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BeitragVerfasst: Freitag 2. März 2012, 21:19 
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Wohnort: Unterfranken
Hallo,kann mir einer sagen was ein Traktor an Steuer und Versicherung kostet? Die meiste die man sieht haben grüne Nummernschilder. Welche Voraussetzung braucht man für diese?
Danke für Infos :danke:


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BeitragVerfasst: Freitag 2. März 2012, 21:34 
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Hallo potain,

grüne Nummern sind steuerbefreit, aber dafür brauchst Du einen land-oder forstwirtschaftlichen Betrieb.

Traktor mit schwarzen Nummern: Steuer richtet sich nach § 9 Abs. 1 Nr 3 oder 4 KaftStG. Alte lof-Zugmaschinen mit unter 3,5 to zulässigem Gesamtgewicht zahlen für je 200 Kilogramm Gesamtgewicht oder einen Teil davon
bis zu 2 000 kg 11,25 EUR,
über 2 000 kg bis zu 3 000 kg 12,02 EUR,
über 3 000 kg bis zu 3 500 kg 12,78 EUR.

Versicherung (nur Haftpflicht) ist sehr unterschiedlich, besonders bei selteneren Oldtimern. Muss man sich viel Mühe beim Vergleichen geben. Reform Muli 25 (das Ding auf meinem Avatarbild) kostet 53 Euro/Jahr.

Grüße,

Eichsi :)

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In jedem Baum steckt ein Kunstwerk - man muss es nur finden!


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BeitragVerfasst: Samstag 3. März 2012, 19:53 
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Registriert: Sonntag 20. November 2011, 14:26
Beiträge: 3572
Wohnort: OH
Moin :)
habe grüne Nummer
Versicherung Deutz 4505
40PS 2,5L
48 € im Jahr läuft auf 40% Haftpflicht
Betrieb vorhanden, 13,5 ha Land

Gruß
Andy

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Gruß Andy
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Zuletzt geändert von big-andy am Samstag 3. März 2012, 20:46, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Samstag 3. März 2012, 20:08 
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Registriert: Mittwoch 11. März 2009, 15:16
Beiträge: 245
Hallo,

ich zahl für meinen Jinma 100 Euro Steuer und 40 Euro für die Versicherung (Haftpflicht +Teilkasko). Ich wollte die grüne Nummer nicht und kann deshalb tun und lassen was ich will.

Gruß
stollenreifen


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BeitragVerfasst: Samstag 3. März 2012, 20:09 
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Beiträge: 3453
Wohnort: Laufenburg Hotzenwald BW
Glaub es reicht wenn man die bescheinigung Rechnung von der BG abgibt


Gruß Jens

_________________
Dolmar Fan
:Dolmar:PS 7900 RS

und paar :stihl: hab ich auch

hochsals Bilderthread

I bin de Jenzzz un kann alles ußer Hochdütsch

Das macht man im Winter....
http://www.youtube.com/watch?v=WnwHdk__ ... ture=share


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BeitragVerfasst: Samstag 3. März 2012, 21:29 
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Beiträge: 3572
Wohnort: OH
Zitat:
Hallo,

ich zahl für meinen Jinma 100 Euro Steuer und 40 Euro für die Versicherung (Haftpflicht +Teilkasko). Ich wollte die grüne Nummer nicht und kann deshalb tun und lassen was ich will.

Gruß
stollenreifen
mache auch was ich will ;)

Fahre, wenn ich Tanke auch einkaufen. Dient ja dem Betrieb :mrgreen:
Letztes Jahr für ne Bekannte Weide gemäht. Nenn Ballen bekommen.
Dient dem Betrieb :mrgreen:
Brauche ich Kies für Beton, dient dem Betrieb :mrgreen:
Bringe jemanden Kies, bekomme dafür in " z.B Hafer (danach) für meine Schafe ;) " dient dem Betrieb :mrgreen:

Alles Auslegungssache :pfeifen:

Wo ist das Problem? :mrgreen:

Habe auch keine Kläger 8-)

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Gruß Andy
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BeitragVerfasst: Sonntag 4. März 2012, 07:05 
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Beiträge: 245
Du hast bis jetzt keine Kläger! Wehe der Neid eines anderen kommt irgend wann mal............
Kleine Geschichte: Es ist Winter und einer düst mal wieder in den Straßengraben. Also ab zum nächsten Bauern und raus mit der Karre! Autofahrer XY steckt dem Bauern A noch 20Euro zu und gut is. Der Bauer A: Nee nimm ich nicht, kann ja jedem mal passieren.
Bauer B hat alles natürlich alles beobachtet und auch noch die Geldübergabe gesehen. Noch während sich Bauer A und der Autofahrer unterhalten kommt auch schon die Polizei. Den Rest könnt ihr euch ja denken...

