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BeitragVerfasst: Mittwoch 6. Januar 2016, 19:02 
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Servus ins Forum! :wink:

Ich bin Johannes, bin meisten in der Chainsaw-carving Abteilung unterwegs hab jetzt aber ein paar frägelchen an Traktorfahrer!
Ich hab mir vor ein paar Tagen einen Fendt Farmer 2d gekauft der keinen TÜV mehr hat!
Er läuft einwandfrei sieht recht gut aus, allerdings fehlt am Verdeck die linke Tür mit Verkleidung! Hat das auswirkung darauf ob ich TÜV bekomme oder nicht? Und auf was ist sonst noch zu achten bevor ich mit dem Teil beim Prüfer vorstellig werde?
Danke schon mal für eure Antworten! :)

Gruß Johannes

_________________
Gruß Stihl 170 carving

:stihl: Stihl 170 carving
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FENDT Farmer 2D

Und sonstiger Kleinkram zum schnitzen und Krach machen! :)


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BeitragVerfasst: Mittwoch 6. Januar 2016, 19:04 
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Hallo
Wichtig bremsen und Licht .
Reifen rissig porrös?

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Gruß Martin

Einige Bilder von meinen Sägen
http://motorsaegen-portal.de/viewtopic. ... &start=220


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BeitragVerfasst: Mittwoch 6. Januar 2016, 19:58 
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Bremse, Handbremse, Alles an Licht, Hupe, Spiel in der Lenkung, Zustand der Reifen, Leckagen. Wenn das alles passt sollte nichts mehr schief gehen!

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Der Alex!
:dolmar: 8500 (50+75) :Husky: 560XPG (45) :Husky: 357XPG (38) :stihl: 260 (38) :Husky: 371XPG(50) :Husky: 246 (38)
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BeitragVerfasst: Mittwoch 6. Januar 2016, 20:01 
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Registriert: Sonntag 26. August 2012, 17:47
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Wohnort: Dormagen
Hupe muß nicht zwingend vorhanden sein bei alten Traktoren mit Max. 20km/h
Spiel in der Lenkung ist auch relativ:
Wer nen F1L514 hat/kennt, der weiß das werksseitig eine handbreit Spiel eingestellt ist,
ab ner 1/4 Umdrehung sollte nachjustieren werden.
Sollte trotzdem, wenn vorhanden, nicht allzu groß eingestellt sein.

Ansonsten:
-alle verbauten Lampen müssen funktioniere, auch Arbeitsscheinwerfer
-Bremsen müssen gleichmäßig arbeiten
-Leckagen sollten nicht vorhanden sein
-altersbedingte Risse in den Reifen dürfen nicht so groß sein,
das man die Einlagen sehen kann
(idealerweise nur oberflächlich porös oder garnichts erkennbar)
-Warnblinkanlage muß verbaut sein, uber eine separate Kontrolleuchte verfügen und auch ohne Zündschlüssel funktionieren

Handbremse oder Feststellbremse verbaut?
Weil: Handbremse muß im Notfall das Fahrzeug stoppen können,
Feststellbremse ist eine reine Parkbremse gegen wegrollen.
Reicht bei vielen Oldies nämlich nicht aus um den Traktor vernünftig zu bremsen...

_________________


Stihl BLK57
Stihl KS43
Stihl PL
Stihl 045AVEK1
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BeitragVerfasst: Mittwoch 6. Januar 2016, 20:52 
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Registriert: Samstag 21. März 2009, 14:31
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Wohnort: Eifel
Ich dachte da weniger an Spiel im Lenkgetriebe, wobei das natürlich auch wichtig ist, sondern mehr an die Spur- und Lenkstangenköpfe und eventuelle Umlenkhebel.

_________________
Der Alex!
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BeitragVerfasst: Mittwoch 6. Januar 2016, 21:12 
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Zitat:
Ich dachte da weniger an Spiel im Lenkgetriebe, wobei das natürlich auch wichtig ist, sondern mehr an die Spur- und Lenkstangenköpfe und eventuelle Umlenkhebel.
Okay, DA sollte kein Spiel drin sein...

