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Mit grünen Kennzeichen darf nur Fahrzeughalter fahren ??? https://motorsaegen-portal.de/viewtopic.php?t=84612 |
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Autor: | IHC Starky [ Mittwoch 21. Oktober 2015, 22:16 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Mit grünen Kennzeichen darf nur Fahrzeughalter fahren ??? |
Zitat: hallo,
Bg allein reicht nicht mehr. werni Werni sei mir nicht böse, ist aber ist leider so. Ich hab vor einiger Zeit mit dem Finanzamt telefoniert, da bekam ich genau diese Auskunft. Gut seid 2 Jahren ist der Zoll zuständig , aber geändert hat sich nichts. Entweder Du Zahlst BG oder Steuer, Hauptsache Du bezahlt. Wobei ich die grüne Nummer gar nicht so ideal finde! |
Autor: | werni [ Mittwoch 21. Oktober 2015, 22:25 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Mit grünen Kennzeichen darf nur Fahrzeughalter fahren ??? |
hallo, wird wohl bei euch anders sein als bei uns, wie gesagt,mein Kumpel mußte Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft belegen. werni |
Autor: | IHC Starky [ Mittwoch 21. Oktober 2015, 22:27 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Mit grünen Kennzeichen darf nur Fahrzeughalter fahren ??? |
Ob grün oder schwarz, egal, Hauptsache einen schönen Schlepper. |
Autor: | ad-mh [ Mittwoch 21. Oktober 2015, 22:38 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Mit grünen Kennzeichen darf nur Fahrzeughalter fahren ??? |
Zitat: Mit grünem Kennzeichen fahren dürfen ist nicht abhängig vom Fahrer, sondern vom Einsatzzweck des Fahrzeugs: Mit z.B.einem Pferdeanhänger und grünem Kennzeichen dürfen nur PFERDE (oder andere Tiere), aber kein Brennholz oder Möbel transportiert werden. Macht man es und wird erwischt, ist das STEUERHINTERZIEHUNG weil zweckentfremdet, denn der Anhänger mit grünem Schild ist steuerfrei. So einfach ist das.
Der Einsatzzweck ist das Abgrenzungskriterium. Landwirtschaft Tiere und Sportgeräte. Daneben sind auch noch Anhänger befreit, die im Katastrophenfall durch den Staat für den Zeitraum der Katastrophe "kurzzeitenteignet" werden können. Ein typischer Fall ist der gängige Anhänger für 20ft Container. Gründe: Der Anhänger kostet die Spedition fast nichts im EK lässt sich an das Zugfahrzeug anhängen kostet quasi nichts bei der Versicherung und kostet keine Steuer Hier hat sich jemand die Mühe gemacht, die Voraussetzungen zusammenzufassen. http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... topic=8969 |
Autor: | Pumuckel [ Donnerstag 22. Oktober 2015, 00:29 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Mit grünen Kennzeichen darf nur Fahrzeughalter fahren ??? |
Zitat: hallo,
Und genau so sagt es eben auch die Homepage des Zolls, das dürfte regional auch nicht unterschiedlich sein.wird wohl bei euch anders sein als bei uns, wie gesagt,mein Kumpel mußte Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft belegen. werni Es sei denn, der Zoll wäre derzeit noch überfordert |
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