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BeitragVerfasst: Montag 16. Februar 2015, 15:16 
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Registriert: Sonntag 23. Januar 2011, 12:56
Beiträge: 33
Ich wurde vor zig Jahren mal mit dem PKW Anhänger (grüne Kennzeichen) und nem Automotor drauf angehalten.
Hab dann gesagt der ist für den Mähdrescher und alles war gut. :pfeifen:

Als ich vor ein paar Jahren dann einen Smoker baute hab ich ihn auf schwarz umgestellt. Ist dann eher schwer zu erklären was der Grill mit der Landwirtschaft zu tun hat.
Den neuen Autohänger hab ich gleich mit schwarzen zugelassen, soviel Steuer kostet ein Anhänger nun auch nicht.

Zum Thema Führerscheinklassen kann ich nur sagen das es ein verwirrendes Thema ist. :bahnhof:


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BeitragVerfasst: Montag 16. Februar 2015, 15:54 
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Beiträge: 2065
Zitat:
Dann laß uns nicht dumm sterben, großer Meister! :)
Was verlangt der Zoll als Begründung für die Erteilung?
Steht alles hier:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuer ... _node.html


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BeitragVerfasst: Montag 16. Februar 2015, 16:54 
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Beiträge: 6314
Wohnort: Wild South-West
Tja dann kann jeder "Stückles-Eigentümer" (natürlich nur für landwirtschaftliche Nutzung) ein "Grünes" bekommen...
Zitat:
....Der Nachweis kann erbracht werden durch:

Beitragsbescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft......
Sobald man auch nur 1m² Grund hat, der nicht Haus oder Hausgarten ist, muß man ja zwangsweise bei der LBG Mitglied werden. :?

_________________
Albert Einstein: Ich bin nicht sicher, mit welchen Waffen der dritte Weltkrieg ausgetragen wird, aber im vierten Weltkrieg werden sie mit Stöcken und Steinen kämpfen.

Jede Menge :dolmar:


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BeitragVerfasst: Montag 16. Februar 2015, 19:49 
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Registriert: Sonntag 8. September 2013, 18:19
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Wohnort: Uhlstädt-Kirchhasel
Zitat:
Tja dann kann jeder "Stückles-Eigentümer" (natürlich nur für landwirtschaftliche Nutzung) ein "Grünes" bekommen...
Zitat:
....Der Nachweis kann erbracht werden durch:

Beitragsbescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft......
Sobald man auch nur 1m² Grund hat, der nicht Haus oder Hausgarten ist, muß man ja zwangsweise bei der LBG Mitglied werden. :?
Meines Wissens ist die Mindestfläche 0,6 ha oder gewerbliche Tierhaltung für die Zwangsmitgliedschaft in der LBG.
Aber diese Abzocke wäre mal ein Thema für sich.

_________________
:stihl: MS 260 :stihl: MS 026 :stihl: MS 261 C M
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BeitragVerfasst: Montag 16. Februar 2015, 19:58 
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Beiträge: 6314
Wohnort: Wild South-West
Zitat:
Zitat:
Tja dann kann jeder "Stückles-Eigentümer" (natürlich nur für landwirtschaftliche Nutzung) ein "Grünes" bekommen...
Zitat:
....Der Nachweis kann erbracht werden durch:

Beitragsbescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft......
Sobald man auch nur 1m² Grund hat, der nicht Haus oder Hausgarten ist, muß man ja zwangsweise bei der LBG Mitglied werden. :?
Meines Wissens ist die Mindestfläche 0,6 ha oder gewerbliche Tierhaltung für die Zwangsmitgliedschaft in der LBG.
Aber diese Abzocke wäre mal ein Thema für sich.
Allerdings! :evil:

Die Mindestfläche, glaube ich, beträgt deutlich weniger, mein Nachbar hat keine 0,2ha und muß trotzdem blechen..

_________________
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Jede Menge :dolmar:


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BeitragVerfasst: Montag 16. Februar 2015, 20:22 
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Registriert: Montag 16. Februar 2015, 18:39
Beiträge: 16
ja sobald man ein Schaf oder Land besitzt um darauf Landwirtschaft zu betreiben ist man drin im Topf.

