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BeitragVerfasst: Freitag 22. Juli 2016, 22:43 
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https://epetitionen.bundestag.de/conten ... 66582.html

Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe die Petition gerade unterschrieben.
Da hier schon viele Diskussionen über L/T Führerscheine geführt wurden, denke ich, das einige die Petition unterstützen werden.




Zitat:
Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Fahrerlaubnisklassen L und T (bekannt als „Traktorführerscheine“) für private, nicht-gewerbliche Zwecke freigegeben werden.
Begründung
Die Fahrerlaubnisklassen L und T sind bisher für land- und forstwirtschaftliche Zwecke zweckgebunden.
Ausgeschlossen werden soll damit die gewerbliche Nutzung, für diese Zwecke sind die Fahrerlaubnisklassen C1 bis CE für Lastkraftwagen vorgesehen.

Historische Landmaschinen sind seit Jahren genauso wie Oldtimer-Pkw ein beliebtes Hobby.
Oldtimer-Pkw dürfen aufgrund des geringen Gesamtgewichts in aller Regel mit der Fahrerlaubnisklasse B gefahren werden, welche nahezu jeder Kraftfahrzeugführer besitzt.
Viele Oldtimer-Traktoren überschreiten jedoch die Obergrenze von 3,5 t zulässiger Gesamtmasse.
Das ist schon bei 40 Jahre alten Fahrzeugen der unteren Leistungsklasse der Fall.
Bei moderneren und größeren Fahrzeugen verschärft sich dieser Sachverhalt erst recht.

Mit der Fahrerlaubnisklasse L, welche auch in die Fahrerlaubnisklasse B integriert ist, oder einer eventuell zusätzlich vorhandenen Fahrerlaubnis der Klasse T, liegt eine passende Fahrerlaubnis für diese Fahrzeugklasse vor.
Da diese aber auf land- oder forstwirtschaftliche Einsätze beschränkt ist, bleibt als legale Lösung für private Traktorfahrer nur der zusätzliche, zeit- und kostenintensive Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse für Lkw.
Dabei traut der Gesetzgeber einem Inhaber der Fahrerlaubnisklasse L oder T das Führen eines solchen Fahrzeugs im praktischen land- oder forstwirtschaftlichen Einsatz zu, welcher in aller Regel weit höhere Anforderungen an den Fahrzeugführer als bei Hobbyeinsätzen stellt.

Vielen ist diese Zweckbindung sogar gänzlich unbekannt.
Obwohl Zeitschriften seit Jahren mit der Aufklärung dieses Themas bemüht sind, dominiert immer noch große Verwirrung und auch oftmals Halbwissen.
Andere gehen bewusst das Risiko ein, gegen diese Zweckbindung zu verstoßen.
Wer jedoch bewusst oder unbewusst dagegen verstößt, riskiert im Falle einer Kontrolle oder gar eines Unfalls empfindliche Strafen.
Der private Einsatz der Fahrerlaubnisklassen L und T würde dagegen weder sicherheitstechnische noch wirtschaftliche Einbußen zur Folge haben, Oldtimerfreunden aber das Hobby wesentlich erleichtern und Klarheit und Rechtssicherheit in die Angelegenheit bringen.

Da die Führerscheinklassen L und T bereits von Minderjährigen erworben werden können, ist unter Umständen eine Bindung der privaten Nutzung an den Besitz der Fahrerlaubnisklasse B zu überlegen.
Damit wäre eine Altersuntergrenze von 18 Jahren (bzw. 17 Jahren mit Begleitung) vorhanden und ein Missbrauch von Traktoren als Pkw-Ersatz für Nichtinhaber der Fahrerlaubnisklasse B wäre ebenso ausgeschlossen.
Ein Missbrauch von land- oder forstwirtschaftlich eingesetzten Traktoren für private Fahrten wäre allein durch die steuerbefreite, aber hof-zweckgebundene Zulassung („grünes Kennzeichen“) für entsprechende Betriebe ausgeschlossen.

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BeitragVerfasst: Dienstag 26. Juli 2016, 20:45 
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Hm...... ich habe mehr Teilnahme erwartet :KK:

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BeitragVerfasst: Dienstag 26. Juli 2016, 21:35 
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unterzeichnet :DH:
Sieht aber nicht vielversprechend aus.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 27. Juli 2016, 17:05 
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Leider..... bis 50.000 fehlt noch einiges.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 27. Juli 2016, 17:17 
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Oh ja, mächtig dünn die Teilnahme,- hoffe, das wird noch.

