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 Betreff des Beitrags: TÜV und NSL - was ist erlaubt?
BeitragVerfasst: Montag 5. November 2018, 22:00 
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Registriert: Freitag 13. Mai 2016, 20:57
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Kennt Ihr Euch in der StVZO aus? Kennt jemand die Vorgaben zur Nebelschlussleuchte und Anhänger?

Bin gerade beim "renovieren" eines 70er Jahre Anhängers. Möchte den möglichst original erhalten. Nun ist da mal ne ultrahässlige NSL drangekommen, die ich gerne weglassen würde.
Frage: kann ich den nsl im Rücklicht integrieren? Da sind Soffitten drin und da gibt's auch Doppelsockel. Würde die nsl bei einem Rücklicht integrieren. Nur: was sagt der TÜV dazu?


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV und NSL - was ist erlaubt?
BeitragVerfasst: Montag 5. November 2018, 22:14 
So weit ich das noch weiß, muss die Rückleuchte für die integrierte NSL Bauartgeprüft sein.
Ist das eine Dreikammerleuchte? (Blinker - Schluss - Bremslicht)
Wenn in der Rückleuchte am Schlusslicht 2 Plus Anschlüsse sind könnte das durchaus der Fall sein.

Wobei die NSL erst 1991 Pflicht wurde. Könnte durchaus sein, das du dir die schenken kannst.
https://www.bussgeldkataloge.de/nebelsc ... e-pflicht/


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV und NSL - was ist erlaubt?
BeitragVerfasst: Dienstag 6. November 2018, 08:33 
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Registriert: Freitag 13. Mai 2016, 20:57
Beiträge: 183
Ja, scheint so zu sein. Dachte, da ne nachgerüstete dran war, die sei Pflicht. Dann lass ich die erstmal weg und schau was der Prüfer sagt, wär schon gut ohne. Mal ehrlich, wann brauch ich ne NSL am Anhänger :roll: Im Gebirge sieht das vlt. anders aus, aber selbst am Auto hab ich die fast nie gebraucht.

:danke:


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV und NSL - was ist erlaubt?
BeitragVerfasst: Dienstag 6. November 2018, 11:29 
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Moin,

seit 1954 (?) müssen alle Leuchten bauartgenehmigt sein. Im Genehmigungszeichen steht dann für welche Arten die Leuchten zulässig sind. Der Buchstabe "F" weist die Leuchte als NSL aus.

Vor 1991 gab es keine Pflicht für NSL, daher müßtest Du die weglassen können.

Am Anhänger ist m.E. eine Rückfahrleuchte sinnvoller als eine NSL, auch wenn ich hier im Flachland die NSL am Anhänger sogar schon benutzt habe.


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV und NSL - was ist erlaubt?
BeitragVerfasst: Dienstag 6. November 2018, 12:56 
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Habe einen alten Anhänger (Bj. 83) von Westfalia, der hat auch keine Nebelschlussleuchte. Kein Problem bei der HU. Da sind nur die alten Hella Dreikammer Rückleuchten dran - und die kann man problemlos nachkaufen.

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV und NSL - was ist erlaubt?
BeitragVerfasst: Dienstag 6. November 2018, 13:51 
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Registriert: Freitag 13. Mai 2016, 20:57
Beiträge: 183
Hatte mich da wohl etwas kirre machen lassen, weil der TÜV immer bemängelt, wenn die NSL nicht geht. Aber grad wo ich Eure Antworten les, ist mir eingefallen, dass das ja daran liegt, dass jede Beleuchtung die montiert ist auch funktionieren muss. Schon ein Problem weniger beim TÜV. Tut den Lampen ja generell nicht gut, wenn die nie genutzt werden und NSL vergess ich jedesmal vorher zu prüfen....


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV und NSL - was ist erlaubt?
BeitragVerfasst: Dienstag 6. November 2018, 19:34 
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Der Anhänger meinens Vaters hat auch keine Nebelschlußleuchte, da hat auch noch nie ein TÜV Prüfer nach gefragt. Lässtig daran ist nur, das mein Auto jedesmal wenn ich die Karre Anhänge sich beschwert die Nebelschlußleuchte sei defekt. Von daher würde ich je nach Zugfahrzeug des Anängers ne Leuchte montieren.

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV und NSL - was ist erlaubt?
BeitragVerfasst: Mittwoch 7. November 2018, 00:12 
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Wohnort: an de Waterkant
Zitat:
Aber grad wo ich Eure Antworten les, ist mir eingefallen, dass das ja daran liegt, dass jede Beleuchtung die montiert ist auch funktionieren muss.
Bei Anhängern gilt das aber nicht zwingend. So ist es auch erlaubt, Mehrkammerleuchten zu verbauen, bei denen nicht alle Funktionen genutzt werden.

So hatte mein Unsinn tatsächlich links keine RFL, sondern nur rechts, obwohl links auch vorgesehen war (samt Prüfzeichen) - die haben einfach eine Ader eingespart. :krank:

Und, weil man mit nur einer Funzel nichts sieht, habe ich dann die Ader und eine 21W-Birne nachgerüstet.


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV und NSL - was ist erlaubt?
BeitragVerfasst: Freitag 23. November 2018, 15:27 
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Ab 1991 sind NSL Pflicht, für ältere Fahrzeuge gibt es einen Bestandschutz.