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BeitragVerfasst: Mittwoch 6. Januar 2016, 21:25 
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hallo,
einfach zum TÜV fahren.Was der Prüfer beanstandet, dann im eigenem Interesse in Ordnung bringen. :Vertrau mir:

:wink:
werni

_________________
:wink:
werni


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BeitragVerfasst: Donnerstag 7. Januar 2016, 07:26 
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Zitat:
Hupe muß nicht zwingend vorhanden sein bei alten Traktoren mit Max. 20km/h
Spiel in der Lenkung ist auch relativ:
Wer nen F1L514 hat/kennt, der weiß das werksseitig eine handbreit Spiel eingestellt ist,
ab ner 1/4 Umdrehung sollte nachjustieren werden.
Sollte trotzdem, wenn vorhanden, nicht allzu groß eingestellt sein.

Ansonsten:
-alle verbauten Lampen müssen funktioniere, auch Arbeitsscheinwerfer
-Bremsen müssen gleichmäßig arbeiten
-Leckagen sollten nicht vorhanden sein
-altersbedingte Risse in den Reifen dürfen nicht so groß sein,
das man die Einlagen sehen kann
(idealerweise nur oberflächlich porös oder garnichts erkennbar)
-Warnblinkanlage muß verbaut sein, uber eine separate Kontrolleuchte verfügen und auch ohne Zündschlüssel funktionieren

Handbremse oder Feststellbremse verbaut?
Weil: Handbremse muß im Notfall das Fahrzeug stoppen können,
Feststellbremse ist eine reine Parkbremse gegen wegrollen.
Reicht bei vielen Oldies nämlich nicht aus um den Traktor vernünftig zu bremsen...
Also die Arbeitsscheinwerfer gehen den TÜV mal rein gar nichts an!Während meiner Lehrzeit habe ich wöchentlich Schlepper vorgefahren,aber die AS haben nie interresiert.Für Fahrten auf öffentlichen Straßen sind AS verboten,was aber sehr viele dunkle Lichter noch nicht kapieren.Wer meint im Dunkeln mit Anbaugeräten die AS einschalten zu müssen damit das Anbaugerät gesehen wird,ist einfach zu f... oder zu d... eine ordentliche Beleuchtung anzubauen.

Geprüft wird wie schon genannt:
-Zustand (Profil) der Reifen
-richtige,eingetragene Größe der Reifen
-Spiel der Spurstange,Lenkhebel,Lenkstange,bzw.alle Kugelköpfe
-Fußbremse muß gleichmäßig ziehen,und nicht erst kurz vor'm Bodenblech bremsen
-Handbremse sollte ab dem dritten Zahn (gleichmäßig) ziehen,beim zehnten aber fest sein
-Standlicht,Abblendlicht,Fernlicht,Blinker,Warnblinker und Bremslicht ist klar.Warnblinker muss auch bei ausgeschalteter Zündung funktionieren,incl Kontrolllampe
-Zugmaul/Anhängebock muss ein Typenschild mit Prüfzeichen bzw.-nummer haben,sich im Idealfall drehen lassen,und nicht ausgenudelt sein
-Hupe und Scheibenwischer sollten natürlich auch gehen
Und lasst die scheiß Kugelköpfe auf den Ackerschienen zu Hause!

So richte ich meine fünf Schlepper her,und bin jeweils nach 10-15min wieder weg-ohne Mängel.Nur dem 15er Oldtimer werden schon die letzten 3x geringe Mängel wegen Profiltiefe der Vorderreifen notiert-solang ich noch deutlich die Rillen seh,bleiben die aber drauf.Oder es dauert wegen Zigarette,Kaffee und blabla doppelt so lang.


