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Bergtraktoren bei der Holzarbeit https://motorsaegen-portal.de/viewtopic.php?t=92548 |
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Autor: | balu2002 [ Mittwoch 25. April 2018, 17:31 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Bergtraktoren bei der Holzarbeit |
Hallo zusammen, also ich finde den letzten Schilter richtig gut! Hat ne deutsche Zulassung_ also nur Ummelden.. Wenn er technisch ok ist und die Ladefläche noch abnehmbar oder gar kippbar wäre, ist der nahezu ideal. Motor ist auch gut, Perkins 4.107 da bekommt man noch Teile für und ein Lama Betrieb kann dran schrauben.. Den würde ich sofort nehmen wenn ich am suchen wäre, wie gesagt technisch muss er ok sein. Aus Vierkantrohr eine Kabine gebaut, Rost weg- Farbe neu und schon steht er ganz anders da.. Brücke runter-ab zum TÜV- und als LOF eintragen lassen,( wenn er es noch nicht ist) dann ab zur Zulassungsstelle und FERTIG! Habe meinen auch ohne Brücke zum TÜV gefahren- nur aus Angst wegen der Länge usw.. Tüvprüfer war so interessiert an der Bauart dieser Fahrzeuge, Drehgelenk, Diff-Sperre, etc. dass er mir wahrscheinlich alles eingetragen hätte was ich wollte. Als dann noch während der Besichtigung einige "ältere Herren" aus dem Dorf erschienen und von früheren Urlauben in den Bergen berichteten und was diese Fzg ja alles können.... 1,5 STD. SPÄTER wurde noch kurzerhand das Drehgelenk "ausprobiert" weil keiner glauben konnte wie das funktioniert, alle waren erstaunt wie weit der sich verwindet und das wars! Ich bin nach Hause mit nem Grinsen im Gesicht ... Man muss halt viel ausprobieren und wenn es der eine schlecht findet und bemängelt, gibts irgendwo in der Nähe einen der dieses Ding geil findet! Viel Spaß beim suchen, entscheiden, grübeln und fahren!! Gruß Michael |
Autor: | forester [ Mittwoch 25. April 2018, 18:02 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Bergtraktoren bei der Holzarbeit |
Zitat: ...
Das stimmt, soweit ich weiß, immer noch. Ich hatte halt die Möglichkeit, einen bestehenden 35% Vertrag für den Rapid zu nutzen. Damit liege ich bei ca. 70€ / Jahr an Versicherung (Haftpflicht) und kann die Schadenfreiheitsklasse noch weiter "ausbauen". Wenn sich das zwischenzeitlich nicht geändert hat, kostet die Haftpflicht für einen Lkw ein Mehr- bis Vielfaches von derjenigen für eine lof-Zugmaschine. ... Da in Deutschland einige Reform Muli unterschiedlicher Typen und Baujahre laufen, besteht die Möglichkeit, dass es beim KBA bereits entsprechende Homologationspapiere gibt. Ansonsten ist aber auch eine Vollabnahme bei einem landmaschinenaffinen Prüfer kein großes Problem. Viele Grüße Christoph |
Autor: | csc [ Mittwoch 25. April 2018, 20:26 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Bergtraktoren bei der Holzarbeit |
Zitat: Bei Einfuhr aus CH muss in Bezug auf Preis noch beachtet werden, dass 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer in D anfallen
Fahrzeuge 30 Jahre und älter fallen seit 1.1.2014 pauschal unter die Oldtimerregelung und werden nur mit dem halben Einfuhrumsatzsteuersatz besteuert, Zolltarif 9705.
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Autor: | Affenmann [ Mittwoch 25. April 2018, 20:37 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Bergtraktoren bei der Holzarbeit |
Zitat:
Zum Schilter 1500: Hat der die kleine Maschine (wegen 2,7to zGG)? 25 PS sollte ein Bergtraktor schon haben, um vollbeladen von der Stelle zu kommen.
