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BeitragVerfasst: Sonntag 2. Dezember 2018, 17:56 
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Hallo zusammen,

ich habe schon versucht mich per google zu informieren aber komme nicht weiter.
Verhält sich ein reines Überschreiten der Anhängelast beim PKW bußgeldtechnisch genau so wie eine überladung?

Bei mir im konkreten Fall Anhängelast eingetragen 2000kg, bin aber öfter mit einem Anhänger zgg. 2700kg unterwegs. Wenn der Anhänger nun beispielsweise beladen 2200kg wiegt welche regelung greift dann?

Evtl kennt sich hier ja jemand genau aus.

Danke schon mal,
Gruß Thomas


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BeitragVerfasst: Sonntag 2. Dezember 2018, 18:05 
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Hi,
meines wissens nach geht es immer um die Tatsächlich angehängte Last.
Du dürftest auch bei folgender Komi fahren (nur leider nicht viel zuladen): Zulässige Anhängelast (gebremst)1000kg mit Anhänger ZGG 3500kg bei 600 kg Eigengewicht und 400 kg Ladung.
Das ganze mach dann alledings kaum Sinn :mrgreen:

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Gruß Stefan

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BeitragVerfasst: Sonntag 2. Dezember 2018, 18:07 
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in diesem fall erlischt die Betriebserlaubnis, da du zul. Anhängelast des Fahrzeugs überschritten hast.
Desweitern erlischt auch dein Versicherungsschutz im Fall eines Unfalls.
Wenn der Hänger nun zgg 2700kg ihn aber nur mit 2000kg Gesamtgewicht an dein Fahrzeug anhängst ist alles in Ordnung.

Hier muss auch aufgepasst werden, bei welcher Steigung die Anhängelast angegeben ist.
Bei mir zum Beispiel sind 2000kg bis 8% und 1800kg bis 12% eingetragen. Strenggenommen darf ich dann mit einer Anhängelast von 2000kg nicht mehr als 8%Steigung bzw. auch Gefälle befahren!!!!

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BeitragVerfasst: Sonntag 2. Dezember 2018, 18:08 
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In deinem Fall kannst nur hoffen, dass die Rennleitung von den 200kg überladen die Stützlast des Zugfarzeuges abzieht :lol:

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Gruß Stefan

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BeitragVerfasst: Sonntag 2. Dezember 2018, 18:14 
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Hallo, danke für die Antworten,
die 200 kg waren nur als Beispiel gedacht, meistens geht's beim Beladen eben so pi mal Daumen, keiner wird da eine Waage dabei haben.
Aber gibt es keinen Bußgeldkatalog wie beim Überladen, beispielsweise 10% Zuviel --> soviel €?

Gruß Thomas


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BeitragVerfasst: Sonntag 2. Dezember 2018, 18:18 
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kann teuer werden denn wenn die Zuglast überschritten wird kann Betriebserlaubnis erlöschen und Versicherung zahlt auch nicht im Schadensfall
abgesehen davon hast du auch einen Führerschein alt bis 7,5 t oder neuen b Führerschein mit Anhänger schein
dann kommt noch hinzu fahren ohne gültigen Führerschein.
warum einen 2,7 t Anhänger und nur ein Fahrzeug bis 2 , 0 t anhängelast Anhänger ist um ca. 200 kg schwerer also darfst um 200 kg weniger laden um die Zuglast einzuhalten. Versicherung und steuer sind auch fast 1/3 teuerer.
ein Anhänger mit 3500 kg zgg hat immer mehr als 800 kg
mein 1,6 t einachser hat mit plane 400 kg Ladefläche 1,7 x 2,7 meter
eine zweite achse wiegt ca. 100 kg also gleicher hänger mit 2 achsen wiegt dann 500 kg
entsprechend ist die größere brücke und schwerere rahmen bei über 2 t hinzu zu rechnen so kann ein 2,7 tonner mit plane schon mal auf 1000 kg Leergewicht kommen
hatte einen barthau Anhänger ohne plane 2,7 tonner Leergewicht 800 kg


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BeitragVerfasst: Sonntag 2. Dezember 2018, 18:30 
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Hallo,
Anhänger ist schon länger vorhanden und mein Auto ist auch nicht das einzige Zugfahrzeug.
Ab 2000kg haben die allermeisten Anhänger Tandemachsen, das Eigengewicht lässt sich also nicht so einfach reduzieren.

