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BeitragVerfasst: Mittwoch 14. Dezember 2016, 20:28 
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Ich habe eben das hier gefunden:

https://www.gesetze-im-internet.de/bund ... gesamt.pdf

Da sind ja doch einige Ausnahmen für die "nur LoF- Regelung" aufgeführt. Also mit deinem Trecker (egal wie schwer) darfst du danach zu so vielen Treffen fahren wie du willst. Auch die anderen Punkte sind ja etwas schwammig. Altmaterialsammlung und Landschaftsbereinigung ist doch quasi Brennholz machen, oder nicht? :mrgreen:


Überlege nämlich auch mal wieder wie ich einen Schlepper über 3,5t fahren darf, ohne C1 zu machen! Denn das lohnt sich einfach nicht nur für 3 mal Trecker fahren im Monat... Alleine schon die ganzen Untersuchungen, deren Kosten und Vorraussetzungen würden wohl den Rahmen sprengen.


Grüße


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BeitragVerfasst: Mittwoch 14. Dezember 2016, 22:43 
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Kannst ja Dein Brennholz mit Müll garnieren, dann isses legal. :roll:

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Gruß

K.


Suche große Blockbandsäge, Hinweise erwünscht

fast stihllos zufrieden - säge mit :Husky: :3120: + Mill :dolmar: :solo: WIDL & Wood-Mizer LT10
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BeitragVerfasst: Mittwoch 14. Dezember 2016, 22:47 
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Schimpft sich "Altholz Entsorgung" :pfeifen:

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BeitragVerfasst: Mittwoch 14. Dezember 2016, 23:00 
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Zitat:
Kannst ja Dein Brennholz mit Müll garnieren, dann isses legal. :roll:
Witzig :super:


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BeitragVerfasst: Mittwoch 14. Dezember 2016, 23:16 
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Die Ausnahmen sind nun so neu nicht mehr.

Vergiss die Umgehung, Ponchen.
Lies mal Absatz 4 Nr. 2: Bei Brauchtumsveranstaltungen gilt Schrittgeschwindigkeit, gemeint sind Schlepper für Umzugwagen, Karneval und sowas, weil da Leute mitfahren.
Und Abs. 1 Nr. 2 meint Aktionen wie das Abfallsammeln in der Feldflur oder Altkleidersammlungen, weil da auch Leute auf dem Wagen sind und langsam gefahren wird.

Wenn Du mit Brennholz von der Rennleitung angehalten wirst, dann läuft das als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das kostet eine fette Geldstrafe und befristet die Fahrerlaubnisse, die Du hast.

:)

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In jedem Baum steckt ein Kunstwerk - man muss es nur finden!


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BeitragVerfasst: Donnerstag 15. Dezember 2016, 00:00 
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Zitat:
Wenn Du mit Brennholz von der Rennleitung angehalten wirst, dann läuft das als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das kostet eine fette Geldstrafe und befristet die Fahrerlaubnisse, die Du hast.
Den Fall hatten wir hier schon mal, so ist es (leider)! Die Vorschriften sind ganz eng gesteckt, kaum Spielräume, wenn überhaupt!

_________________
Holz kannst Du nie genug haben..... nur zu wenig Stapelplatz!

:stihl: MS 231, MS 261 C-M, MS 661 C-M :Husky: 545 :dolmar: PS 420 SC
:partner: ALKO BKS 35/35 Bild Hitachi CS 40 EM
Gränsfors Bruks Spalthammer + Spaltaxt etc.
Holztrolley + Rückewagen TK 300; Spalter Scheppach HL 650-0
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BeitragVerfasst: Donnerstag 15. Dezember 2016, 00:28 
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Wohnort: Bodensee
Sooory aber dass muss jetz mal raus ...

da darfste mit 16 den großen T-Lappen und ab 18 Jahren fahren schießen diejenigen die größten Vario´s MB / Trac etc. druch die Gegend und das Gesamtgewicht ist scheißegal. :wut:
Kaum Fahrpraxis und dann mit den Größten Schlepper durch die Straßen heizen :ohman:

Aber um mehr wie 3,5 to fahren zu dürfen musst gleich C1/CE dafür machen passt alles nicht mehr zusamen
Meiner Meinung nach nimmt sich die Landwirtschaft viel zu viel Freiheiten raus. :wut:

Lass es bleiben das läuft wie oben gesagt schon ins "Fahren ohne Faherlaubnis" und was dir dann blüht kannst dir selber ausmalen

Um über 3,5 to legal fahren zu düfen führt kein Weg an C1/CE vorbei, das sollte es dir es schon Wert sein

