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BeitragVerfasst: Donnerstag 9. Juni 2016, 21:22 
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Hallo,

habe mir einen JF AV 3 Miststreuer zum Holz fahren komplett neu aufgebaut.
Da dieser nur für LOF Zwecke verwendet wird, habe ich ein grünes Folgezeichen, 25 kmh Schild sowie Beleuchtung montiert.
Der Miststreuer hat ein Typenschild von 1969 und ich konnte eine Kopie der ABE bekommen von 1972. Leider nur eine Kopie ohne Fahrgestellnummer, also keine Zweitschrift.

Was ich bis jetzt gefunden habe, muß in diesem Fall eine Einzelabnahme erfolgen, da der Anhänger jünger wie Baujahr 1961 ist.

Aus diesem Grund habe ich meinen Landmaschienhändler gebeten, den nächsten TÜV Prüfer zu fragen welche Kosten entstehen usw. Der Prüfer ist sich nicht sicher gewesen ob das überhaupt so sein muß, da es doch ein Typenschild, sowie eine Kopie gibt? Aber wenn es eine Einzelabnahme geben soll, muß diese direkt beim TÜV erfolgen. Kosten je nach Aufwand ca. € 250,-.

Geht so eine Abnahme wirklich nur beim TÜV direkt, bzw. geht das auch bei DEKRA KÜS Prüfern bei einem LAMA Händler?

Der nächste TÜV ist fast 30 km entfernt, da bin ich ja ewig unterwegs.
Finde auch 250 € sehr teuer!

Oder reicht vielleicht doch eine Kopie? Finde es schon komisch wenn sich nicht einmal ein Prüfer sicher ist.

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Gruß D5506


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BeitragVerfasst: Donnerstag 9. Juni 2016, 21:28 
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Meine eine Rolle habe ich auch mit BE nachveredelt, ich meine das waren 150,- Nötig waren dafür die Typenschilder (Achse, Zugvorrichtung, Fahrgestell) und eine Wägebescheinigung (5,-) das wars. Bin dann 20min später mit Gutachten zur Erlangung der BE vom Hof gefahren. Macht im Westen meines Wissens nur der TüV, im Osten Dekra etc.

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Gruss,
Michael
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BeitragVerfasst: Donnerstag 9. Juni 2016, 21:47 
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Gruß
Rainer

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BeitragVerfasst: Donnerstag 9. Juni 2016, 22:01 
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Zitat:
Für 20 Minuten 150,00 Euronen. Interessanter Stundensatz.

Gruß
Rainer

Genau und das obwohl es eine kopierte ABE gibt, das Typenschild und eine Rahmennummer.

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Gruß D5506


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BeitragVerfasst: Freitag 10. Juni 2016, 05:57 
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Der TÜVler hat auch die ganze Zeit gelächelt :-)

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Gruss,
Michael
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BeitragVerfasst: Freitag 10. Juni 2016, 08:30 
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Zitat:
Für 20 Minuten 150,00 Euronen. Interessanter Stundensatz.

Gruß
Rainer

Das geht noch besser: HU für ungebremsten Anhänger, einmal drumherum laufen, Beleuchtung gucken und an den Rädern rappeln. Macht dann 33,00€ für 2 Minuten!

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BeitragVerfasst: Freitag 10. Juni 2016, 12:58 
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hallo D55o6,
an deiner Stelle würde ich es so belassen wie es ist.Du hast eine Kopie und die Wahrscheinlichkeit das dich mal jemand kontrolliert ist minimal.Dann könntest du immer noch eine BE nachreichen.Mein Cousin ist bei der Rennleitung,von BE für Traktoranhänger hat der noch nie was gehört. :kopfschuettel:
Ich fahre jetzt seit 46 Jahre Traktor,wurde noch nie kontrolliert.