Ich habe nur darauf gehofft dass jemand ein Merkblatt, eine Tabelle oder ähnliches vom TÜV,ADAC oder so besitzt wie man es für eine reine Überladung auch leicht findet.

Gruß Thomas


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BeitragVerfasst: Sonntag 2. Dezember 2018, 18:40 
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Hört bitte auf, hier irgendwelchen selbst ausgedachten oder am Stammtisch aufgeschnappten Blödsinn zu verbreiten. :ohman:

Ist eigentlich ziemlich einfach, wenn die zulässsige Gesamtmasse des Anhängers größer ist als die zulässige Anhängelast des Pkw:

Anhängelast + Stützlast = zulässiges Ladungsgewicht.

Und nein, die zulässige Gesamtmasse des Anhängers hat keinen Einfluss auf die Betriebserlaubnis des Pkw!

Im Detail nachzulesen z.B. hier:

https://www.bussgeldkatalog.org/anhaengelast/

Die zurzeit gültigen Bußgeldsätze für Pkw mit Anhänger finden sich z.B. hier:

https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-anhaenger/

:)

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BeitragVerfasst: Sonntag 2. Dezember 2018, 18:54 
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dann lies mal hier nach
https://www.bussgeldkatalog.org/anhaeng ... haengelast
da kannst alles selbst nachlesen
erstens gehe ich in keinen Stammtisch weil mir das blöde Gebabbel zuwieder ist
glaube das ich nach 50 jahren fürerschein und sämmtliche Klassen doch bischen was weis was erlaubt ist einschließlich etwas verstand


Zuletzt geändert von holzwurm-1952 am Sonntag 2. Dezember 2018, 18:59, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Sonntag 2. Dezember 2018, 18:56 
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Was hier an wilden Beispielen alles hochgerechnet wird... mein 2,5t mit Tandemachse darf 2,1t zuladen. Wer natürlich Hochlader, Kipper, ... alles haben muss, der reduziert seine Zuladung, zu Gunsten anderer Eigenschaften.

Die Frage ist für mich hingegen logisch - bevor ich mir einen Anhänger gekauft habe, habe ich mir im Bekanntenkreis was geliehen und dann haben zGG Anhänger mit dem, was das Fzg. ziehen darf, ... alles nichts zu tun, macht auch nichts, wenn das Transportvorhaben die legalen Grenzen nicht überschreitet.
Ich ziehe meinen Waldanhänger auch mit dem Alltagsauto, dann darf ich halt nicht so viel laden. Noch einen zweiten Anhänger kaufe ich deshalb bestimmt nicht ;)

Zum Bußgeld:
https://www.bussgeldkatalog.org/anhaeng ... haengelast
30-425€ und ggf. nen Punkt.
Das Problem ist, dass es oft Kombinationen gibt:
  • Anhängelast
  • Stützlast überschritten
  • Ladungssicherung - im privaten Rahmen wissen viele ja nicht mal, was und wie gesichert werden muss
  • Die Führerscheingrenzen kommen bei immer mehr Fahrern erschwerend dazu
  • Gewicht vom Gespann (hatte das Auto geladen oder nur der Anhänger)
  • Die Situation - alles gut, nur ein Polizist hat mit seinem Kollegen gewettet, dass dein Anhänger nicht zum Zugfahrzeug passt? Haben sie dich hingegen raus gezogen, weil das Gespann geschlingert hat und zusätzlich kommen dann harte Fakten, dass das Gespann so nicht hätte fahren dürfen, dann kommt Gefährdung dazu, ist es richtig schief gegangen und wird es als Unfallursache festgestellt, dann geht der Spaß noch weiter.
Das Problem ist, dass das Bußgeld dann ein "Multiple-Choice-Spielchen" wird. Wenn ein Anhänger schon gewogen wird, dann wird er auch komplett kontrolliert.

