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BeitragVerfasst: Freitag 16. Dezember 2016, 13:26 
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Zitat:
ein Hänger,welcher mit 40km/h durch die Gegend bewegt wird hat kein einfaches Fahrwerk.Der Hänger muß zugelassen sein und jedes Jahr zum Tüv
Alle zwei Jahre. Die Fahrwerke der 40er sind schon aufwendiger als die der 25er, aber verglichen mit echten Lkw-Anhängern, die auf der Landstraße ja auch nur 60 km/h dürfen, doch eher simpel gehalten.

hallo,
der Hänger muß jedes Jahr zum TüV :echt:
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werni


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BeitragVerfasst: Freitag 16. Dezember 2016, 13:33 
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Hallo Werni,

tolles Hängerchen! ;)

Es steht aber in Anlage VIII zu §29 Abs.1 bis 4, Abs. 9 und 10:

2.1.5.2 {Anhänger,} die entsprechend § 58 für eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gekennzeichnet sind, oder mit einer zulässigen Gesamtmasse > 0,75t <= 3,5t 24 Monate

Es könnte aber in Deinem Fall sein, daß der obige Anhänger über irgendeine Ausnahmegenehmigung (Gewichte?) verfügt, so daß hier etwas spezielles gilt. Oder jemand hat einen Fehler gemacht.

Viele Grüße

dfk


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BeitragVerfasst: Freitag 16. Dezember 2016, 16:13 
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Lastschaltungen oder Variogetriebe bringen keinen Sicherheitsgewinn, es sei denn der Fahrer ist so ein Trottel, daß er beim Schalten von der Fahrbahn abkommt. Das kommt aber auch bei Pkw-Fahrern vor. :mrgreen:

Natürlich ist es ein Sicherheitsgewinn: Bei vielen Traktoren musst du bei schweren Lasten in der mittleren Gruppe anfahren, dann kommt der spannende Moment, wo du Gruppe und Gang wechseln musst. Grade für Gelegenheitsfahrer anspruchsvoll.
Du wohnst ja in einer Gegend, wo die höchsten Berge die Autobahnbrücken sind, da ist ein Schaltgetriebe relativ einfach zu bedienen. Aber fahr mal am Berg, da musst du mal eben 5 - 6 Gänge runterschalten, am besten noch unsyncronisiert.
Wieviele sind schon verunglückt, weil sie beim Schaltgetriebe den Gang nicht reinbekommen haben?

Gruss
Lutz

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BeitragVerfasst: Freitag 16. Dezember 2016, 16:34 
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Das ist aber genau der Sinn einer Zugmaschine...

Das ist schon klar. :GG:
Aber du darfst mit einem Traktor, welcher 2 to wiegt, 2 auflaufgebremste 8 to Anhänger ziehen.
Wenn du damit eine Notbremsung machen musst wird es spannend.

Und deswegen mein Vorschlag, das Gewicht des Anhängers zu begrenzen, damit nicht so ein krasses Missverhältnis entsteht.

Berechnung: Traktor VAchse ungebremst, 8 to Anhänger nur VA gebremst: Ergibt bei Ges 18 to, das ca. 9,2 to auf Bremsachsen abgestützt sind und 8,8 to nicht bremsen.
Bei einer mittleren techn. Verzögerung von 0,5 g an den gebremsten Achsen ergibt sich somit eine Gesamtverzögerung von 0,26 g.
Jetzt das Auto mit Anhänger; beide gleich schwer:
Verzögerung PKW angenommen mit 0,8 g und für den Anhänger mit 0,7 g ergibt eine mittlere Verzögerung von 0,75 g
Aktueller Schlepper mit dlb gebremsten Anhängern ca. 0,5 -0,6 g

Aus obigen Überlegungen folgte der Vorschlag, für die Situation Autoführerschein BE, welcher auf 3,5 + 3,5 to begrenzt ist,
die Gewichte von Traktor plus Anhänger für ungeübte Fahrer zu begrenzen.

