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BeitragVerfasst: Mittwoch 26. April 2017, 11:02 
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Hallo,

ich habe zu Thema schon gegoogelt, hätte aber dennoch Fragen:
Ich möchte mir in Kürze einen Drehschemelanhänger kaufen. Ich habe an einen aus der Landwirtschaft gedacht (Maulkupplung und oft für kleines Geld zu finden).
Da der Anhänger hinter mein Auto soll und auch schneller als 25kmh fahren soll, muss ich ihn zulassen. Hier fangen die Probleme an:

1. Ab 25km/h und über 750kg braucht man eine Auflaufbremse. Laut StvO muss diese auf alle Räder wirken. Wie ist das bei Drehschemelanhängern, gibt es die mit allen Rädern gebremst (überwiegend oder eher selten) oder gibt es die gar nicht? Ich habe einen Umbauthread gefunden, daher meine Bedenken.

2. Einen derartigen Anhänger mit Papieren und Tüv zu finden wird relativ schwierig, muss ich also selber machen. Die Anhänger haben oft noch aus der Landwirtschaft das 25km/h Schild, da für die zulassungsfreie Nutzung vorgeschrieben. Woher weiß ich wie schnell ich mit dem Anhänger fahren darf ? Steht das auf dem Typenschild und wenn nicht, was mache ich dann ?

Danke :danke:

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BeitragVerfasst: Mittwoch 26. April 2017, 11:18 
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Seit 2014 dürfen in Europa keine Schämelanhänger mit Auflaufbremse neu zugelassen werden; das Bremssystem muss elektrisch oder hydraulisch durch das Zugfahrzeug angesteuert werden.

Ich hab keine Ahnung was das bedeutet wenn mann einen aus der Landwirtschaft für gebrauch hinter einem PKW zulassen möchte, kann mir aber vorstellen dass das Probleme gibt, da es sich so quasi um eine Neuzulassung handelt :KK:

Gr Nederbelg

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BeitragVerfasst: Mittwoch 26. April 2017, 11:28 
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Das Verbot gilt ,meiner Recherche nach, nur für die Niederlande.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 26. April 2017, 11:35 
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Wohnort: Belgien
EU sicherkeitsverordenung Nr. 661/2009.

Siehe mal hier:

http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... pic=111819

Gr Nederbelg

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BeitragVerfasst: Mittwoch 26. April 2017, 12:03 
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Moin,

ich versuche, 'mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
Zitat:
Drehschemelanhänger aus der Landwirtschaft ... hinter mein Auto soll und auch schneller als 25kmh
Kurz gesagt: Vergiß' es, sofern Du nicht mit 40 durch die Landschaft zuckeln willst! :Vertrau mir:
Code:
Ab 25km/h und über 750kg braucht man eine Auflaufbremse. Laut StvO muss diese auf alle Räder wirken.
Nicht ganz. Grundsätzlich sind Auflaufbremsen bis 8 t zGM erlaubt, aber max. 25 km/h, wenn die Bremse nicht auf alle Räder wirkt. Wirkt die Bremse auf alle Räder, dann max. 40 km/h bei mehr als 3,5 t zGM. Unbegrenzt geht nur dann, wenn Bremse auf alle Räder wirkt und zGM <= 3,5 t ist.
Aus diesen Gründen sind daher heute nahezu alle auflaufgebremsten Anhänger mit 40 km/h Einachser oder Tandemachser mit Starrdeichsel, weil sonst der Bauaufwand zu hoch werden würde (zu teuer).
Zitat:
Wie ist das bei Drehschemelanhängern, gibt es die mit allen Rädern gebremst (überwiegend oder eher selten) oder gibt es die gar nicht?
Die gibt es schon, sind aber jedoch extrem selten. Ich habe noch keinen gesehen, aber meine einmal gelesen zu haben, daß die in der ehemaligen DDR mit hydraulisch wirkendem Auflaufbremssystem sogar in Serie gefertigt wurden. THW5 ? :KK: Aber da werden sich andere besser auskennen.
Zitat:
Einen derartigen Anhänger mit Papieren und Tüv zu finden wird relativ schwierig, muss ich also selber machen. Die Anhänger haben oft noch aus der Landwirtschaft das 25km/h Schild, da für die zulassungsfreie Nutzung vorgeschrieben. Woher weiß ich wie schnell ich mit dem Anhänger fahren darf ? Steht das auf dem Typenschild und wenn nicht, was mache ich dann ?
Das steht in der BE. Wenn diese nicht vorhanden ist, dann muß sie neu erlangt werden, umgangssprachlich als Vollgutachten bezeichnet. Das kostet einiges an Geld und evtl. auch an Nerven. :pfeifen:
Im absoluten Regelfall ist davon auszugehen, daß ein Anhänger, der mit 25 km/h gekennzeichnet ist, auch nur Achsen und Bremsen für 25 km/h hat. Bei Neufahrzeugen kann - gegen Aufpreis - oft eine 40 km/h-Ausführung geordert werden, dann sind Bremse, Felgen und Reifen verstärkt. Und es wird nur wenige Landwirte geben, die den Mehrpreis für die 40 km/h-Ausführung bezahlen, um ihn dann als 25 km/h zulassungsfrei zu betreiben. D.h. unbedingt darauf achten, daß der Hänger schon als 40er gelaufen ist.