Ich persönlich würde im Falle einer Restauration ein 13 - Pol - Komplettset mit 2 Leuchten kaufen. Da ist die NSL und der RFS schon inklu.

Viel Spaß beim basteln
Matze

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV und NSL - was ist erlaubt?
BeitragVerfasst: Samstag 24. November 2018, 07:44 
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Diese Pflicht kann aber nicht für Anhänger gelten, meine drei Jahre alte STEMA Blech Büchse hat auch keine NSL und ist trotzdem zugelassen... (inklusive dem ersten frischen TÜV seit diesem Jahr)

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Eigenbau Rückewagen mit Atlas Bauernlader.


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV und NSL - was ist erlaubt?
BeitragVerfasst: Samstag 24. November 2018, 08:36 
Bist du dir da 100%ig sicher?
Zitat:
§ 53d Absatz 2 StVZO: “Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr
als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger, müssen hinten mit einer oder zwei Nebelschlussleuchten ausgerüstet
sein.
Andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlussleuchte, ausgerüstet sein.”
Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/ISO_1724

Ich muss aber zugeben, das auch erst mal überlegt habe, ob unser 12 Jahre alter Stema eine NSL hat und ich
kann es dir vom Wohnzimmer aus auch nicht sagen.
Noch nie gebraucht und auch noch nie beim TÜV drauf angesprochen worden. :KK:


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV und NSL - was ist erlaubt?
BeitragVerfasst: Samstag 24. November 2018, 13:30 
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Zitat:
Diese Pflicht kann aber nicht für Anhänger gelten, meine drei Jahre alte STEMA Blech Büchse hat auch keine NSL und ist trotzdem zugelassen... (inklusive dem ersten frischen TÜV seit diesem Jahr)
Pflicht ist es trotzdem ;)

Wenn Stema versehentlich die Birnchen vergessen und der Prüfingenieur das übersehen hat, schau mal in die Papiere (Feld22). Ist dort keine Ausnahmegenehmigung vermerkt, kannst du in 2 Jahren auf einen ähnlich blinden Prüfer wie dieses Jahr hoffen.

Viele Grüße
Matze

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV und NSL - was ist erlaubt?
BeitragVerfasst: Samstag 24. November 2018, 16:39 
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Ist die NSL mit sieben poligem Stecker überhaupt anschließbar?

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV und NSL - was ist erlaubt?
BeitragVerfasst: Samstag 24. November 2018, 16:54 
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Bild als 051 verkleidete 076 die lt. Stihl eine 075 ist :hihi: Bild Rotak 32LI BildZipper 10t Bild Eigenbau BildD15


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV und NSL - was ist erlaubt?
BeitragVerfasst: Samstag 24. November 2018, 17:48 
Zitat:
Ist die NSL mit sieben poligem Stecker überhaupt anschließbar?
Zitat:
;)


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV und NSL - was ist erlaubt?
BeitragVerfasst: Montag 21. Januar 2019, 19:59 
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Wohnort: Bayrisch Schwaben
Ich habe einn nissan quasqai reimport, erstzulassung 12/2015 ohne nebelschlussleuchte,n
Vor 2 wochen übern TÜV
Ohne mängel,
Wie geht das?

Servus


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV und NSL - was ist erlaubt?
BeitragVerfasst: Mittwoch 23. Januar 2019, 10:46 
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Gar nicht - wenn die NSL nicht vorhanden ist, rüstet die jeder halbwegs versierte Importeur sofort nach, sonst spielt schon an dieser Stelle der TÜV nicht mit und es gibt keine deutsche Zulassung.
Oder Dein Prüfer hat seine (offensichtlich sehr starke) Brille vergessen ;)


Viele Grüße
Matze

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twosixone


Zuletzt geändert von Eichsi am Mittwoch 23. Januar 2019, 13:24, insgesamt 1-mal geändert.
Vollzitat des vorhergehenden Beitrags gelöscht


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV und NSL - was ist erlaubt?
BeitragVerfasst: Mittwoch 23. Januar 2019, 12:42 
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Beiträge: 2066
Wohnort: an de Waterkant
Vielleicht hat der auch einfach eine Ausnahmegenehmigung.


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV und NSL - was ist erlaubt?
BeitragVerfasst: Mittwoch 23. Januar 2019, 14:24 
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Registriert: Mittwoch 3. Juni 2015, 10:17
Beiträge: 5683
Wohnort: Belgien
Zitat:
Ich habe einn nissan quasqai reimport, erstzulassung 12/2015 ohne nebelschlussleuchte

Servus
Ein QQ (Qashqai, nicht quasqai :mrgreen:) ohne NsL, wo gibt es denn so was? Bist du sicher da ist nicht einfach die Birne kaput oder nicht anwesend?

Gr Nederbelg

_________________
MS241c-m
034S
MS 660


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV und NSL - was ist erlaubt?
BeitragVerfasst: Mittwoch 23. Januar 2019, 16:44 
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Registriert: Montag 11. September 2017, 10:23
Beiträge: 95
Moin,

eben nochmal gelesen. Ein Re-Import - also EU Fahrzeug sollte nicht ohne NSL ausgeliefert werden...
Bei Amis hingegen kann das schon mal vorkommen.

Viele Grüße

_________________
twosixone


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