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BeitragVerfasst: Freitag 18. September 2015, 13:06 
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Registriert: Freitag 20. Juli 2007, 11:52
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Zitat:
@ werni


Mein Traktor hat 2,5 Tonnen mein Anhänger hat 4 Tonnen mit BE nicht fahrbar.
hallo,
mit welcher klasse fährst du dein Gespann. :KK:

:wink:
werni

_________________
:wink:
werni


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BeitragVerfasst: Freitag 18. September 2015, 13:22 
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Registriert: Freitag 20. Februar 2015, 01:09
Beiträge: 1474
Wohnort: Nürnberg / Franken
Zitat:
hallo,
diesen schönen Schlepper mit 290 PS darf man sogar mit Klasse B fahren.Auch noch mit zulassungfreiem Hänger mit 25km/h
Bild
Mit dem 3 Achser Anhänger aber nur mit Klasse T
Bild
Der Anhänger ist nähmlich auf 40km/h zugelassen.
Wenn das Gespann jetzt ein schwarzes Kennzeichen hätte,braucht man CE.Irgendwie paradox. :kopfschuettel:

:wink:
werni
Das mit den Führerscheinen ist seit der EU-Harmonisierung ein Wahnsinn, aber dieses Gespann ist der HAMMER!!!! :sabber: :sabber: :klatsch:
Und mit meinem "alten" 2 er Schein mit 95er Kennzahl dürfte ich das sogar FAHREN.... :DH:
Aktuell steht auch demnächst wieder die Verlängerung von CE an, freu mich schon auf die Zeit bei den Modulen und die Arztbesuche, von den Kosten ganz zu schweigen..... :kopfschuettel:

_________________
Holz kannst Du nie genug haben..... nur zu wenig Stapelplatz!

:stihl: MS 231, MS 261 C-M, MS 661 C-M :Husky: 545 :dolmar: PS 420 SC
:partner: ALKO BKS 35/35 Bild Hitachi CS 40 EM
Gränsfors Bruks Spalthammer + Spaltaxt etc.
Holztrolley + Rückewagen TK 300; Spalter Scheppach HL 650-0
ALKO FRS 4125, Güde Big Wheeler 561 Trike


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BeitragVerfasst: Freitag 18. September 2015, 13:29 
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Beiträge: 3193
Wohnort: NW Eifel
Zitat:
hallo,
diesen schönen Schlepper mit 290 PS darf man sogar mit Klasse B fahren.Auch noch mit zulassungfreiem Hänger mit 25km/h
Bild
:echt:

Der hat 14 t zGG... :pfeifen:

_________________
Gruß

K.


Suche große Blockbandsäge, Hinweise erwünscht

fast stihllos zufrieden - säge mit :Husky: :3120: + Mill :dolmar: :solo: WIDL & Wood-Mizer LT10
und :stihl: E30


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BeitragVerfasst: Freitag 18. September 2015, 14:16 
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Wohnort: Main kinzig kreis
@ Werni

Ganz klar mit CE

_________________
Stihl Ms 260
Stihl Ms 361-W
Stihl Ms 661-cm
Echo CS-361WESC

kubota L3200
BGU USP 13 HZ
BGU FSW 3.5
BGU ZWK 710


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BeitragVerfasst: Freitag 18. September 2015, 15:18 
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Wohnort: 34431 Marsberg
Bei den "Altbesitzern" komm noch die Shlüsselzahl 174 hinzu. (Grau und Rosa)
"Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden "

Damit dürfen dann LOF Gespanne auch außerhalb vom LOF gefahren werden.

Und wenn Werni sein Trecker nicht schneller als 40 km/h läuft, dann darf man damit sein schönes Gespann auch fahren. Man muss nur die 25 km/h max einhalten.