:wink:
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BeitragVerfasst: Freitag 10. Juni 2016, 20:42 
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Hier in Rheinhessen in der Erntezeit ein beliebter Sport und auch ergiebig. Vor ein paar Jahren standen die Jungs an der Fahrzeugwaage und haben bei der Getreideablieferung kontrolliert :-)

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Michael
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BeitragVerfasst: Samstag 11. Juni 2016, 18:33 
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Wohnort: Bayerischer Wald
Hallo,
sehe da zwei Möglichkeiten:
Entweder so fahren wie es jetzt ist
oder sich um eine Einzelgenemigung bemühen.
Ob du jetzt eine Kopie von einer ABE hast oder originale Zweitschrift ist meiner Meinung nach unerheblich, im jetzigen Zustand handelt es sich ja nicht mehr um einen Miststreuer, durch den Umbau geht die einmal erteilte ABE verloren.
Begutachtung von Lof-Anhänger ist nicht alltägliches Geschäft des TÜV, da weis nicht jeder Prüfer Bescheid. Am besten selber bei der nächsten Prüfstelle mit dem Leiter besprechen, Unterlagen und Fotos mitnehmen.
Habe das ganze vor ein paar Jahren selber durch den Umbau eines Ladewagens zum Holzanhänger durchlaufen. Müsste mir die ganzen Unterlagen nochmal hervorholen, die Gesamtkosten für Bescheinigungen, Zweitschrit der ABE und TÜV-Gutachten ca. 100 Euro.
Gruß Günther

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BeitragVerfasst: Samstag 11. Juni 2016, 21:02 
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Also ich denke die ABE ist schon noch gültig. Es wurde nur der Kratzboden abgebaut und ein neuer Holzboden eingebaut.
Die Bordwände wurden abgebaut, da diese nicht für Holzbündel benötigt werden.
Es wurde nur am Heck eine Stahlstrebe, ähnlich einer Heckklappe verschraubt. Der Komplette Rahmen usw, ist original.
Bei € 100,- würde ich eine Einzelabnahme noch machen, aber € 250,- finde ich Wucher!
Ich bin mir noch nicht sicher was ich mache.


Zitat:
Hallo,
sehe da zwei Möglichkeiten:
Entweder so fahren wie es jetzt ist
oder sich um eine Einzelgenemigung bemühen.
Ob du jetzt eine Kopie von einer ABE hast oder originale Zweitschrift ist meiner Meinung nach unerheblich, im jetzigen Zustand handelt es sich ja nicht mehr um einen Miststreuer, durch den Umbau geht die einmal erteilte ABE verloren.
Begutachtung von Lof-Anhänger ist nicht alltägliches Geschäft des TÜV, da weis nicht jeder Prüfer Bescheid. Am besten selber bei der nächsten Prüfstelle mit dem Leiter besprechen, Unterlagen und Fotos mitnehmen.
Habe das ganze vor ein paar Jahren selber durch den Umbau eines Ladewagens zum Holzanhänger durchlaufen. Müsste mir die ganzen Unterlagen nochmal hervorholen, die Gesamtkosten für Bescheinigungen, Zweitschrit der ABE und TÜV-Gutachten ca. 100 Euro.
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BeitragVerfasst: Sonntag 12. Juni 2016, 18:22 
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hallo,
ich würde mal zum TÜV fahren und mich schlaumachen. :echt:

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werni

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BeitragVerfasst: Sonntag 12. Juni 2016, 18:38 
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Werni, jetzt entscheid dich doch mal.

Zuerst sagst du "so lassen" und nu "erkundige dich".

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BeitragVerfasst: Montag 13. Juni 2016, 08:56 
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Zitat:
Werni, jetzt entscheid dich doch mal.

Zuerst sagst du "so lassen" und nu "erkundige dich".
hallo
ich persöhnlich würde es auch so lassen.
Aber der Te will es ja genauer wissen.Dann soll er eben beim Tüv sich schlau machen.

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BeitragVerfasst: Montag 13. Juni 2016, 09:52 
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Was macht man jetzt mit den alten Leiterwagen? :ohman:


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BeitragVerfasst: Montag 13. Juni 2016, 11:13 
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die sind bestimmt älter als 1961.Dann brauchst du keine BE

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BeitragVerfasst: Montag 13. Juni 2016, 11:28 
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Hallo,

du hast den Anhänger baulich verändert, somit ist die alte Betriebserlaubnis erloschen.
Folge dessen benötigst du eine neue Betriebserlaubnis um rechtssicher unterwegs zu sein.
Diese Betriebserlaubnis wird nach den aktuell gültigen Regularien erstellt und nimmt keine Rücksicht auf aus der alten BE vorhandenen Bestandsschutz.

Beispiel, die SibraZugBremse (Umsteckbremse) ist nach altem Regularium zum Zeitpunkt der Betriebserlaubniserteilung zulässig gewesen, heute jedoch nicht mehr. Ergo muss der Anhänger auf eine Auflaufeinheit umgerüstet werden.