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BeitragVerfasst: Donnerstag 7. Januar 2016, 12:43 
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Meine Frage an die Experten dazu wäre: Gibt es irgendwelche Vorschriften für gelbe Rundumblinkleuchten?
Ich habe so ein Teil bei meinem verbaut, ich finde das sicherer wenn man in der Dunkelheit alleine auf der Landstraße unterwegs ist, die PKWs von hinten angeflogen kommen und man sonst vllt. nicht als langsames Hindernis erkannt wird......

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:Husky: 525 PT5s, 340, 455, 372 XP, 592 XP, 3120 XP :echo: CS 620 SX :partner: 351; Shindaiwa 251Ts; 501 SX; HITACHI CS 40Y; 3 Freischneider
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BeitragVerfasst: Donnerstag 7. Januar 2016, 13:05 
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Auszüge aus dem Wikipedia - Bericht:
Zitat:
..........

Regelung in Deutschland Bearbeiten
Gelbes Rundumlicht Bearbeiten
Der Einsatz von gelbem Blinklicht im Straßenverkehr wird in Deutschland durch die StVO und die StVZO geregelt.

Dazu § 38 StVO:

(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

Nicht jeder darf ohne weiteres gelbe Kennleuchten im Straßenverkehr benutzen. Dazu steht in § 52 StVZO:

(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein:

Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,
Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.
Wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, können gelbe Rundumkennleuchten, ggf. nach Eintragung in die Fahrzeugpapiere, z. B. an folgenden Fahrzeugen eingesetzt werden:

Fahrzeuge der Straßenverwaltung (Autobahnmeisterei, Straßenmeisterei, städtische Bauhöfe), Schneepflüge oder Fahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsgeräte von Baufirmen oder Forst- und Landwirtschaftsbetrieben
Müllsammelfahrzeuge, Kommunalfahrzeuge (Versorgung und Entsorgung),
Traktoren mit überbreitem Anbaugerät (Grubber, Fräse)
Lkw, die größer oder schwerer sind als „normal“: Schwertransporte, Transporte mit Überlänge/Überbreite und deren Begleitfahrzeuge,
Gefahrguttransporter, bei denen sie auf besonders gefährlichen Streckenabschnitten, beispielsweise in Tunneln, eingeschaltet werden müssen
Fahrzeuge für Pannenhilfe (z. B. von Automobilclubs)
Panzer bei Straßenfahrt oder bei aktivierter Waffennachführanlage bei Instandsetzung o. Ä. (z. B. für schnelle Turmdrehung beim Kampfpanzer verantwortlich)
Gemäß StVO für jeden erlaubt ist dagegen immer der Einsatz von zugelassenen Warnleuchten an stehenden Fahrzeugen zur Warnung vor Gefahrenstellen (Unfall, Panne, evtl. auch Stauende). § 53a StVZO:

(1) Warndreiecke und Warnleuchten müssen tragbar, standsicher und so beschaffen sein, dass sie bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar sind. Warndreiecke müssen rückstrahlend sein; Warnleuchten müssen gelbes Blinklicht abstrahlen, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende Brenndauer haben. Die Warneinrichtungen müssen in betriebsfertigem Zustand sein.

(2) In Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern und einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen müssen mindestens folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden:

in Personenkraftwagen, land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen sowie in anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t:
ein Warndreieck;
in Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t:
ein Warndreieck und getrennt davon eine Warnleuchte. Als Warnleuchte darf auch eine tragbare Blinkleuchte nach § 53b Abs. 5 Satz 7 mitgeführt werden.
(3) Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne dass sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, dass sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.

Da einige Warnleuchten den gelben Blitz-Rundumkennleuchten mit Magnetfuß ähneln, können diese leicht mit Rundumkennleuchten gem. § 52 StVZO verwechselt werden. Die Leuchten unterscheiden sich aber in Bauart, Zulassung und Einsatzzweck.

..........
P.S.: Google ist dafür eine hervorragende Möglichkeit eine Lösung /Antwort zu finden...

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BeitragVerfasst: Donnerstag 7. Januar 2016, 14:27 
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Zitat:
P.S.: Google ist dafür eine hervorragende Möglichkeit eine Lösung /Antwort zu finden...