_________________
Wer weiß das er nichts weiß weiß mehr als manch anderer


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BeitragVerfasst: Freitag 18. September 2015, 15:20 
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Wohnort: 34431 Marsberg
Nachtrag: Wenn der Achsabstand weniger als 1 Meter ist, dann sogar mit 40 km/h

_________________
Wer weiß das er nichts weiß weiß mehr als manch anderer


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BeitragVerfasst: Freitag 18. September 2015, 15:23 
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Registriert: Mittwoch 29. Januar 2014, 22:30
Beiträge: 1443
wenn der Traktor nicht schneller als 40 fährt hat Werni recht! sogar wenn der Anhänger auf 80 km/h zugelassen ist. Hier zählt die gefahrene und nicht die maximal zulässige Geschwindigkeit!
in Klasse B ist Klasse L mit drin. und mit Klasse L darf man Lof Fahrzeuge fahren mit bis zu 40 Kmh BBH(Bauartbedingtehöchstgeschwindigkeit) d.h. wenn das ein 40 kmh schlepper ist darf man ihn (LoF Zulassung und Zweck der Fahrt immer vorrausgesetzt) mit klasse B fahren. wenn man dann einen Anhänger dahinter hängt, darf man nur noch 25 kmh fahren. Dabei darf man sogar zwei Anhänger mitführen. also 25kmh 18,75m lang 4m hoch und 3m breit incl. zwei Anhänger und bis zu 40t mit B!!!! aber nur für Lof!!!!!!! ab 17. den L kann jeder mit 16 machen und kinder von Landwirten auf antrag auch mit 14 oder 15, dann aber meistens mit Auflagen und das ist auch sehr schwierig überhaupt diese Regelung durch zu bekommen.(Ich habs auch nicht durch bekommen trotz Vollerwerbsbetrieb und krankem Vater!) Ich hab ihn dann mit 16 gemacht und seit dem auch solche Gespanne gefahren.


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BeitragVerfasst: Freitag 18. September 2015, 17:13 
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Beiträge: 4044
hallo,
war im Urlaub,hab mich mit dem Fahrer unterhalten.Traktor solo da nur mit 40km zugelassen Klasse L Der Hänger hat eine 40km Zulassung,muß jedes Jahr zum Tüv daher im Gespann nur mit Klasse T.Laut seiner Aussage hatte er den Hänger beim Ersten Mal mit Gerste randvoll gemacht.Das ganze Gespann brachte dann 59t auf die Waage. :schreck: :schreck:

:wink:
werni

_________________
:wink:
werni


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BeitragVerfasst: Freitag 18. September 2015, 19:07 
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Beiträge: 3295
Wohnort: Südniedersachsen
Moin! Eure Posts decken sich ungefähr mit meinem Wissen zu dem Thema. Klasse BE kostet hier rund 500€. Wenn du Glück hast 400. Darunter geht nichts.

Das man für CE nur B als Vorraussetzung braucht war mir neu. Ist das korrekt? Man muss nicht C1 vorher machen? Werde den Lappen trotzdem nicht machen, da ich auf die Rennerei keine Lust habe. Ich werde mir nen schönen Trecker unter 3,5t suchen. Für Brennholz sollten 50PS und Allrad reichen. Im Moment habe ich Steyr 8055 und 8045 im Auge. Habt ihr sonst noch Tips was kleine Allradler mit Kabine von ca.1980-1995 angeht mit 3,5t zggm?

Grüsse


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BeitragVerfasst: Freitag 18. September 2015, 19:39 
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Wenn er mit dem Gespann 40 fahren will braucht er T, bis 25 reicht aber L ,EGAL wie schnell der Anhänger fahren darf.


L

Bild


Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine


Und ja für C ist Voraussetzung 21 Jahre alt und Klasse B



C

Bild

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A 2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: C1


Steht aber alles in dem Link, den ich zuerst als Quelle angegeben habe. :Vertrau mir:

NOCH MAL LINK ZUM TÜV SÜD


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BeitragVerfasst: Freitag 18. September 2015, 19:49 
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Ich hab den "Rosa-Lappen" Klasse3, darf also bis 7,5t (max 12t Gesammtmasse des Zugs) fahren. Mit meinem Führerschein ist die Anzahl der Achsen auf insg. 3 begrenzt. Wenn man den Führerschein auf die neuen Klassen umschreiben lässt (B/ BE C1/C1E) fehlt wohl diese Begrenzung, ist das richtig? Nachteil wäre dann eben, dass dieser Führerschein erneuert werden muss, der alte aber "unbegrenzt" (bis 2032) gültig bleibt.