Hat nur 22Ps...
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Autor: | Affenmann [ Mittwoch 25. April 2018, 20:38 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Bergtraktoren bei der Holzarbeit |
LOF kann ich in Baden-Württemberg doch nur mit Grund und Verdienst daraus? Und was ist den diese Brücke? |
Autor: | csc [ Mittwoch 25. April 2018, 20:55 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Bergtraktoren bei der Holzarbeit |
Zitat: LOF kann ich in Baden-Württemberg doch nur mit Grund und Verdienst daraus ?
LOF geht immer, dann eben mit schwarzem Kennzeichen und ohne SteuerbefreiungZitat: Und was ist den diese Brücke?
Das ist die Pritsche, die Ladefläche. Meist ein Stahlgerüst mit Holz beplankt, manchmal auch komplett aus Holz.
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Autor: | Eichsi [ Mittwoch 25. April 2018, 21:00 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Bergtraktoren bei der Holzarbeit |
Der 145 ist ein 45 mit verlängerter Ladefläche (genannt Brücke). Die Ladefläche beim normalen Muli ist schon zu lang für die Zulassung als LOF-Zugmaschine, also ist sie beim 145 erst recht zu lang. Der Verkäufer wird eine Zulassung als LKW meinen, die aber eine teure Haftpflichtversicherung verursacht. Wie man die Brücke auf die zulässige Länge kürzen kann, habe ich ja schon beschrieben. Wenn der Meili kein Allrad hat, würde ich ihn nicht nehmen. Im Wald gibt es viele Stellen, wo das Muli mit Heckantrieb nicht mehr durchkäme. Mit Allrad geht fast jedes Gelände. |
Autor: | Affenmann [ Mittwoch 25. April 2018, 21:04 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Bergtraktoren bei der Holzarbeit |
Sorry für die blöde Frage: Aber was bringt die LOF Zulassung dann? OK dann ist Allrad Pflicht! |
Autor: | Affenmann [ Mittwoch 25. April 2018, 21:07 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Bergtraktoren bei der Holzarbeit |
Zitat: Wie man die Brücke auf die zulässige Länge kürzen kann, habe ich ja schon beschrieben.
Indem ich eine Kiste als Stauraum darauf baue?
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Autor: | winni59 [ Mittwoch 25. April 2018, 21:08 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Bergtraktoren bei der Holzarbeit |
LOF ist nur die Einstufung eines Fahrzeugs und zumindest in meiner Region unabhängig von Grundbesitz. Kannst du auch mit schwarzer Nummer anmelden. Grund und Boden ist nur für Steuerfreiheit bei ausschließlich! landwirtschaftlichem/forstwirtschaftlichem Einsatz relevant. Also bei grünem Kennzeichen. In diesem Fall redet dann auch z.B. die Berufsgenossenschaft mit. Z.B. Anforderung Überrollbügel. Brücke: Ist in der Schweiz die gängige Bezeichnung der Ladepritsche wie vor allem/z.B. bei Bergtraktoren. Oft auch als Brüggli bezeichnet. Ich hab diesen Begriff seit Pullax auch lângst aufgenommen im Sprachgebrauch. |
Autor: | winni59 [ Mittwoch 25. April 2018, 21:09 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Bergtraktoren bei der Holzarbeit |
Da war ich wohl zu langsam veim tippen |
Autor: | Eichsi [ Mittwoch 25. April 2018, 21:11 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Bergtraktoren bei der Holzarbeit |
Zum dritten Mal: LOF = billige Haftpflichtversicherung Lkw = teure Haftpflichtversicherung Ja, ein fester Aufbau als Stauraum zählt nicht als Ladefläche. |
Autor: | forester [ Mittwoch 25. April 2018, 21:17 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Bergtraktoren bei der Holzarbeit |
