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BeitragVerfasst: Sonntag 4. Dezember 2016, 16:58 
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Zitat:
Was haltet Ihr davon...

https://www.fk-soehnchen.de/landmaschin ... GwodiX8LCg

Leider steht nicht dabei ob man das Teil auf öffentlichen Straßen benutzen darf...
Sonst wärs (jedenfalls für mich) ne Überlegung wert, da ich in manchen Waldstücken mit n großen Hänger nicht drehen kann, aber mitn PKW Anhänger wärs möglich.
Werd da morgen abend mal nachfragen.
hallo,was für eine Antwort hast du bekommen. :KK:

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werni

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BeitragVerfasst: Sonntag 4. Dezember 2016, 17:41 
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Hi Werni,

ganz klares Nein würde ich mal tippen.....

Die Dreipunktanhängung ist nicht zugelassen um daran Anhänger zu fahren. Egal ob mit oder ohne Ackerschiene oder Kugelkupplung. Arbeitsgeräte dürfen damit gefahren werden, Holzpalter, Wender, Schwader, Ballenpresse aber eben keine Anhänger zum transport.


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BeitragVerfasst: Sonntag 4. Dezember 2016, 19:56 
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hallo Sebi,
lese mal deren Detailbeschreibung :ohman: mein Kumpel hat so eine Ackerschiene gekauft.
Er hat dann mal nachgefragt ob er das Ganze eintragen könne.Die haben dann geantwortet, das braucht man nicht weil die Ackerschiene nicht fest mit dem Traktor verbunden wäre.Er hat dann das Hubwerk an seinem 7206 festgesetzt und fährt eben so,und zwar mit diesem 3t Hänger.
Bild

:wink:
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BeitragVerfasst: Sonntag 4. Dezember 2016, 21:21 
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Eintragen muss man Anbaugeräte wie Frontlader, Spalter etc. natürlich nicht. Ob oder inwieweit man damit allerdings Anhänger bewegen darf ist hier noch nicht rausgekommen glaube ich :KK:
:wink:

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Lg Paddy


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BeitragVerfasst: Sonntag 4. Dezember 2016, 21:25 
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hallo,
dann lese dich mal durch,ein unerschöptes Thema. YES

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BeitragVerfasst: Sonntag 4. Dezember 2016, 21:41 
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Wohnort: Surselva, Graubünden, Schweiz
Zitat:
... mein Kumpel hat so eine Ackerschiene gekauft.
Er hat dann mal nachgefragt ob er das Ganze eintragen könne. Die haben dann geantwortet, das braucht man nicht weil die Ackerschiene nicht fest mit dem Traktor verbunden wäre. Er hat dann das Hubwerk an seinem 7206 festgesetzt und fährt eben so, und zwar mit diesem 3t Hänger....
werni
Sowas funktioniert aber lupenrein nur, wenn das Festsetzen des Hubwerkes eine vom Hersteller genehmigte Ausführung oder Ausstattungsvariante ist.
Selbstgebastelte Lösungen sind dann immer noch Murks. :mrgreen: ,auch wenn von einer Fachwerkstatt ausgeführt. Ausnahme: Die Fachwerkstätte hätte das schriftliche Attest des Traktorhersteller, dass diese Konstruktion das Hubwerk sicher feststellt, und dass der Traktorhersteller dafür garantiert.

MfG

martin-w

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BeitragVerfasst: Sonntag 4. Dezember 2016, 21:57 
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hallo,
das funktioniert auch so lupenrein :DH:und Murks ist das schon gar nicht. :kopfschuettel:
:wink:
werni

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BeitragVerfasst: Sonntag 4. Dezember 2016, 22:02 
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Zitat:
hallo,
...
werni
Und vom TüV eingetragen für diesen Hänger?

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BeitragVerfasst: Sonntag 4. Dezember 2016, 22:32 
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hallo,
sowas bekommt man hier nicht eingetragen,denn du darfst in Deutschland im Normalfall am Dreipunkt keinen Hänger ziehen.Lese dir den ganzen Tread mal durch.Das Thema wurde hier schon sehr sehr oft diskutiert.Die Firma Söhnchen verkauft diese verdrehsicheren Ackerschienen ohne einen Hinweis zu geben, das die Dinger im Öffentlichem Straßenverkehr
nicht zulässig sind :ohman:
:wink:
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BeitragVerfasst: Sonntag 18. Dezember 2016, 15:51 
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Was ich einfch nicht verstehe ist daß noch keiner auf die Idee gekommen ist
das zu realisieren wo nach ich schon lange suche.
Nämlich einen astreinen Adappter für die Deichsel zu bauen der dann am Traktor direkt an dem Zugmaul wie ein anderer Anhänger auch angegängt werden kann.
Wäre ich Schlosser und kein Holzmann wäre das schon längst auf dem Markt :mrgreen:
Ein Rundrohr mit zwei Bolzen zum jeweiligen feststecken und fertig wäre der Brei.
Einen mit leichtem Bogen und eben einen geraden für den Kugelkopf.
Sagt mir jetzt bloß nicht daß man das nicht stabil genug fertigen kann.Da gäbe es andere Schwachpunkte.

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BeitragVerfasst: Sonntag 18. Dezember 2016, 16:01 
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:bahnhof:

Wie überbrückst du denn den Höhenunterschied zwischen der Kupplung vom Traktor und der vom Anhänger? An der Deichsel des Anhängers darfst du ja auch weder bohren noch schweißen!


