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BeitragVerfasst: Montag 29. August 2016, 22:56 
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Was haltet Ihr davon...

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Leider steht nicht dabei ob man das Teil auf öffentlichen Straßen benutzen darf...
Sonst wärs (jedenfalls für mich) ne Überlegung wert, da ich in manchen Waldstücken mit n großen Hänger nicht drehen kann, aber mitn PKW Anhänger wärs möglich.
Werd da morgen abend mal nachfragen.

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Gruß Chris
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BeitragVerfasst: Montag 29. August 2016, 23:01 
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Nicht fürn Straßenverkehr,
da die Hydraulik nicht gegen anheben beim Bremsen gesichert ist...

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BeitragVerfasst: Dienstag 30. August 2016, 06:43 
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Du hast doch einen JD, oder? Für den sollte es doch ein Zugpendel geben bzw. er hats schon dran. Da den Kugelkopf drauf und der Schritt zu "road legal" ist getan.

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Gruss,
Michael
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BeitragVerfasst: Dienstag 30. August 2016, 17:51 
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Stimmt. Die Halterung fürs Zugpendel ist dran, aber kein Zugpendel :heulen: Hab mal im Net geguggt, die wollten um die 400 Öggen für das Zugpendel. Wäre halde ne günstigere Alternative gewesen.

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Gruß Chris
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BeitragVerfasst: Dienstag 30. August 2016, 17:56 
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frag mal beim Pfundmeir! der hat fast alles da!

ich hatte früher so eine Klammer, die die Ackerschiene einseitig mit dem Unterlenker verbunden hat. Bei wenig Stützlast hat´s mir aber auch schon mal den Hänger gehoben. Zugpendel wäre klar die schönere Lösung!

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BeitragVerfasst: Dienstag 30. August 2016, 21:41 
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[quote="Staemmchen"]Was haltet Ihr davon...

https://www.fk-soehnchen.de/landmaschin ... GwodiX8LCg

Leider steht nicht dabei ob man das Teil auf öffentlichen Straßen benutzen darf...

darfst du nicht da es keine eingetragene Zugvorrichtung ist :kopfschuettel:

MfG
werni

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BeitragVerfasst: Dienstag 30. August 2016, 21:49 
Wird nicht legal sein....

Hast du eine Rasterschiene am Schlepper, wo auch die AHK verschoben werden kann? Dann empfehle ich eine PKW-Kupplung an einem Schlitten. Ist sicher und muss nicht eingetragen werden, insofern es eine EU-Zulassungsnummer trägt.
Ist dann nämlich ein zugelassenes Anbauteil (ABE)


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BeitragVerfasst: Donnerstag 1. September 2016, 20:50 
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Ne, Rasterschiene hab ich leider keine. Werd dann doch mal weiter die Augen zwecks einem Zugpendel aufhalten. Kann ich dann da einfach so ne AHK drannfriemeln?? Also eine mit Nummer mein ich.
@Tomdt: Danke für den Tip.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 7. September 2016, 12:52 
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Nochmal ne Frage zum Zugpendel. N Zugpendel würde ich nun bekommen (von Tomdt's Pfundmeir ) N Kugelkopf mit Nummer hätte ich rumliegen. So, wenn ich den Kugelkopf an das Zugpendel friemel, angenommen Bohrung und Durchmesser passen, brauch ich dann trotzdem noch ne Tüvabnahme oder ist dann alles gut :KK:

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BeitragVerfasst: Mittwoch 7. September 2016, 13:15 
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Da das Zugpendel normalerweise seitlich Bewegungsfreiheit hat,
ist es mit Kugel nicht für den Straßenverkehr zulässig...

Aber diese Konstellation ist zumindest die sicherste Variante wenn eine Hydraulik vorhanden ist...

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BeitragVerfasst: Mittwoch 7. September 2016, 13:23 
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@Stämmchen
am besten beim Tüv nachfragen. :echt:

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werni

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BeitragVerfasst: Mittwoch 7. September 2016, 20:47 
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Zitat:
Da das Zugpendel normalerweise seitlich Bewegungsfreiheit hat,
ist es mit Kugel nicht für den Straßenverkehr zulässig...
Aber diese Konstellation ist zumindest die sicherste Variante wenn eine Hydraulik vorhanden ist...
Laut meinem TÜV ist die Kugel auf Pendel eintragungsfähig - das wäre nämlich seinerzeit nötig gewesen, wenn für meinen SDF keine Kugel auf Schlittten lieferbar gewesen wäre.

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Michael
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BeitragVerfasst: Mittwoch 7. September 2016, 20:53 
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Das ist alles eine Ermessenssache des Prüfers.
Es kann dir aber passieren, daß die nächste reguläre Abnahme verweigert wird.
Rein logisch ist es nicht zulässig,
da eben das seitliche Spiel des Zugpendel nicht sein darf.
Beim Vorwärtsfahren isset Latte,
aber Rückwärts beim rangieren eben nicht...