Gruss
Lutz

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BeitragVerfasst: Freitag 16. Dezember 2016, 17:03 
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Bei mir gibt es nicht einmal Autobahnbrücken. :mrgreen:
Zitat:
Wieviele sind schon verunglückt, weil sie beim Schaltgetriebe den Gang nicht reinbekommen haben?
Deshalb haben wir in der Fahrschule (Sonderthemen Klasse 5) ja auch gelernt: vor dem Gefälle anhalten und herunterschalten. :roll:
Zitat:
Wenn du damit eine Notbremsung machen musst wird es spannend.
Doch, das geht. :Vertrau mir: Erstens wird ein 2 to Treckerchen - selbst hier in der Ebene - Probleme haben, die 16 to Anhängelast vom Fleck zu kriegen. Und dann erreicht er vermutlich satte 10 km/h Höchstgeschwindigkeit.


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BeitragVerfasst: Freitag 16. Dezember 2016, 17:21 
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@Lutz
Jetzt musst du bitte auch noch den Bremsweg der beiden gespanne berechnen, Traktor 25kmh und Auto 80kmh


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BeitragVerfasst: Samstag 17. Dezember 2016, 11:40 
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Deshalb haben wir in der Fahrschule (Sonderthemen Klasse 5) ja auch gelernt: vor dem Gefälle anhalten und herunterschalten. :roll:

Dann muss das wieder zur Ausbildung BE dazugehören.


Doch, das geht. :Vertrau mir: Erstens wird ein 2 to Treckerchen - selbst hier in der Ebene - Probleme haben, die 16 to Anhängelast vom Fleck zu kriegen. Und dann erreicht er vermutlich satte 10 km/h Höchstgeschwindigkeit.

Aus eigener Praxis kann ich dir sagen, daß du sehrwohl mit 16 to am Haken und 50 PS auf 25 km/h kommst. Dauert halt 1 km.

Gruss
Lutz

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BeitragVerfasst: Samstag 17. Dezember 2016, 11:55 
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Jetzt musst du bitte auch noch den Bremsweg der beiden gespanne berechnen, Traktor 25kmh und Auto 80kmh

Grob: Traktorgespann mit Auflaufbremsen aus 25 km/h: 20m
Traktorgespann mit Druckbremsen aus 25 km/h: 10m


Auto mit Anhänger aus 80 km/h: 35m
Auto mit Anhänger aus 50 km/h: 15m

Für mich ist der Vergleich zwischen Auflaufbremse und DLB interessant. Grob halber Bremsweg zugunster DLB.

Betrachtung innerorts: Das Auto mit Anhänger hat einen kürzeren Bremsweg aus Tempo 50 im Vergleich zum Traktor mit 25 und auflaufgebremsten Anhängern.

Gruss
Lutz

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BeitragVerfasst: Samstag 17. Dezember 2016, 13:01 
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Zitat:
Zitat:
ein Hänger,welcher mit 40km/h durch die Gegend bewegt wird hat kein einfaches Fahrwerk.Der Hänger muß zugelassen sein und jedes Jahr zum Tüv
Alle zwei Jahre. Die Fahrwerke der 40er sind schon aufwendiger als die der 25er, aber verglichen mit echten Lkw-Anhängern, die auf der Landstraße ja auch nur 60 km/h dürfen, doch eher simpel gehalten.

hallo,
der Hänger muß jedes Jahr zum TüV :echt:
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hallo,
wenn man bei dem Hänger ein 25km/h Schild dran schraubt,kann jeder Fahranfänger das Gespann mit Klasse L fahren.Für mich nicht nachvollziehbar,zumal das Gespann ganz locker 40t auf die Waage bringt. :ohman:

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:wink:
werni


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BeitragVerfasst: Samstag 17. Dezember 2016, 13:17 
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Über 40 km/h zugelassen muß jährlich zum TÜV. ;)

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Gruß

K.


Suche große Blockbandsäge, Hinweise erwünscht

fast stihllos zufrieden - säge mit :Husky: :3120: + Mill :dolmar: :solo: WIDL & Wood-Mizer LT10
und :stihl: E30


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BeitragVerfasst: Samstag 17. Dezember 2016, 13:33 
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Zitat:
zumal das Gespann ganz locker 40t auf die Waage bringt.
Dann muß der Traktor aber eine zGM von 10t haben. (Und die Papiere müßten auch noch geändert und der Traktor evtl. gedrosselt werden.)

