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BeitragVerfasst: Mittwoch 23. September 2015, 11:10 
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Wohnort: Main kinzig kreis
C1e wird so 1800 Kosten schätze ich mal
Der BE ist schon um einiges billiger wer weiß das er c1e oder Cent nie brauchen wird dem langt der BE

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BeitragVerfasst: Mittwoch 23. September 2015, 11:11 
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Beiträge: 37438
CE liegt überall zwischen 2000 und 4000 Euro, je nach Fahrschule.
Ich hab bei einer gemacht, die grundsätzlich immer 4000 euro verlangt hat. Gibt es aber inzwischen nimmer :pfeifen:

andere bekannte für 2000. Das Geld ist für mich gut investiert. Bei C1E muss man auch schon wieder überlegen, ob man noch alles fahren darf.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 23. September 2015, 11:26 
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Registriert: Freitag 26. September 2014, 20:04
Beiträge: 342
Wohnort: Main kinzig kreis
Ich persönlich bin der Meinung wer C1e privat machen will sollte sich nicht scheuen noch was drauf zu legen und einfach CE machen.
Muss man sich keinen Gedanken mehr machen darf ich oder darf ich nicht, drauf und fahren außer es ist ein Bus.

Ich schüttel schon immer mit dem Kopf bei mir in der Feuerwehr die Leute bekommen den C bezahlt wenn sie den CE haben wollen müssen sie so 800 Euro selbst drauf legen und das machen viele nicht und paar Jahre später ärgern sie sich und machen den E für teuer Geld nach

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BeitragVerfasst: Mittwoch 23. September 2015, 13:19 
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Beiträge: 4045
hallo,
mein Schwiegersohn hat auch bei der Feuerwehr CE gemacht.Die Verbandsgemeinde wollte auch nur C bezahlen.Die Feuerwehr hat jedoch einen Anhänger mit 1500kg.Damit war die Sache erledigt.
:mrgreen:

:wink:
werni

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:wink:
werni


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BeitragVerfasst: Mittwoch 23. September 2015, 14:07 
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Registriert: Mittwoch 29. Januar 2014, 22:30
Beiträge: 1443
Meinen CE hat auch der Bund (THW) bezahlt. Ehrenamt hat halt auch Vorteile...


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BeitragVerfasst: Mittwoch 23. September 2015, 14:11 
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Registriert: Freitag 9. März 2007, 16:59
Beiträge: 37438
Meiner ist auch fast komplett gezahlt worden.
3/4 Gemeinde für die Feuerwehr, vom Rest die Hälfte vom Chef.
Heute zahlt die Gemeinde nur noch C, verständlicherweise da kein großer Anhänger da ist. Die meisten machen den CE aber mit, damit sie einfach Ruhe haben.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 23. September 2015, 17:27 
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Beiträge: 1215
Wohnort: Himmelpforten
Zitat:
Meinen CE hat auch der Bund (THW) bezahlt. Ehrenamt hat halt auch Vorteile...
Moin, :wink:

meine Führerscheine hat der Bund fast komplett bezahlt. YES

Von A, B über CE und D bis F

Kosten für alles: 28 Mark fünfzig, 27DM fürs Umschreiben und Einsfünfzig für den Folienstift in der Fahrschule. :super:

Es begab sich zu einer Zeit als fast alle länger Dienenden den CE bein Bund bekommen haben. :pfeifen:

Man sprach auch von der Fahrschule der Nation. :klatsch:

Dummerweise hat sich auch das gesamte Transportgewerbe darauf verlassen und nicht ausgebildet.

Jetzt fehlen allein in Norddeutschland ca. 18.000 LKW Fahrer.

Hast du CE und suchst Arbeit rennen Dir die Spediteure schon mit dem Schlüssel hinterher.

Gruß :wink:

Jens

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Tue gutes und sprich darüber

Ich darf alles absägen ich muß nur dafür bezahlen!!! (erledigt)
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Man kann das Feuer im Ofen nicht wirklich genießen wenn man dafür Körperteile opfern muss.
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BeitragVerfasst: Donnerstag 24. September 2015, 21:52 
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Wohnort: Nordheide
So, da hier alle gerade so fleißig über die Führerscheinklassen schreiben will ich gleich mal nachfragen, ob ich das alles jetzt richtig verstanden habe.
Gemacht habe ich den rosa Lappen mit Klasse 3, nach einer Kochwäsche habe ich mir 2000 die Plastikkarte geholt.

Ich habe jetzt:
B
BE
C1 mit Zusatz 171
C1E
CE mit Zusatz 79(C1E>12000kg,L<=3) und Ablaufdatum an meinem 50. Geburtstag
M
L mit Zusatz 174
T

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe darf ich:

1.
Wenn ich meinem Cousin z.B. bei der Kartoffelernte helfe einen Trecker mit bis 60km/h samt zweier 18Tonner bis 40t Gesamtgewicht fahren. Oder den Kartoffelroder als selbstfahrendes Arbeitsgerät bis 40km/h.

