Moin,
ich versuche, 'mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
Zitat:
Drehschemelanhänger aus der Landwirtschaft ... hinter mein Auto soll und auch schneller als 25kmh
Kurz gesagt: Vergiß' es, sofern Du nicht mit 40 durch die Landschaft zuckeln willst!
Code:
Ab 25km/h und über 750kg braucht man eine Auflaufbremse. Laut StvO muss diese auf alle Räder wirken.
Nicht ganz. Grundsätzlich sind Auflaufbremsen bis 8 t zGM erlaubt, aber max. 25 km/h, wenn die Bremse nicht auf alle Räder wirkt. Wirkt die Bremse auf alle Räder, dann max. 40 km/h bei mehr als 3,5 t zGM. Unbegrenzt geht nur dann, wenn Bremse auf alle Räder wirkt
und zGM <= 3,5 t ist.
Aus diesen Gründen sind daher heute nahezu alle auflaufgebremsten Anhänger mit 40 km/h Einachser oder Tandemachser mit Starrdeichsel, weil sonst der Bauaufwand zu hoch werden würde (zu teuer).
Zitat:
Wie ist das bei Drehschemelanhängern, gibt es die mit allen Rädern gebremst (überwiegend oder eher selten) oder gibt es die gar nicht?
Die gibt es schon, sind aber jedoch extrem selten. Ich habe noch keinen gesehen, aber meine einmal gelesen zu haben, daß die in der ehemaligen DDR mit hydraulisch wirkendem Auflaufbremssystem sogar in Serie gefertigt wurden. THW5 ?
Aber da werden sich andere besser auskennen.
Zitat:
Einen derartigen Anhänger mit Papieren und Tüv zu finden wird relativ schwierig, muss ich also selber machen. Die Anhänger haben oft noch aus der Landwirtschaft das 25km/h Schild, da für die zulassungsfreie Nutzung vorgeschrieben. Woher weiß ich wie schnell ich mit dem Anhänger fahren darf ? Steht das auf dem Typenschild und wenn nicht, was mache ich dann ?
Das steht in der BE. Wenn diese nicht vorhanden ist, dann muß sie neu erlangt werden, umgangssprachlich als
Vollgutachten bezeichnet. Das kostet einiges an Geld und evtl. auch an Nerven.
Im absoluten Regelfall ist davon auszugehen, daß ein Anhänger, der mit 25 km/h gekennzeichnet ist, auch nur Achsen und Bremsen für 25 km/h hat. Bei Neufahrzeugen kann - gegen Aufpreis - oft eine 40 km/h-Ausführung geordert werden, dann sind Bremse, Felgen und Reifen verstärkt. Und es wird nur wenige Landwirte geben, die den Mehrpreis für die 40 km/h-Ausführung bezahlen, um ihn dann als 25 km/h zulassungsfrei zu betreiben. D.h. unbedingt darauf achten, daß der Hänger schon als 40er gelaufen ist.
Ach ja, noch ein Tip: Ein Pkw hat eine maximale Anhängelast in Höhe der zGM, Allradfahrzeuge und Lkw 1,5face der zGM. Also der übliche "Bauernkipper" mit 6 t oder 8 t kann also nur hinter wenigen Auto's voll beladen werden.