Ich gebe Dir aber schon recht, daß die Fahrzeuge im landwirtschaftlichen Bereich (oder sollte man hier besser sagen in der Agrarindustrie?) inzwischen gewaltige Dimensionen erreicht haben. Oft werden da auch die maximalen Gewichte ignoriert, aber das ist ein anderes Thema...
Ich glaube aber nicht, daß ein 16-Jähriger, der gerade seinen L oder T bestanden hat, hierfür besser geeignet ist als ein Autofahrer, der schon jahrelange Fahrpraxis hat.

@Lutz
Deine Berechnungen in allen Ehren, aber wenn das Gespann beim Bremsen an die Blockiergrenze kommt - und das sowohl beim Traktor als auch bei den auflaufgebremsten Anhängern in der Praxis so -, dann zählen nur noch die Reibungskoeffizienten der gebremsten Achsen.
Die Hauptgefahr dürfte m.M.n. auch nicht der Bremsweg sein, sondern das "Einknicken" des Gliederzuges.
Zitat:
Dann muss das wieder zur Ausbildung BE dazugehören.
Das fände ich ohnehin sinnvoll. Wußte bisher auch gar nicht, wann das abgeschafft worden ist.
Zitat:
Über 40 km/h zugelassen muß jährlich zum TÜV.
Ja, über schon. Dann ist es aber vom Gewicht abhängig; teilweise Sicherheitsprüfung alle 6 Monate. Deshalb sieht man 60km/h Anhänger auch so selten. ;)


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BeitragVerfasst: Samstag 17. Dezember 2016, 18:16 
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Zitat:

hallo,
wenn man bei dem Hänger ein 25km/h Schild dran schraubt,kann jeder Fahranfänger das Gespann mit Klasse L fahren.Für mich nicht nachvollziehbar,zumal das Gespann ganz locker 40t auf die Waage bringt. :ohman:
Es müssen drei weitere Bedingungen erfüllt sein, damit der 16 jährige den Zug fahren darf: Traktor max. 40 km/h Höchstgeschwindigkeit und der Halter muss davon überzeugt sein, daß der 16 jährige das Gespann beherrscht. Und er darf auch nur die 25km/h fahren.

Gruss
Lutz

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BeitragVerfasst: Samstag 17. Dezember 2016, 18:41 
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@Doppelfischkopp
Zitat:
Zitat:
zumal das Gespann ganz locker 40t auf die Waage bringt.
Dann muß der Traktor aber eine zGM von 10t haben. (Und die Papiere müßten auch noch geändert und der Traktor evtl. gedrosselt werden.)

Muss er nicht, ist bei lof Fahrzeugen nicht vorgeschrieben. Entscheidend ist, daß der D-wert der Anhängekuplung höher ist als der D-Wert des Anhängers.
Bei manchen Traktorherstellern ist die Anhängelast in den Papieren begrenzt.

@Lutz
Deine Berechnungen in allen Ehren, aber wenn das Gespann beim Bremsen an die Blockiergrenze kommt - und das sowohl beim Traktor als auch bei den auflaufgebremsten Anhängern in der Praxis so -, dann zählen nur noch die Reibungskoeffizienten der gebremsten Achsen.
Die Hauptgefahr dürfte m.M.n. auch nicht der Bremsweg sein, sondern das "Einknicken" des Gliederzuges.
Zitat:

Der 06erDeutz wollte die Bremswege wissen. Deswegen die Angaben unter normalen Bedingungen. Ich habe ja auch nicht Gefälle, Naesse oder Glätte berücksichtigt.
Man sieht aber sehr deutlich das Verhältnis der Bremsleistungen der verschiedenen Fahrzeugkombinationen und Geschwindigkeiten.