Mich haben sie zwar mal raus gezogen, anhand Hochrechnung aus Brennholztabelle auf dem Smartphone und der Überraschung, dass mein kleiner Anhänger 2,1t laden darf und einigermaßen gut mit Netz und Gurten gesichert war, haben die Polizisten auch keine Lust mehr gehabt. Frage nach Warnweste & Co und als das alles da war, haben sie mir zu Vorsicht bei der Weiterfahrt geraten und einen schönen Abend gewünscht. Das sind auch nur Menschen.
Man hat aber gemerkt, wie sie den Bußgeld-Baukasten abgeprüft haben.

Alleine ein etwas schwerer Anhänger ist nicht gleich der Kopf ab, wenn der ganze Rest passt.

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MfG Eike
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BeitragVerfasst: Sonntag 2. Dezember 2018, 19:10 
Im Privaten Bereich ist das mit der Überladung nicht ganz so dramatisch (aber trotzdem nicht billig), wie im Gewerblichen, wo du durch das Überladen quasi einen Wettbewerbsvorteil hast. Der wird dir auch noch "abgeschöpft".

https://www.bussgeldkatalog.net/ueberladung/

Ein Anhänger mit 2700 kg ZGG der auch so schwer ist, an einem PKW mit 2000kg Anhängelast = BE des PKW erloschen.
Ein mit 500 kg überladener Anhänger mit 2000 kg ZGG an einem PKW mit 2000 kg Anhängelast = Anhänger überladen in Tateinheit mit BE erloschen. Also zwei vergehen.


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BeitragVerfasst: Sonntag 2. Dezember 2018, 19:20 
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Aha.

Und wo genau in § 19 Abs. 2 StVZO ist ein Anhänger erwähnt?

Oder kennt Ihr vielleicht noch andere deutsche Gesetze, in denen Fälle des Erlöschens der Betriebserlaubnis von Pkw geregelt sind?

:)

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BeitragVerfasst: Sonntag 2. Dezember 2018, 19:44 
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Worum geht es euch jetzt in dieser Diskussion? Die Frage des Themen-Starters war; welchen verstoß er begeht und welche Konsequenzen zu erwarten sind.

In seinem Beispiel hängt er an ein zugfahrzeug mit zulässiger Anhängelast von 2000kg einen hänger mit 2700kg zgg.!! soweit alles in Ordnung und rechtens!!

nun belädt er den Hänger so dass das Gesamtgewicht des Hängers bei 2200kg liegt!! damit ist die zul. Anhängelast des Fahrzeuges um 200kg überschritten!!!!

Rechnen wir nun die Stützlast von bspw. 100kg ab. hat er sein gespannt (egal wie viel das Zugfahrzeug geladen hat) um 100kg überladen. Was das nun genau in Euros bedeutet weiß ich jetzt nicht aus dem Kopf. Hinter Gittern wirst du dafür nicht müssen :echt:

Aber ich würde bei Wiederholungsvergehen vorsichtig sein, hier wird auch gerne mal auf Vorsatz hin gewiesen :Vertrau mir:

Aber ansonsten ist das in diesem Beispiel ein kleineres vergehen und ich meine bis 10% ist die Rennleitung auch etwas nachsichtig (Bei Ersttätern!!)

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BeitragVerfasst: Sonntag 2. Dezember 2018, 20:58 
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Da habe ich ja ganz schön was losgetreten :)

Gerade die Argumente mit Betriebserlaubnis und Versicherung liest man immer wieder in Foren.