Vielen Dank für den Hinweis, ich gelobe Besserung.

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BeitragVerfasst: Donnerstag 7. Januar 2016, 18:02 
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Meine Frage an die Experten dazu wäre: Gibt es irgendwelche Vorschriften für gelbe Rundumblinkleuchten?
Ich habe so ein Teil bei meinem verbaut, ich finde das sicherer wenn man in der Dunkelheit alleine auf der Landstraße unterwegs ist, die PKWs von hinten angeflogen kommen und man sonst vllt. nicht als langsames Hindernis erkannt wird......
Bei min.75% Derer die eine Rundumleuchte(ich nenne Sie immer Spinnerlampe) drauf haben,gibt es keinen vernünftigen Grund dazu!Ich bin richtig allergisch gegen die Dinger :wut: :echt: !
Jeder Hampelmann fährt damit rum.Warum braucht man das bei einem stinknormalen Anhänger voll Holz,warum beim Gülle fahren,warum mit angehängtem Doppel- oder Wurmschwader,warum mit dem Rückewagen???
Alles unter 3,00m Breite braucht sowas nicht.Was nicht unter 3,00m zu bringen ist,kaufe ich nicht -Ausnahmen sind die weiter unten aufgezählten Selbstfahrer.Wobei ich bei userem Drescher mit abgebautem Schneidwerk und hochgeklappter Leiter ganz kapp unter 3,00m bin YES
Alle unsere Geräte und Maschien zwischen 2,50 und 3,00m Transportbreite haben ordentliche Warntafeln und Beleuchtung nach vorne und hinten -fertig!
JEDER Anhänger ist max. 2,55m breit wie ein LKW.Dauernd fahren irgendwelche ... mit Rundumlicht am 80er mit 8tonner spazieren.Der übrige Verkehr bekommt einen riesen :schreck: und fährt fast in den Graben,um dann zu merken:war ja garnichts bzw. nicht schlimm.Kommt man dann beim Winterdienst mit 3,00m-Schneepflug,macht keiner Platz weil man ja noch weiß:von dem Gelblicht geht ja doch keine Gefahr aus.In Wohngebieten dann super klasse.
Mähdrescher,Häcksler,ZR-Roder,Verlademaus,Gülleselbstfahrer sind auch solche Fälle:Niemand nimmt mehr Rücksicht wenn so ein Koloss die RUL an hat(was da Pflicht ist)!
Warum gibt es so viele Unfälle bei denen einer in eine Autobahnbaustelle oder Arbeitskolonne auf Landstraßen knallt?Weil keiner mehr die RUL wahr- oder ernstnimmt!
Zudem wird die RUL bei den Wenigsten in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein.


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BeitragVerfasst: Donnerstag 7. Januar 2016, 19:28 
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Also der einzige Grund für mich wäre, eine RUL aufs Dach zu machen und die dann auch zu benutzen: ich mulche regelmässig Gemeinde-"Rasen"flächen, durch die Fusswege führen - einfach in der Hoffnung, dass Passanten ein klein wenig sensibel sind und sich nicht gerade auf 3m von hinten an den Mulcher anschleichen. Aber ich fürchte, dass die das eher neugierig macht :-)

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Gruss,
Michael
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BeitragVerfasst: Sonntag 10. Januar 2016, 15:32 
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Servus!
Danke für eure Tipps! :danke:
Werd jetz die Liste die ich von euch bekommen hab mal von oben nach unten durch arbeiten. Dann seh ich auch gleich wie der Gesamtzustand von dem Guten is! :DH:
Ich schreib euch dann auch wenn ich vom TÜV wieder da bin!