Dein Thema Einknicken des Gliederzuges: bei der Auflaufbremse muss der Traktor entsprechend verzögern, damit die Auflaufbremse die volle Bremsleistung bringt.
Bei der Druckluftbremse ist es im Normalfall anders: Der oder die Anhänger bremsen mit höherer Bremsleistung als der Traktor. Nur wenn man wirklich blitzartig voll reinlangt, ist die Bremsleistung kurzzeitig bein Traktor höher als bei den Anhängern.

Die grössten Risiken des Einknickens bestehen allerdings darin, das vergessen wird die Einzelradbremse zu sperren. Ein anderes Risiko sind die alten Girlingbremsen ( Doppelscheiben Kugelrampensystem) die können schon mal kräftig blockieren, dummerweise nicht immer gleichzeitig und auf beiden Seiten.

Jetzt sind wir aber off topic

Es ging doch um die Führerscheinklassen.

Dazu nochmals meine Meinung: der aktuelle BE ist für die Nutzung von Traktorengespannen zu eng ausgelegt. Es sollten 12 to Zuggewicht bis 25 km/h erlaubt sein, wobei das Leergewicht des Zugfahrzeuges höher sein muss als das GG des Anhängers. Dieses ist genau die Regelung des C1E. Mit der zusätzlichen Einschränkung von 25 km/h.

Gruss
Lutz

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BeitragVerfasst: Samstag 17. Dezember 2016, 22:58 
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Nochmal OT:
Einknickender Zug bei Auflaufbremsen, wenn ein Hänger gesperrt wird, um bei Konstantfahrt ein Aufschaukeln der Bremsen zu verhindern...oder, wenn der hintere Hänger schwerer/voller ist...

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Gruß,
Christoph

:stihl: 020AV, 050 AV ... 076AV, MS 261 VW, MS 441 W, 064/66, MS 880
STIHL Akku-Kram, Alaskan Mill MkIII 36", Meine Bilder: http://forum.motorsaegen-portal.de/view ... =6&t=72686


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BeitragVerfasst: Samstag 17. Dezember 2016, 23:17 
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[quote="doppelfischkopp"][quote]
Ich glaube aber nicht, daß ein 16-Jähriger, der gerade seinen L oder T bestanden hat, hierfür besser geeignet ist als ein Autofahrer, der schon jahrelange Fahrpraxis hat.

hallo,
ich behaupte mal das Gegenteil.Einem Autofahrer, welcher noch nie Traktor gefahren hat würde ich nicht so einfach mit meinem Fendt fahren lassen.Vielleicht mit nem leeren Traktor.Dagegen ist mein Enkel wenn er mal 16 ist ein Alter Hase.Der fährt jetzt schon mit 9 wie ein Alter,auch mit Hänger. :DH:

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werni


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BeitragVerfasst: Sonntag 18. Dezember 2016, 10:17 
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Und das ist ja auch der Punkt werni. Die meisten, die für die Landwirtschaft fahren fangen schon viel früher an zu lernen als irgendein anderes Kind/Jugendlicher.
Ich fahre auch Traktor seit ich 8 bin. Mein Kumpel hat auch noch ein lohnunternehmen, da fahre ich auch noch regelmäßig im Sommer. Zusätzlich zu meiner Landwirtschaft und Forstwirtschaft mit 35ha.
Und bei den beiden Führerscheinen l und t ist der ausbildungsumfang auch sehr gering. L hat nur theoretische Prüfung und bei t fährst du mit nem 150er oder 200er Schlepper mit einem zweikreis dl gebremsten leeren Anhänger über geteerte Straßen.
Wenn diese Führerscheine auch für alle Einsätze gelten sollen dann muss bitte auch der ausbildungsumfang dem angeglichen werden. Preislich sind wir dann auch beim c1e. Diese Führerscheine sind ja fast komplett darauf bezogen das Recht und die Vorschriften zu vermitteln, fahren unter extremen Bedingungen und im Gelände sind nicht teil der Ausbildung. Das wird einfach vorausgesetzt, dass man das kann.
Es ist bei Führerscheinen wie bei allen Vereinheitlichung. Für ein paar Menschen passt das und 90% liegen mehr oder weniger stark drüber oder darunter.
Bestes Beispiel sind mein Bruder und ich. Er hat sich nie groß mit der Landwirtschaft und dem fahren auseinander gesetzt. Resultat des ganzen ist, dass er es nicht wirklich kann, er ist einfach mit der Größe und den ganzen hebeln überfordert. Dementsprechend lasse ich ihn aber auch nur leichte arbeiten erledigen. Die Kipper mit Getreide fahre ich dann meistens selber oder wenn mein Vater es kann auch er schon mal.
Unvernunft gibt es überall und in jedem Bereich, da wird auch weder eine Lockerung noch eine verschrärfung der Führerscheine etwas ändern.


