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BeitragVerfasst: Montag 28. November 2022, 21:21 
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Eichsi,
besten Dank auch von mir für deine ausführliche Antwort!

Johannes,
lt. § 41 StVZO darf ein ungebremste Anhänger max. die Hälfte des Leergewichtes vom Zugfahrzeug haben. Der "Holzspalter-Anhänger" ist ungebremst und ca. 450 kg schwer. Hat der Polaris Ranger das als Anhängelast ungebremst eingetragen?

Lt. DLG Merkblatt 326 https://www.dlg.org/de/landwirtschaft/t ... kblatt-326 darf ein angehängtes (gezogenes) Arbeitsgerät ohne Bremse übrigens max. das Leergewicht des Zugfahrzeuges haben. Das ist allerdings von 2002 und ich habe dazu auch auf die Schnelle nix in der StVZO gefunden ...

Grüße, Hans


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BeitragVerfasst: Montag 28. November 2022, 23:10 
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Beiträge: 17911
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Vorsicht, § 41 Abs. 13 Satz 3 StVZO gilt nur für ungefederte lof:
"Ungefederte land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsmaschinen, deren Leergewicht das Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt, jedoch höchstens 3 t erreicht, brauchen keine eigene Bremse zu haben."

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BeitragVerfasst: Dienstag 29. November 2022, 10:17 
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Registriert: Dienstag 5. November 2013, 20:40
Beiträge: 85
Wohnort: Laufach
Also ich war heute morgen nochmals bei meinem Händler, von dem ich Polaris und den Spalter habe. Er sagte mir, dass ich den Anhängespalter nicht zulassen muss, da es wie ihr schon gesagt habt kein Anhänger sondern eine Arbeitsmaschine ist.

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Viele Grüße

Johannes

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BeitragVerfasst: Dienstag 29. November 2022, 20:01 
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Registriert: Freitag 15. April 2022, 16:03
Beiträge: 114
Moin,
hat der Händler gesagt, ob ein 20 km/h Schild ran muss?

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Viele Grüße
Frank


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BeitragVerfasst: Mittwoch 30. November 2022, 13:09 
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Registriert: Montag 23. November 2015, 21:16
Beiträge: 793
Moin,

Gibt es denn eine Betriebserlaubnis vom Hersteller?
Ohne die wird man ihn sicher nicht in den Verkehr bringen dürfen, oder?

Sonst könnte ich ja auch einfach selbst eine Achse unter meinen Spalter Schustern und ihn damit über die Straße zerren, ist ja eine Arbeitsmaschine…?

Kann ich mir nicht vorstellen, oder darf ich das, und hafte dann selbst wenn der Spalter in der Kurve kippt und in den Gegenverkehr gerät?

Grübelnde Grüße

Marc


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BeitragVerfasst: Mittwoch 30. November 2022, 13:50 
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Beiträge: 17911
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Doch, das gibt es schon. Ab und zu sieht man z.B. noch eisenbereifte Anhänger, die mit 8 km/h unterwegs sein dürfen. Für die gibt es mit Sicherheit keine EU-Typgenehmigung oder Konformitätserklärung. Die ist auch für leichtere lof Arbeitsgeräte nicht erforderlich. Mangels eigener Haftpflichtversicherung des Anhängsels läuft der Unfallschaden über die Haftpflicht des Zugfahrzeugs.

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BeitragVerfasst: Donnerstag 1. Dezember 2022, 21:54 
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Registriert: Dienstag 5. November 2013, 20:40
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Wohnort: Laufach
So ich war gestern mal mit meinem ganzen Unterlagen bei einer Prüfstelle von GTÜ. Der Mann sagte mir das ich diesen Holzspalter nicht zulassen muss, da er eine Arbeitsmaschine ist, das hat aber nichts mit LOF oder so zu tuen.

Das Kennzeichen ist auch kein Folgekennzeichen und macht nur das Kennzeichen des Zugfahrzeugs nach hinten sichtbar, da es ja vom Spalter verdeckt wird.
Mit der geprüften Achse mit Plakette, mit Beleuchtung, mit dem 25km/h Schild darf ich auf der Straße fahren.

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Viele Grüße

Johannes

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BeitragVerfasst: Freitag 2. Dezember 2022, 23:00 
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Beiträge: 939
Wohnort: in Ulm und dromrom
also bei gezogenen Arbeitsgeräten, Kompressor, Mörtelpumpe, Sportgeräte(Pferd, Kart) usw. kenne ich nur mit steuerfreier Zulassung, also eigenem grünem Schild! Bei gezogenem Arbeitsgerät unter 2m Länge mit schwarzem Folgekennzeichen und Beleuchtung, wenn verdeckt vom Zugfahrzeug. ABE braucht alles, was nach 1960 im Bereich der STVZO bewegt wird und über 6kmh kommt. An einem Spalter ein 25kmh Schild zu hängen, welcher an einem Polaris mit 45kmh oder mehr hängt kann teuer werden, wenn du geblitzt wirst

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von :handbetrieb: bis :stihl: viele Arbeitsgeräte vorhanden


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BeitragVerfasst: Sonntag 4. Dezember 2022, 13:42 
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Da sollte man halt auch nur 25km/h fahren, sonst hast du es auch verdient.

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Johannes

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BeitragVerfasst: Sonntag 4. Dezember 2022, 16:14 
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Beiträge: 2899
Wohnort: Baden-Württemberg
Also mein Spaltanhänger fürs Auto (80km/h) eine Konformitätserklärung, separater Fahrzeugschein, grünes Nummernschild, eine eigene Zulassung , da über 25 km/h, aber keine eigene Versicherung, da über das Zugfahrzeug mitversichert.
550kg Leergewicht, daher keine Bremse, abnehmbare Beleuchtung mit Nummerschild und Kotflügel/Radabdeckung.

Wenn nur 25 km/h, entfällt auch die Zulassung bei einem Lof Betrieb.
Ich würde aber schauen, das ich nie schneller als 25km/h fahre.


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