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BeitragVerfasst: Donnerstag 16. Februar 2017, 19:09 
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Registriert: Mittwoch 7. Oktober 2009, 17:58
Beiträge: 4056
Moin,
ist ja nicht so, dass das nicht schon eintausend mal durchgekaut wurde... :pfeifen:
Ich hab folgendes Szenario; Schlepper befindet sich nicht am Hauptwohnsitz, und zwar aussschliesslich.
Heisst; (zumindest bei schwarzer Nummer) erfolgt die Zulassung am Hauptwohnsitz, was bei einem trecker 160 Km weit weg irgendwie komisch kommt und wo ich mich frage, ob das bei evtl. nötigen eintragungen nicht auch logistische Probleme nach sich zieht.
Andere Möglichkeit ist grüne Nummer
Land ist vorhanden, in der Berufsgenossenschaft eingetragen als nicht bewirtschaftet, kann man ändern, bzw. muss ich streng genommen wohl auch.
Erträge aus LoF könnte man machen, paar äppel offiziell verkaufen...? Nur kein Brennholz; achtung, finanzamt !
Frage; wer ist jetzt zuständig ? Finanzamt beim betrieb schätze ich ?
Wie ist das mit der Zulassung ? Gehts nach betrieb oder wohnsitz ?

Ich bin einfach verwirrt darüber, kann auch, ausser vllt. bei der Zulassungsstelle nirgendwo wirklich nachfragen...beim Finanzamt ist sowas gefährlich :lol:
Es geht um einen IHC 533, d.h. Führerscheinmässig hab ich bei Schwarzer Nummer keine Probleme und versicherung/steuer sind noch zu verschmerzen.
Max


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BeitragVerfasst: Donnerstag 16. Februar 2017, 19:25 
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Registriert: Mittwoch 22. Juli 2009, 20:34
Beiträge: 109
Wohnort: Kreis Hzgt Lauenburg
Moin,

zuständig für die Steuer ist das Hauptzollamt. Sobald man bei der Zulassungsstelle den Antrag auf Steuerbefreiung gestellt hat, bekommt man nen Fragebogen. Aufgrund der Antworten wird dann entschieden. Die bohren aus eigener Erfahrung ziemlich nach :wut: . Vielleicht kann man auch beim nächstgelegenen Zollamt auch nachfragen, ob man bei einem angemeldeten Fahrzeug auch den Antrag vorab stellen kann und mit der Entscheidung den Weg zur Zulassungsstelle macht. Erspart das warten beim ersten Beantragen und ggf. beim Ummelden, wenn der Antrag abgelehnt wird. Und natürlich das Geld beim Umschreiben.
Viel Glück

Gruß
Kai


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BeitragVerfasst: Donnerstag 16. Februar 2017, 22:05 
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Registriert: Donnerstag 19. Januar 2017, 09:43
Beiträge: 718
Wohnort: Nähe Neumarkt / Oberpfalz
Servus, das ist wirklich nicht so einfach,....
Schwarze nummer und du darfst nur anbaugeräte und keinen lof hänger ohne zulassung fahren.
Grüne nummer kannst du beantragen, und warten und belege ausfüllen und viele nachweise erbringen ohne ende....
Der vater meines kumpels hat letztes jahr auch einen traktor gekauft und hat die grüne nummer nur bekommen weil er nachweisen konnte dass er schon länger als 5 jahre holz verkauft, ich weis nicht wie viele äpfel fdu so verkaufst aber dass muss schon hand und Fuß haben damit du das heutzutage neu bekommst.

_________________
:Husky: 346xpg, 346xp new,
:stihl:
200
048 AVEQ
462 C-M VW :sabber:
880 mit 120er Schiene für Meterbündel
050AV
070AV
:SoloRex:
Stolz auf Holz


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BeitragVerfasst: Donnerstag 16. Februar 2017, 22:29 
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Moderator
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Registriert: Sonntag 26. August 2012, 17:47
Beiträge: 26956
Wohnort: Dormagen
Zitat:
..........
Schwarze nummer und du darfst nur anbaugeräte und keinen lof hänger ohne zulassung fahren.
...........
Jein...
Unter gewissen Voraussetzungen darf man sehr wohl Anhänger zulassungsfrei
hinter einem schwarzen Kennzeichen bewegen.

Das hatten wir hier im Forum schon an mehreren Stellen erläutert...

_________________


Stihl BLK57
Stihl KS43
Stihl PL
Stihl 045AVEK1
Stihl 045AVEK2
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Stihl MS362QS
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Stihl BLK57&Contra&070 ZV Bund
Stihl 056 Kommunal
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BeitragVerfasst: Freitag 17. Februar 2017, 01:11 
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Registriert: Mittwoch 31. August 2016, 13:18
Beiträge: 2066
Wohnort: an de Waterkant
Moin,
Zitat:
Schlepper befindet sich nicht am Hauptwohnsitz, und zwar aussschliesslich...grüne Nummer...Gehts nach betrieb oder wohnsitz ?
Geht heutzutage ausschließlich nach dem Hauptwohnsitz. Ein "normaler" landwirtschaftlicher Betrieb reicht leider nicht. Evtl. wäre es noch möglich, wenn eine Kapitalgesellschaft gegründet würde, also GmbH oder gar Aktiengesellschaft, die dann Halter des Fahrzeuges wäre.
Die Steuer ist auch bundesweit einheitlich; wobei bei LoF evtl. auch steuerfrei (=grüne Nummer). Anders sieht es bei der Versicherung aus, denn dort gibt es evtl. Regionalklassen.

Die angesprochenen logistischen Probleme halten sich jedoch in engen Grenzen. Lediglich die Zulassung als Verwaltungsakt ist an den Ort gebunden. Das Fzg. kann überall zum TÜV/Dekra und es können dort auch Gutachten erstellt werden.

Viele Grüße

dfk


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