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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. September 2015, 17:30 
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Registriert: Dienstag 14. Juli 2009, 11:01
Beiträge: 3295
Wohnort: Südniedersachsen
Moin! Ich bin mal Neugierig. Ich gucke spaßeshalber immer mal nach neueren Treckern mit mehr Komfort. Ich habe den neuen Führerschein, darf also nur bis 3,5t fahren. Neuere Traktoren ab den 90ern haben meist Kabinen und liegen über 3,5t zggm. Ich habe keinen Forst- oder Landwirtschaftsbetrieb. Nun betreiben ja einige Leute hier Brennholzverkauf im Neben- oder auch Haupterwerb. Mir wurde gesagt das auch ein angemeldeter Brennholzverkauf kein LoF-Zweck ist und demnach beim neuen Führerschein die Klassen T und L nicht gelten würden. Nun frage ich mich wie die Holzverkäufer das mit ihren großen Schleppern über 3,5t handhaben?! Haben die alle extra einen LKW Führerschei gemacht oder ist das alles "kuddelmuddel"?


Grüße


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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. September 2015, 18:08 
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Registriert: Sonntag 8. Februar 2015, 10:07
Beiträge: 329
Wie sein mit LKW Führerschein ich nix sagen kann.
Aber Brennholz ausliefereren mit Fahrzeug mit mehr sein als 3,5t müssen Berufskraftfahrer Weiterebildung und Eintragung in Führerschein haben.
Sein weil gewerblich Transport von Ware. Transport von Holz was noch nix Brennholz ist weiss nicht wie sein von Einordnung?
Wer haben neue Schein müssen machen Grundqualifikation. Wer haben Führerschein wo mit PKW Klasse noch fahren haben dürfen bis 7,5t haben Grundqualifikation und reichen Weiterbildung.
Aber verbindlich Aussage machen Landsratsamt. Oder Fragen Fahrschul wo machen Berufskraftfahrer Weiterbildung. (sein 5 Tage Schule, gelten 5 Jahre, haben kosten mich cirka 400 Euro)


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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. September 2015, 19:12 
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Registriert: Freitag 20. Juli 2007, 11:52
Beiträge: 4044
hallo,
wenn du dir einen großen Traktor zulegst und ihn nicht auf LOFzugelassen bekommst,bleibt dir wohl nur die Klasse CE,oder C1E
Ausserdem mußt du den Anhänger anmelden.Nur mal ein Beispiel.Unser Fendt 307 mit Krone Kipper wiegt leer 5,5t
mit C1E Kann man bis 12t fahren.

:wink:
werni

_________________
:wink:
werni


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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. September 2015, 19:44 
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Registriert: Dienstag 14. Juli 2009, 11:01
Beiträge: 3295
Wohnort: Südniedersachsen
Deswegen extra CE oder C1E sehe ich nicht wirklich ein. Erstmal kostet das ne Stange Geld und ab 50 ist dann unsicher ob man ihn überhaupt noch verlängert kriegt wegen Gesundheitscheck und so weiter. Gut dann weiß ich jetzt das viele hier wohl "schwarz" fahren mit ihren Gespannen :pfeifen:


Aber es gibt ja auch Schlepper unter 3,5 Tonnen. Zwar nicht viele aber es gibt sie :roll:

Grüsse


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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. September 2015, 19:56 
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Registriert: Sonntag 7. Oktober 2012, 02:02
Beiträge: 2157
Wohnort: bissendorf\osnabrück
Ich fahre nun seit fast 20 jahren schlepper,erst mit dem alten 4 dann mit 3 und seit dem es die neuen gibt mit T und
C1E bis 12to.
Ich hab ldw.transporte gemacht genau wie auch gewerblich mit boden,getreide,stroh und auch tieflader mit bagger.
Also auch weit ü er 12 to. eher so 30 bis 40!
Mein schlepper hat ein schwarzes kennzeichen,um genau diesem lof/gewerbe mist aus dem weg zu gehen.
Da zahl ich leber steuern.
Ich hab bei verkehrskontrollen und auch bei unfällen noch nie ein problem mit meinem T führerschein gehabt.
Warum auch? Mit dem einen kennzeichen bin ich fähig mit dem anderen nicht? Komische Logik.
Ich denke viel wichtiger ist die schlüsselnr.in deinem fahrzeugschein,will heißen,ist deine zugmaschine eine ldw.
zugmaschiene. Das is aber eher bei manchen unimogs ein problem,schlepper sind meist passend eingetragen.
Bin nicht ganz sicher aber müßte 8710 oder 8910 drin stehen im schein,das kannste aber sicher ergoogeln.

_________________
mfg.mathias



Gestern standen wir noch am Abgrund,heute sind wir schon einen Schritt weiter!


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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. September 2015, 20:30 
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Registriert: Sonntag 25. September 2005, 10:19
Beiträge: 7504
Wohnort: Iserlohn
Das ist auch davon abhängig wie alt ihr heute seid und wann ihr euren Lappen gemacht habt.

