Zitat:
... die EU hat bezüglich der LaSi am wenigsten mitzuquaken...
Hallo Martin,
Eu-Parlament, Rat und Kommission quaken viel mehr mit, als Du glaubst. Es gibt eine ganze Reihe von Richtlinien, die auch Ladungssicherung (insbesondere Gefahrgüter und grenzüberschreitender Verkehr, z.B. 95/50 EG, 96/53 EG, 2004/112 EG, 2008/68 EG) betreffen und die EU-weit von den nationalen Gesetzgebern umgesetzt wurden oder noch in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Hinzu kommen die Typgenehmigungen nach Richtlinie 2007/46/EG, in deren rechtlichen Rahmenbedingungen eine Vielzahl von Punkten stecken, die die Ladungssicherung betreffen.
In Deutschland läuft die Umsetzung in nationales Recht entweder über §§ 22,23 StVO oder über spezielle Rechtsverordnungen. Die VDI 2700 gelten seit Jahren als die anerkannten Regeln der Technik im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 2 StVO, sind aber nicht selbst Gesetz, denn der Verein Deutscher Ingenieure kann keine rechtlich allgemein verbindlichen Vorschriften erlassen. Vielmehr ist das Regelwerk 2700 - hauptsächlich wegen seiner allumfassenden Vollständigkeit - so etwas wie der Standardkommentar, der bei Kontrollen und Gerichtsverfahren regelmäßig angewendet wird. Es ist aber niemand gehindert, seine Ladung auf andere Weise zu sichern. Er wird bei einer Kontrolle nur das Problem haben, ggf. (je nach Sachkenntnis/Sturheit der Kontrolleure) durch ein Sachverständigengutachten nachweisen zu müssen, dass seine Art der Ladungssicherung genauso wirksam ist wie die nach 2700 empfohlene. Und dass kann einen Transport ziemlich lange verzögern...
Grüße,
Eichsi