Bei uns sind die etwas geschulter was die Nutzung von Grünen Kennzeichen und oder Führerscheinklasse CE oder T im jeweiligen Fall betrifft, man muss da schon echt aufpassen das man immer irgendwo zum Landwirt fährt oder kommt...


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BeitragVerfasst: Montag 16. Februar 2015, 23:46 
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Registriert: Freitag 20. Juli 2007, 11:52
Beiträge: 4045
Zitat:
ja sobald man ein Schaf oder Land besitzt um darauf Landwirtschaft zu betreiben ist man drin im Topf.
hallo,
wovon träumst du sonst noch.Lese mal den Link weiter oben von XUV. :kopfschuettel:
Du mußt u.a.Einkünfte aus LoF haben.Der Zoll ist da ziemlich kompromislos.

:wink:
werni

_________________
:wink:
werni


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BeitragVerfasst: Montag 16. Februar 2015, 23:50 
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Beiträge: 4045
Zitat:
[

Sobald man auch nur 1m² Grund hat, der nicht Haus oder Hausgarten ist, muß man ja zwangsweise bei der LBG Mitglied werden. :?
hallo,
stimmt nicht,wenn du dein Land verpachtest biste raus. :DH:

werni

_________________
:wink:
werni


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BeitragVerfasst: Dienstag 17. Februar 2015, 13:12 
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Registriert: Freitag 20. Juli 2007, 11:52
Beiträge: 4045
hallo,
mal etwas zur Vergabe zu grüner Nummer.
Mein bester Kumpel betreibt im Nebenerwerb Rinderzucht.Letztes Jahr hat er sich noch den 3ten Schlepper dazugekauft.Er mit BG Nachweiss und Nachweiss der Tierseuchenkasse zum Hauptzollamt nach Saarlouis.Hat leider nicht gereicht.Als er dann seinen Einkommenssteuernachweiss nachreichte bekam er seine grüne Nummer. :echt:

:wink:

werni

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:wink:
werni


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BeitragVerfasst: Freitag 20. Februar 2015, 20:42 
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Registriert: Sonntag 20. November 2011, 14:26
Beiträge: 3572
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Jo, ist heute schon schwerer mit grüner Nummer.

2006 brauchte ich meinen geerbten Schlepper nur ummelden.

Hier übrigens mal das Formular 3813: "Antrag auf Steuerbefreiung für Land- und Forstwirtschaft" :pfeifen:

Bild

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_________________
Gruß Andy
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BeitragVerfasst: Freitag 20. Februar 2015, 20:51 
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Beiträge: 6314
Wohnort: Wild South-West
Genau den hab ich 2012 ausgefüllt, Angabe war nur die Flächengröße, Flurnummern und Mitgliedschaft in der BG.
Das hat gereicht.

_________________
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Jede Menge :dolmar:


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BeitragVerfasst: Mittwoch 21. Oktober 2015, 14:20 
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Beiträge: 4056
Hi,
Zu:
Zitat:
Nachweis von Einkünften aus Land- oder Forstwirtschaft oder der Durchführung von entsprechenden Lohnarbeiten


Weiss jemand ob da runter auch förderungen für anpflanzung von Streuobstwiesen fallen ?
oder muss ich dann jährlich nen SRM Brennholz an den Nachbarn verkaufen ? :pfeifen: :lol:
Oder paar kisten Äppel zur mosterei bringen...
Der Rest is da, fläche, trecker, BG mitgliedschaft.
Max


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BeitragVerfasst: Mittwoch 21. Oktober 2015, 15:18 
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Beiträge: 2514
Wohnort: Rheinhessische Schweiz RLP
"Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) liegt ein landwirtschaftliches Unternehmen dann vor, wenn eine Bewirtschaftung mit oder ohne Bodenbewirtschaftung zum Zweck der Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse erfolgt, wobei die Vermarktung der Erzeugnisse nur eine untergeordnete Bedeutung spielt. "
(Quelle:Gesetzliche Vorgaben für die Gründung eines landwirtschaftlichen Betriebes, - Leitfaden für die Anmeldung
land- und forstwirtschaftlicher Unternehmen - Juli 2013)