Ihr lest schon Lappen = grauer Schein. Beim rosa Schein bin ich mir nicht ganz sicher. Die den Karten-Führerschein gemacht haben haben z.Z. die grössten Einschränkungen.

Also alte Fahrer mit dem alten 2 oder 3, wie Werni und meine Wenigkeit, die über 50 sind, dürfen Zugmaschinen bis 7,5t plus Anhänger bis 12t Zuggewicht. Falls es noch jüngere Fahrer mit Klasse 2 oder 3 gibt, dürfen die mehr.

Es gab zwischenzeitlich aber auch noch vom Fahrzeuggewicht her Einschränkungen. Alte Freigaben haben i.d.R. Bestandsschutz.

Weitere Spitzfindigkeiten, warum ein Fahrer mit einer bestimmten Fahrzeugkombi fahren darf und ein anderer mit der gleichen Kombi nicht, gibt es. Fragt im Zweifel euren Verkehrsanwalt. :ohman: Aber selbst die müssen in bestimmten Fällen auch noch im Kleingedruckten nachsehen. :echt:

MfG Hainbuche

_________________
Wenn's nix wird, wird's feuerholz


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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. September 2015, 20:40 
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Registriert: Mittwoch 29. Januar 2014, 22:30
Beiträge: 1443
Zitat:
T



Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH) und 18 Jahre bei 60 km/h (bbH)
Eingeschlossene Klasse: L, AM


L



Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine
Quelle

Ich hab A1,M,L,T,B,BE,S,C1,C1E,C,CE

Mit ich fahre schon so und so lange mit dem und dem kommt leider niemand weiter, wenn was passiert oder jemand einem was böses will ist man im Zweifel der Dumme....

Zitat:
Wer ohne gültigen Führerschein ein Fahrzeug führt, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 75 Nr. 4 i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 Fahrerlaubnis Verordnung (FeV). Wer jedoch ohne Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt, begeht nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) sogar eine Straftat
Es drohen sogar Freiheitstrafen bis zu einem Jahr
Quelle


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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. September 2015, 20:44 
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Registriert: Mittwoch 29. Januar 2014, 22:30
Beiträge: 1443
Und wer wissen will, was er mit den alten Scheinen heute fahren darf...
Vergleich


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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. September 2015, 20:47 
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Registriert: Freitag 9. März 2007, 16:59
Beiträge: 37438
Mein Schlepper hatte 3,5t leer.
der war schwarz angemeldet, ich hatte damals nur L.
Ich vermute, es gibt genug polizisten und kontrolleure, die da auch nicht genau durchblicken.
Über die Arbeit, Maschinenverleih bzw. Maschinenring, großen 50-60km/h schleppern mit schwarzer Nummer, hat jeder gefahren und viele sind ohne Befund kontrolliert worden.

Ich bin heilfroh über den CE. Einmal teuer im machen, hat man danach seine Ruhe. Gesundheitsuntersuchung ist nicht weiter wild, die schafft man auch jenseits der 50 ;)
Nervig ist halt das ewige verlängern.

Ich werde sogar die gewerbliche Erlaubnis verlängern, obwohl ich aktuell nirgendwo fahre. Immer gut ein Ass in der hinterhand zu haben ;)

BE und T einzeln zu machen, konnte ich mir so auch sparen. Unterm Strich ist der Aufpreis von T/BE auf CE gar nicht mal so hoch, wie man meint. Im Zweifelsfall kann es sogar ein schnäppchen sein ;)

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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. September 2015, 21:10 
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Ja die Sache ist nicht gerade einfach geworden. Auch wenn die Kontrollettis bei kleinen und mittleren Schleppern ohne offensichtliche Verdachtsmomente eigentlich nie kontrollieren, sollte man sich hüten ohne die passende Fahrerlaubnis zu fahren. Wenn man dann einen Unfall verschuldet wird man von Versicherungen und Geschädigten an den Bettelstab gebracht.

Bei großen Schleppern im überbetrieblichen Einsatz wird mittlerweile fast so streng kontrolliert wie im gewerblichen Güterverkehr. Das ein vollgepumptes Tridem-Güllefass mit 800er oder 900er Fendt davor die 40 t-Grenze mühelos reißt, dass haben auch die Scheriffs raus und so ein Gespann wird dann auch regelmäßig mal zur nächsten LKW-Wagge geleitet und wenn dann noch der Altbauer mit einen 3er FS drauf sitzt, dann klingelt's in der Staatskasse.

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Gruß

K.


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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. September 2015, 21:39 
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Der Knackpunkt sind die Zusätze mit den "Forst- oder Landwirtschaftlichen Zwecken"! Und da wir in Deutschland leben, ist natürlich genau festgelegt was ein Landwirtschaftlicher oder Forstwirtschaftlicher Zweck ist. Wäre ja furchtbar wenn das nicht reglementiert wäre! :schreck: Diese Zusätze sind übrigens rein DEUTSCHEN Ursprungs soweit ich weiß. Die Regel gibt es in der restlichen EU anscheinend nicht.

