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BeitragVerfasst: Dienstag 7. November 2017, 18:23 
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Beiträge: 12996
Du willst doch nicht allenernstes die Kennzeichen mit Isolierband an das schöne Treckerchen drantüdeln ? :roll: :roll: :roll:
Hinten an den Sitz, das wo die Kennzeichenbeleuchtung sitz, und vorne irgendwo an die Haube.

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:dolmar: was denn sonst ? :schreck:
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BeitragVerfasst: Samstag 11. November 2017, 16:50 
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Registriert: Dienstag 29. April 2008, 14:04
Beiträge: 201
Wohnort: Westlich von München
Servus miteinander, danke für eure Antworten, insbesondere zu den Reifen.
Zwecks Kennzeichen: Ich scheue mich halt davor, Löcher in den neuen Traktor zu bohren :oops: und wenn die Rostvorsorge eh nicht so prickelnd ist... Aber nachdem es heute regnerisch war, kommen mir Zweifel, ob das mit dem Spiegelklebeband halten wird. Gerade am Heck kriegt man es ja nicht mit... Hier werde ich wohl in den sauren Apfel beissen. An der Front ändere ich es erstmal nicht. Ich werde das Schild nicht vor den Kühler knallen und am Bügel taugt es mir so jetzt ganz gut.
Wegen des schlechten Wetters kam mir eine weitere Investition in den Sinn. Der Tigre hat zwar schon Kotflügelverbreiterungen, aber die reichen nicht. Bei matschigem Boden oder Pfützen hauts einem bei flotterer Fahrt den Dreck links und rechts um die Ohren. Da muss ich mal kucken, was es so als Zubehör noch gibt.
Für den anzuschaffenden Spalter hab ich mir Bolzen (Kat1) für Ober- und Unterlenker bestellt.

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BeitragVerfasst: Samstag 11. November 2017, 17:44 
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Registriert: Sonntag 27. Februar 2011, 10:13
Beiträge: 127
Die Bolzen werden auch beim Anbaugerät dabei sein.

Kleb das Schild hinten doch einfach mit Silikon fest. Das hält auch. Am Überrollbügel würde mir das zu doll wackeln.
Vor dem Kühler ist es auch schön.


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BeitragVerfasst: Samstag 11. November 2017, 18:40 
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Beiträge: 2514
Wohnort: Rheinhessische Schweiz RLP
Ich frage mich immer warum die Entwickler eines Traktors überhaupt ein Lüftungsgitter an der Stelle vorgesehen haben. Am Ende komme ich dann zu dem Schluss, dass sie wohl daran gedacht haben, dass durch dieses Gitter *Luft* durch soll.
Und als logische Schlussfolgerung dann: vielleicht ist es doch keine so gute Idee, vor ein solches Gitter ein Kuchenblech zu spaxen. Vor allem wenn das Schlepperchen noch Garantie hat. Was glaubt ihr passiert, wenn der Motor in der Garantiezeit die Hufe hebt und das Werk das Schild vor der Lüftung entdeckt (auch wenn es mit dem Schaden nichts zu tun hat)?

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Gruss,
Michael
--

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BeitragVerfasst: Samstag 11. November 2017, 19:15 
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Registriert: Sonntag 27. Februar 2011, 10:13
Beiträge: 127
1. es gibt eine Temperaturanzeige.
2. da sind 10–15cm Luft zwischen Kennzeichen und Kühler.
3. fasst den Kühler mal im Betrieb an, ihr würdet/werdet euch wundern, ab welchem Bereich der schon kalt ist, auch bei 30 Grad Außentemperatur.


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BeitragVerfasst: Samstag 11. November 2017, 20:24 
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Registriert: Dienstag 29. April 2008, 14:04
Beiträge: 201
Wohnort: Westlich von München
Danke w201! Dann schau ich mal, ob es auch Bolzen beim Spalter gibt.
Das mit dem Silikon hatte ich auch schon im Hinterkopf. Aber ich werde das hintere Schild jetzt wohl doch anschrauben.

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BeitragVerfasst: Samstag 11. November 2017, 20:28 
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Also wenn schon ohne Schrauben, dann mit Neodymmagneten. Die Haltekräfte sind der Wahnsinn. Allerdings seh ich da auch kein Problem drin, die hintere Platte zu durchbohren. Bohrloch mit Lack schützen und Schrauben rein, fertig.