2.
Helfe ich meinem anderen Cousin (Erdarbeiten) darf ich den kleinen Radlader (unter 7,5t) fahren, den großen alten Radlader mit mehr als 7,5t aber nicht. Ist zwar auch ein selbstfahrendes Arbeitsgerät bis 25 km/h, aber weder Land- noch Forstwirtschaft.

3.
Komme ich mal durch Überfluss an Geld auf die Idee mir einen Trecker zum Holz holen zu kaufen, darf ich:
3.1
- einen Trecker/Unimog/LKW mit 7,5t zGG fahren und daran einen Einachser/Tandem hängen (zGG egal) und so schnell fahren wie der Trecker/Unimog/LKW eben kann
oder
3.2
- mir alternativ z.B. nen Trecker/Unimog/LKW mit zGG 7,5t holen und zwei zulassungsfreie Anhänger hinten dran binden, darf dann nur nicht über 40t gesamt kommen. Hier habe ich aber wieder das Problem, dass ich keine zulassungsfreien Anhänger ohne Land- und Forstwirtschaft haben kann. An dieser Stelle würden dann bei mir wieder die Klassen L & T greifen mit der Ausnahme, dass ich die zulassungsfreien Anhänger halt auch mit einem nicht-LoF-Fahrzeug ziehen kann, allerdings nur für eben diese Zwecke.

Ist das so richtig?

[Edit: habe die letzten zwei Absätze gerade nach neuer Lektüre der Schlüsselzahlen korrigiert. Technische Einschränkungen (z.B. 7,5t Zugmaschine und Einachs-Anhänger mit theoretischen 32,5t mal außen vor gelassen.)]

[ Edit zwo: ich darf auch nen kleinen Bus bis 7,5t fahren, nur ohne Fahrgäste...diese Regelungen sind echt genial einfach gehalten. :mrgreen: ]

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BeitragVerfasst: Freitag 25. September 2015, 14:40 
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Zitat:
@ stroma

Klar gab es auch andere Regelungen und leider hat sich das Thema Fahrklassen in den letzten Jahren fast mehr geändert als das Wetter und durchblicken tut fast keiner mehr
Das trifft den Nagel auf den Kopf.... :DH:

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Holz kannst Du nie genug haben..... nur zu wenig Stapelplatz!

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BeitragVerfasst: Samstag 26. September 2015, 06:49 
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Zitat:
Helfe ich meinem anderen Cousin (Erdarbeiten) darf ich den kleinen Radlader (unter 7,5t) fahren, den großen alten Radlader mit mehr als 7,5t aber nicht. Ist zwar auch ein selbstfahrendes Arbeitsgerät bis 25 km/h, aber weder Land- noch Forstwirtschaft.
Moin, :wink:

Das ist abhängig von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) des Radladers.

Bis 20 km/h bbH ist das Gewicht unrelevant, er fällt unter Klasse L als selbstfahrende Arbeitsmaschine. Klasse L ist im PKW Führerschein (Klasse B) enthalten.

Ist die bbH höher als 25 km/h geht es nach Gewicht.

D.h: Wenn der alte Radlader nur mit 20km/h zugelassen ist darfst Du den auch fahren.

Mit LoF hat das, erstmal, nix zu tun.

Du darfst alle "selbstfahrenden Arbeitsmaschienen" fahren aber:

Nur wenn nicht schneller als 20km/h dann ist das Gewicht und der Zweck egal oder schneller als 25km/h dann mit C1 bis 7,5to.

Also wenn schneller als 25km/h und schwerer als 7,5to dann nur mit Klasse C

Quelle:http://www.bfga.de/infothek/bfga-newsle ... enverkehr/

Es sei denn LoF Zweck dann ist das Gewicht und die bbH (bis 40km/h) wieder egal dafür dann Klasse T

Gruß :wink:

Jens

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BeitragVerfasst: Samstag 26. September 2015, 22:50 
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Moin moin!

Stimmt, den Teil mit den 25km/h hab ich glatt übersehen, da steht nichts von LoF.

Ich habe mir jetzt aber auch noch mal die Schlüsselzahl 174 bei Klasse L angesehen (Quelle: TÜV Nord):

"Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden."

Wenn ich das jetzt richtig verstehe fehlt hier der Bezug zur Land- und Forstwirtschaft komplett, davon stand ja auch nichts in meinem alten Führerschein.
Sprich:
Zugmaschine mit Einachser/Tandem bis 40 km/h
oder
Zugmaschine bis 40km/h und ein oder zwei Anhänger, dann aber maximal 25 km/h schnell fahren.

