitversichert und mussen der Stvo entsprechen, das du alles ziehen darfst ist doch nur dummes gelalle.


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 Betreff des Beitrags: Re: traktor steuer???
BeitragVerfasst: Mittwoch 22. September 2010, 22:06 
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Registriert: Dienstag 23. Dezember 2008, 21:31
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hallo Flatpro

Sollt Dir das Deutz-Forum ein Begriff sein, dort ist das Thema Kenzeichen, Steuer und Versichung für schwarz und grün, sogar H-Kennzeichen durchgekaut worden. Die Gesetztestexte und Paragraphen sind dort auch genannt.

Das ist kein Gelaber, sondern Tatsache!
Mit schwarzem Kennzeichen an der Zugmaschine gibt es keine Möglichkeit eines Folgekennzeichen in schwarz; in grün eigentlich auch nicht mit einer einzigen Ausnahme; Du bist im unterwegs im LoF für einen Landwirt.

Bitte mal nachlesen.

Oder nenne mir Quellen oder Gesetzestexte und Paragraphen die was anderes aussagen. :danke:

Edit:
Ja, die Anhänger sollen der STVO entsprechen, aber welcher Sachverständige prüft die technischen Bauteile und Bremsen? Die BG? Eine funktionierende Lichtanlage ist nur ein Teil der STVO. Schau dir mal die tatsächliche Situation auf der öffentlichen Straße an. Da rauscht ein Schlepper mit 40 oder 50 km/h an dir vom Landwirt vorbei, mit einem Anhänger (grünes Folgekennzeichen) und 25 km/h-Schild hinten dran. Der darf eigentlich maximal nur 25 km/h fahren damit, dann wäre es OK.
Und das soll Zulässig sein und der STVO entsprechen?

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Zuletzt geändert von Stihl_026 am Mittwoch 22. September 2010, 22:16, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: traktor steuer???
BeitragVerfasst: Mittwoch 22. September 2010, 22:06 
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Registriert: Donnerstag 27. Oktober 2005, 12:40
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Wohnort: Oberschwaben
Auch die Anhänger mit grünem Kennzeichen brauchen eine ABE und es müssen alle Einrichtungen funktionieren. Es wird nur nicht vom TÜV kontrolliert und selten von der Polizei. Wenn aber was passiert weil der Blinker ned geht, hast du da dieselben Probleme bzw. zahlst du ebenfalls deinen Strafzettel wie jeder andere auch.

Mit schwarzem Nummernschild am Traktor darfst du den Anhänger mit der grünen Nummer ziehen, wenn du damit einen land- oder forstwirtschaftlichen Transport für einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb machst.
Wenn du also während der Ernte hilfst, darfst du den Anhänger vom Feld zum Hof ziehen. Das ist OK. Wenn du für dich Holz holst und du keinen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb hast, ist das nciht zulässig. Allerdings wird das wohl kaum jemand kontrollieren. Ein Grenzfall wird es sein, wenn du HOlz von dem Besitzer des Anhängers von seinem Wald holst.


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 Betreff des Beitrags: Re: traktor steuer???
BeitragVerfasst: Mittwoch 22. September 2010, 22:21 
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Zitat:
Auch die Anhänger mit grünem Kennzeichen brauchen eine ABE und es müssen alle Einrichtungen funktionieren. Es wird nur nicht vom TÜV kontrolliert und selten von der Polizei. Wenn aber was passiert weil der Blinker ned geht, hast du da dieselben Probleme bzw. zahlst du ebenfalls deinen Strafzettel wie jeder andere auch.

Mit schwarzem Nummernschild am Traktor darfst du den Anhänger mit der grünen Nummer ziehen, wenn du damit einen land- oder forstwirtschaftlichen Transport für einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb machst.
Wenn du also während der Ernte hilfst, darfst du den Anhänger vom Feld zum Hof ziehen. Das ist OK. Wenn du für dich Holz holst und du keinen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb hast, ist das nciht zulässig. Allerdings wird das wohl kaum jemand kontrollieren. Ein Grenzfall wird es sein, wenn du HOlz von dem Besitzer des Anhängers von seinem Wald holst.
Das mit der ABE kann sein, aber ist nicht der realität entsprechend. In meiner Gegend sind genug Landwirte, die mit eigenbauten an Anhängern, sogar mit handgemalten grünen Kennzeichen durch die gegen fahren.

