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BeitragVerfasst: Montag 24. Dezember 2018, 13:38 
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Besser die Ladungssicherung etwas übertrieben als etwas zu wenig. Netz und Gurte sind schnell angebracht. Ein Motorradfahrer, der sich in einer Kurve wegen eines verlorenen Holzstücks hinpackt - da wirst Du Deines Lebens nicht mehr froh.

:)

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BeitragVerfasst: Mittwoch 26. Dezember 2018, 10:25 
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Beiträge: 448
Wohnort: zwischen Erft und Gillbach
Also doch besser Netz drüber.. So erspare ich mir die Diskussion mit der Rennleitung.
Wenn bei mir ein Holzstück über die Bordwand gehen sollte, ist dann wohl auch mein Außenspiegel kaputt.. Weil das Auto drauf liegt :(

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BeitragVerfasst: Mittwoch 26. Dezember 2018, 13:32 
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Zitat:

Bei mir im konkreten Fall Anhängelast eingetragen 2000kg, bin aber öfter mit einem Anhänger zgg. 2700kg unterwegs. Wenn der Anhänger nun beispielsweise beladen 2200kg wiegt welche regelung greift dann?

Evtl kennt sich hier ja jemand genau aus.
So, jetzt muss ich auch kurz was dazu sagen, schließlich hab ich täglich damit zu tun. In deinem Beispiel greift die Anhängelast, nicht die Überladung. Denn der Hänger ist ja nicht überladen.
Anhängelast geht immer vom tatsächlichen Gewicht aus, nicht vom zulässigen.

Überladung wäre das überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts.

Betriebserlaubnis ist hierbei irrelevant, die Weiterfahrt kann dir trotzdem untersagt bzw das abladen angeordnet werden.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 26. Dezember 2018, 21:29 
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Und welche Preisliste gilt dann?

Selbst Seiten wie diese hier schreiben ziemlich gequirlten Bullshit:
https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-anhaenger/
Demnach gäbe es keine PKW-Anhänger über 2t und das Gespann darf die 3,5t nicht überschreiten, 3,5t darf mein Landy ziehen und dann kommen noch gut 2t fürs Fahrzeug drauf... mit der 2t/3,5t Grenze dürfte ja kaum mehr ein SUV einen Pferdeanhänger mit 2 Tieren ziehen :KK:

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BeitragVerfasst: Donnerstag 27. Dezember 2018, 01:47 
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Das mit der Gewichtsbegrenzung ist hier falsch geschrieben bzw. sehr unglücklich ausgedrückt. Klar darf ein Anhänger mehr als 2t wiegen, dann fällt er eben schon wieder in eine andere Tabelle und der Verstoß wird merklich teurer. Und die Grenze mit 3,5t ist hier wohl im weitesten Sinne Fahrerlaubnisrechtlich gemeint. Solange das Fahrzeug mehr ziehen darf, und man die Kombi fahren darf, spricht ja nichts dagegen.

Gehen wir von einem normalen PKW (Kraftfahrzeug) aus und dem im ersten Beitrag genannten Anhänger mit 2800kg ZGG. Dieser fällt, da mehr wie 2t, eben in die nächste und damit deutlich teurere Kategorie im Bußgeldkatalog.
Eine Überladung von mehr als 10% würde in diesem Fall dann z.B. 110€ + 1 Punkt beudeten (Tatbestand 334637)
Bist du jetzt noch Halter von PKW, Anhänger oder sogar beidem, dann sind es zapfige 235€ und ein Punkt (Tatbestand 334805)

Würde der Hänger weniger wie 2t ZGG haben, wären wir bei nur 30€. Den "Führen als Halter"-Verstoß gibts hier gar nicht.

Wie gesagt, ich glaube keine Kategorier im Tatbestandskatalog ist so verwirrend wie die Abteilung Gewichte.
PKW, LKW, Bus, Fahrer oder Halter, Personengeförderung, Gefährliche Güter, Gewichtsgrenzen..... Ich suche mir da jedes mal aufs neue einen Wolf :mrgreen:

Im gewerblichen Verkehr ist die Geldbuße meist nicht das Problem, sondern das Abladen.

