Moin,
bei den alten Traktoren gilt: wenn nichts eingetragen ist, dann dürfen die ziehen, was sie wegziehen können. Da der D-3xx keine DLB hat, begrenzt die ALB den Anhänger auf jeweils 8t zGM.
Und von McCormick gibt es einen Prospekt für den D-430, der je dem D-320/322/324/326 technisch sehr ähnlich ist, in dem wird beworben, daß der
zwei Anhänger mit jeweils 8t ziehen kann.
Möglicherweise ist man mit einem solchen Zug jedoch ein kleines Verkehrshindernis, da man vermutlich die Ackergruppe nutzen muß.
Zitat:
Zulassung der AHK die Anhängelast
Da steht meistens sinngemäß: max. zul. GG Zugm. 8000kg. Das bedeutet, daß die AHK für die Aufnahme der dynamischen Kräfte eines Zuges mit einer Zugmaschine mit 8t und der gesetzlich erlaubten Anhängelast ausgelegt ist.
Vermutlich zielt die Frage des TE auf einen D-326 mit einem einachsigen Holzwagen ohne Bremse. Also die 3t zieht er im Flachland schon ohne Probleme, jedoch muß beim Fahren hochgeschaltet werden (der kann mit seinen 24PS nämlich nur in den kleinen Gängen angefahren werden), was wegen des unsynchronisierten Getriebes schwierig ist. Wichtig wäre es, daß die Stützlast nicht zu hoch wird, damit der leichte 326 nicht vorne hoch geht, denn dann kann man nicht mehr lenken.
Wenn es hügelig wird kommt noch hinzu, daß der D-3xx mit seiner mechanischen Bremse rückwärts nur eine bescheidene Bremskraft hat. Also bloß nicht das Gespann mit der Schnauze bergauf abstellen.
Geht schon, jedoch hätte mein Opa gesagt:
sinnig fahren!