Das mit dem grünen Kennzeichen am Hänger habe ich ja schon geschrieben mit schwarzem KZ an der Zugmaschine. Wenn du im LOF für den Landwirt unterwegs bist, darf man das.
Zum Beispiel 5 to Schotter vom Baustoffhandel für sich selbst holen, wenn der Schlepper schwarz hat und der geliehene Hänger in grün das KZ hat, darf man NICHT.

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 Betreff des Beitrags: Re: traktor steuer???
BeitragVerfasst: Mittwoch 22. September 2010, 22:27 
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Bei uns reichen für eine Lof Zulassung 3 ha Land- und Forstwirtschaftlich genutzte Fläche ... ;)

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 Betreff des Beitrags: Re: traktor steuer???
BeitragVerfasst: Mittwoch 22. September 2010, 22:32 
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Zitat:
Bei uns reichen für eine Lof Zulassung 3 ha Land- und Forstwirtschaftlich genutzte Fläche ... ;)
Es kann sein, daß das bei euch ausreicht, bei uns ist das Ermessenssache und Entscheidung vom Finanzamt.

Ich habe seit letztem Jahr auch einen Schlepper und stand vor dem gleichen Thema; Zulassung schwarz oder grün; welche
Voraussetzungen sind für grün notwendig, und und und

Daher meine Informationen zuvor.

Stihl_026

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 Betreff des Beitrags: Re: traktor steuer???
BeitragVerfasst: Mittwoch 22. September 2010, 23:25 
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Registriert: Dienstag 5. April 2011, 22:26
Beiträge: 2562
Vor einigen Monaten war hier auch schon einmal das Thema Folgekennzeichen an lof-Anhängern Diskussionsgrund.

Gegen besseren Wissen bin ich damals, auch des lieben Friedens willen, zurückgerudert.

Allerdings ließ mir das keine Ruhe, zumal ich dieses Thema auch in einer Klausur zu meiner ersten Fachprüfung von oben nach unten, von rechts nach links, bearbeiten mußte. Ok die Sache ist bereits 30 Jahre her und Verkehrsrecht lebt und wandelt sich.

Ich habe den Leiter unseres Straßenverkehrsamts/Zulassungsstelle gebeten, das Thema Folgekennzeichen rechtlich zu bewerten. Es blieb bei dem Versprechen, das zu tun.

Ein Kollege aus dem zuständigen Sachgebiet meiner Firma, den ich auch um seine Meinung bat, vertrat ebenfalls meinen Standpunkt, den ich aus der momentan gültigen StVO und den Nebengesetzen ableite.

Der da wäre:
Anhänger mit Betriebserlaubnis dürfen mit entsprechender Kennzeichnung ( 20 km/h) hinter landwirtschaftlichen Zugmaschinen mit Folgekennzeichen gezogen werden. Die Zugmaschine darf allerdings dann auch nicht schneller als 20 km/h fahren.
Anhänger ohne Betriebserlaubnis fallen nicht unter die Zulassungsvorschriften (Verkehrssicherheit natürlich ausgenommen) wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h mitgeführt werden.
Also: Jeder, der einen Anhänger ohne Betriebserlaubnis hinter seinem Mofa herzieht und die Karre rennen läßt, kann auf die Nase fallen.

Die Info der HUK-Versicherung zum Thema Folgekennzeichen lautet:
Zulassungsfreie Anhänger sind über die ziehende landwirtschaftliche Zugmaschine mit versichert.

Was die Damen und Herren vom Finanzamt, die ja Gewinnorientiert entscheiden müssen, zum Thema Versteuerung von landwirtschaftlichen Zugmaschinen regional unterschiedlich sagen, bleibt hier nicht weiter bewertet.
Fakt ist, dass ich hier in der Gegend niemals mit einem PKW mit zugeschweißten Heckfenstern beim Finanzamt auflaufen könnte, um eine steuerliche Umwidmung als LKW zu erlangen.