Mein ehemaliger Ausbilder sagte immer: "Die können das alle zahlen, das tut denen nicht weh. Merk dir eins: Störung des Betriebsablaufs durch Untersagung der Weiterfahrt. Das spüren sie."

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BeitragVerfasst: Donnerstag 27. Dezember 2018, 10:02 
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Wenn schon nach Kosequenzen gefragt wird: Im Falle des Falls werden sich Versicherungen immer darum drücken wollen zu zahlen - egal ob man selber Schuldiger ist oder Geschädigter. Und deren Gutachter finden schnell raus, ob überladen wurde. Das ist für mich der viel kritischere Punkt als das Bußgeld. Denn da geht es ganz schnell um ganz andere Summen bis zum Existenzverlust.

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BeitragVerfasst: Donnerstag 27. Dezember 2018, 15:59 
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Ich verstehe auch nicht das man noch dazu in einem öffentlichen Forum fragt, wie weit kann ich Verstöße ausreizen und was kostet das an Bußgeld.

Entweder ich fahr ne legale Kombi oder ich riskier es und halt die Klappe :kopfschuettel:

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BeitragVerfasst: Donnerstag 27. Dezember 2018, 22:59 
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Zitat:
Ich verstehe auch nicht das man noch dazu in einem öffentlichen Forum fragt, wie weit kann ich Verstöße ausreizen und was kostet das an Bußgeld.

Entweder ich fahr ne legale Kombi oder ich riskier es und halt die Klappe :kopfschuettel:
Es ging mir hier beim besten Willen nicht um das maximale Ausreizen des Verstoßes, das mit den 2t zgg. beispielsweise wusste ich vorher nicht und es ist eben schon ein unterschied ob 30€ oder über 100€ mehr + Punkte. Auch für andere Interessant, bei manchem kann daran der Führerschein hängen. Und Unwissenheit schützt ja bekanntlich vor strafe nicht...


Wie stellst du den vor Abfahrt fest dass du legal unterwegs bist? Ich hab mich bei Bauschutt auch schon mal gut verschätzt und hatte beim fahren ein schlechtes Gewissen nur um dann an der Waage beim Bauunternehmer zu sehen dass ich noch 300kg mehr laden hätte dürfen.


Gruß, Thomas


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BeitragVerfasst: Freitag 28. Dezember 2018, 11:18 
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Naja, ich denke bei Holz (und darum geht es den meisten hier) kann man sehr gut schätzen, was die Fuhre wiegt. Ich fahre grundsätzlich lieber einmal mehr als vielleicht nötig. Soviel Zeit muss sein.

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BeitragVerfasst: Freitag 28. Dezember 2018, 13:33 
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Es gibt für alles Tabellen nicht nur für Holz, auch für Bauschutt und andere...

Sand/Kies lose geschüttet 1.4-1.8 Tonnen/m3
Beton und auch Bauschutt 2.2-2.5 Tonnen/m3

Das Volumen seines Anhänger kann sich wohl jeder leicht ausrechnen und dann dürfte es kaum Probleme geben (Ausnahmen und Sonderfälle bestätigen die Regel und genau deshalb gibt es ja auch eine gewisse Toleranz Regelung)

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BeitragVerfasst: Freitag 28. Dezember 2018, 15:00 
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....eine (alte) Personenwaage kann auch noch sehr nützlich sein... ;)

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BeitragVerfasst: Freitag 28. Dezember 2018, 16:05 
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Die Holztabelle von Rainer und der Übertrag des Holzes, was für mich relevant ist auf die für mich relevanten Anhänger habe ich im Auto. Im Gespräch mit der Polizei hat mir das auch schon mal gut geholfen. Wenn du weißt, was du geladen hast und kannst das als bewusst mit Reserve geplant vermitteln, landet auch ein optisch sehr voller Brennholzanhänger nicht zwingend auf der Waage.

Ich finde die Frage des TE sehr gut und die gehört alles andere als angegriffen. Wenn man nämlich recherchiert, stellt sich heraus, dass bisher keiner klar benennen konnte, was es denn wirklich kostet und die Tabellen im Netz bisher beziehen sich alle auf Überladung und ob die Gültigkeit haben, konnte noch keiner sagen.