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BeitragVerfasst: Samstag 11. November 2017, 23:56 
Loch bohren und festschrauben. Das werden wir nicht mehr erleben, dass hier vllt was durchrostet :mrgreen:

Bei mir rührt sich seit über 6 Jahren nichts....
Bild


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BeitragVerfasst: Sonntag 12. November 2017, 13:08 
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Mit was für "Sorgen" sich ein Thread füllen lässt....... :kopfschuettel:

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BeitragVerfasst: Sonntag 12. November 2017, 13:19 
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Beiträge: 112
Wohnort: Allgäu
Hallo,
anbei ein Auszug wie die gesetzl. Lage zur Anbringung von amtl. Kennzeichen aussieht:

Quelle : Kirschbaum:§ 10 FZV Kennzeichenverstärker (Schilderrahmen) mit Werbeaufschriften.
BMV/StV 11/
36.22.03 vom 23. 1. 1990, VkBl S 70: Die Bestimmungen des § 60 Abs 2 Satz 1 u
Abs 7 StVZO – alt – (jetzt § 10 Abs 5 u 11 FZV) schreiben vor, dass KfzKennzeichen
fest angebracht sein müssen u Einrichtungen aller Art, die zu Verwechslungen mit
amtlichen Kennzeichen Anlass geben oder die Wirkung dieser Zeichen beein-
trächtigen können, an Kfz u ihren Anh nicht angebracht werden dürfen.
Zur Frage, inwieweit im Wege der Auslegung dieser Bestimmungen Kennzeichen-
verstärker (Schilderrahmen) mit Werbeaufschriften verwendet werden können,
gebe ich nach Abstimmung mit den obersten Landesbehörden Folgendes bekannt:
a) Die Anbringung von Kennzeichen u Kennzeichenhalterungen muss § 60 StVZO
– alt – (jetzt § 10 FZV) entsprechen; dh das Kennzeichen muss fest am Fz ange-
bracht sein. Eine unmittelbare Anbringung von Kennzeichen u Rahmen am Fz
(zB mittels zweier Schrauben durch Kennzeichenschild u Rahmen) ist nicht
zwingend erforderlich. Jedoch muss dann der Kennzeichenrahmen mit der Ka-
rosserie fest verbunden u das Kennzeichenschild am bzw im Rahmen so ange-
bracht sein, dass es nur mittels Werkzeug u nicht von Hand abnehmbar ist.
b) Das Kennzeichenschild muss vorschriftsmäßig; dh mit dem schwarzen Rand
versehen sein. Das Erscheinungsbild eines im Kennzeichenrahmen befindli-
chen amtlichen Kennzeichens muss den Mustern in Anlage V StVZO – alt –
(jetzt Anlage 4 FZV) entsprechen. Wenn der schwarze u 4,0 bzw 4,5 mm breite
Rand des Schilds überdeckt wird, muss der Rahmen so gestaltet sein, dass der
optische Eindruck des vorgeschriebenen Schilds gewährleistet bleibt.
c) Die Schrifthöhe von Werbeaufschriften u die Höhe von Abbildungen (zB Fir-
mensymbolen) darf maximal nur 12 mm betragen.
d) Eine Beschriftung des Kennzeichenrahmens darf nur oben oder unten, nicht
aber seitlich (links oder rechts) erfolgen.
e) Kennzeichenrahmen mit schwarzer Beschriftung auf weißem Grund sind nicht
zul. Auch Kennzeichenrahmen mit hellfarbenem Untergrund (zB orange-rot,
gelb, hellblau oder hellgrün) sind nicht zugelassen.
f) Die vorstehenden Anforderungen gelten ab 1. 3. 1990.
Übergangsregelung:
Am Fz bereits angebrachte Kennzeichenverstärker, Schilderrahmen u Auf-
schriften, die nicht den vorstehenden Anforderungen entsprechen (zB solche
mit schwarzer Beschriftung auf weißem Grund), brauchen nicht ausgetauscht werden.

So steht es im Gesetz .

Es ist ganz eindeutig, dass doppelseitige Klebebänder oder Klettbänder etc. nicht erlaubt sind. Die Kennzeichen oder Kennzeichenhalter sind so zu befestigen, dass sie nur mittels eines Werkzeuges entfernt werden können. Einzigste Ausnahme sind die aufgeklebten Kennzeichen, wie man sie teils an Sportwagen sieht. Hierzu muss aber die Sache über den TÜV u. Zulassungsstelle abgesegnet sein.

LG

Thomas


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BeitragVerfasst: Sonntag 12. November 2017, 14:18 
Zitat:
Mit was für "Sorgen" sich ein Thread füllen lässt....... :kopfschuettel:
Schlimm? ;)

Kleintraktorfahrer sind vllt einfach empfindsamer :mrgreen: *Scherz*. Ist ja m.E. auch nicht tragisch, wenn man auch diese Materie bespricht. Und ich kann es etwas nachvollziehen, dass wer an einem hart ersparten Neuschlepper vllt. etwas mehr Scheu hat, insbesondere zu Beginn, überall Löcher zu bohren etc.

Also hinten ist es ja klar, weil da alles für vorgesehen ist.