Bei der Versicherung hilft wohl nur der Blick in die eigenen Vertragsunterlagen.

Ich hab mir gerade die Arbeit gemacht und das mal durchgeschaut, sind immerhin über 30 Seiten... (Bayerische Versicherungskammer) Die Pflichtverletzungen die zu Kürzung oder Verlust des Versicherungsschutzes führen sind alle genau niedergeschrieben.
Allerdings findet sich nur so etwas wie gültiger Führerschein, Berechtigte Fahrer, Alkohol usw.. Über technische Details die wir hier gerade besprechen kann ich nichts finden.

Natürlich kann jede Versicherung andere Kriterien aufnehmen, wenn ich jedoch etwas gefunden hätte dass den Versicherungsschutz bei geringer Überladung in Frage stellt wäre das ein Grund sich wo anders umzusehen!


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BeitragVerfasst: Sonntag 2. Dezember 2018, 21:18 
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Hallo Thomas (TNVbg),
Dir hilft nur dauernd zu unterladen und gute Ladungssicherung (feines Netz und Gurten!) statt Laden bis ans Limit oder Ueberladen.

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MfG
martin-w

:Husky: 50 Rancher, :partner: R12, :jonsered: 2186
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BeitragVerfasst: Sonntag 2. Dezember 2018, 21:37 
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Mit einem kleinen Vergehen alleine hast du hierzulande klassisch nie ein großes Problem.

Wo du aufpassen musst - Überladungsvergehen werden mit >2t-Anhängern deutlich teurer als mit <2t Anhängern, 10% drüber sind im einen Fall punktelose 30€ und im anderen Fall 1 Punkt und 110€, bei einem Anhänger über 2t sollte man ziemlich exakt sein, ab 5% drüber gibt es Punkte. Im Verständnis der Regeln hören da die Spielzeuganhänger offensichtlich auf.
Bei einem 1,5t mit 15% zu viel unterwegs zu sein, ist bedeutend billiger als das gleiche Gewicht zu viel auf einem 2+t Anhänger, obwohl der prozentuale Fehler geringer ist...

Wäre mal spannend, wie es sich bei deinem speziellen Beispiel rechnet: 200kg zu viel wären bezogen auf die 2t 10% - bezogen auf die 2,7t weniger. Zählen dann die 10% für bis zu 2t deines Autos mit punktelosen 30€ oder zählt, dass ein 2+t Anhänger "Tatfahrzeug" war, über 5%, also 80€ und ein Punkt?
Der Vernunft nach reißt du das Limit in der "bis 2t Klasse", aber du bist genau auf der Grenze mit Auslegungsspielraum. Ein bisschen aufpassen würde ich da schon, mal gerade so 10% sind in der oberen Gewichtsklasse halt verdammt schnell Punkte und einiges mehr an Geld.

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BeitragVerfasst: Montag 3. Dezember 2018, 14:17 
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Wohnort: 41468 Neuss
Ich weiß ja nicht wie die Rennleitung bei Euch so drauf ist, aber hier sind die immer froh, wenn sie nicht aus der blauen Minna aussteigen müssen. Will heißen: Den Anhänger nicht 3 Meter hoch und wackelig mit Holz beladen, nicht mit halb platten Reifen fahren, aktuellen TÜV und funktionierende Beleuchtung, Gurt anlegen und Handy aus der Hand lassen - so gibt es keinen Anlass und erst recht keine Probleme....

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BeitragVerfasst: Montag 3. Dezember 2018, 18:40 
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Die sind hier ähnlich drauf. Natürlich muss ein Streifenpolizist auch mal irgendwen bei irgendwas erwischen ;) ... aber dabei suchen sie sich auch die raus, bei denen es sich lohnt und wo es sinngemäß ein öffentliches Interesse gibt.