_________________
Gruß
galabauer

Das Unkraut ist die Opposition, gegen die Regierung der Gärtner


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BeitragVerfasst: Donnerstag 15. Dezember 2016, 06:38 
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Das werde ich nicht machen. Alleine die ganzen untersuchungen die man dafür braucht sind teuer und aufwendig... Und das nur um mit 25 durch die gegend eiern zu dürfen? :roll: Der muss ja auch alle paar Jahre verlängert werden. Das kostet auch jedes mal Geld. Und wenn ich dann nicht mehr durch die Untersuchung komme (wohlgemerkt eine Prüfung um LKW zu fahren zu dürfen!), darf ich dann nicht mehr mit meinem 25kmh Schlepper fahren? :ohman:

Naja mal schauen. Ich bin eh mal gespannt wann der große Knall kommt mit den ganzen alten Maschinen. In der Stadt wollten sie die blaue Plakette und auf dem Land darf ich mit 100 Jahre alter Technik arbeiten. Mal gucken wie lange noch.


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BeitragVerfasst: Donnerstag 15. Dezember 2016, 07:39 
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Mit dem L-Führererschein den ja onehin jeder Besitzer eines B-Führerscheins verfügt ist jeder berechtigt einen 25 Km/h Traktor zu fahren. Außerdem darf auch ein 40 Km/h Traktor gefahren werden. Wird an diesen ein Anhänger mitgeführt, so darf dieser nur mit 25 Km/h bewegt werden.

_________________
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BeitragVerfasst: Donnerstag 15. Dezember 2016, 08:30 
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Zitat:
Sooory aber dass muss jetz mal raus ...

da darfste mit 16 den großen T-Lappen und ab 18 Jahren fahren schießen diejenigen die größten Vario´s MB / Trac etc. druch die Gegend und das Gesamtgewicht ist scheißegal. :wut:
Kaum Fahrpraxis und dann mit den Größten Schlepper durch die Straßen heizen :ohman:

Aber um mehr wie 3,5 to fahren zu dürfen musst gleich C1/CE dafür machen passt alles nicht mehr zusamen
Meiner Meinung nach nimmt sich die Landwirtschaft viel zu viel Freiheiten raus. :wut:

Lass es bleiben das läuft wie oben gesagt schon ins "Fahren ohne Faherlaubnis" und was dir dann blüht kannst dir selber ausmalen

Um über 3,5 to legal fahren zu düfen führt kein Weg an C1/CE vorbei, das sollte es dir es schon Wert sein
Genau so viel fahrpraxis wie jeder fahranfänger hat! Landwirtschaft oder nicht ist hier egal. Derjenige hat einen Führerschein gemacht und darf fahren.
Es gibt so viele auf Deutschlands Straßen, die eigentlich nie einen Führerschein hätten bekommen dürfen bzw. Seit Jahren hätten abgeben müssen.
Dass es Beschränkungen gibt, die für die Landwirtschaft Vorteile bringen ist darin begründet, dass die Landwirte damit ihr Geld verdienen und der Rest einfach nur so wegen Hobby da rum fährt.
Die Aufhebung dieser Beschränkungen würde ja nicht dazu führen, dass du fahren dürftest sondern dazu, dass andere nicht mehr fahren dürfen.
Du sitzt also immer noch frustriert vor deinen Bildschirm und hackst auf den tasten rum.
Am besten verbietet man auch gleich alle gesetzlichen Ausnahmen für ALLE Bereiche und führen dann auch ein, dass man nur noch Autos bis 100ps fahren darf und sonst pro 50PS mehr auch einen extra Führerschein machen muss. Ist ja schließlich nicht das selbe ob man twingo oder 911 fährt.
Die Fahrten mit grüner Nummer haben schließlich nicht bloß Vorteile gegenüber denen mit schwarzer Nummer.
Da gibt es jede Menge Vorschriften, die zu beachten sind. Ein x beliebiges treffen ist auch keine brauchtumsveranstaltung! Eine solche brauchtumsveranstaltung muss beantragt und genehmigt werden.
Um den Führerschein Klasse t zu machen muss man schließlich auch eine theoretische und praktische Prüfung machen. Noch dazu ist der Führerschein bis zum 18 Lebensjahr beschränkt. Den Auto Führerschein macht man auch mit 18 und darf dann jeden noch so hoch gezüchteten Sportwagen mit mehreren hundert Kilometer pro Stunde durch die Gegend rennen.
Wenn man einen Schlepper mit 3500kg zgg hat wie z B. Meinen 4506 und da hinter dann einen Anhänger mit 3500kg zgg sollte man doch sein Brennholz nach Hause bekommen.