Fazit: Bauer A ist und bleibt ein netter Mensch der aber leider keinem mehr einen Privaten Dienst machen kann, da ihm das Finanzamt eine übergebraten hat.


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BeitragVerfasst: Sonntag 4. März 2012, 09:22 
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Wohnort: Unterfranken
Halo,wenn ich mir das alles so durchlese ist mein ATV genauso teuer im Unterhalt wie ein Traktor. Für mein ATV zahle ich 172€ Steuer und 110€ Versicherung im Jahr.
Mein ATV hat eine Zulassung als Geräteträger,wenn dann vielleicht noch das Wechselkennzeichen kommt wäre es dann doch eine intere -sannte Kombination.

Bild

Danke für die Infos :danke:

Gruß Frank :stihl:


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BeitragVerfasst: Sonntag 4. März 2012, 09:47 
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Zitat:
Du hast bis jetzt keine Kläger! Wehe der Neid eines anderen kommt irgend wann mal............
Kleine Geschichte: Es ist Winter und einer düst mal wieder in den Straßengraben. Also ab zum nächsten Bauern und raus mit der Karre! Autofahrer XY steckt dem Bauern A noch 20Euro zu und gut is. Der Bauer A: Nee nimm ich nicht, kann ja jedem mal passieren.
Bauer B hat alles natürlich alles beobachtet und auch noch die Geldübergabe gesehen. Noch während sich Bauer A und der Autofahrer unterhalten kommt auch schon die Polizei. Den Rest könnt ihr euch ja denken...

Fazit: Bauer A ist und bleibt ein netter Mensch der aber leider keinem mehr einen Privaten Dienst machen kann, da ihm das Finanzamt eine übergebraten hat.
Ja genau. Kann zum nächsten Bauern gehen. :hihi:

Ziehe keine Fremden aus Gräben.
Habe da schon andere Sachen gehört.
Verklagt wegen Folgeschäden am gezogenen Fahrzeug. :ohman:

Und wenn im Beispiel Bauer A 20€ bekommt und Bauer B es gesehen hat,
dann steht noch immer Aussage gegen Aussage im Raum.
Normal darf man auch keinen Kies für andere fahren.

"Theoretisch könnte man den Kies ja auch zwischenlagern." :pfeifen:

Bekomme ich aber im Gegenzug, wie erwähnt Hafer für die Tiere, ist es Erlaubt.
Erbringung von Leistung, welche dem Betrieb dient. :Vertrau mir:

Hat mir einer der Chefs meiner Schwester erzählt. Kanzlei.

Aber ich weiß wo Du drauf hinaus willst.

Danke für den Hinweis. :)

Gruß
Andy

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Gruß Andy
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BeitragVerfasst: Dienstag 6. März 2012, 08:53 
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Beiträge: 940
Wohnort: Bremen
Moin,

zahle für meinen Deutz F1 L 514 mit zGG 1,9 Tonnen 90 Euro Steuern und 28 Euro Haftpflicht, das ist
weniger als ich für meinen Anhänger bezahle...

Kennzeichen natürlich schwarz.

Gruss

Jörn


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BeitragVerfasst: Dienstag 6. März 2012, 10:29 
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Zitat:
Du hast bis jetzt keine Kläger! Wehe der Neid eines anderen kommt irgend wann mal............
Kleine Geschichte: Es ist Winter und einer düst mal wieder in den Straßengraben. Also ab zum nächsten Bauern und raus mit der Karre! Autofahrer XY steckt dem Bauern A noch 20Euro zu und gut is. Der Bauer A: Nee nimm ich nicht, kann ja jedem mal passieren.
Bauer B hat alles natürlich alles beobachtet und auch noch die Geldübergabe gesehen. Noch während sich Bauer A und der Autofahrer unterhalten kommt auch schon die Polizei. Den Rest könnt ihr euch ja denken...

Fazit: Bauer A ist und bleibt ein netter Mensch der aber leider keinem mehr einen Privaten Dienst machen kann, da ihm das Finanzamt eine übergebraten hat.
.. wegen so etwas kommt die Exekutive innerhalb weniger Minuten :echt: kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Die kommt evtl. weil der andere in den Graben gefahren ist. Der Landwirt hat aber alles richtig gemacht, es war Gefahr im Verzuge (auslaufendes Öl und Betriebsstoffe), drohende Umweltverschmutzung usw... Für welchen Straftatbestand wurde denn die Polizei alarmiert?!