Eine LOF zulassung -auch mit schwarzer Nummer - kostet weniger bei der Haftpflichtversicherung. Soweit ich weiß, ist der Betrag dann aber immer gleich (niedrig), aber Schadenfreiheitsprozente gibts nicht. Hier in meiner Gegend ist man mit der LOF Zulassung ziemlich restriktiv (Kürzen der Brugg, AHK etc.) weil es viele ATV eigner mit der LOF Zulassung "übertrieben" haben um die volle Leistung eingetragen zu bekommen. (So hat es zumindest mein Tüv-Mensch erklärt) Die 22 PS des Schilter reichen auch aus um 2 to Holz zu transportieren. Viele Grüße Christoph |
Autor: | winni59 [ Donnerstag 26. April 2018, 05:27 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Bergtraktoren bei der Holzarbeit |
Haftpflicht + LOF, hier scheint es die unterschiedlichsten Erfahrungen zu geben. Mein Pullax ist bei WGV als LOV versichert, bin 2015 mit ca. 85€ gestartet und der Betrag geht bislang jährlich runter. |
Autor: | hartwig [ Donnerstag 26. April 2018, 09:30 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Bergtraktoren bei der Holzarbeit |
Hallo, die absolut günstigste Möglichkeit ist es das Gerät als "selbstfahrende Arbeitsmaschine" in Betrieb zu nehmen versichert ist das Teil dann über die Haftpflichtversicherung und dir Anmeldung entfällt lediglich der Namen des Besitzers muss deutlich sichtbar an der Maschine angebracht sein. Gruss hartwig |
Autor: | Eichsi [ Donnerstag 26. April 2018, 10:53 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Bergtraktoren bei der Holzarbeit |
Die selbstfahrende Arbeitsmaschine braucht aber ein fest aufgebautes Arbeitsgerät (z.B. Kran), darf nur einen Sitz haben und die Ladefläche darf nicht größer sein, als zur Aufnahme von Zusatzgerödel zum Arbeitsgerät erforderlich ist. Transport darf nicht der Hauptzweck sein. Für ein Holzerfahrzeug eher nicht das Wahre. |
Autor: | doppelfischkopp [ Donnerstag 26. April 2018, 11:24 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Bergtraktoren bei der Holzarbeit |
Und auf einem Anhänger darf dann auch nur Zubehör für die SFA mitgeführt werden - Holzanhänger geht also nicht. |
Autor: | hartwig [ Donnerstag 26. April 2018, 11:43 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Bergtraktoren bei der Holzarbeit |
Hi, das ist wohl NICHT ganz richtig. Bergtraktor mit Plumettwinde und Rückegestell. Auf dem Rückeschild lassen sich bis 1,5Scheitmeter transportieren und auf der Werkzeugkiste finden nochmals 0.5 bis 075 Meter Platz. Das hab ich jahrelang mit dem Pullax praktiziert. Gruß Hartwig |
Autor: | Eichsi [ Donnerstag 26. April 2018, 12:07 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Bergtraktoren bei der Holzarbeit |
Was Du machst und was Du darfst, ist nicht immer dasselbe. |
Autor: | aitac [ Donnerstag 26. April 2018, 22:12 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Bergtraktoren bei der Holzarbeit |
Zitat: Und auf einem Anhänger darf dann auch nur Zubehör für die SFA mitgeführt werden - Holzanhänger geht also nicht.
Stimmt so nicht, wenn die Anhängerkupplung und der 2.Sitz eingetragen sind, sagt die STVO, das mit "Selbstfahrenden Arbeitsgeräten unter 20kmh" "Güter von Ladestelle zu Ladestelle transportiert werden dürfen.Eine Endfernungseinschränkung gibts nur bei gewerblicher Nutzung, dort sagt die BG, max. 200m zwischen den Ladestellen. daher darf mein Manitou auch mit 2x 1,5srm Auf der Dublexgabel und 4x1,5srm aufm Gummiwagen vom Wald die 2km heim fahren bei SAG über 6kmh muss ne STVO Beleuchtung dran sein, an der auch ein mitgeführter Anhänger funktioniert |
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