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BeitragVerfasst: Mittwoch 7. September 2016, 23:34 
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Ich will doch nur n Kugelkopf irgendwo verkehrstauglich drangenagelt bekommen :heulen: :heulen: Glaub ich fahr mal zum JD Händler

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Gruß Chris
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BeitragVerfasst: Donnerstag 8. September 2016, 00:16 
Leute, einfach zum TÜV, kurz vortragen und das Zugpendel als Anhängevorrichtung absegnen lassen.


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BeitragVerfasst: Donnerstag 8. September 2016, 22:40 
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Wohnort: bissendorf\osnabrück
Genau,im übrigen kann man meist das zugpendel auch fixieren.
Bei manchen schleppern kann man auch die hubstreben aus den hubarmen nehmen und am getriebeblock
fest verbolzen. Das mit einer verdrehsicheren ackerschiene dürfte auch gehen.
Oder den kopf am anhänger gegen eine zugöse tauschen.

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mfg.mathias



Gestern standen wir noch am Abgrund,heute sind wir schon einen Schritt weiter!


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BeitragVerfasst: Freitag 9. September 2016, 12:49 
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Beiträge: 4045
hallo,
ich habe heute morgen einen TÜV Ing. von der Dekra gefragt ob er eine Verdrehsichere Ackerschiene mit Kugelkopf einträgt wenn das Hubwerk festgesetzt ist.Seine Antwort war ein klares NEIN. :echt:

:wink:
werni

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:wink:
werni


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BeitragVerfasst: Dienstag 29. November 2016, 15:09 
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Beiträge: 730
Wohnort: Bayern
Also, hier wurde bereits in x Beiträgen das Thema behandelt. Korrigiert mich bitte, aber Knackpunkt ist doch, dass im ungünstigen Fall bei Gewichtsverlagerung die Deichsel nach oben gehen kann und damit auch die Ackerschiene.
Ich hatte mal einen Deutz, da war an einem Hubarm eine Kette die man an der Lochschiene des Zugmaules fixieren konnte. Folglich konnte die Deichsel nicht mehr nach oben und angeblich ist das legal.

Grüße

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:stihl: 251&261&034&290&056; :makita:EA4300F, Oleo Mac 937, :solo:635, Eicher Königstiger, Tiger, Uniforest 35e, Wald, Borkenkäfer ..
Oldtimer:Stihl Contra, Solo 60 & 616.


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BeitragVerfasst: Dienstag 29. November 2016, 15:47 
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Registriert: Dienstag 26. März 2013, 18:02
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Zitat:
angeblich

Wer sagt das?


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BeitragVerfasst: Dienstag 29. November 2016, 16:46 
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Beiträge: 138
Wohnort: Oberschwaben
Hier die Antwort, die ich vor Jahren für die selbe Anfrage von der Dekra bekommen habe.
Im Prinzip sagt der TÜV das selbe:

Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Die Verwendung von Ackerschienen i.V.m. Transportanhängern auf öffentlichen
Straßen ist grundsätzlich nicht zulässig. Die Verwendung dieser
Verbindungseinrichtung ist ausschließlich für Arbeitsgeräte vorgesehen.

In begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich (z.B. bei Verwendung der
geprüften Kupplungskugel nach DIN 74058 auf der Ackerschiene bei
Spezialanhängern für den Arbeitsgerätetransport).

Herkömmliche "PKW-Anhänger" fallen nicht unter diese Möglichkeit.



Alle Verbindungseinrichtungen (also Kupplungen, Kupplungsaufnahmen,
Zugdeichseln und ihre Teile sowie sogar Quertraversen, welcher zu deren
Aufnahme dienen) sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig.

Herkömmliche Ackerschienen und deren Aufnahmen am Traktor sind nicht
genehmigt.

Eine Abnahme im Einzelfall kann nur durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeug-
verkehr" (TP) erfolgen.

Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten Bundes-
ländern der TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA
beauftragt.

Wir empfehlen, vor der Änderung und für weitergehende Fragen, Rücksprache
mit dem amtlich anerkannten Sachverständigen zu halten, der letztendlich
die Abnahme durchführen wird.


Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

_________________
LG Variokutscher


Meine Sägen:
:stihl: MS 261 CM Bj. 16 - Polterwaffe, ersetzt die 290
:stihl: MS 290 Bj 03 - meine erste Säge, jetzt Familienintern weitergegeben
:stihl: MS 460 Bj 07 - der Dampfhammer für Polter
:stihl: MS 251 Bj 12 - Reisschlagsäge
:stihl: MS 181 Bj 12 - für allen Kruscht und Reisschläge
Stihl FS 130


Außerdem:
Ford 4130
König Tandem- Kipper 2,6to
Meterholzwagen Krone HS 2
Drehschemel- 2 Seiten Kipper Fischer 3,6to
GEBA Spaltbär 9to Kurzholzspalter
GROWI GN 12 Turbo- Kombi 2P Meterholzspalter


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