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Wenn die Anhänger angemeldet sind darfst du damit auch 40, 50 oder 60 fahren ...
Sofern die Betriebserlaubnis das als bbH hergibt.
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ein Hänger,welcher mit 40km/h durch die Gegend bewegt wird hat kein einfaches Fahrwerk.Der Hänger muß zugelassen sein und jedes Jahr zum Tüv
Alle zwei Jahre. Die Fahrwerke der 40er sind schon aufwendiger als die der 25er, aber verglichen mit echten Lkw-Anhängern, die auf der Landstraße ja auch nur 60 km/h dürfen, doch eher simpel gehalten.
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Achso...da dachte ich an die ganz alten Führerscheinklassen, die noch bis 7,5t mit Autoführerschein fahren durften.
Also bitte, so einen Lappen habe ich doch. Was heißt hier "ganz alt"...
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Oder wird dann zur Klärung, ob du mit Führerschein gefahren bist oder nicht, eine Betriebsprüfung veranlasst und geschaut, ob du das Brennholz auch verkaufen wolltest oder wo es verheizt wird bzw. statisches oder Ästhetisches Element eines Unterstandes sein sollte ?
Im normalen Betrieb wird dich wohl niemand anhalten bei grüner Nummer und Holzladung. Sollte jedoch etwas passieren, dann könnte da schon ganz genau geschaut werden.
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Bei Strassenbauten wurden die Muldenkipper immer mehr durch Traktoren mit Kippmulde ersetzt; da fahren dann Landwirte und Landw. Lohnunternehmer. Da sehe ich es noch ein, wenn von Führerscheinmissbrauch gesprochen wird.
Ja, das wird immer mehr. Aber es kann davon ausgegangen werden, daß die Fahrer CE haben und die Fzge nachversteuert sind, denn es gibt schon einen gewissen Kontrolldruck...
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Zug aus 50km/h Schlepper und 1 oder 2 18t mit 40km/h Zulassung
Das ist dann der sog.
Korn-Roadtrain. Zwei Zweiachs-Drehschemel sind in der Tat oft kurz genug.
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eine Zeit lang war es von Führerscheinrechtlicher Bedeutung ob die Kuh den Mais frisst oder Bakterien, bzw. Milch oder strom draus wird
War sogar noch schlimmer. Konnte zusätzlich auch noch davon abhängen, ob die Biogasanlage Teil eines bäuerlichen Betriebes oder ein eigenständiger Betrieb war.
Beim Getreide kam es z.B. auch vor, daß manche Mühlen die Lieferung des Korns separat auf der Rechnung ausgewiesen haben. -> gewerblicher Gütertransport. Stand da "frei Mühle" -> LoF.
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Wie sieht es eigentlich mit Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen aus?
Hinter SAM darf eigentlich nur ein Anhänger mitgeführt werden, wenn darauf Teile für die SAM transportiert werden, ansonsten wird aus der SAM zulassungsrechtlich eine Zugmaschine mit allen Konsequenzen.
Der Klassiker ist der Schneidwerkswagen hinter dem Mähdrescher oder die Gewichte vom Autokran.
Ich meine, inzwischen gibt es für Maishäcksler irgendwelche Ausnahmen?