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Viele Grüße aus der Voreifel

Thomas
:dolmar: PS-420SC (38cm) Gartensäge
:stihl: MS 260C (37cm)
:dolmar: PS-7900 (50cm; 63cm und 75cm)
Stihl KM 130-R + KM-HL 135°; KM-FS (GSB und AutoCut C25-2); KM-BG; KM-BF
Bahco Fällheber (130cm)
Fällkeile
Fiskars 2400
Gränsfors Spalthammer
Ochsenkopf Sappies, klein und klein mit langem Stiel
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Erste Hilfe Set Forst
u.v.a.


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BeitragVerfasst: Dienstag 6. März 2012, 12:23 
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Wegen Steuerhinterziehung ;)


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BeitragVerfasst: Dienstag 6. März 2012, 16:45 
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... wie soll die denn nachgewiesen werden?? Bei Steuerhinterziehung kommt eine Polizeistreife vorbeigefahren, habe ich noch nie gehört. Bei dem geschilderten Fall handelt es sich um eine Hilfeleistung, es bestand Gefahr für die Umwelt. Die "Dienstleistung" war eine Gefälligkeit, nicht erwerbsmäßig... Selbst wenn die 20 Euro geflossen wären (was sie aber nicht sind!), handelt es sich maximal um eine Ersatzleistung für den Treibstoff usw... Ich kann hier keine Steuerhinterziehung erkennen, Entschuldigung! Diesem komplexen Sachverhalt wird sich wohl kaum eine gewöhnliche Polizeistreife annehmen, jeder halbwegs gescheite Anwalt, denke ich, wird die Tatvorwürfe widerlegen können.

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Thomas
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BeitragVerfasst: Dienstag 6. März 2012, 20:18 
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Neenee, Tommes, so einfach ist das in diesem unseren Lande leider nicht. :kopfschuettel:

Jeder Einsatz des Schleppers mit grüner Nummer zu betriebsfremden Zwecken ist ein zweifacher Verstoß gegen Steuerstrafbestände - einmal wegen der Steuerbefreiung des Kfz nur für Betriebszwecke, zum anderen wegen des subventionierten Diesels (Gasölverbilligung).

Die Polizei interessiert das in der Tat nicht, das ist Sache der Steuerfahndung. Wenn aber irgend etwas passiert (Ölunfall, Beschädigung einer Leitplanke/eines Straßenbaums etc., oder ganz normale Verkehrskontrolle), nimmt die Polizei den Sachverhalt auf und stellt nebenbei fest, dass ein Schlepper mit grüner Nummer beteiligt war. Und schon ist die Kontrollmitteilung auf dem Weg zur Steuerfahndung... :pfeifen:

Früher hatte ich mit immer den kleinen Hofschlepper mit Wagen von einem befreundeten Landwirt geliehen, wenn ich mein Holz abfahren wollte. Als mir klar wurde, welchen Ärger er für seine Freundlichkeit kriegen konnte, wenn irgend etwas passieren würde, habe ich mir ein eigenes Fahrzeug (mit schwarzer Nummer) gekauft. (Na gut, ein weiterer Grund war, dass der Hofschlepper technisch nicht mehr so ganz auf dem Stand war, um damit unbeschwert auf öffentlichen Straßen und auf abschüssigen Waldwegen rumzujuckeln) :mrgreen:

Grüße,

Eichsi :)

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BeitragVerfasst: Mittwoch 7. März 2012, 10:17 
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aha, jetzt wird es langsam realistisch... Es geht eine Kontrollmitteilung an die Steuerfahndung. Klar, wenn der dortige Sachbearbeiter etwas gegen den Landwirt hat (er schön öfter negativ aufgefallen ist..) mag es sein, das versucht wird, ihn wegen "Steuerhinterziehung" dran zu kriegen. Wenn allerdings der Sachverhalt vom Beschuldigten (ggf. mit anwaltlicher Hilfe) gegenüber dem Sachbearbeiter/der Behörde glaubhaft als "dringende Hilfeleistung bei Gefahr im Verzuge (in diesem Falle z.B. drohende Umweltverschmutzung durch auslaufende Öle und Betriebsstoffe)" dargestellt wird, wird dieser Vorgang mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu den Akten gelegt. Sollte bereits ein Verfahren eröffnet worden sein, kann es z.B.wegen "Geringfügigkeit" eingestellt werden.

Ich würde (fast) immer ein schwarzes Kennzeichen empfehlen, da kann einem keiner was, ganz klar!!