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mit schneidigem Gruß

Thomas

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BeitragVerfasst: Mittwoch 27. Juli 2016, 17:38 
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Betrifft mich zwar nicht aber ich habe mal unterzeichnet

Ich wünsche euch viel Erfolg :DH: :DH:

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BeitragVerfasst: Mittwoch 27. Juli 2016, 22:35 
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Hab auch unterschrieben

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Gruß Simon

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BeitragVerfasst: Donnerstag 28. Juli 2016, 15:30 
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ist das schon in den einschlägigen Traktorforen gepostet?

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"Was einmal gedacht wurde, kann nicht mehr zurückgenommen werden"
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BeitragVerfasst: Donnerstag 28. Juli 2016, 17:30 
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Im Deutzforum wird heiß diskutiert.
Postet es, wo ihr könnt.

Aber die 50.000 werden wohl nichts. :roll:

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BeitragVerfasst: Freitag 29. Juli 2016, 16:02 
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das finde ich gut!
hab unterschrieben.

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BeitragVerfasst: Freitag 29. Juli 2016, 16:49 
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Das läuft hier aber verdammt zäh

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BeitragVerfasst: Samstag 30. Juli 2016, 06:24 
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Habs getan.


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BeitragVerfasst: Dienstag 12. September 2017, 13:51 
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Weiß jemand wie das Ganze ausgegangen ist?

Habe heute mit jemandem gesprochen, der felsenfest behauptet hat, die Petition wäre durchgegangen und die L7T Führerscheine wären jetzt auch für den privaten Einsatz gültig. Jedoch konnte er mir keine belastbare Quelle nennen.

Tante Google hat mir auch nicht weiter geholfen.

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BeitragVerfasst: Dienstag 12. September 2017, 14:16 
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Vergesst es! Es wurde diesbezüglich bereits am 29.06.2017 eine Petition vom Deutschen Bundestag offiziell abgelehnt. (Quelle Zeitschrift TRAKTOR CLASSIC 6/2017).
Ihr könnt es ja weiterhin versuchen, aber der Staat wird alles ablehnen, was ihm nicht unmittelbar die Kassen füllt. Über Sinn und Unsinn unserer Gesetze sollte aber dringend einmal nachgedacht und mit dem Verkehrsministerium darüber diskutiert werden. Viele deutsche Gesetze inpuncto Führerscheine und Fahrerlaubnisklassen sowie Zulassungen von Fahrzeugen sind völlig veraltet und derart blödsinnig in der Anwendung, dass dies zum Himmel schreit. Siehe auch TRAKTOR CLASSIC 6/2017 Seite 88, Thema Zulassungsfreie Anhänger & Co. Aua aua aua.
Je deutscher es wird, desto dümmer wird es.

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Gruß von Gewisawer
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BeitragVerfasst: Dienstag 12. September 2017, 14:57 
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Mal eine andere Überlegung

wenn jemand auf dem hiemischen Hof "LOF" Einsätz fährt stellt er ein wesentlich geringeres
Risiko da als wenn ein "Bürogummi" und Traktorensammler sich am Wochenende bei den
Sonntagsfahrern einreiht, die Umwelt belastet, den fliessenden Verkehr hemmt und Leute gefährdet ..

nur als Gedankenanstoss ... habe da eine diametrale Haltung (bin bisher aber bzgl Schizophänie noch nicht auffällig geworden...)

Apropos grüne Nummer: zu Traditionsveranstaltungen / Traktorentreffen darf man mit dem LoF teilnehmen...

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BeitragVerfasst: Dienstag 12. September 2017, 15:09 
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Der komplette Text der Ablehnung kann in dem dort verlinkten PDF gelesen werden: https://epetitionen.bundestag.de/petiti ... ungpdf.pdf


Zuletzt geändert von tomdt am Dienstag 12. September 2017, 15:36, insgesamt 1-mal geändert.
Rechtschreibung


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BeitragVerfasst: Dienstag 12. September 2017, 15:23 
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Ich hatte mich einmal bezüglich eines ähnlichen Sachverhaltes diesbezüglich schlau gemacht
Die Führerscheinklasse B beinhaltet Klasse L
Klasse L ist in Sachen Gesamtgewicht nicht beschränkt
Auch die Anzahl der Anhänger ist beispielsweise nicht beschränkt
Demzufolge darf jeder, der Führerscheinklasse B besitzt, alle Traktoren bis 40km/h fahren, unabhängig von deren Masse
Es steht aber dabei für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
In wie weit das dann anderweitig gilt, weiß ich nicht - der Punkt hatte mich da (und auch jetzt) nicht interessiert und deshalb nicht nachgefragt