Ach ja, noch ein Tip: Ein Pkw hat eine maximale Anhängelast in Höhe der zGM, Allradfahrzeuge und Lkw 1,5face der zGM. Also der übliche "Bauernkipper" mit 6 t oder 8 t kann also nur hinter wenigen Auto's voll beladen werden. :mrgreen:


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BeitragVerfasst: Mittwoch 26. April 2017, 12:52 
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Zitat:
Moin,

Zitat:
Wie ist das bei Drehschemelanhängern, gibt es die mit allen Rädern gebremst (überwiegend oder eher selten) oder gibt es die gar nicht?
Die gibt es schon, sind aber jedoch extrem selten. Ich habe noch keinen gesehen, aber meine einmal gelesen zu haben, daß die in der ehemaligen DDR mit hydraulisch wirkendem Auflaufbremssystem sogar in Serie gefertigt wurden. THW5 ? :KK: Aber da werden sich andere besser auskennen.
Das verstehe ich nicht: eigentlich alle, von mir bekannte, Drehschemelanhänger für BE Führerschein sind auf alle Räder gebremst, auch mit auflaufbremse!

Gr Nederbelg

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BeitragVerfasst: Mittwoch 26. April 2017, 13:04 
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Danke schonmal für die Hinweise. Mein PickUp hat eine zGM von 2,8T, Anhängelast 3,5T.
Aber ich sehe schon, dass es an der Geschwindigkeit von mehr als 40 km/h scheitern wird. Es sollte ein Anhänger aus der Landwirtschaft sein, da die deutlich günstiger sind als die neuern mit Kugelkopf.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 26. April 2017, 13:22 
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Hallo,

regelmäßig bei mobile schauen. Da stehen manchmal schöne günstige PKW-Anhänger drin. Bevor du zuschlägst, schau mal was zum Beispiel Überladung bei unter und über 2t zgG kostet. Hast du einen Wandlerautomatik oder Schaltgetriebe? Rangiere mal einen vollen 3,5t Anhänger rückwärts eine kleine Steigung oder in schlechtem Gelände, eine Kupplung kann da schnell zum stinken/abrauchen anfangen. Ich habe für 750€ einen 2t mit 2 Jahre alten Bremsen erwischt, zusätzlich Verstelldeichsel mit wahlweise Zugöse oder Kugelkpfkupplung.

Gruß, Christian

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Gruß, Christian


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BeitragVerfasst: Mittwoch 26. April 2017, 13:46 
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Hab eine Wandlerautomatik. Hatte von einem Bekannten kurz mal einen 8t Anhänger dran. War kein Problem. Es muss ein Drehschemelanhänger sein, da ich keine zusätzliche Stützlast brauchen kann.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 26. April 2017, 14:02 
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Aber wieso diesen riesen Aufwand auf sich nehmen für einen Landwirtschaftlichen Drehschemel?
Von Unsinn zB. gibt es doch PKW-Drehschemelanhänger in neu. Sogar bis zu 10 Meter länge.

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Bild Sti(h)l ist nicht das Ende vom Besen! Bild


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BeitragVerfasst: Mittwoch 26. April 2017, 14:12 
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Welcher Preisvorstellung hast du denn?

Gr Nederbelg

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BeitragVerfasst: Mittwoch 26. April 2017, 17:33 
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Zitat:
Das verstehe ich nicht: eigentlich alle, von mir bekannte, Drehschemelanhänger für BE Führerschein sind auf alle Räder gebremst, auch mit auflaufbremse!
Hallo nederbelg,

das bezog sich auf die vom TE genannten Anhänger aus der Landwirtschaft. Dort sind - jedenfalls in DE - die typischen Drehschemelkipper mit 5,7 bis 8 t nur auf der Vorderachse gebremst und mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

Die typischen Pkw-Anhänger sind hingegen nahezu immer auf beiden Achsen gebremst, da man ja sonst schleichen müßte. :pfeifen:

Viele Grüße

dfk


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BeitragVerfasst: Mittwoch 26. April 2017, 17:42 
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Zitat:
Mein PickUp hat eine zGM von 2,8T, Anhängelast 3,5T. Aber ich sehe schon, dass es an der Geschwindigkeit von mehr als 40 km/h scheitern wird. Es sollte ein Anhänger aus der Landwirtschaft sein, da die deutlich günstiger sind als die neuern mit Kugelkopf.
Hallo Markus,

wenn Du ohnehin nur 3,5 t anhängen darfst, dann macht ein Hänger aus der Landwirtschaft nur wenig Sinn, weil der leer schon mehr als 1 t wiegen dürfte, da bleibt dann nur wenig Nutzlast übrig.