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BeitragVerfasst: Donnerstag 15. Dezember 2016, 08:41 
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Zitat:
Mit dem L-Führererschein den ja onehin jeder Besitzer eines B-Führerscheins verfügt ist jeder berechtigt einen 25 Km/h Traktor zu fahren. Außerdem darf auch ein 40 Km/h Traktor gefahren werden. Wird an diesen ein Anhänger mitgeführt, so darf dieser nur mit 25 Km/h bewegt werden.
Das stimmt zwar aber es gilt nur für Landwirtschaft und Forst nicht für Brennholz im staatsforst machen. Ich darf damit z B. Brennholz im eigenen Wald machen und verkaufen aber z.b. Kein Holz bei der Gemeinde kaufen und zu mir nach Hause fahren. Es ist nur erlaubt damit für den eigenen oder einen anderen Lof Betrieb zu arbeiten.
Halte ich mich nicht da dran fahre ich wieder jeder andere auch ohne Führerschein ( gut ich nicht, weil ich alle Führerscheine habe) dafür musste ich halt dann den großen Führerschein machen. Ist eben so.


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BeitragVerfasst: Donnerstag 15. Dezember 2016, 08:45 
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Zitat:
Mit dem L-Führererschein den ja onehin jeder Besitzer eines B-Führerscheins verfügt ist jeder berechtigt einen 25 Km/h Traktor zu fahren. Außerdem darf auch ein 40 Km/h Traktor gefahren werden. Wird an diesen ein Anhänger mitgeführt, so darf dieser nur mit 25 Km/h bewegt werden.
Ich hab mal bei einem Bauern ausgeholfen, ackern und abfahren.
Bin mit T150K, ZT303 und K700 auf der Straße gefahren und wurde mehrfach von der Rennleitung angehalten.
Das war in Ordnung so mit der L, aber ich glaube das geht für private zwecke nicht.

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Gruß Robert

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Was nicht passt, wird passend gemacht


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BeitragVerfasst: Donnerstag 15. Dezember 2016, 08:46 
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Genau Sebi so kenn ich das auch.

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BeitragVerfasst: Donnerstag 15. Dezember 2016, 08:50 
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Normal sollte doch für die Fahrten des TE der Klasse "T" reichen.
http://www.agrarheute.com/wissen/achtun ... n-klasse-t

Für den braucht es ein nur ein paar Fahrstunden und ist auch ohne weitere Prüfungen/Nachweise unbegrenzt gültig. Mein Sohn wird bald 16 und macht den auch gerade. Eine Kuriosität am Rande: Die Fahrschulen hier halten für die praktischen Fahrstunden gar keinen Trecker bereit, den muss sich der Fahrschüler selber organisieren.....

Für die Zweckbestimmung der Fahrt dann eben immer eine Motorsäge mitführen - "bin auf dem Weg in den Wald"

Hier in der Gegend lassen die Sheriffs einen sowieso in Ruhe, mein Sohn ist auf der Straße schon auf'm Trittbrett oder dem Palettenheber mitgefahren, als die uns überholt haben - das interessiert die nicht. Die sind froh wenn sie nicht aussteigen müssen.

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Zuletzt geändert von rjqt am Donnerstag 15. Dezember 2016, 08:58, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Donnerstag 15. Dezember 2016, 08:54 
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Oh sorry! Da hast du natürlich recht, dass diese Traktoren nur für landwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden dürfen! :)
Die Option einen Traktor für etwas anderes zu verwenden ist mir gerade nicht in den Sinn gekommen :ohman:

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BeitragVerfasst: Donnerstag 15. Dezember 2016, 09:09 
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Der Knackpunkt dabei ist das Brennholz holen oder Gras fahren oder was der Privatmann eben sonst noch so macht KEIN Land- oder Forstwirtschaftlicher Zweck ist. Was das ist, ist nämlich ganz genau geregelt. Kurz heißt das ohnr Betrieb kein L Führerschein gültig.

Ps: für Klasse T gilt das gleiche!


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BeitragVerfasst: Donnerstag 15. Dezember 2016, 10:45 
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Mal hier lesen: http://tvc88.de/?page_id=2


Dass jemand einen LoF-Betrieb hat ist nicht gefordert, nur die FAHRT muss einem land- oder forstwirtschaftlichen Zweck dienen.

