2x schlussleuchte rot
2x bremsleuchte rot
2x Dreiecks rückstrahler mit Seitenlänge min 150mm
Spitze des Dreiecks muss nach oben zeigen
Keine Nebelschlussleuchte zulässig
2x fahrtrichtungsanzeiger
Kennzeichen an der Rückseite, (darf mittlerweile nicht mehr selber gemacht sein)
Das Kennzeichen muss beleuchtet sein
Geschwindigkeitsschild 25 wenn mit wdh Kennzeichen gefahren werden soll
Das Schild muss 200mm im Durchmesser sein, einen schwarzen Rand haben und die Ziffern sind in 120mm engschrift auszuführen. Alte 25km oder 25kmh Zeichen sind unzulässig. Genauso selbst gemalte.
Bei lof muss ein 25er Schild an der Rückseite oder an der rechten Seite angebracht sein. Ohne lof muss an jeder Fahrzeugseite und hinten eines sein. Also links, rechts und hinten. Alle Land und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit bbh kleiner gleich 60kmh müssen mit Geschwindigkeitsschildern gekennzeichnet sein.
Das gilt nicht für lof Zugmaschinen mit bbh kleiner gleich 32kmh.
Bei fahrzeugbreite größer 2,75m ist eine kenntlichmachung mit park-warntafeln nach vorne und hinten vorgeschrieben.
Park-warntafeln sind auch genormt und dürfen auch freiwillig montiert werden.
Gültige betriebserlaubnis ist auch Pflicht! ( für nach 01.07.1961gebaute Anhänger)
Das sollte es gewesen sein (seitliche kenntlichmachung kommt gleich noch)
Wenn ich noch einen Buchtipp zum Thema loswerden darf :
Alles was Recht ist von Holger Karp
Ich verdiene natürlich nichts daran
Edit: Preis des Buches ca15€.
Es ist sehr verständlich erklärt, keine sinnlosen Zitate der Absätze der StVO.