Nach vorne würde ich mir eine schöne Halterung an den Bügel machen, vor dem Außenspiegel. Eine Platte fürs Kennzeichen und dahinter Stehbolzen zum Verklemmen am Vierkantrahmen des Klappbügels. Hinter die Platte bissel Moosgummi aufgeklebt, bzw. auch am Klemmstück, damit nicht Metall auf Metall liegt und diese Konstruktion stört dann weder die Sicht, noch die Funktion des Bügels. Darüber hinaus ist es rückstandsfrei zu entfernen und es wurde nicht ein Loch am Schlepper gebohrt.

Hier mal als Beispiel, was ich aus Resten und der originären Halterung zusammengstrickt hatte. Zuvor saß die RKL oben drauf (wo die Actioncam ist), deutlich ungünstig.

Sowas meine ich, nur eben mit Platte fürs Schild ;)
Bild


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BeitragVerfasst: Sonntag 12. November 2017, 16:27 
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Nein, nicht schlimm ;) aber....
Hinten ist eine Blechtafel mit Kennzeichenbeleuchtung angebracht. Ergo hier Löcher bohren wie an jedem anderen Neufahrzeug auch. Bohrlöcher versiegeln.
Vorne am Frontgrill anschrauben, macht der Kühlung überhaupt nix oder wie mein Vorredner sagte, am Bügel mittels einem Haltebügel und etwas Moosgummi.
Ich kann nur nicht ganz nachvollziehen, dass man hier so eine Lebensaufgabe daraus macht. Hätte der Händler die Schilder angebracht, so wäre er in 2 Minuten fertig gewesen.....ohne Korrosiosschutz. Wirst im Wald schon die Kennzeichen verbiegen oder Kratzer in das Neufahrzeug machen. Ärgert einem nur beim ersten mal. :schreck:
Sorry...... :GG: Jetzt dürft ihr mich platt machen :DR:

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BeitragVerfasst: Sonntag 12. November 2017, 16:34 
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Ist doch nicht schlimm wenn jemand nachfragt, ist doch der Zweck eines Forums.
Der eine geht halt so mit seinem Werkzeug/ Maschine um, der andere halt wieder anders.
Wenn jemand um die 20.000 Euro ausgibt, kann ich durchaus verstehen, da er da etwas Scheu hat gleich mit der Bohrmaschine auf den Traktor loszugehen.

Ich bin auch für die Variante: hinten 2 Löcher bohren und das vordere Schild an den Klappholm.

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BeitragVerfasst: Sonntag 12. November 2017, 16:43 
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War ja auch mehr ironisch gemeint. Nicht falsch verstehen.
Interessant ist, wenn man Bilder von Carraro Traktoren Googelt haben 99% vorne kein Kennzeichen...... :KK:

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BeitragVerfasst: Sonntag 12. November 2017, 17:33 
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den Blödsinn braucht man wohl nur in Deutschland

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BeitragVerfasst: Sonntag 12. November 2017, 20:01 
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Kannst Du recht haben. Googelt man Kubota, Iseki usw. haben alle vorne kein Kennzeichen. Holder in D ja. Mein MF-Eicher ist vorne ab Werk auch nicht für ein Kennzeichen vorgesehen. Da muss man das MF Logo im Grill überdecken oder auch an den Überrollbügel gehen. Vor allem gelten EU weite Regelungen oft nur in D. :Vertrau mir:
Bis in ein paar Jahren sind Verbrennungsmotoren in D eh verboten. Ich hoffe die Elektrotraktoren haben vorne dann Kennzeichenhalter. :am Boden:

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BeitragVerfasst: Sonntag 12. November 2017, 20:03 
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BeitragVerfasst: Montag 13. November 2017, 09:04 
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Servus zusammen, ich wollte niemanden wegen der Kennzeichen nerven. Da ich nirgends hierzu Informationen zur Befestigung insbesondere vorne gefunden habe, habe ich hier nachgefragt. Ferner fand/finde ich es doof, dass man selbst da am neuen Traktor rumbohren muss und es im Gegensatz zum KFZ-Bereich keine Halterung vom Hersteller/Händler gibt. Aber nun gut...
Kurze Info noch: Die vordere Haltung hab ich von Polo.

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BeitragVerfasst: Montag 13. November 2017, 11:17 
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Keine Sorge, genau für so etwas ist ein Forum da. Um sich Auszutauschen und auch um Hilfe zu fragen bzw. diese, in den besten Fällen, auch zu erhalten.

Wichtig ist nur, immer schön fleißig neue Fotos posten :DH: :danke:

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Eigenbau Meterholz Rungenwagen
Atika ASP 10N Spalter
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¯\_(ツ)_/¯

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BeitragVerfasst: Montag 13. November 2017, 16:09 
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Registriert: Dienstag 11. April 2017, 10:45
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macht doch die klettbandlösung und klebt schraubenköpfe auf das kennzeichen :)

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stephan

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