:-)

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BeitragVerfasst: Mittwoch 7. März 2012, 11:07 
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das problem ist halt leider immer, das es solche und solche beamte gibt. ich würd mir auch lieber ein schwarzes holen, auch wenns richtig teuer ist...
hab damals für meinen johnny so um die 220 euro steuern und ca. 300 versicherung gezahlt, kommt halt auch immer auf anbieter und schlepperart an.
Was auch noch bei schwarzen kennzeichen sehr wichtig ist: sollte man mal einen 50 km/h schlepper besitzen (oder ausleihen), und dieser schwarze nummern hat, benötigt man führerscheinklasse 2!
hier gabs ganz konkrete fälle, wo sich Landwirte Vorführer geholt haben und aufgehalten wurden wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis!

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BeitragVerfasst: Mittwoch 7. März 2012, 12:09 
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Registriert: Sonntag 20. November 2011, 14:26
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Wohnort: OH
@tomdt

Warum LKW Fahrerlaubnis?
Ist doch eig. trotzdem ne Landwirtschaftliche Zugmaschine.
Klasse T großer Schein.
Nur wegen schwarzer Nummer?

Kenne Lohnunternehmer, da sitzen auch T-Schein-Besitzer drauf und laufen teilweise mit Black Shield.

Gruß
Andy

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BeitragVerfasst: Mittwoch 7. März 2012, 19:02 
Ich zahle was um die 250 Euros im Jahr Vollkasko. Das ist es mir aber auch wert. Grüne Nummer habe ich, und ich habe im Antrag auch die notwendigen Bewegungsfahrten nach/vor technischer Revision angegeben.

Antrag ist durch, fertig. Ich habe auch Land, zahle BG, nutze das Teil auch zur Pflege und zum Hobby. Auch Fahrten als Zugfahrzeug für Olditreffen habe ich angegeben, ist genehmigt.

Gleich ehrlich sein, dann passt das auch.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 7. März 2012, 23:37 
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Zitat:
@tomdt

Warum LKW Fahrerlaubnis?
Ist doch eig. trotzdem ne Landwirtschaftliche Zugmaschine.
Klasse T großer Schein.
Nur wegen schwarzer Nummer?

Kenne Lohnunternehmer, da sitzen auch T-Schein-Besitzer drauf und laufen teilweise mit Black Shield.

Gruß
Andy
erklärung vom Polizisten, weil die dann gewerblich genützt werden. Für mich ist das alles Grauzone, als ich meinen 2er noch nicht hatte, war in der spalte T auch einfach ein stern, wegen dem neuen Quadschein... bin also so auch gefahren... inzwischen brauch ich nimmer überlegen, egal wie viele Räder das ding hat, solange es nicht mehr als 9 sitzplätze hat...
haben schon Vorführer abgeholt weil der Fahrer keinen 2er hatte...

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BeitragVerfasst: Donnerstag 8. März 2012, 22:03 
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Zitat:
Zitat:
@tomdt

Warum LKW Fahrerlaubnis?
Ist doch eig. trotzdem ne Landwirtschaftliche Zugmaschine.
Klasse T großer Schein.
Nur wegen schwarzer Nummer?

Kenne Lohnunternehmer, da sitzen auch T-Schein-Besitzer drauf und laufen teilweise mit Black Shield.

Gruß
Andy
erklärung vom Polizisten, weil die dann gewerblich genützt werden. Für mich ist das alles Grauzone, als ich meinen 2er noch nicht hatte, war in der spalte T auch einfach ein stern, wegen dem neuen Quadschein... bin also so auch gefahren... inzwischen brauch ich nimmer überlegen, egal wie viele Räder das ding hat, solange es nicht mehr als 9 sitzplätze hat...
haben schon Vorführer abgeholt weil der Fahrer keinen 2er hatte...
Also das halte ich für falsch! Ich habe mich sehr lange mit dem ganzen Krams bschäftigt. Und sobald man einen Schlepper (bis 60km/h) für Land- oder Forstwirtschaftliche Zwecke einsetzt, gilt der Führerschein T!! Egal ob der Trecker ein schwarzes oder ein grünes Kennzeichen hat. Mit dem Führerschein hat die Farbe des Kennzeichens nichts zu tun. Und in der Fahrerlaubnis-Verordnung steht ganz klar drin was als LoF gilt und was nicht.

Wo es allerdings mal Stress gab, war beim Mais fahren für die Biogasanlagen. Das hatte aber was damit zu tun was und wessen Zeug die Leute hin und her gefahren haben. Da gibt es eigene Regelungen.

Was aber in jedem Fall beachtet werden muss ist, das jeder der den neuen FS hat (wie ich), nur zu LoF-Zwecken Schlepper fahren darf. Fährt man zum Spaß durch die Gegend, und kann keinen LoF-Zweck nachweisen, fährt man ohne Fahrerlaubnis! Die meisten wissen das noch nicht einmal! :roll: :pfeifen:

Diese super Paragraphen stehen alle in der Fahrelaubnisverordnung.

:wink:


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