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Kaufberatung Kipper https://motorsaegen-portal.de/viewtopic.php?t=104467 |
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Autor: | KL350 [ Freitag 23. Februar 2018, 12:39 ] |
Betreff des Beitrags: | Kaufberatung Kipper |
Hallo Zusammen, Möchte einen PKW Kipper (Hochlader) Kaufen, Gewicht gesamt 1500KG, Heckkipper oder 3 Seiten. Welchen Hersteller könnt ihr empfehlen ? Soll ich Tandem oder Einachser nehmen. ? sollte nicht mehr als 4000€ kosten Gruß Heiko |
Autor: | killkenny44 [ Freitag 23. Februar 2018, 12:47 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Kaufberatung Kipper |
Hallo, vielleicht liest du dich hier einfach mal ein. Gibt durchaus noch viele weitere Threads die dieses Thema behandeln. http://motorsaegen-portal.de/viewtopic. ... 1&t=103759 |
Autor: | suedschwede [ Samstag 24. Februar 2018, 21:00 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Kaufberatung Kipper |
moinsen, bei einem 1,5 tonner ist der einachsr trumpf lässt sich besser handhaben ich habe eine sigg und würde den sofort wider kaufen und 4 riesen hat der nicht gekostet https://www.sigg-fahrzeugbau.de/ |
Autor: | KL350 [ Montag 5. März 2018, 09:19 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Kaufberatung Kipper |
Hallo Darf ich den Anhänger mit dem Normalen Führerschein Klasse B fahren ? Zugfahrzeug Combo C Anhängelast gebremst 1000Kg. Hänger Leergewicht 400kg Darf ich hier den Hänger Fahren mit Zuladung von 600 kg ? Gesamtgewicht mit Fahrzeug und Hänger wären dann 2200Kg Überwiegend wird der Hänger mit Schlepper gezogen aber ich möchte den auch mal ans Auto hängen können Gruß Heiko |
Autor: | dodge m37 [ Montag 5. März 2018, 12:36 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Kaufberatung Kipper |
wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger 3500kg nicht übersteigt,ja |
Autor: | KL350 [ Montag 5. März 2018, 12:51 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Kaufberatung Kipper |
das wäre 3400Kg |
Autor: | Giggi110 [ Dienstag 13. März 2018, 21:43 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Kaufberatung Kipper |
Dann darfst ne fahren! Wichtig immer das zulässige Gesamtgewicht beachten! |
Autor: | Kreidlermess [ Dienstag 13. März 2018, 23:17 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Kaufberatung Kipper |
Hallo, ich habe mir letzte Wochen einen Saris pkc20 2 Tonnen Rückwärtskipper mit Tandemachse gekauft....uups nicht gelesen, dass nur B hast. Hab noch den alten 3er... |
Autor: | Tullnerfelder [ Mittwoch 14. März 2018, 00:30 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Kaufberatung Kipper |
Zitat: Darf ich den Anhänger mit dem Normalen Führerschein Klasse B fahren ?
Nein.Mit "B" darfst du bei deinem Auto nur eine Anhänger mit 1000kg höchstzulässigem Gesamtgewicht lenken. Anhänger auf dieses Gewicht zulassen geht zumindest in A. Stichwort: Bandbreite zulässige Nutzlast. |
Autor: | Tullnerfelder [ Mittwoch 14. März 2018, 00:35 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Kaufberatung Kipper |
Zitat:
Überwiegend wird der Hänger mit Schlepper gezogen [...]
Hallo,wie willst du den am Schlepper anhängen? Gibt es genug Lesestoff zu diesem Thema hier. |
Autor: | KL350 [ Mittwoch 14. März 2018, 10:22 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Kaufberatung Kipper |
am Schlepper ist ein Kugelkopf das geht mache ich jetzt auch schon Hydraulik ist dann gesperrt was darf ich jetzt fahren sagt auch jeder etwas anderes . Zulässiges Gesamtgewicht von Anhänger und Fahrzeug sind 3400Kg ist unter 3500Kg ich seh das jetzt so, vom Führerschein her dürft ich von den Massen her fahren , nur das Auto ist das Problem wegen der anhängelast von nur 1000kg. Hier stellt sich die Frage ob die Tatsächliche Masse zählt oder das was auf dem Papier steht (1000Kg) |
Autor: | dodge m37 [ Mittwoch 14. März 2018, 11:23 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Kaufberatung Kipper |
Klasse B: leichte Anhänger (bis 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht) schwere, auflaufgebremste Anhänger: die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (also hzGG Zugfahrzeug plus hzGG Anhänger) darf 3.500 kg nicht übersteigen und das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigenwicht plus Beladung) des Anhängers darf weder das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges noch den in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Wert übersteigen. somit darfst du den Anhänger ziehen,da das höchstzulässige Gesamtgewicht vom Fahrzeug und Anhänger unter 3500kg sind,das momentane Gesamtgewicht vom Anhänger (Eigengewicht+Ladung) darf nicht höher sein als die Anhängelast vom Zugfahrzeug (1000kg),passt auch |
Autor: | KL350 [ Mittwoch 14. März 2018, 12:43 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Kaufberatung Kipper |
so sehe ich das auch. Und da der Anhänger 400Kg wiegt darf ich noch 600 Zuladen |
Autor: | Tullnerfelder [ Mittwoch 14. März 2018, 16:05 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Kaufberatung Kipper |
Zitat: Zitat: Darf ich den Anhänger mit dem Normalen Führerschein Klasse B fahren ?
Nein.[...] mit 1000kg höchstzulässigem Gesamtgewicht lenken. Somit sollte alles gut sein. |
Autor: | dodge m37 [ Mittwoch 14. März 2018, 17:47 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Kaufberatung Kipper |
das Problem ist auch noch das se de Kiwara meistens auch net auskennen |
Autor: | Tullnerfelder [ Mittwoch 14. März 2018, 19:11 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Kaufberatung Kipper |
Da muss ich auf Holz klopfen, ich bin noch nie mit dem Anhänger aufgehalten worden. Meiner ist zum Glück aber auch nicht so auffällig um sicherheitshalber einmal kontrolliert zu werden. Meistens bin ich eh brav, aber die Auslegung von Ladungssicherung könnte schon einmal strapaziert werden. Die Zeiten der 25mm 100kg Spanngurte ist bei mir mittlerweile aber auch vorbei. Sicherheitshalber kann ich einen Anhängerführerschein vorweisen. So greift maximal Überladung und kein Fahren ohne gültige Lenkberechtigung. |
Autor: | KL350 [ Donnerstag 15. März 2018, 07:55 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Kaufberatung Kipper |
der Witz ist ich habe damals noch nach den alten regeln den Führerschein gemacht, aber den neuen bekommen. war genau im übergang. bin mir nicht sicher aber wenn mich mein Fahrleher früher zur Prüfung angemeldet hätte, hätte ich den alten bekommen. |
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