_________________
Gruss,
Michael
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BeitragVerfasst: Mittwoch 21. Oktober 2015, 15:42 
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Registriert: Mittwoch 7. Oktober 2009, 17:58
Beiträge: 4056
Wenn ich meine Äppel selber Fresse, das Holz selber verfeuere, kann ich allerdings keinen Nachweis zu Einkünften erbringen :)
Vor allem scheint ein Landwirtschaftlicher betrieb auch nicht gleich ausreichend für die Erteilung einer grünen Nummer. Es müssen ja einkünfte sein...
Max


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BeitragVerfasst: Mittwoch 21. Oktober 2015, 18:35 
Zitat:
Du mußt u.a.Einkünfte aus LoF haben.Der Zoll ist da ziemlich kompromislos.
werni

Zitat:
stimmt nicht,wenn du dein Land verpachtest biste raus. :DH:

Zitat:
...[...] die Zwangsmitgliedschaft in der LBG.
Aber diese Abzocke wäre mal ein Thema für sich.
Jepp

Also ich habe seit Jahren (inzwischen Jahrzehnten) sogar eine Genehmigung zum Fahren (saisonal/regional) auf Schleppertreffen. Alles legal und offen angegeben. Erlaubnis erteilt.
Fertig.
Kein Gemauschel, Gemaule, Geschreibe, Einkunftsnachweise o.ä.

Bin in der BG. Kein Betrieb angemeldet.

Jetzt dürft ihr petzen gehen :lol:


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BeitragVerfasst: Mittwoch 21. Oktober 2015, 21:24 
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Beiträge: 4045
hi Falco,
muß dir leider widersprechen.
1.Mein Kumpel mußte mit seinem Einkommenssteuerbescheid extra nach Saarlouis zum Zoll fahren sonst wärs nix mit grüner Nummer geworden.
2. Ich habe mein Land verpachtet,der Pächter zahlt die BG,ich nix mehr,sowohl bei meinem Land in Freudenburg RP als auch in Weiten Saarland. :echt:

:wink:
werni,der gerade an das Oktoberfest in Fontainebleau denkt YES

_________________
:wink:
werni


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BeitragVerfasst: Mittwoch 21. Oktober 2015, 21:52 
Sorry Werni.....

Musst nicht widersprechen. Bei mir ist es einfach anders gelaufen. Ich erzähle ja keine Geschichten ;)

Oktoberfest war gerade in Caseaux :mrgreen:


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BeitragVerfasst: Mittwoch 21. Oktober 2015, 21:54 
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Registriert: Freitag 17. Juli 2015, 12:03
Beiträge: 1693
Wohnort: Badisch Sibirien
Zitat:
Zitat:
Du mußt u.a.Einkünfte aus LoF haben.Der Zoll ist da ziemlich kompromislos.
werni

Zitat:
stimmt nicht,wenn du dein Land verpachtest biste raus. :DH:

Zitat:
...[...] die Zwangsmitgliedschaft in der LBG.
Aber diese Abzocke wäre mal ein Thema für sich.
Jepp

Also ich habe seit Jahren (inzwischen Jahrzehnten) sogar eine Genehmigung zum Fahren (saisonal/regional) auf Schleppertreffen. Alles legal und offen angegeben. Erlaubnis erteilt.
Fertig.
Kein Gemauschel, Gemaule, Geschreibe, Einkunftsnachweise o.ä.

Bin in der BG. Kein Betrieb angemeldet.

Jetzt dürft ihr petzen gehen :lol:

Das ist der Punkt.

Wer einzahlt bekommt grün. :echt:

_________________
560xp :Husky: 435 :Husky:

Meine Bilder : http://motorsaegen-portal.de/viewtopic.php?f=6&t=88657

Es gilt das © für meine Bilder


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BeitragVerfasst: Mittwoch 21. Oktober 2015, 22:03 
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Registriert: Freitag 20. Juli 2007, 11:52
Beiträge: 4045
hallo,
Bg allein reicht nicht mehr.

werni

_________________
:wink:
werni


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BeitragVerfasst: Mittwoch 21. Oktober 2015, 22:05 
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Registriert: Samstag 31. Januar 2015, 20:33
Beiträge: 2358
Wohnort: Östringen
@Stonecreek
Bei uns in der Gegend ist es auch so ähnlich.

Gruß Jens

_________________
https://m.facebook.com/ZuendappIGOestri ... ale2=de_DE

Unimog fahren, ist das allergeilste was Mann anzogen machen kann... :DH:


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