Gruß Johannes :wink:

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Und sonstiger Kleinkram zum schnitzen und Krach machen! :)


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BeitragVerfasst: Mittwoch 3. Februar 2016, 19:27 
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So, servus mitnander! :mrgreen:

Ich hatte letzen Donnerstag TÜV Termin und hab ohne Beanstandungen meine Plakette bekommen!
Was mich gewundert hat ist, dass der Prüfer sich ziemlich lange mit der Lenkung aufgehalten hat!
Er hat zwar nix feststellen können aber er hat da ziemlich genau hingesehen! :KK:
Ist das bei euch auch so?

So hier noch zwei Bilder von dem Guten! :)

Hat am Samstag seinen ersten Einsatz gehabt!

Bild

Bild

Gruß
Johannes

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BeitragVerfasst: Mittwoch 3. Februar 2016, 20:51 
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Beiträge: 184
Wohnort: Salzgitter
Hallo,

wunderschöner Schlepper.
Bei meinem hat der TÜV auch die Lenkung genau untersucht.
Und einen ausgeschlagenen Spurstangenkopf gefunden.
Das war es dann mit TÜV.
Gruß
Andy


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BeitragVerfasst: Mittwoch 3. Februar 2016, 22:20 
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Beiträge: 26959
Wohnort: Dormagen
2013 war mein Prüfer 20 Minuten unterwegs mit meinem Deutz.
Kam dann meckernd um die Ecke das die Kiste zu lahm sei.
Hinweis auf den 5. Gang von meiner Seite
sorgte für lautes Gelächter in der Werkstatt ;)

2015 hat dann das ganze Procedere nur 3 Minuten gedauert,
inkl. Plakette kleben und Bericht ausdrucken.
Selbstverständlich mängelfrei und das mit 62 Jahren YES

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BeitragVerfasst: Donnerstag 4. Februar 2016, 12:02 
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Beiträge: 1658
Wohnort: An der Grenze zwischen Kraichgau und Nordschwarzwald (Enzkreis) / 1984 - ein klasse Jahrgang!
Hallo Johannes,

schöner, kleiner Fendt und Glückwunsch zum neuen TÜV! :super:
Ist der Fendt noch im Originalzustand, oder schon mal neu lackiert? Sieht auf den Bildern auf jeden Fall super aus.

Wäre schön, wenn wir ihn ab und an hier sehen würden. ;)

Viele Grüße,

Tobias

_________________
Deutz D 30 06 S
Eicher ED 13 (Wiederbelebungsprojekt, seit Juli '16)

:stihl: MS 251 (Arbeitssäge)/ 028 AV Super (Oldtimer)/ 046 (vom Bruder, für's Grobe)/ MS 310 (familienintern verkauft)
:makita: 3020A (wenn's leise sein soll)
Stihl FS 80
Köppl 3E506 Balkenmäher/ Allesmäher/ Schneeräumer
AS 63 2T ES Wiesenmäher

Zu sehen gibt's das alles in meinem Bilderthread!


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BeitragVerfasst: Donnerstag 4. Februar 2016, 12:26 
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Registriert: Mittwoch 12. Februar 2014, 19:19
Beiträge: 54
Danke für die Glückwünsche zum neuen Schlepper! :klatsch:
Also der/die Vorbesitzer haben hinten größere Reifen montiert und ihn einmal überlackiert und zwar komplett in grün! Eigentlich ist der Rahmen inkl. Achse ja grau. Das ist bei meinem jetz alles grün!
Die Farbe hält auch nicht so sonderlich gut, an der ein oder anderen Stelle schaut das grau schon wieder ziemlich gut raus! :groehl:
Naja in 1, 2 Jahren nimm ich mal die Zeit und lackiers wieder um. Aber mich störts persönlich nicht! :mrgreen:
Gruß Johannes :wink:

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BeitragVerfasst: Donnerstag 4. Februar 2016, 21:07 
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Registriert: Freitag 20. Juli 2007, 11:52
Beiträge: 4044
hallo,
Glückwunsch zu dem schönem Schlepper und TüV.Eine Frage,hat der Prüfer das Nummerschild auf der rechten Seite hinten nicht beanstandet. :KK:

:wink:
werni

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