Über 25 km/h klar. Kann man so machen.
Das mit dem grünen Kennzeichen erklärt Dir jeder anders. Egal. Ich habe eine schwarze Nummer am Traktor, weil er auch außerhalb des LOF Betriebes unterhalb von 25km/h eingesetzt wird und ich dafür Steuern abdrücke und somit ist der Hänger auch schwarz und ohne Zulassung, allerdings LOF Zweck ist ausschlaggebend für die Zulassungsbefreiung am Hänger. Am Traktor gibts im Falle von Steuerbefreiung ein grünes Kennzeichen, somit auch grün am Hänger, natürlich LOF Zweck gebunden. Ich kann nicht das Wiederholungskennzeichen in einer anderen Farbe machen.
Auch laut meiner Versicherung ist dies o.k. damit der Hänger auch an der Zugmaschine mitversichert ist. Es wird immer die Zulassungsbefreiung, Steuerbefreiung und grüne Nummer durcheinander gebracht. Früher hatten alle Traktoren und Anhänger grüne Nummern, weil entsprechend alle Fahrzeuge einem landw. Betrieb zugehörig waren. Heute sind viele Fahrzeuge auch außerhalb der Landwirtschaft angemeldet, was aber nicht heißt, man darf sie nicht für LOF Zwecke einsetzen.
Muss ich außerhalb des LOF Zweckes transportieren, so kann ich einen zugelassenen Hänger mit schwarzer Nummer anhängen.
Habe 2 Jahre lang überall nachgeforscht und Gesetzestexte gelesen. Kommst auf keinen grünen Zweig. Im Gesetzestext steht sowieso nix eindeutiges, außer dass das Wiederholungskennzeichen exakt dem einer zugelassenen Zugmaschine gleichen muss, auch in der Farbe und LOF Zweck gebunden. Führt hier nur zu den gleichen Streitereien und Meinungsverschiedenheiten wie in allen anderen Foren. Habe schon mit Polizisten darüber geredet, schwarzes Wiederholungskennzeichen ist kein Problem, solange es einer Zugmaschine eines LOF Betriebes zugeordnet werden kann und der Anhänger im reinen LOF Zweck bis 25km/h läuft.
Ich kann auch einen LKW- oder Pferdeanhänger grün und steuerbefreit zulassen und muss damit trotzdem zum TÜV. Auch Hänger ohne LOF Zwecke.
Es geht hier im Thread um die Zulassungsfähigkeit den Anhängers, oder nicht? Nicht böse sein. Dummes deutsches Affentheatergesetz. Gibts in der ganzen EU sonst nicht.
Und solange ich einen 100% verkehrstauglichen Anhänger mit allen geforderten Features incl. Traktor mit eingetragenem PKW-Kugelkopf in Verkehr bringe und die übrigen zu 90% mit illegalen Anbauten, Kugelköpfen an Dreipunkt-Ackerschienen, selbst gemalten oder gar nicht vorhandenen Nummernschildern, schneller als 25km/h ohne Schild sowie defekter oder nicht vorhandener Beleuchtung, ganz geschweige noch LOF Zwecke, rumfahren und die Polizei dabei zusieht, habe ich einen ruhigen Schlaf.
Und sollte der Staatsanwalt im Falle des Falles damit Probleme haben, dann male ich ihm zum Geburtstag ein schönes, grünes Schild.
Schweife selbst vom Thema ab.
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Gruß von Gewisawer
5000H, 350SC, 115i, 122
DCS7900, IRUS U300, Massey Ferguson 132A, Bowell EFGC 105H, Schmitt/IMeG Kipper 2213, Jansen Spalter TS18
Mc Cullooch CS42