Eigentlich sind gute gebrauchte Kipper aus der Landwirtschaft hier bei uns eigentlich immer überteuert. Sofern Papiere vorhanden, Rahmen nicht zusammengerostet, Hubzylinder dicht, Reifen und Felgen i.O. usw., dann kosten auch 30 Jahre alte Exemplare locker den halben Neupreis. :ohman:

Viele Grüße

dfk


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BeitragVerfasst: Mittwoch 26. April 2017, 18:01 
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Hallo Markus, :wink:

schau mal meiner hier:

:guck: http://motorsaegen-portal.de/viewtopic.php?f=51&t=90729

2,3,4 Bild sind Folgen einer Überbremsung in der Kurve plus eine krumme Achse

Meiner ist nach den jetzt geltenden Vorschriften ( Lichtanlage, usw. ) bis auf einen Reifen der noch gewechselt werden muss wegen der Tragkraft sofort nach Einzelabnahme zulassungsfähig.
Leergewicht ~1000 Kg / zulGG 4000 Kg würde in der Steuer 150.- und in der Versicherung 70 .- kosten. Aber mehr als 25 Km/h ist nicht möglich. Nur mit durchgehender Bremsanlage.

@Markus

hast Du Klasse 2 :?: die wird über 25 Km/h benötigt

_________________
"G"rüße Thomas

I'm not crazy - my reality is just different from yours!
„Am Walde hätte nicht die Axt so leichtes Spiel, hätt' ihr der Wald nicht selbst geliefert den Stiel.“


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BeitragVerfasst: Mittwoch 26. April 2017, 19:15 
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Braucht man IMO nicht mehr, die Achszahlbeschränkung auf 1-achsige Anhänger ist bei den neuen Klassen weggefallen. Deshalb durfte man ja auf einmal mit dem passenden PKW-Schein auch Drehschemel am Auto fahren.

_________________
Gruss,
Michael
--

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BeitragVerfasst: Mittwoch 26. April 2017, 19:58 
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Wohnort: 53545 Linz
Ich habe B und BE. Darf somit sämtliche Anhänger bis 3,5T fahren. Die Anhänger die ich gefunden habe, hatten ein Leergewicht von 800kg.
Ich möchte mir keinen neuen kaufen, da die deutlich zu teuer sind. Die Anhänger die ich gefunden habe, haben so 300-500€ gekostet. Ein neuer Autodrehschemelanhänger kostet so um 4-6000€. Einen Kipper brauche ich nicht unbedingt. Zum abladen habe ich ein mobiles Fliessband.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 26. April 2017, 20:09 
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Wohnort: Odenwald
Zitat:
Einen Kipper brauche ich nicht unbedingt. Zum abladen habe ich ein mobiles Fliessband.
Öha, an so etwas hab ich auch schon gedacht.
Wie kommt man an so ein Teil ?
Hättest du mal ein Bild davon für mich ?

Gruß
Heinrich

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BeitragVerfasst: Mittwoch 26. April 2017, 20:23 
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Wohnort: Erde
Zitat:
Braucht man IMO nicht mehr, die Achszahlbeschränkung auf 1-achsige Anhänger ist bei den neuen Klassen weggefallen. Deshalb durfte man ja auf einmal mit dem passenden PKW-Schein auch Drehschemel am Auto fahren.
Bei den neuen Klassen wird das so sein, ich hab noch den alten 3er und da ist das so, wenn ich mit dem LOF schneller als 25 Km/h fahren würde, ist das fahren ohne Führerschein.
Jetzt wirst Du sagen: kann man doch umschreiben, ja... laufe dann aber Gefahr das ich die Klasse T machen muss.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 26. April 2017, 20:53 
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Beiträge: 1090
Wohnort: Mittelfranken
das bezog sich auf die vom TE genannten Anhänger aus der Landwirtschaft. Dort sind - jedenfalls in DE - die typischen Drehschemelkipper mit 5,7 bis 8 t nur auf der Vorderachse gebremst und mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

dfk[/quote]

Also unser Kipper mit 25 km/h ist auf beiden Achsen gebremst

_________________
Gruß Alex


:stihl: 260 ( aktuell defekt)
:Husky: 550 XPG
:Husky: 560 XP


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BeitragVerfasst: Mittwoch 26. April 2017, 22:44 
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Beiträge: 1035
Wohnort: Schermbeck
Hallo Markus
Suche blos einen mit Kugelkopfkuplung!
Bei Ringöse braucht man den C1E Führerschein laut auskunft der Polizei!
Stand ma vor der Aufgabe einen solchen Anhänger abzuholen, was die Frage Aufwarf darf ichs ziehen oder nicht? Weder Straßenverkehrsamt, Führerscheinstelle, Fahrlehrer oder Kreispolizei konnten das beantworten! War mit Kugelkopf und hab den dann geholt, mit schlechtem Gewissen!
Erst ein befreundeter Polizist hatt nach Stunden des Vorschriftenwälzens dann herrausgefunden das
Kugelkopf = PKW Lappen und Ringöse = LKW Lappen benötigt, selbst wen zu dem Anhänger BEIDES erhälltlich ist.
Herliches unverständliches Chaos im Vorschriftendschungel ! :ohman:
mfg Stefan


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