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BeitragVerfasst: Donnerstag 15. Dezember 2016, 11:41 
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Zitat:
Dass jemand einen LoF-Betrieb hat ist nicht gefordert, nur die FAHRT muss einem land- oder forstwirtschaftlichen Zweck dienen.
So ist es. Aber privater Brennholztransport fällt eben nicht darunter. Notfalls mußt Du halt dem Richter glauben, oder er Dir. ;)

Bin ich froh, daß ich noch den L mit Schlüsselzahl 174 habe, wo die LoF-Bindung aufgehoben ist. So kann ich wenigstens nicht ohne FE unterwegs sein. :pfeifen:

M.E. wäre es sinnvoll, wenn man zumindest die Schlüsselzahl für Inhaber von B wieder einführen würde, dafür könnte/sollte eine Woche theoretischer Unterricht in der Fahrschule verlangt werden; evtl. noch eine theoretische Prüfung. Damit wäre der Verkehrssicherheit sicherlich auch gedient. :lol:
Alternativ könnte auch die blöde 3.5 to Begrenzung für Anhänger bei BE für Züge bis 25 km/h wieder aufgehoben werden. Im Moment bleibt halt der Weg den @06erDeutz beschrieben hat (3,5 to + 3,5 to).
Zitat:
Meiner Meinung nach nimmt sich die Landwirtschaft viel zu viel Freiheiten raus.
Nur kein Neid. Leben und leben lassen. :wink:
Die großen Vollerwerbsbauern haben heute fast alle den CE, da die großen Traktoren inzwischen 50/60 km/h laufen; aber ohne die Ausnahmen würde man die letzten Nebenerwerbler killen (gut, manche wollen das). Man stelle sich nur einmal vor, sämtliche Anhänger müßten einzeln angemeldet und versichert werden...

Viele Grüße

dfk


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BeitragVerfasst: Donnerstag 15. Dezember 2016, 12:29 
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Und was passiert diesen Leuten dann wenn sie erst mal Bluthochdruck, Zucker oder eine andere Beeinträchtigung haben? Dann wird es nämlich schon eng mit dem LKW Lappen!

Das man die ganzen gesundheitlichen Vorgaben erfüllen muss um LKW zu fahren leuchtet ein. Aber ob diese Regeln für Traktoren ich sag mal bis 40km/h so sinnvoll sind (wenn man diesen Traktor nur mit C1 oder C fahren darf) ist halt die Frage. Ich kann verstehen das man dann keinen 40 tonner mehr mit 80 klamotten fahren sollte. Aber 30 oder 40km/h Schlepper? :roll:


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BeitragVerfasst: Donnerstag 15. Dezember 2016, 12:35 
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Registriert: Mittwoch 7. Oktober 2009, 17:58
Beiträge: 4056
Hi,
ich muss nochmal Fragen...
wie hängt das mit grüner Nummer zusammen ? Also schlepper und schwarze nummer, über 3,5t, da ist es kompliziert,nicht ? Darum gehts hier ?
Bei grüner Nummer darf man nicht gerade gegen bezahlung Sand fahren für eine Baustelle, aber brennholz holen ist doch wohl LoF ?
Zum führerschein: Bitte schreit niemals über die Freiheiten anderer, die werden dann abgeschafft ;-)
Und auch die blaue plakette...ja, irgendwie sauerei das immer an den Kunden auszuleben, die Autohersteller müssten probleme kriegen. Aber Luftverschmutzuing in der Stadt ist was anderes als ein alter Trecker auf dem land. In der Stadt IST die Luft schlechter.

Und zum führerschein; gerade, da die Fahrzeuge schwerer werden, ist die begrenzung auf 3,5t. übel. Krankenwagen darf man auch nur noch mit C1 fahren, die wiegen 3,6t oder 3,7 :roll:
Ich hab BE, darf Anhänger mit 5,25t (wenn DruLu) fahren, auch kleine Sattelzüge mit 8,75t. Ich darf keinen 20 Km/h Trecker mit 3,6t zul.Gg. fahren, es sei denn mit grüner Nummer und Lof Zweck, dann dank FSK T sogar 40t mit 60 km/h. Meinen T führerschein hab ich auf nem Unimog mit LKW anhänger gemacht. Beim LKW schein wäre es ein Actros gewesen, der 3m oder so länger ist...
Ist das verrückt ? ja, völlig...aber immerhin darf ich unter bestimmten umständen, ohne LKW führerschein, doch schwere Fahrzeuge fahren... ;)

Definitiv hätte ich mit 18 sofort den LKW schein machen sollen, da wurde gerade umgestellt :heulen:
Meinen fahrlehrer hat er 18 DM gekostet, ende der 90er. Bei der BW gemacht und eintragung.
Max


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