Alles rund um die Motorsäge: www.motorsaegen-portal.de

Motorsägen-Forum mit Kleinanzeigen & Forstwirtschafts-Forum
Aktuelle Zeit: Donnerstag 28. März 2024, 17:52

Alle Zeiten sind UTC+01:00




Ein neues Thema erstellen  Auf das Thema antworten  [ 11 Beiträge ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: richtige Anhängerbeleuchtung
BeitragVerfasst: Sonntag 22. Mai 2016, 19:31 
Offline

Registriert: Sonntag 21. September 2014, 17:55
Beiträge: 407
Hallo,

bin eben am Umbauen eines Miststreuers, jetzt muß ich die Beleuchtung bestellen, was muß alles an den Anhänger?

25 kmh Schild, Kennzeichen und 2 Blink-Brems-Schlussleuchten sind klar.

Da bin ich mir nicht sicher:

2 Stück Dreieckrückstrahler
4 Stück Seiten-Strahler-rund 60mm Ø gelb
2 Stück Seiten-Strahler-rund 60mm Ø rot
2 Stück Front-Strahler-rund 60mm Ø weiß
2 Kennzeichenleuchten

_________________
:Husky: 372 XP X-Torq
:stihl: MS261 C
:dolmar: 115
Gruß D5506


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: richtige Anhängerbeleuchtung
BeitragVerfasst: Sonntag 22. Mai 2016, 20:36 
Offline

Registriert: Mittwoch 24. Februar 2016, 01:58
Beiträge: 145
Wohnort: Aus dem schönen Tullnerfeld in NÖ
Hallo.
hier wirst du fündig: http://www.hella.com/hella-com/assets/m ... LLA_DE.pdf

_________________
Thomas

Meine Beiträge spiegeln meine persönlichen Erfahrungen wider und müssen nicht immer mit der aktuellen Lehrmeinung übereinstimmen. Weiters können sie auch Ironie enthalten.
:stihl:


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: richtige Anhängerbeleuchtung
BeitragVerfasst: Montag 23. Mai 2016, 12:48 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Montag 1. Juli 2013, 20:43
Beiträge: 134
Wohnort: "Barga"
Hallo.

Bist du Landwirt, sprich hast ne grüne Nummer?

Falls ja, brauchst du normal keine Seitenbeleuchtung, nur paar so gelbe runde Rückstrahler. Rund und Rot hat an einem Anhänger nichts verloren, da kommen nur dreieckige dran. Vorne mW. auch keine in weiß, die sieht man nach 3 Pfützen eh nicht mehr. Die Blinker/Begrenzungslampen/ Dreieckrückstrahler drüfen nicht weiter als 40cm vom Fahrezeugrand weg sein und da gibt´s noch mehr Maße. Setz die Blinker usw. gut weit nach außen, wenn du mal was breiteres geladen hast, ist sonst wieder Mist. Nummerschildbeleuchtung ist normal im linken Rücklicht mit eingebaut, die reicht, anosnten reicht 1 Licht. Schau dich nach geeigneter Quelle im Web um, die auf die Landw. zugeschnitten ist, da gelten andere Regeln als für den Rest der Menschheit. Hast ne BE für den Wagen? Falls nein, musst eh mal zum Tüv, dann ruf einfach gleich bei denen an, oder ruf am besten an und fahr dann vorbei und schreib dir auf, was der Herr/die Dame dort will und mach genau das. Das mit den BE Abnahmen ist so ne Sache mit 3 Leute 4 Meinungen, so auch beim Tüv... Hab das zu genüge durch...

Grüße

Flo

_________________
2-Takter.... Das Leben ist zu kurz um 3 Takte auf die Zündung zu warten und nix is besser als Hubraum außer mehr Hubraum.... :geile:


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: richtige Anhängerbeleuchtung
BeitragVerfasst: Montag 23. Mai 2016, 18:07 
Offline

Registriert: Sonntag 21. September 2014, 17:55
Beiträge: 407
Hallo,

ja ich habe grüne Nummern. Ich glaube mit dem TÜV ist die sicherste Sache.
Der Link von Tullnerfelder ist zwar gut, bin mir aber nicht sicher ob die Angaben auch für LuF Fahrzeuge so ist.

_________________
:Husky: 372 XP X-Torq
:stihl: MS261 C
:dolmar: 115
Gruß D5506


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: richtige Anhängerbeleuchtung
BeitragVerfasst: Montag 23. Mai 2016, 18:14 
Offline

Registriert: Sonntag 25. September 2005, 10:19
Beiträge: 7504
Wohnort: Iserlohn
Generell:
weiss nach vorn => nur erforderlich, wenn der Anhänger oder seine Ladung 30?cm :KK: breiter als die Zugmaschine.
gelbe Reflektoren, wenn Anhänger länger als 6m. Dann bei runden Reflektoren 3m Abstand von Reflektor zu Reflektor - alternativ sollte gelbes Reflektorband zur Seite möglich sein.
rot nach hinten => Dreieckrückstrahler am Anhänger. Runde an der Zugmaschine!

