Zitat:
Wenn du keine Grüne nummer hast musst du den Anhänger anmelden.
.......
Das stimmt nur bedingt.
Bei alten Anhängern gilt eine Ausnahmeregelung,
wo dann ein Nachfolgekennzeichen auch bei "Schwarz" ausreicht...
Würde hier mal ausgiebig beschrieben von einem User:
Zitat:
FZV §50 Satz 1
Fahrzeuge, die nach § 18 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der bis zum 28. Februar 2007 geltenden Fassung der Zulassungspflicht oder dem Zulassungsverfahren nicht unterworfen waren und die vor dem 1. März 2007 erstmals in Verkehr kamen, bleiben weiterhin zulassungsfrei, war für diese Fahrzeuge auch keine Betriebserlaubnis erforderlich, bedürfen sie keiner Genehmigung nach § 2 Nummer 4 bis 6
§4 satz 2 Nr 3
Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e, die nicht für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind
§10 satz 8
(8) Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c, f und g sowie Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e, die ein eigenes Kennzeichen nach § 4 nicht führen müssen, haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich.
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Durch 50 ist er Zulassungsfrei und ABE befreit da vor 1961
4 schreibt das Geschindigkeitsschild vor
10 sagt Folgekennzeichen sind so zu machen wie die Zugmaschine.
P.S.:
Es gibt mittlerweile immer mehr Traktoren in landwirtschaftlichen Betrieben,
die schwarze Kennzeichen haben.
Entscheidend ist nämlich nit die Farbe der Kennzeichen,
sondern die Zulassung...