Aber es muss jeder selbst wissen was er macht und wie und womit er fährt.
Ich habe bei uns in der Gegend schon einige Gespanne gesehen die vor Ort von den Ordnungshütern wegen fehlender ABE stillgelegt worden sind. Abholung erfolgte dann durch Abschleppunternehmen gegen richtig schönes Entgeld.
Ach noch was, fahren ohne ABE kostet übrigens nur 50€, wenn die Ordnungshüter intilligent sind kommt noch ein fahren ohne Versicherungsschutz dazu buchen wirds teuer und nutzt die Schuhsolen stark ab.


Ich habe dies Thema schon länger durch und meinen Mistbreiter durch einen PKW Anhänger und einer Zugelassenen Kugelkopfzugvorrichtung am Schlepper ersetzt, war weit günstiger.
Aber muss jeder selber wissen was er macht.

Grüße
Josef

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"Bedenke gut, was deine Kraft vermag und was über deine Fähigkeit hinausgeht."
-Horaz, Quintus Horatius Flaccus-

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BeitragVerfasst: Montag 13. Juni 2016, 20:25 
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Servus,
jetzt möchte ich mich doch nochmal zu Wort melden zum Thema.
Es gab früher auch Ladewagen, die schon ab Werk zum Umrüsten gingen als Transportanhänger oder Miststreuer, nenne mal Pöttinger als Beispiel.
Ob das jetzt bei dir schon von der alten ABE her möglich währe ist natürlich ein anderes Thema, genauso wie stark deine Veränderungen von Originalzustand abweichen oder wieder rückgängig gemacht werden könnten. Wenn da Rechtsicherheit vorhanden sein soll, wird sich eine Begutachtung durch den TÜV nicht vermeiden lassen.
Zum Sibrazug:
Was Josef geschrieben hat ist richtig, aber deswegen muß nicht zwangsläufig auf Auflaufbremse mit Rückmatic umgerüstet werden. Das gäbe das nächste Problem, hierfür müsste die Deichsel verändert werden, Schweißarbeiten nur vom Fachbetrieb, ect, da laufen die Kosten aus dem Ruder. Die Lösung: als ungebremsten Anhänger eintragen lassen, geht bis 3t zulässiger Gesamtmasse, Bremshebel an der Einstecklasche am Anhänger fixieren, gilt dann als Feststellbremse.

Gruß Günther

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BeitragVerfasst: Montag 13. Juni 2016, 20:48 
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Wollte mich auch mal wieder melden, da viele Tipps gegeben werden.
Der AV3 steht in der ABE als einachsiger Kraftfahrzeug-Anhänger (Ackerwagen)

dann steht: die Fahrzeuge müssen folgende Angaben entsprechen:

a) offener Kasten
b) offener Kasten mit Dungstreuer
c) Korntank (Aufsatzbretter und Heck-Entladeklappe
d) Kombilader (Großraum-Kasten mit Heckentlader)
e) offener Kasten mit Ladegatter

Wenn ich jetzt 2 Seitenteile anschrauben würde, wurde bis auf die angeschraubte Heckstrebe nichts verändert.
Der JF hat auch schon eine Auflaufbremse, diese ist auch noch zulässig.

Wollte heute einige Infos direkt beim TÜV, leider konnte ich aber mit keinem Prüfer reden.
Wenn es eine originale ABE wäre, bin ich mir sicher das es wg. der Änderungen keine Probleme geben würde, aber die habe ich ja leider nicht.

Je nachdem welche Auflagen ich bekomme wird der Anhänger zum TÜV gefahren oder auch nicht.
Vielleicht werde ich diesen verkaufen, wenn der Preis passt und einen anderen mit ABE kaufen.

Wie bereits erwähnt, bin ich mir noch nicht sicher was ich mache.
Bis zum Herbst habe ich nur kurze Strecken, wo ich mir wg. ABE keine Gedanken mache...

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Gruß D5506


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BeitragVerfasst: Dienstag 14. Juni 2016, 16:12 
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Hallo,

nur noch kurz als Ergänzung (der Vollständigkeit halber) zu:
Zitat:
...Die Lösung: als ungebremsten Anhänger eintragen lassen, geht bis 3t zulässiger Gesamtmasse, Bremshebel an der Einstecklasche am Anhänger fixieren, gilt dann als Feststellbremse....
Hierbei aber bitte die zulässige ungebremste Anhängelast des Zugfahrzeuges beachten!

Grüße
Josef

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