Bisher hatte ich noch keine schwere Last auf Langstrecke - was mein Passat ziehen darf (1,6t) hat für die Ladung meines Anhängers (ZGG 2,5t) bisher immer gereicht und auf Kurzstrecke voll mit Holz spanne ich eh den Landy vor. Spätestens wenn ich mich aber zum Kauf einer Drehbank durchringe, könnte das knapp werden ;)

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BeitragVerfasst: Freitag 28. Dezember 2018, 16:55 
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Hallo,

hier ist die nachgefragte Preisliste: http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/tab_03.php.
In dem Fall der Ausgangsfrage: mehr als 15% zu hohe Anhängelast bei einem Anhänger über 2t zGg = 140€ und ein Punkt. Bei einem Anhänger mit 2t zGg und 2,2t tatsächlichem Gewicht kostet der exakt gleiche Spass dann satte 35€ und keine Punkte, ausser die Rennleitung verdoppelt wegen Anhängelast und Überladung, dann halt 70€.

Gruß, Christian

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BeitragVerfasst: Freitag 28. Dezember 2018, 18:51 
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Beiträge: 25
Hallo Christian,

das ist doch mal eine Aussage!
Laut deinem Link ist Überladen und überschreiten der Anhängelast tatsächlich Busgeldtechnisch das selbe.


Auch lustig, da sind Autos mit 2t Anhängelast ja echt besonders gefährdet. Ziehe ich einen zu schweren Anhänger der sein zgg noch nicht erreicht hat gibt mancher im Extremfall den Schein ab. Ist der Hänger aber überladen, dann nicht :ohman:

Gruß Thomas


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BeitragVerfasst: Samstag 29. Dezember 2018, 02:14 
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Wohnort: 91077
Zitat:
....
Sand/Kies lose geschüttet 1.4-1.8 Tonnen/m3
....
das bedeutet:

sind es 1.4t/m3 = alles IO
sind es 1.8t/m3 = 140-190€ + 1 Punkt / 285-380€ + 1 Punkt
Zitat:
....
und dann dürfte es kaum Probleme geben
....
"kaum" Probleme ist wohl ein Begriff der unterschiedlich größzügig Ausgelegt wird.

Mir persönlich war schon klar das über 2000kg das alles etwas enger gesehen wird.
Mir war auch klar das meine Kombi da mit rein fällt.

Wie drastisch die Unterschiede sind war mir nicht klar. Da sollte man ja ernsthaft darüber nachdenken den Anhänger abzulasten.
Nicht weil man vor hat immerzu günstig überladen herumzufahren. Sondern einfach weil "obblera verschätzt" echt gut ins Geld geht.

Laut div. Tabellen kann 3 Ster Buche "Trocken" laden und fahren. (3,2m³ ist der Raum innerhalb der Boardwände.)

Laut der selben Tabelle schaut es bei Buche Waldfrisch schon ganz anders aus. Da sind es nur noch 1,2Fm. Das ist einmal im Anhänger den Boden mit 20cm-Rollen bedecken. Sind es 35cm-Rollen, dann nur noch den halben Boden voll machen. Jetzt passen die 35cm nicht "in die Breite". Das heist entweder es ist Luft und man muss gurten damit sie nicht hin und her gegen die Boardwand rollen oder man legt noch eine "oben drauf". (eigentlich 2 oben drauf, weil 2 Reihen)

Wirft man dann noch 2 weitere 35cm/1m Rollen auf den Anhänger, ist laut Tabelle die Anhängelast zu 10% Überschritten.
Diese beiden Rollen verdunsten optisch auf den zu 1/3 geladenen Anhänger, auf dem optisch 50% der Ladefläche noch frei ist....

diese beiden Rollen kosten aber unter Umständen 235€ "Gebühr"

Fazit:
1. Anhänger evtl. ablasten weil mit PKW eh nicht zu nutzen und der Magirus sehr selten davor hängt.
2. in Zukunft mit Meskluppe, Feuchtemesser und Tabelle in den Wald.

WEYN

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BeitragVerfasst: Samstag 29. Dezember 2018, 02:15 
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Danke für die Infos hier!

ich habe einiges dazugelernt!