_________________
[list][*]Holz ist...[/list][/color]


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BeitragVerfasst: Freitag 18. September 2015, 20:35 
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hallo,
mit C1E darfst du weiterhin mit 12t unterwegs sein.

:wink:
werni

_________________
:wink:
werni


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BeitragVerfasst: Freitag 18. September 2015, 20:43 
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Beiträge: 4044
hallo Sebi,
für einen Landwirt ist Klasse T heute wohl ein Muss. :klatsch:

:wink:
werni

_________________
:wink:
werni


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BeitragVerfasst: Freitag 18. September 2015, 21:16 
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Interessantes zum Thema "alter" Führerschein

Ja Werni T ist natürlich besser, wenn man die Anhänger angemeldet hat will man ja auch 40 oder mehr fahren....
Nur ist T auch teurer und man brauch einen entsprechenden Traktor und Anhänger dafür oder muss sich die Maschinen auch noch leihen.....und der L ist eben im B mit drin, ist dann praktisch, wenn jemand mal in der Ernte aushelfen will und keinen T oder höher hat.

Und ja wenn du den alten 3 umschreiben lässt hast du dann c1e und darfst bis 7,5 (12) fahren und mit so vielen Achsen wie du willst.
Das sollte man aber machen BEVOR man 50 wird sonst geht das nicht mehr so einfach!
Mein Vater hat das damals machen lassen und darf daher bis heute ohne Untersuchungen oä 7,5 (12) fahren.
Braucht er zwar nicht aber haben ist besser als Brauchen......und es kostet nicht die Welt (ca 25€)

Klasse 3 war glaub ich bis 18,5t?!
da gibt's dann noch die Möglichkeit CE mit eintragen zu lassen dann mit Schlüsselzahlen glaub ich.
Schlüsselzahl 79 (C1E > 12.000 kg, L <= 3)
Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.


Schlüsselzahl 79 (L <= 3) Beschränkung der Klasse CE auf Kombinationen von nicht mehr als drei Achsen. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.


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BeitragVerfasst: Freitag 18. September 2015, 21:49 
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Zitat:
Ich hab den "Rosa-Lappen" Klasse3, darf also bis 7,5t (max 12t Gesammtmasse des Zugs) fahren. Mit meinem Führerschein ist die Anzahl der Achsen auf insg. 3 begrenzt. Wenn man den Führerschein auf die neuen Klassen umschreiben lässt (B/ BE C1/C1E) fehlt wohl diese Begrenzung, ist das richtig? Nachteil wäre dann eben, dass dieser Führerschein erneuert werden muss, der alte aber "unbegrenzt" (bis 2032) gültig bleibt.
Moin,

viele Meinungen und aus dem Zusammenhang gerissene Kommentare.

Ich hab jetzt nur das obrige Zitat rausgegriffen.

"Du hast den alten Führerschein der Klasse drei.

Mit diesem durftest Du LKW bis 7,5to mit Anhänger (eine Achse) Gesgew. 12to fahren. RICHTIG

Lässt Du ihn auf die neuen Klassen umschreiben erhältst Du die Klassen B/ BE C1/C1E dazu noch T und L."

Da muss man schauen, einige Kreise schreiben das nicht automatisch um.

Mit T und L darfst Du LoF Fahrzeuge bis zum gesetzlich zulässigen Gesgew. (40to) Fahren.

ABER:
Nur wenn Du einen LoF Betrieb hast oder dort angestellt bist und unter Beachtung der zul.Höchstgeschwindigkeiten. :!:

Wer glaubt mit Klasse T auch beim Lohnunternehmer arbeiten zu können oder mit seinem Ladewagen mal schnell etwas für andere zu transportieren der irrt und das kann richtig teuer werden.

Wichtig ist für alle:
Wer als LoF für sich oder als Angestellter Güter für den eigenen Betrieb transportiert der darf mit den neuen Führerscheinklassen B/BE/C1/C1E/T/L alle Fahrzeuge bis 40km/h bzw. 25km/h fahren und das bis 40to Gesammtmasse.