Mein persönlicher Tipp: Einfach in der Region fragen.
Scheinbar wird die StVO und die AO bezüglich Bauernkarren im föderativen Deutschland auch relativ föderativ flexibel gehandhabt.


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 Betreff des Beitrags: Re: traktor steuer???
BeitragVerfasst: Donnerstag 23. September 2010, 00:36 
Zitat:
hallo Flatpro

Sollt Dir das Deutz-Forum ein Begriff sein, dort ist das Thema Kenzeichen, Steuer und Versichung für schwarz und grün, sogar H-Kennzeichen durchgekaut worden. Die Gesetztestexte und Paragraphen sind dort auch genannt.

Das ist kein Gelaber, sondern Tatsache!
Mit schwarzem Kennzeichen an der Zugmaschine gibt es keine Möglichkeit eines Folgekennzeichen in schwarz; in grün eigentlich auch nicht mit einer einzigen Ausnahme; Du bist im unterwegs im LoF für einen Landwirt.

Bitte mal nachlesen.

Oder nenne mir Quellen oder Gesetzestexte und Paragraphen die was anderes aussagen. :danke:

Edit:
Ja, die Anhänger sollen der STVO entsprechen, aber welcher Sachverständige prüft die technischen Bauteile und Bremsen? Die BG? Eine funktionierende Lichtanlage ist nur ein Teil der STVO. Schau dir mal die tatsächliche Situation auf der öffentlichen Straße an. Da rauscht ein Schlepper mit 40 oder 50 km/h an dir vom Landwirt vorbei, mit einem Anhänger (grünes Folgekennzeichen) und 25 km/h-Schild hinten dran. Der darf eigentlich maximal nur 25 km/h fahren damit, dann wäre es OK.
Und das soll Zulässig sein und der STVO entsprechen?
Ja kenne ich ;-)
Du sollst mir die § zeigen wo das steht, grün oder schwarz sagt nur was über die Steuer aus nicht über den Anhänger(Aussage von der Kreisverwaltung vor drei Wochen, deswegen frage ich dich)
Klar wurde gesagt das ich hinter meinen Schlepper mit schwarzer Nummer einen grünen
Anhänger zum zweck der Land oder Forstwirtschaft ziehen darf zum einkaufen mit der Frau allerdings nicht.
Ich weiß das der Zustand abweicht, da zählt es aber das man nicht erwischt wird ;-)hier geht es ja um fakten und was im ernstfall passiert.
Werde aber nochmal nachfragen.
ICH REDE HIER ABER NUR VON 25 KM/H , dürfte aber klar sein.


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 Betreff des Beitrags: Re: traktor steuer???
BeitragVerfasst: Donnerstag 23. September 2010, 07:16 
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Registriert: Donnerstag 27. Oktober 2005, 12:40
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Wohnort: Oberschwaben
Zitat:
.... Da rauscht ein Schlepper mit 40 oder 50 km/h an dir vom Landwirt vorbei, mit einem Anhänger (grünes Folgekennzeichen) und 25 km/h-Schild hinten dran. Der darf eigentlich maximal nur 25 km/h fahren damit, dann wäre es OK.
Und das soll Zulässig sein und der STVO entsprechen?
Also ich kenne den Fall eines hiesigen Landwirts der einige Hunnis und ein paar Punkte bekommen hatte als er mit seinem 25km Anhänger mit 50 erwischt wurde.


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 Betreff des Beitrags: Re: traktor steuer???
BeitragVerfasst: Donnerstag 23. September 2010, 08:37 
Zitat:
Zitat:
.... Da rauscht ein Schlepper mit 40 oder 50 km/h an dir vom Landwirt vorbei, mit einem Anhänger (grünes Folgekennzeichen) und 25 km/h-Schild hinten dran. Der darf eigentlich maximal nur 25 km/h fahren damit, dann wäre es OK.
Und das soll Zulässig sein und der STVO entsprechen?
Also ich kenne den Fall eines hiesigen Landwirts der einige Hunnis und ein paar Punkte bekommen hatte als er mit seinem 25km Anhänger mit 50 erwischt wurde.
Sollte ja auch klar sein hab auch ein Motorradführerschein und darf net mit dem Mofa 100 Fahren.


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