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BeitragVerfasst: Sonntag 18. Dezember 2016, 16:06 
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Beiträge: 8247
Ich weis daß das sich an den handelsüblichen so verhält
daher würde ich ja versuchen über entsprechendes Material eine Genehmigung für die besagten 2 Bolzen zubekommen.
Und ich hatte doch von einem Adappter mit einem Bogen nach oben gesschprochen. :mrgreen:
Und mit astrein
hatte ich natürlich die Eintragung schon vom Hersteller gemeint wie auch die Stabilität.

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BeitragVerfasst: Sonntag 18. Dezember 2016, 16:09 
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Dafür gibt es eine einfache Lösung! Anhänger mit höhenverstellbarer Deichsel kaufen und bei Bedarf das Zugmaul tauschen.


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BeitragVerfasst: Sonntag 18. Dezember 2016, 16:17 
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meinst du jetzt am Anhänger?
dann wäre das ja so wie mein Gedanke
ein Schlosser hatte mal vor mindestens 20 Jahren für meinen vater unseren Agriahänger so um gebaut
und ein Rundmaul eines LKW Anhängers drangebaut.


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BeitragVerfasst: Sonntag 18. Dezember 2016, 16:30 
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Ja hier z.B. Das gibt es auch einfacher und leichter

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Da kannst du dann vorne die Zugöse oder Kugelkupplung anschrauben, wie du lustig bist. Vorrausgesetzt die Teile sind Zugelassen.

Eine Zugöse kann nämlich wesentlich mehr stützlast ab als ein Kugelkopf.


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BeitragVerfasst: Sonntag 18. Dezember 2016, 16:38 
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Von sowas habe ich geträumt :mrgreen: oder nacherfunden
nur sollte der Umbau so einfach wie nur möglich sein daß es nicht viel Aufwand wäre ob Kugelkpf zum PKW oder
Rundmaul eben zum Traktor.
Daher meine Idee mit den 2 durchgehenden Bolzen.Die eine raus und das andere rein und gut.
Und Kostengünstig wenn erlaubt.


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BeitragVerfasst: Sonntag 18. Dezember 2016, 18:55 
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Zitat:
Eine Zugöse kann nämlich wesentlich mehr stützlast ab als ein Kugelkopf.
Das Stimmt so pauschal nicht :!:
Natürlich hat ne normale Zugöse mehr Stützlast wie n 50er Kugelkopf, gerade in der Landwirtschaft hat man aber immer mehr große Kugeln im Einsatz, nicht nur wegen dem überragendem Fahrkomfort sondern da sie eben ne deutlich höhere Stützlast haben als Zugösen.

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Lg Paddy


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BeitragVerfasst: Sonntag 18. Dezember 2016, 18:57 
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Es ging um die Möglichkeit PKW anhänger hinter Traktoren mitzuführen nicht um K80 Kupplungen!

Oder hast du schon mal eine K80 an einem PKW gesehen?


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BeitragVerfasst: Sonntag 18. Dezember 2016, 21:35 
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Beiträge: 212
Wohnort: BaWü LKr. Heidenheim
Wir haben das an unserem Fiat selbst konstruiert ... Sollte etwas stabiler sein, weil wir an der Kugel einen Tieflader bewegen mit dem Schlepper oder Bagger transportiert wird ;-)

Der Sinn hinter der Abstützung die im Zugmaul befestigt wird ist diese, das sich die Hydraulik nicht anhebt wenn man hinten auf den Tieflader auffährt

Bild

Bild

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Gruß Benny

Fiat 450 (45PS)
Fiat 315 (35PS)
Pronar 1-Achser 5,5t
Werner Gummiwagen
Hauslhof Spalter 12t

:dolmar: 6100 50cm
:stihl: MS261 40cm MS170 30cm


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BeitragVerfasst: Montag 19. Dezember 2016, 19:02 
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Registriert: Sonntag 20. Dezember 2015, 19:48
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Wohnort: Allgäu
Hallo,

wie überall im Netz mehrfach diskutiert ist es tatsächlich so, dass man an der Traktorhydraulik und Ackerschiene keine Anhänger per Kugelkopf ziehen darf. All die schönen selbstgebauten starren Vorrichtungen sind absolut eintragungspflichtig. Hierzu verweise ich auf die §§ 18, 19, 21 u. 43 STVZO (Zulassungspflicht, Erteilung Betriebserlaubnis, Einzelabnahme u. Gestaltung Anhängevorrichtungen).

Kurz um gesagt, lasse ich meine Umbaumaßnahmen nicht durch einen amtl. anerkannten Sachverständigen abnehmen, erlischt die Betriebserlaubnis vom Traktor. Das heißt für den Führer und Halter stehen bei einer Polizeikontrolle 90,00€ Bussgeld und einen Punkt in Flensburg an. Bei diesen Umbaumaßnahmen wird von einer Gefährdung ausgegangen, da ja umfangreiche Punkte wie Bruchfestigkeit, Schweissnachweis usw.überprüft werden müssen. Übrigens gelten diese Betriebserlaubnisvorschriften für jedes Kfz, egal was ich dort umbaue oder verändere.

Die Sache wird auch letztendlich hinsichtlich der Versicherung interessant, wenn es zum Unfall kommt.

LG Thomas


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