Als sie mich angehalten haben, waren sie davon ausgegangen, dass mein Anhänger grob ein 1,5t ist - weil halt nicht sonderlich groß - die Ladung hatten sie dabei noch zusätzlich etwas heftiger eingeschätzt - war halt nur Weichholz und der eine selbst "macht nur Buche" und beides zusammen ergab, dass sie dachten, dass ich 500-1000kg drüber wäre.
Nach Sichtung von Papieren, Ladung und Sicherung hat sich das ganze dann auch schnell aufgelöst - die Rechenungenauigkeit aufzuklären, ob meine gerechnete Ladehöhe die angeblichen Reserven wirklich hatte, da hatten die keine Lust Aufwand rein zu stecken, sprich mich zur Waage zu geleiten ;)

Deshalb habe ich es ja auch geschrieben, wie ich es geschrieben habe - das wird ein Multiple-Choice Ankreuzspielchen, so sie fündig werden, dass ein auffälliges Gespann nur ein Vergehen beinhaltet, dürfte selten sein ;) und bei einem Brennholzhänger mit Netz und hoffentlich noch ein paar Gurten - wenn die suchen, haben sie gute Chancen, eben das Stück zu finden, was zu groß ist, zu weit oben liegt und sich kritisch bewegen kann... und auch Polizisten sind nur Menschen, welche Laus denen an dem Tag vorweg schon über die Leber gelaufen ist, das kann sehr unterschiedlich sein und wenn man Pech hat, muss man als Erfolgserlebnis des Tages her halten ;)

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BeitragVerfasst: Montag 24. Dezember 2018, 11:32 
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Beiträge: 448
Wohnort: zwischen Erft und Gillbach
mmh Plinse,

jetzt hat mich Dein letzter Beitrag etwas verunsichert.
Ich transportiere mein Holz seltenst in 3,30 Längen, also meistens in Rollen geschnitten und grob zerkleinert, damit ich die Dinger auf den Hänger packen kann.
Meines Wissens gilt das als lose Schüttung. Da ich nicht bis oben hin voll Lade, sondern ca. 10-20cm Luft zur Borwandkante habe, spanne ich auch kein Netz drüber.
Ist das mangelnde Ladungssicherung?
Ich hab mir diverse Sachen durchgelesen, bin mir mit dem Netz aber unschlüssig.
Wie handhabt Ihr das so?

Bzgl. Überladen; ich hab nen 2,7t Saris, mein Autöchen darf 2100kg (bei 8%, ich lebe aber auf einer Scheibe;). Bis auf den vorletzen Hänger Robinie war ich eigentlich immer im Grünen Bereich.
Glücklicherweise darf ich über die Waage einer nahe gelegenen BGA. Das hat mir bisher sehr geholfen mein Schätzmeter zu justieren.

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:wink: Torsten

:makita: DCS6401 (aufgepustet, HWK 2018),
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BeitragVerfasst: Montag 24. Dezember 2018, 12:54 
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Hallo Thorsten,
wenn die Rollen stehend dicht an dicht im Anhänger geladen sind, dann ist das formschlüssige Ladung. Kann auch 2-stöckig sein, wenn nichts über die Bodwand vorsteht. Keine zusätzliche Ladungssicherung nötig, ausser bei Rollen mit sich lösender Rinde. Dann zusätzlich Netz.

Bei liegenden Rollen ist es schwieriger, das als formschlüssige Ladung anzusehen.

Bei Scheitholz nützt das Netz nicht viel, besser Blache und darüber mindestens 2 Gurte gespannt.

Kriterium punkto Ladungssicherung: sicher gegen vorne (auch bei Vollbremsung), seitlich und nach hinten, sowie nach oben.

Auch bei kurzen Distanzen sollte man mit der Ladungssicherung nicht spassen. Sonst nimmt man schlechte Gewohnheiten an, und sagt sich auch bei einer längeren Fahrt:
"Keine Zeit für Ladungssicherung, wird wohl nichts schiefgehen". :kopfschuettel:

MfG
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