Naja fest steht auf alle fälle das ich keinen LoF-Betrieb habe und damit weder auf L noch auf T zurückgreifen kann. Also ist nach B Führerschein bei 3,5t Feierabend, auch beim Traktor. Ich kenne hier etliche Leute in meinem Alter die mit 100er Schleppern durch die Gegend nageln und ihr Holz ausliefern - ohne LKW Führerschein. Mir ist das latte weil ich nicht der Typ Anscheißer bin. Habe nur aus dem Grund gefragt, weil es ja sein konnte das man mit Holzhandel usw. doch mit L oder T fahren darf. Aber das ist jawohl nicht der Fall.


Naja das BE und T genauso teuer sind wie CE halte ich für ein Gerücht. Man muss ja erstmal C1E machen bevor man CE überhaupt machen kann. Was habt ihr für eure C-Lappen so bezahlt?


Grüße


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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. September 2015, 22:07 
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Wohnort: NW Eifel
Wenn man Brennholz für seine Wohnung nach Hause fährt ist das übrigends auch kein Lof.

In der Tat ist in den meisten europäischen Staaten bei 3,5 t Schluß, drüber brauchst Du einen LKW-Führerschein ohne wenn und aber.

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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. September 2015, 22:10 
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Registriert: Mittwoch 29. Januar 2014, 22:30
Beiträge: 1443
Vorraussetzung für c ist nicht c1 oder c1e sondern B!!!!!
Ich hab 2450€ bezahlt

Ich liefere auch Brennholz aus mit grüner Nummer. Das darf ich, wenn das Holz aus meinem Betrieb stammt und das tut es ja auch. Daher ist Lof zweck gegeben und es würde sogar der L reichen.
Wenn jemand aber Holz zukauft darf er das so nicht betreiben.
Zitat:
Wenn man Brennholz für seine Wohnung nach Hause fährt ist das übrigends auch kein Lof
Korrekt, wenn es nicht aus dem eigenen Wald ist.


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BeitragVerfasst: Freitag 18. September 2015, 09:44 
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hallo,
ich würde da seitens des TE mindestens BE bis 7.5t machen,denn wenn was passiert kann es sonst richtig teuer werden.Kosten für BE sind wenn ich richtig informiert bin keine 100€.

:wink:
werni

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BeitragVerfasst: Freitag 18. September 2015, 10:46 
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BE für 100€? :groehl:

In welchem Land lebst du denn :pfeifen:

Viele Grüße, Kevin

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:stihl: MS192/30 :stihl: MS201CM/30/34 :Husky: 550XPG/30/33/38 :Husky: 562XP/40/45 :Husky: 390XP/60/90
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und sonst noch alles was die Arbeit schön macht...


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BeitragVerfasst: Freitag 18. September 2015, 11:00 
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naja Kevin dann sag ich mal 200€
http://fuehrerscheininfos.de/anhaengerfuehrerschein/

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werni

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werni


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BeitragVerfasst: Freitag 18. September 2015, 11:14 
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Beiträge: 4044
hallo,
diesen schönen Schlepper mit 290 PS darf man sogar mit Klasse B fahren.Auch noch mit zulassungfreiem Hänger mit 25km/h
Bild
Mit dem 3 Achser Anhänger aber nur mit Klasse T
Bild
Der Anhänger ist nähmlich auf 40km/h zugelassen.
Bild
Wenn das Gespann jetzt ein schwarzes Kennzeichen hätte,braucht man CE.Irgendwie paradox. :kopfschuettel:

:wink:
werni

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:wink:
werni


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BeitragVerfasst: Freitag 18. September 2015, 11:53 
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Registriert: Freitag 26. September 2014, 20:04
Beiträge: 342
Wohnort: Main kinzig kreis
@ werni
7,5 Tonnen mit BE? Leider nein beim BE ist bei 7 Tonnen schluss. 3,5 Tonnen Zug maschine 3,5 Tonnen Anhänger mehr ist nicht drin.

Also für den Traktor oft auch nicht geeignet.

Mein Traktor hat 2,5 Tonnen mein Anhänger hat 4 Tonnen mit BE nicht fahrbar.

_________________
Stihl Ms 260
Stihl Ms 361-W
Stihl Ms 661-cm
Echo CS-361WESC

kubota L3200
BGU USP 13 HZ
BGU FSW 3.5
BGU ZWK 710


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BeitragVerfasst: Freitag 18. September 2015, 12:47 
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Registriert: Freitag 20. Juli 2007, 11:52
Beiträge: 4044
hallo Sigmar,
danke für die Info,
darfs du deinen Hänger auch nicht hinter den Traktor hängen wenn er nur beladen 3.5 t wiegt?

:wink:
werni

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:wink:
werni


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BeitragVerfasst: Freitag 18. September 2015, 13:00 
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Registriert: Mittwoch 3. Juni 2015, 10:17
Beiträge: 5683
Wohnort: Belgien
Nein, da gillt nur das Zulassiges Gesamtgewicht, nicht die tatsächliche Masse!

_________________
MS241c-m
034S
MS 660


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