Dann gibt es noch Besonderheiten bei Oldtimern. Da waren bei langsamen Zugmaschinen Zweikammerrückleuchten erlaubt bis etwa 1970 (?). Theoretisch sollte der Anhänger dann auch Zweikammerleuchten haben.
Ab ~1970 sind Dreikammerleuchten auch bei langsamen Zugmaschinen verordnet worden. Der Anhänger sollte dann entsprechend ausgerüstet sein.

Sehr breite Geräte oder auch Ladungen auf Anhängern sollten mit rot-weiss-gestreifeten Reflektortafeln gekennzeichnet sein. Es gibt da so fertige Tafeln oder Folien zum Aufkleben.

Soweit ohne Gewähr. Einige Daten findet ihr in den gezeigten Link. Hab den auf die Schnelle nicht ganz auf bekommen. :pfeifen:

Mfg
Hainbuche

_________________
Wenn's nix wird, wird's feuerholz


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: richtige Anhängerbeleuchtung
BeitragVerfasst: Montag 23. Mai 2016, 18:20 
Offline

Registriert: Mittwoch 29. Januar 2014, 22:30
Beiträge: 1443
2x schlussleuchte rot
2x bremsleuchte rot
2x Dreiecks rückstrahler mit Seitenlänge min 150mm
Spitze des Dreiecks muss nach oben zeigen
Keine Nebelschlussleuchte zulässig
2x fahrtrichtungsanzeiger
Kennzeichen an der Rückseite, (darf mittlerweile nicht mehr selber gemacht sein)
Das Kennzeichen muss beleuchtet sein
Geschwindigkeitsschild 25 wenn mit wdh Kennzeichen gefahren werden soll
Das Schild muss 200mm im Durchmesser sein, einen schwarzen Rand haben und die Ziffern sind in 120mm engschrift auszuführen. Alte 25km oder 25kmh Zeichen sind unzulässig. Genauso selbst gemalte.
Bei lof muss ein 25er Schild an der Rückseite oder an der rechten Seite angebracht sein. Ohne lof muss an jeder Fahrzeugseite und hinten eines sein. Also links, rechts und hinten. Alle Land und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit bbh kleiner gleich 60kmh müssen mit Geschwindigkeitsschildern gekennzeichnet sein.
Das gilt nicht für lof Zugmaschinen mit bbh kleiner gleich 32kmh.
Bei fahrzeugbreite größer 2,75m ist eine kenntlichmachung mit park-warntafeln nach vorne und hinten vorgeschrieben.
Park-warntafeln sind auch genormt und dürfen auch freiwillig montiert werden.
Gültige betriebserlaubnis ist auch Pflicht! ( für nach 01.07.1961gebaute Anhänger)
Das sollte es gewesen sein (seitliche kenntlichmachung kommt gleich noch)
:wink:
Wenn ich noch einen Buchtipp zum Thema loswerden darf :
Alles was Recht ist von Holger Karp
Ich verdiene natürlich nichts daran :!: :roll:
Edit: Preis des Buches ca15€.
Es ist sehr verständlich erklärt, keine sinnlosen Zitate der Absätze der StVO.


Zuletzt geändert von 06erDeutz am Montag 23. Mai 2016, 18:33, insgesamt 1-mal geändert.

Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: richtige Anhängerbeleuchtung
BeitragVerfasst: Montag 23. Mai 2016, 18:29 
Offline

Registriert: Mittwoch 29. Januar 2014, 22:30
Beiträge: 1443
Zitat:
§ 51a Seitliche Kenntlichmachung.

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einer Länge von mehr als 6 m sowie Anhänger müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein. Mindestens je einer dieser Rückstrahler muss im mittleren Drittel des Fahrzeugs angeordnet sein; der am weitesten vom angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr als 3 m vom vordersten Punkt des Fahrzeugs, bei Anhängern vom vordersten Punkt der Zugeinrichtung entfernt sein. Zwischen zwei aufeinanderfolgenden Rückstrahlern darf der Abstand nicht mehr als 3 m betragen. Der am weitesten hinten angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr als 1 m vom hintersten Punkt des Fahrzeugs entfernt sein. Die Höhe über der Fahrbahn (höchster Punkt der leuchtenden Fläche) darf nicht mehr als 900 mm betragen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs das nicht zu, so dürfen die Rückstrahler höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 1500 mm,Krankenfahrstühle müssen an den Längsseiten mit mindestens je einem gelben Rückstrahler ausgerüstet sein, der nicht höher als 600 mm, jedoch so tief wie möglich angebracht sein muss. Diese Rückstrahler dürfen auch an den Speichen der Räder angebracht sein.

(2) Die nach Absatz 1 anzubringenden Rückstrahler dürfen abnehmbar sein

1. an Fahrzeugen, deren Bauart eine dauernde feste Anbringung nicht zuläßt,

2. an land- oder forstwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsgeräten, die hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt werden und

3. an Fahrgestellen, die zur Vervollständigung überführt werden.