_________________
Grüße
Daniel
_______________

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:guck: Meine Bilder Meine Bilder sind mein Eigentum. Wer sie verwenden möchte fragt mich vorher

Wenn's nicht dreckig sein darf, ist's Spielzeug und kein Werkzeug :pfeifen:


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BeitragVerfasst: Dienstag 12. September 2017, 15:48 
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Merken wenn kome kontrolla wenn haben laden kies oder moebel .....
Oder wenn du fahre in gewerbe. ;-(
Warum mache eu und deutsch so viele gesetze für fahren fahrzeug....


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BeitragVerfasst: Dienstag 12. September 2017, 17:11 
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Wohnort: an de Waterkant
Zitat:
Auch die Anzahl der Anhänger ist beispielsweise nicht beschränkt
Die Beschränkung ergibt sich aus allgemeinen Vorschriften, so sind zwei Anhänger nur hinter Zugmaschinen erlaubt; ansonsten nur ein Anhänger.
Zitat:
Demzufolge darf jeder, der Führerscheinklasse B besitzt, alle Traktoren bis 40km/h fahren, unabhängig von deren Masse
Mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h solo oder mit einachsigem Anhänger. Bei anderen Anhängern beträgt die Betriebsgeschwindigkeit nur noch 25 km/h. Die Anhänger müssen mit 25er Schild gekennzeichnet sein, wenn die Zugmaschine eine bbH von über 32 km/h hat (sofern der Anhänger nicht ohnehin ein 25er Schild hat).

BTT: Es wird wohl keine Änderung geben, weil dem angeblich die EU entgegensteht. L und T sind nationale Lösungen für die ein besonderer Zweck erforderlich ist.
Die ehem. Klasse 3/5-Besitzer haben kein Problem, weil die Zweckbindung von L mit SZ 174 entfällt.


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BeitragVerfasst: Freitag 15. September 2017, 16:06 
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Beiträge: 453
@ Holzwaldlogger
man muss die Angelegenheit natürlich von allen Seiten betrachten. Und ein Stück weit stimme ich dir zu.

Aber ich denke, dass durch eine solche Änderung nicht mehr Sonntagsfahrer unterwegs sein werden als jetzt.
Denn die meisten Sonntagsfahrer fahren kleinere Traktoren, die sie problemlos mit ihrem B Führerschein bis 3,5t fahren können.

Eine Änderung des Führerscheins hilft zum einen Menschen wie mir, die einen Traktor benötigen um Holz für den privaten Gebrauch zu schlagen oder Tiere aus Liebhaberei halten (Heu machen, Mist fahren). Da dies alles keine landwirtschaftliche Zwecke sind, auch wenn sie so aussehen benötigt man einen LKW Führerschein.

Zum anderen aber auch Menschen die Landwirtschaft betreiben und daher einen großen Traktor vor der Tür stehen haben.
Fährt man als Landwirt mit seinem eigenen Traktor (über 3,5t) sein privates Brennholz im Wald holen oder man sammelt für die Kirche Kleidersäcke ein, so ist das "Fahren ohne Führerschein" und eine Straftat. Dies kann sogar mit einer Freiheitsstrafe belegt werden.

So ist es einem Bauern aus unserer Gemeinde widerfahren. Er hat für einen guten Zweck den Firmlingen geholfen Kleiderspenden einzusammeln. Dabei ist ein Unfall passiert, die Polizei kam und er wurde wegen "Fahrens ohne Führerschein" angezeigt.

Theoretsich ist es bereits "Fahren ohne Führerschein", wenn man als Landwirt Heu macht und dieses ist nicht für die Kühe im Stall sondern das Reitpferd der Ehefrau oder für die Kaninchen der Kinder bestimmt ist. Wobei einem das wohl keiner Nachweisen kann ;).

Viele kennen diese Zweckgebundenheit nicht, fahren mit Ihrem L Führerschein ihr Brennholz holen und sind sich nicht bewusst eine Straftat zu begehen. Dies geht meist auch gut, zumindest bis etwas passiert.

Daher bin ich für ein öffenen des L und T Führerscheins zu privaten Zwecken um betroffene zu entkriminalisieren.

Aber aus der Petition ist ja leider nichts geworden =(.

Zitat:
Mal eine andere Überlegung

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