Hallo zusammen,
ob das Thema nun genau hier hin passt kann ich nicht mal sagen, ggf. bitte einfach verschieben.
Hintergrund ist das es leider immer einige wenige Mitbürger gibt, die anderen Mitbürgern das Leben nicht unbedingt leichter machen.
So ist bei uns die Dorfstraße mit Kopfsteinpflaster befestigt, wobei dann der Grundwasserspiegel nur ca. 60cm unter dem Straßenniveau liegt. Somit bekommt man natürlich jede Erschütterung von der Straße sofort mit.
Nun ist ja auch wieder die Zeit der Grünlandpflege und dann kommen natürlich auch die schönen Wiesenwalzen wieder zum Einsatz.
Fährt mein Kumpel mit der Walze, Gewicht ca. 3,5to, durchs Dorf, so fährt er nur Schrittgeschwindigkeit, also kleiner Ackergang im Standgas, da er das Problem Lärm (ist zu vernachlässigen), Straßenbeschädigung (interessiert keinen) und Schwingung durch das Schlagen der Walze, bedingt durch eine dicke Längsschweissnaht, sehr gut kennt.
Da sagt auch niemand etwas, da er eben vernünftigt fährt und das jeder toleriert.
Nun gibt es aber auch genau das Gegenteil, Leute die meinen sie können mit der Walze mit 15 bis 20 km/h durchs Dorf "rasen" Scheißegal ob bei den Anliegern das Mauerwerk durch die Erschütterungen reißt etc. Hauptsache schnell, weil noch langsamer fahren geht ja gar nicht
Bereits vor Jahren hatte ich angeboten 500,- DM zuzuzahlen um die Walze mit einem Fahrwerk auszurüsten um das Problem in den Griff zu bekommen. Das wurde natürlich verneint, weil nur noch wenige die Walze nutzen, da die meisten Flächen ja verpachtet sind.
Nun ist das ganze mal wieder richtig eskaliert.
Nun stellt sich die Frage darf die Walze in der Form überhaupt als Anhänger oder Anbaugerät auf der öffentlichen Starße gezogen werden ?
Es ist natürlich keine Bremse dran, keine lichttechnische Ausrüstung vorhanden, kein Prüfkennzeichen am Zugmaul oder sonst irgend etwas vorhanden. Einfach Stahlzylinder 2,50 breit, mit Wasser zu füllen, Stahlrahmen drum und Zuggabel.
Vielleicht hat hier ja jemand bereits die Erfahrung durchgemacht ob zulässig oder nicht.
Es geht nicht darum was man jahrelang gemacht hat, das ist Schnee von gestern, sondern einfach um die Rechtsgrundlage.
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MS261 und 066
BGU Spalter, Gransförs Spalthammer, Fiskars Spaltaxt und was sonst noch so dazu gehört
Oehler TWS 700, BGU SSM250Z und die "Rote Gefahr"