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BeitragVerfasst: Montag 28. November 2016, 10:30 
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Moin Guido,
Zitat:
Auf Grund deines Post habe ich mir mal in der Firma Zulassungen angeschaut, und alle LOF (heute die Tx) hatten eine Anhängelast eingetragen. Der "kleine" Deutz Agroplus 315 gebremst 25000Kg :shock:
Du lebst ja auch in Ö. da ist manches anders. ;)
Braucht man bei Euch nicht bis 20 km/h gar keine Zulassung? Und ungebremste Anhänger oder welche mit Seilzugbremsen sind - glaube ich zumindest - auch noch erlaubt.

Die 25t des Agroplus sind wahrscheinlich konstruktionsbedingt. Den vorm vollgeladenen Dreiachser würde ich gern einmal sehen. :mrgreen:

Viele Grüße

dfk


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BeitragVerfasst: Mittwoch 30. November 2016, 07:08 
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Ab 10Km/h braucht es eine Zulassung, ab 25Km/h muss man Pickerl machen (TÜV).
Anhänger: Ungebremst bis 10Km/h und zulassungsfrei, ab 25Km/h muss der Zugelassen werden.

_________________
Gruß Guido
__________________________________
Immer dran bleiben und nie das Ziel aus dem Auge verlieren ;)

Diverse Geräte zum Krach machen sind vorhanden :mrgreen:

Life is too short to drive ugly saws!

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BeitragVerfasst: Mittwoch 30. November 2016, 11:16 
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Interessant. Scheint dennoch etwas liberaler als bei uns zu sein. :)

Bei uns haben die LoF-Zugmaschinen zumeist keine eingetragene Anhängelast. Auch sind sie von anderen Vorschriften (z.B. Mindestmotorleistung pro Tonne) ausgenommen. Allerdings müssen die "Verbindungseinrichtungen" bauartgeprüft sein (sofern nicht BJ vor 1954), das ist in dem hier betrachten Fall des Trojer eben das Problem. Es fehlt die bauartgeprüfte Quertraverse zur Montage der AHK.
Und etwas OT: das ist eben auch immer wieder das Problem mit der Kugel auf der Ackerschiene; die Kugel hat eine Prüfnummer, aber die Ackerschiene nicht.

Die 25t beim Agroplus können auch durch die Belastbarkeit der Anhängerkupplung kommen. In Ö. sind m.W. auch vierachsige Anhänger erlaubt, die dann 32t wiegen dürfen; die wären dann nichts für den Agroplus. :groehl:
Zitat:
In den Papieren meines Deutz steht nix drin, aber in der ABE: 10.000kg gebremst :mrgreen:
:bahnhof: Die ABE sind doch Papiere? oder meinst Du ZB 1 und ZB 2 oder gar die CoC?
Evtl. ist die Begrenzung aber später irgendwann hinzugekommen. Oft fehlen die Papiere und bei einer Vollabnahme kommen dann errechnete Werte hinzu.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 30. November 2016, 13:04 
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Ich meine das, was ich schrieb:
ABE

Die ABE zu seinem Fahrzeug hat aber in der Regel niemand.
Diese ist beim KBA hinterlegt und dort stehen alle Infos drin,
auf Grund derer die Zulassungsbescheinigung (KFZ-Brief)
erstellt wurde...

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BeitragVerfasst: Mittwoch 30. November 2016, 13:10 
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Du hast eine ABE für den Traktor? Als eigenständiges Papier?

Normalerweise steht doch im Brief (ZB2) nur die Nummer der ABE drin und fertig.

Entscheidend ist jedoch, was im Fahrzeugschein (ZB1) steht, wenn da bei O.1/O.2 ein "-" ist, dann ist keine maximale Anhängelast eingetragen.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 30. November 2016, 14:03 
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Ja, ich habe die ABE meines Traktor bzw. meiner Modellreihe:

Bild

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BeitragVerfasst: Donnerstag 1. Dezember 2016, 01:05 
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Cool. Wenn EZ vor 1954 dann brauchen die Leuchten nicht einmal bauartgenehmigt zu sein; und die AHK auch nicht. 8-)

Und mehr als die 10t wird mit 15 PS wohl auch in der Praxis nur schwer möglich sein. :mrgreen:


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BeitragVerfasst: Donnerstag 1. Dezember 2016, 01:31 
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Wie ich schon mal an anderer Stelle hier im Forum schrieb:
Bisheriger Rekord war ein sehr gut ausgelasteter 8-Tonner.
Zum Glück nur ebenerdig, da im 4. Gang Ende war.
Schön ist definitiv was anderes...

Rücklichter schweben mir immer noch in rot-rot vor.
Ich glaube das mir spätestens dann mein TÜV - Prüfer nen Tritt in den Hintern verpaßt :pfeifen:

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BeitragVerfasst: Donnerstag 1. Dezember 2016, 05:57 
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War da nicht was, von wegen Lampengläser ändern alterungsbedingt 1h nach dem TÜV ihre Farbe? Speziell die alten Gelbtöne waren nicht besonders farbstabil...

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Gruss,
Michael
--

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BeitragVerfasst: Donnerstag 1. Dezember 2016, 11:09 
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Moin @glorf,

rot/rote Rücklichter müßten rein von der Papierform her gehen: Mit EZ vor 1970 gilt Fahrtrichtungsanzeiger hinten auch rot zulässig.
Schwieriger wird es, eine solche Leuchte zu finden, die dann ja auch noch vom Stil zum Oldtimer passen muß. Sofern EZ vor 1954 bräuchten die Leuchten nicht bauartgenehmigt zu sein, d.h. evtl. könnte man auf dem US-Markt fündig werden...

Eigentlich müßte auch eine einzige Einkammerleuchte (pro Seite) mit einer Zweifadenbirne ausreichen. :)
Zitat:
Ich glaube das mir spätestens dann mein TÜV - Prüfer nen Tritt in den Hintern verpaßt
:mrgreen: . Vermutlich wird er sich zumindest sehr schwer tun, eine "Zurückrüstung" in einen Zustand zu akzeptieren, den es vom Werk aus nie gab.
Und bei den Hardcore-Oldie-Puristen hättest Du dann auch einen schweren Stand. :mrgreen:
Zitat:
Bisheriger Rekord war ein sehr gut ausgelasteter 8-Tonner.
Da kann man sehen, was die kleinen Schlepper zu leisten vermögen; es müssen nicht immer mindestens 180 PS sein. :klatsch:

Viele Grüße

dfk


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BeitragVerfasst: Donnerstag 1. Dezember 2016, 11:35 
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Die werksmäßig verbauten Rücklichter gibt es sowohl in rot-gelb von Hella (& als Nachbau)
und ebenso als Nachbau in rot-rot.
Also wäre es kein Stilbruch...

Ein originales Rücklicht in rot-rot von Hella hab ich sogar noch,
unbenutzt aus ner uralten Treckerwerkstatt...

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BeitragVerfasst: Donnerstag 1. Dezember 2016, 11:39 
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Na, dann aber los. :mrgreen:


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