Zitat:
Dagegen ist mein Enkel wenn er mal 16 ist ein Alter Hase.Der fährt jetzt schon mit 9 wie ein Alter,auch mit Hänger
Diesen gedanken haben vielen, aber hier würde ich zweifeln. Natürlich wird der Landjunge das Gespann fahrtechnisch besser beherrschen, aber der erfahrene Autofahrer kann die Verkehrssituation viel, viel besser einschätzen. Das mag in Hintertupfingen keine Rolle spielen, aber wenn es in den städtischen Bereich geht, dann wird es schon interessant. Und die Verkehrssituation ist das entscheidende.
Zitat:
Muss er nicht, ist bei lof Fahrzeugen nicht vorgeschrieben. Entscheidend ist, daß der D-wert der Anhängekuplung höher ist als der D-Wert des Anhängers. Bei manchen Traktorherstellern ist die Anhängelast in den Papieren begrenzt.
Ich meine damit, daß ein dreiachsiger Starrdeichselanhänger eine Achslast von maximal 30 to haben darf, folglich müßte die Zgm. mindestens 10 to haben, da sonst Werni's Gewicht von 40 to nicht möglich ist.
Und solche Fahrzeuge stehen gewöhnlich überhaupt nur größeren Vollerwerbslandwirten zur Verfügung. Die meisten Traktoren dieser Größe sind dann auch schneller als 40 km/h und daher mit L nicht mehr fahrbar.
Zitat:
Dein Thema Einknicken des Gliederzuges: bei der Auflaufbremse muss der Traktor entsprechend verzögern, damit die Auflaufbremse die volle Bremsleistung bringt.
Die Kräfte, die auf das Zugfahrzeug durch die Auflaufbremse wirken, sind minimal. Beim Bus mit ALB-Anhänger mußte ich schon voll Bremsen (ohne ABS, ohne ESP usw.) und darf versichern, daß es wirklich geht - zum Glück.
Einknicken meint, daß der Anhänger das Zugfahrzeug seitlich wegdrücken kann. Das kann u.a. schon passieren, wenn der Anhänger nicht auf allen Achsen bremst.
Zitat:
Da wo ich wohne kann ich dir garantieren, dass es die 2t Schlepperchen aufgrund physikalischer Gesetzmäßigkeiten nicht bis ins nächste Dorf schaffen mit 16t
In einem anderen Thread hat jemand - ich meine es war glorf? - schon von zwei 8-Tonnern am 15 PS-Traktor geschrieben, mit den maximal 10 km/h erreicht wurden.