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BeitragVerfasst: Montag 18. April 2016, 13:12 
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Darf ich für einen Bekannten der im LOF Bereich tätig ist, mit meinem Radlader welcher eine selbstfahrende Arbeitsmaschine ist, einen Anhänger mit grünem Folgekennzeichen von meinem Bekannten ziehen?
Und das selbe mit einem schwarz zugelassenem Traktor. Darf ich da für ihn im LOF Bereich schwarz mit grün ziehen?
Wie schon geschrieben, alles im LOF Bereich.

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BeitragVerfasst: Montag 18. April 2016, 13:40 
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Selbstfahrende Arbeitsmaschine darf meines Wissens nur bis 3,5 t ziehen ausschließlich mit Maschinenzubehör und AHK muß eingetragen sein. D.H. die Rangierkupplung am Kontergewicht geht nicht.

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K.


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BeitragVerfasst: Montag 18. April 2016, 14:11 
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Schwarzer Trecker mit grünen Anhänger zum Lof-Zweck ist i.o.

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BeitragVerfasst: Montag 18. April 2016, 14:49 
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Zitat:
Schwarzer Trecker mit grünen Anhänger zum Lof-Zweck ist i.o.
Wir reden aber von einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine. Diese genießt aufgrund der fehlenden Eigenschaft zum Gütertransport zulassungsrechtlich gewisse Vorteile. Nämlich bis 20 km/h zulassungsfrei, über 20 km/h Kfz-Steuerbefreit. Ergo ist Gütertransport nicht zulässig, würde der Anhänger nur überführt wäre er bereits das Transportgut, also nicht zulässig.

Ist die Freigabe des Herstellers zum Anhängerbetrieb vorhanden und eine Anhängerkupplung mit Prüfplakette vorhanden, darf ggf. Maschinenzubehör auf einem dafür vorgesehenen Anhänger mitgeführt werden.
Radlader -> Schaufeln, Gabeln usw.
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BeitragVerfasst: Montag 18. April 2016, 15:00 
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In meiner Eingangsfrage galt es ja einmal für selbstfahrende Arbeitsmaschine und einmal für nen Traktor.
Aber schonmal Danke für die Antworten.

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BeitragVerfasst: Montag 18. April 2016, 15:08 
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Dann habe ich ja einen Kippkarren, eindeutig steinalt das Dingen.
Der müßte ja unter die Reglung von vor 1951 oder so fallen, also Zulassungsfrei.
Aber wie kann ich das nachweisen ohne Typenschilder usw?
Ferner was muß ich für eine Beschriftung 20 oder 25Km/H anbringen, wenn ich denn offiziell mit dem kleinen 11er ziehen will?
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BeitragVerfasst: Montag 18. April 2016, 15:41 
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Also für'n Trecker mit 6 km/h braucht man weiter gar nichts, nur jede Menge Zeit um anzukommen....

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BeitragVerfasst: Montag 18. April 2016, 17:35 
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Zitat:
Also für'n Trecker mit 6 km/h braucht man weiter gar nichts, nur jede Menge Zeit um anzukommen....
Jep, Danke für den Hinweis, aber so schlau war ich auch schon.
Mittlerweile ist er regulär zugelassen.

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BeitragVerfasst: Montag 18. April 2016, 17:41 
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Zitat:
Zitat:
Schwarzer Trecker mit grünen Anhänger zum Lof-Zweck ist i.o.
Wir reden aber von einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine. Diese genießt aufgrund der fehlenden Eigenschaft zum Gütertransport zulassungsrechtlich gewisse Vorteile. Nämlich bis 20 km/h zulassungsfrei, über 20 km/h Kfz-Steuerbefreit. Ergo ist Gütertransport nicht zulässig, würde der Anhänger nur überführt wäre er bereits das Transportgut, also nicht zulässig.
Das würde also auch bedeuten, das ich einen Wasseranhänger zur Minderung des Staubes beim Laden von z.B. staubigen Schotter tranportieren könnte??

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BeitragVerfasst: Montag 18. April 2016, 20:12 
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Registriert: Mittwoch 29. Januar 2014, 22:30
Beiträge: 1443
Da das Wasser dort verbraucht wird und nicht wieder mit zurück genommen wird ist es Ladung und somit nicht erlaubt.
- Würde als Steuerhinterziehung geahndet werden, wenn was passiert oder du angehalten wirst!

schwarz hinter grün und grün hinter schwarz ist beides erlaubt ABER NUR MIT KONKRETEM LOF ZWECK (oder kurzfristiger Steuerzahlung für den Schlepper dann darf man hinter Schlepper mit grün auch einen Anhänger mit schwarz fahren und Möbel transportieren. Sofern man den passenden Führerschein hat denn L und T sind auch LOF bezogen.)
Grünes Nummernschild ohne LOF Zweck und ohne Steuer zu bezahlen ist auch Steuerhinterziehung.


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