WEYN

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BeitragVerfasst: Samstag 29. Dezember 2018, 17:05 
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In den meisten Fällen darf man davon ausgehen, dass auch der Normalbürger ein recht gutes Gefühl dafür hat, was geht. Die heftigsten Überladungen hatte ich bisher bei Handwerkern, vor allem Gerüstbauern. Da sind 50-80% keine Seltenheit.
Ganz schlimm sind auch die Sprinter. Bei 3,5t zgg stehen nicht selten 7t und mehr auf der Waage! Und da wird eben auch mit der Zeit gefährlich was Fahrwerk, Rahmen, Bremsen usw angeht.

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BeitragVerfasst: Samstag 29. Dezember 2018, 18:17 
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Hallo Zusammen,
es gibt noch die andere Stolperfalle. Das ist mir einmal passiert, als wir nach einer grossen Landmaschinenausstellung abends alle Geräte zurücktransportierten.
Ich war mit dem Mercedes 307 mit Anhänger vollgeladen unterwegs, leider war die sperrigste und schwerte Maschine, ein Böschungsmähmulcher mit Hydraulikarm für 3-Punkt Traktoranbau, zu weit vorne beim Anhänger aufgeladen. Das Gesamtgewicht war i. O., aber hintere Achslast am Mercedes-Pritschenwagen war überschritten, und das Zugfahrzeug somit überladen.

Ich musste auf die Waage im Polizeiwerkhof der Autobahn. Weiterfahrt nicht möglich. Juniorchef, der meine Kombi auch geladen hatte, musste spätabends mit dem Lastwagen mit Kran anrücken und den Böschungsmulcher umladen.
An diesem Tag wurde es dann sehr spät, bis ich zuhause war. :KK:

MfG
martin-w

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BeitragVerfasst: Samstag 29. Dezember 2018, 20:27 
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Achslast, Stützlast, Anhängelast, Gesamtgewicht. Seien wir ehrlich, eins passt eigentlich nie :mrgreen:

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BeitragVerfasst: Samstag 29. Dezember 2018, 22:26 
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Deshalb schrieb ich ja vorweg schon...
Zitat:
...
Das Problem ist, dass das Bußgeld dann ein "Multiple-Choice-Spielchen" wird. Wenn ein Anhänger schon gewogen wird, dann wird er auch komplett kontrolliert.
...
Außerdem muss man ja nur mal Fahrzeugpapiere gut durchsehen und ans Gefährt gehen:
Meinen 2,5t Anhänger habe ich neu gekauft - im Fahrzeugschein steht aber nur eine Achslast von je 1200 und die Reifen haben Maximalbelastungen, die geben auch keine 2500kg/4 her :pfeifen: :pfeifen:

F.1 2500kg ... ja, Arschlecken und wehe du kuppelst den ab und ziehst das Stützrad ein, dann ist er "überladen" :groehl: :groehl:

Als Ingenieur sehe ich das ja sportlich aber solcher Spielerchen muss man sich bewusst sein. Wenn ich die 2500kg zGG meines Anssems ausreizen will, muss alles aufs µ stimmen, genau die Achslastverteilung zu treffen und die Stützlast auszureizen, ohne das Zugfahrzeug zu überlasten, ...
Ohne das ganze mühsam einzuwiegen, sind mindestens 10% Reserve, besser 20% einzuhalten, sonst ist es wie WEYN schreibt - die "Ladungssicherung durch voll oder Formschluss um es verzurren zu können", kostet dann plötzlich den Lappen wegen Überladung, Achslast- oder Stützlastüberschreitung :klatsch: Glückwunsch!! :klatsch: :groehl: :klatsch:

Und jetzt denkt mal bloß nicht, dass das nur auf 2,5t Anhänger zutrifft, die 750er sind je nach Hersteller auch mit dem spitzen Bleistift gerechnet :klatsch:

Die Idee von WEYN, den Anhänger abzulasten, ist eigentlich sehr gut! Für die Reserve, wirklich mal mit 2t rum fahren zu können, 500kg Reserve zu haben und dafür Steuern, ... zu zahlen, ist eigentlich Quatsch. Würde ich aus meinem 2,5t einen 1,99t machen, wäre von der Dimensionierung her wenigstens etwas Narrenfreiheit auf den Achs-/Stützlasten, denn in der Praxis legal auf die 2,5t zu kommen, ist eh utopisch und ein Anhänger mit zGG unter 2t hat seitens der Sanktionen klare Vorteile!

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