Fazit: Die Führerscheinklassen sind ein totales Chaos und ich könnte mir einen beliebig schweren Trecker bis 40km/h kaufen, mit schwarzer Nummer zulassen, muss nur langsam fahren. Oder ich leih mir einfach einen.

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BeitragVerfasst: Montag 28. September 2015, 09:25 
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Zu Punkt 3.2
Es gibt zulassungsfreie Anhänger.
Ich habe einen 3,2 Tonnen Gummiwagen von 1960
Dieser ist laut §50 mit §4 FZV Zulassungs und ABE befreit (Hat mir das Verkehrsministerium NRW geschrieben).
Mit 174 kann man diesen dann hinter einer (Landwirtschaftlichen) Zugmaschine führen.
Wenn diese Zugmaschine dann schwarzes Kennzeichen hat darf man mit diesem Gespann dann alles machen (Bier holen oder Holz oder Steine).

Absolute Sonderregelung die sich aus den ganzen Änderungen ergeben hat. Aber das soll mich (uns) nicht jucken.

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BeitragVerfasst: Montag 28. September 2015, 23:23 
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Die ganz alten Gummiwagen hatte ich nicht mehr auf dem Zettel. Da mal einen in brauchbarem Zustand zu bekommen hat aber auch sehr viel mit Glück zu tun. Sogar bei uns im Ort gibt es davon wohl keine mehr, die ältesten schätze ich mal auf späte 70er, frühe 80er.
Als ich mein Haus gebaut habe haben wir zwei Stück entsorgt die wohl aus den 40ern waren. Irgendwo lag sogar noch eine passende Tauschdeichsel für Zugtiere rum, war ja eh nur mit einem Bolzen samt Splint fest.
So in der Art nur, nur nicht so modern: http://bild6.qimage.de/landw-traktor-an ... 567216.jpg
Zitat:
Absolute Sonderregelung die sich aus den ganzen Änderungen ergeben hat. Aber das soll mich (uns) nicht jucken.
Stimmt, haben den Lappen wohl zur passenden Zeit gemacht.

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BeitragVerfasst: Dienstag 29. September 2015, 08:12 
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Ne Ne nich so alte wie auf deinem Bild ;-).

Gerade in dem Bereich 1957-1961 gibt es noch einige Brauchbare auf dem Markt.

Welger oder Bruns z.B.. Wichtig ist halt, das das Haupttypenschild noch da ist.

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BeitragVerfasst: Dienstag 29. September 2015, 08:19 
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http://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anze ... 9-276-1708 ist so ein Kandidat.

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BeitragVerfasst: Dienstag 29. September 2015, 09:40 
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Zitat:
Zu Punkt 3.2
Es gibt zulassungsfreie Anhänger.
Ich habe einen 3,2 Tonnen Gummiwagen von 1960
Dieser ist laut §50 mit §4 FZV Zulassungs und ABE befreit (Hat mir das Verkehrsministerium NRW geschrieben).
Mit 174 kann man diesen dann hinter einer (Landwirtschaftlichen) Zugmaschine führen.
Wenn diese Zugmaschine dann schwarzes Kennzeichen hat darf man mit diesem Gespann dann alles machen (Bier holen oder Holz oder Steine).
Die letzte Aussage ist leider nicht richtig !

Gruß Ostermann


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BeitragVerfasst: Dienstag 29. September 2015, 09:47 
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@ Ostermannn

Was soll wieso nicht stimmen?

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BeitragVerfasst: Dienstag 29. September 2015, 21:46 
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@Ostermann: Das frage ich mich auch gerade. Wenn ich die 174 richtig verstehe steht dort nichts von Land- und Forstwirtschaft.

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BeitragVerfasst: Dienstag 29. September 2015, 21:57 
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Zitat:
Ne Ne nich so alte wie auf deinem Bild ;-).

Gerade in dem Bereich 1957-1961 gibt es noch einige Brauchbare auf dem Markt.

Welger oder Bruns z.B.. Wichtig ist halt, das das Haupttypenschild noch da ist.
Ok, es gibt also doch noch etwas jüngere und bessere Anhänger von der Sorte. Als Kind/Teenager fan ich das Be- und Entladen von diesen uralten Anhängern wie auf dem Bild mit den großen schrägen Bohlen auf jeden Fall immer sehr anstrengend. Vielleicht sollte ich mir ein, zwei sichern so lange es sie noch gibt und trocken unterstellen, nur für den Fall der Fälle. :mrgreen:

Allerdings könnte man ja auch einen jüngeren mit Zulassung nehmen, kostet halt mehr Unterhalt aber man kann wahrscheinlich auch mehr laden. Schneller als 25km/h darf ich ja eh nicht fahren.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 30. September 2015, 14:13 
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Großer Vorteil bei den alten ist halt, das du keinen TÜV brauchst und keine Steuern hast ;-)
Unterhaltung wird bei alt wie neu fast gleich sein, wenn der Alte erst mal auf "Stand" ist.

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