(3) Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben ist, muss Absatz 1 entsprechen. Jedoch genügt je ein Rückstrahler im vorderen und im hinteren Drittel.

(4) Retroreflektierende gelbe waagerechte Streifen, die unterbrochen sein können, an den Längsseiten von Fahrzeugen sind zulässig. Sie dürfen nicht die Form von Schriftzügen oder Emblemen haben. § 53 Abs. 10 Nummer 3 ist anzuwenden.

(5) Ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen von Krafträdern und Krankenfahrstühlen sind zulässig.

(6) Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 6,0 m - ausgenommen Fahrgestelle mit Führerhaus, land- oder forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen und deren Anhänger sowie Arbeitsmaschinen und Stapler, die hinsichtlich der Baumerkmale ihres Fahrgestells nicht den Lastkraftwagen und Zugmaschinen gleichzusetzen sind, - müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben Seitenmarkierungsleuchten nach der Richtlinie 76/756/EWG ausgerüstet sein. Für andere mehrspurige Fahrzeuge ist die entsprechende Anbringung von Seitenmarkierungsleuchten zulässig. Ist die hintere Seitenmarkierungsleuchte mit der Schlussleuchte, Umrissleuchte, Nebelschlussleuchte oder Bremsleuchte zusammengebaut, kombiniert oder ineinandergebaut oder bildet sie den Teil einer gemeinsam leuchtenden Fläche mit dem Rückstrahler, so darf sie auch rot sein.

(7) Zusätzlich zu den nach Absatz 1 vorgeschriebenen Einrichtungen sind Fahrzeugkombinationen mit Nachläufern zum Transport von Langmaterial über ihre gesamte Länge (einschließlich Ladung) durch gelbes retroreflektierendes Material, das mindestens dem Typ 2 des Normblattes DIN 67 520 Teil 2, Ausgabe Juni 1994, entsprechen muss, seitlich kenntlich zu machen in Form von Streifen, Bändern, Schlauch- oder Kabelumhüllungen oder in ähnlicher Ausführung. Kurze Unterbrechungen, die durch die Art der Ladung oder die Konstruktion der Fahrzeuge bedingt sind, sind zulässig. Die Einrichtungen sind so tief anzubringen, wie es die konstruktive Beschaffenheit der Fahrzeuge und der Ladung zuläßt. Abweichend von Absatz 6 sind an Nachläufern von Fahrzeugkombinationen zum Transport von Langmaterial an den Längsseiten soweit wie möglich vorne und hinten jeweils eine Seitenmarkierungsleuchte anzubringen.
Quelle

Kennzeichnung durch mich.


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: richtige Anhängerbeleuchtung
BeitragVerfasst: Montag 23. Mai 2016, 19:15 
Offline

Registriert: Sonntag 21. September 2014, 17:55
Beiträge: 407
Hallo hainbuche und 06erDeutz,

vielen Dank für die genaue Erklärung, damit ist mir sehr geholfen :mekka:
Dann werde ich mal etwas bestellen, nicht das die Arbeit am Wochenende ausgeht...

_________________
:Husky: 372 XP X-Torq
:stihl: MS261 C
:dolmar: 115
Gruß D5506


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: richtige Anhängerbeleuchtung
BeitragVerfasst: Freitag 27. Mai 2016, 12:08 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Freitag 20. Juli 2007, 11:52
Beiträge: 4044
hallo,
mein Anhänger sieht so aus.Einzig die Gitter sind nicht zulässig.Scheint aber der Rennleitung egal zu sein.Haben mich mal überholt. :mrgreen:
Bild

:wink:
werni

_________________
:wink:
werni


Zuletzt geändert von werni am Freitag 27. Mai 2016, 19:15, insgesamt 2-mal geändert.

Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: richtige Anhängerbeleuchtung
BeitragVerfasst: Freitag 27. Mai 2016, 12:08 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Freitag 20. Juli 2007, 11:52
Beiträge: 4044
hallo,
wenn ich sehe, wie hier mancher Hänger aussieht :kopfschuettel:

:wink:
werni

_________________
:wink:
werni


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: richtige Anhängerbeleuchtung
BeitragVerfasst: Freitag 27. Mai 2016, 19:37 
Offline

Registriert: Sonntag 21. September 2014, 17:55
Beiträge: 407
Genau deshalb baue ich den Miststreuer um. Wir haben noch einen Eigenbau, da bin ich auch nicht gerne auf der Strasse unterwegs gewesen!

Habe die Woche neu gestrichen und heute einen neuen Douglasien Boden eingebaut. Morgen kommt die Elektrik dran und dann brauch ich noch gute Reifen.

_________________
:Husky: 372 XP X-Torq
:stihl: MS261 C
:dolmar: 115
Gruß D5506


Zuletzt geändert von Eichsi am Freitag 27. Mai 2016, 19:41, insgesamt 1-mal geändert.
Vollzitat entfernt


Nach oben
   
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen  Auf das Thema antworten  [ 11 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC+01:00


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 14 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Limited
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de