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BeitragVerfasst: Sonntag 18. Dezember 2016, 10:39 
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@Lutz
Das Auto hat trotz besserer bremsen den längeren Bremsweg, selbst in diesem extrembeispiel. 80/25 kmh
Da wo ich wohne kann ich dir garantieren, dass es die 2t Schlepperchen aufgrund physikalischer Gesetzmäßigkeiten nicht bis ins nächste Dorf schaffen mit 16t am haken. :mrgreen:
Geschweige denn mit 25kmh.
Ich habe ja selbst einen 2t Traktor hier, der sogar mit Führerschein Klasse B bzw dann be gefahren werden darf.
Erfahrungsgemäß ist bei 5-7 t mit einachser Schluss. Beim zweiachser ohne stützlast bei spätestens 4t. Einfach, weil die Räder rund gehen. (auf Teer)
In der Ebene mögen da ein paar Tonnen mehr drin sein aber mehr als 10t halte ich für nicht fahrbar.
Daher halte ich auch den Vergleich 50/25 innerorts für unrealistisch, 25 schafft der da nicht.


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BeitragVerfasst: Sonntag 18. Dezember 2016, 11:10 
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Zitat:
@Lutz

In der Ebene mögen da ein paar Tonnen mehr drin sein aber mehr als 10t halte ich für nicht fahrbar.
Daher halte ich auch den Vergleich 50/25 innerorts für unrealistisch, 25 schafft der da nicht.
Natürlich sind 16 to am Haken nicht sehr prickelnd, geht in der Ebene aber, und ist erlaubt. Ich weiss, daß auf Steigungen solche Lasten nicht fahrbar sind. Und für gut halte ich 16 to am Haken auch nicht.
Früher gab es ca. 40 km entfernt eine Zuckerrübenfabrik. Dies ist seit ca. 30 Jahren geschlossen.
Regelmäßig fuhren dort Hinterradschlepper (dieses waren die Zweitschlepper) mit 2 x 8 to vor. Manchmal gab es diese Hinterradschlepper sogar mit DLB.
Warum fuhren die so vor: Weil der 10006 A :klatsch: mit zwei 16 to Anhänger fuhr.

In Sachen Bremsleistung: selbst wenn du nur 2 x 4 to auflaufgebremst berechnest, kommst du auf fast den gleichen Bremsweg. Liegt halt daran, daß bei den klassischen Anhängern immer nur eine Achse bremst.

Gruss
Lutz

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BeitragVerfasst: Sonntag 18. Dezember 2016, 12:31 
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Der Bremsweg eines Traktors mit Hinterradbremse dürfte leer auch nicht wesentlich kürzer sein. Dass bei den Anhängern nur die vordere Achse bremst ist auch richtig. Da liegt beim Bremsen ja auch schnell mal 2/3 des Gewichts drauf.


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BeitragVerfasst: Sonntag 18. Dezember 2016, 13:32 
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ihr verwirrt mich.

Okay, noch einmal:

Ich habe den Führerschein Klasse B und L. (1999) gemacht.

Ich möchte einen Traktor kaufen welcher ein zul. ges. Gewicht von 3.2to hat. Dieser Traktor ist Baujahr 1979 und wird kein grünes Nummernschild haben.

Bedeutet ich dürfte effektiv einen Anhänger mit einem zul. ges. Gewicht von 300kg fahren, richtig?

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Meine erste: :dolmar: PS420 SC
Massey Ferguson MF 133
Eigenbau Meterholz Rungenwagen
Atika ASP 10N Spalter
Scheppach HS720 Wippkreissäge

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