Auch nur mal eben Silo oder Getreide vom Feld für den Nachbarbauern is nicht.

Einfache Faustformel:

Wenn es für den eigenen Betrieb ist kannst Du mit den Führerscheinen alles fahren aber wenn es für ANDERE ist brauchst du Klasse

CE und Schlüsselzahl 95

Gruß :wink:

Jens

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Tue gutes und sprich darüber

Ich darf alles absägen ich muß nur dafür bezahlen!!! (erledigt)
Code:
Man kann das Feuer im Ofen nicht wirklich genießen wenn man dafür Körperteile opfern muss.
Lars Mytting, Der Mann und das Holz, S. 47
2 XBild PS33
1 XBild Hobby 100 Baujahr 1984 aber fegen mußte sie nicht
1X NEUBild 3500 Der Schlumpf


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BeitragVerfasst: Freitag 18. September 2015, 21:55 
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Registriert: Mittwoch 29. Januar 2014, 22:30
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Zitat:
Auch nur mal eben Silo oder Getreide vom Feld für den Nachbarbauern is nicht.
Wo steht das?


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BeitragVerfasst: Freitag 18. September 2015, 22:10 
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Registriert: Freitag 20. Juli 2007, 11:52
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hallo.
beim umschreiben des alten 3ers wird nicht automatisch die Klasse T erteilt,sondern nur mit besonderem Antrag.

werni

_________________
:wink:
werni


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BeitragVerfasst: Freitag 18. September 2015, 22:18 
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Registriert: Freitag 14. Januar 2011, 10:06
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Zitat:
Zitat:
Auch nur mal eben Silo oder Getreide vom Feld für den Nachbarbauern is nicht.
Wo steht das?
Güterkraftverkehrsgesetz in Verbindung mit der Fahrerlaubnisverordnung.

Die Klassen T und L wurden nur geschaffen um den Landwirten die Nachschulung auf CE zu ersparen.

Wie es im Einzelnen gehandhabt wird :?:

@werni, bei uns wird automatisch T eingetragen.

Ich schrub schon: Jeder Landkreis trägt anders ein.

Gruß :wink:

Jens

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Lars Mytting, Der Mann und das Holz, S. 47
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BeitragVerfasst: Freitag 18. September 2015, 23:52 
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Zitat:
@ werni
7,5 Tonnen mit BE? Leider nein beim BE ist bei 7 Tonnen schluss. 3,5 Tonnen Zug maschine 3,5 Tonnen Anhänger mehr ist nicht drin.

Also für den Traktor oft auch nicht geeignet.

Mein Traktor hat 2,5 Tonnen mein Anhänger hat 4 Tonnen mit BE nicht fahrbar.
Stimmt nicht ganz.
Hat man den BE vor Januar 2013 gemacht, so gibt es keine Gewichtsbeschränkung des Gesamtgewichts des Anhängers.
Zugafahrzeug maximal ZgG 3,5t Anhänger ohne Grenzen durch den Führerschein.
Hab ich Glüc gehabt. Aus einer Eingebung heraus im Jahr 2012 den BE gemacht :mekka:

Ab 2013 dann auf 3,5t +3,5t beschränkt.



Manchmal träume ich auch von einem etwas größeren Allrad Trakto.
Aber mit dem Führerschein echt scheiße.

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Gold findet man im Dreck und Staub

:solo: Solo 681
:Husky: Husqvarna 357 XP G
:stihl: STIHL MS 170


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BeitragVerfasst: Samstag 19. September 2015, 01:44 
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Registriert: Freitag 26. September 2014, 20:04
Beiträge: 342
Wohnort: Main kinzig kreis
@ stroma

Ich bin von der aktuellen Situation ausgegangen wenn er jetzt den BE macht. Das Fand ich das wichtigste.

Klar gab es auch andere Regelungen und leider hat sich das Thema Fahrklassen in den letzten Jahren fast mehr geändert als das Wetter und durchblicken tut fast keiner mehr

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Stihl Ms 260
Stihl Ms 361-W
Stihl Ms 661-cm
Echo CS-361WESC

kubota L3200
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