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BeitragVerfasst: Mittwoch 14. Juli 2010, 20:46 
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Registriert: Donnerstag 28. Februar 2008, 12:45
Beiträge: 569
Hi Gemeinde,

wie weit darf eine Hängerfracht ( in diesem Fall Holzbalken ) über das Hängerende hinausragen, wenn ich einen roten Fahnen dranhänge??

Gruß

welleraider


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BeitragVerfasst: Mittwoch 14. Juli 2010, 20:57 
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Registriert: Montag 18. Mai 2009, 18:49
Beiträge: 510
Wohnort: am Harz
1m dabei darf die gesamtlänge nicht überschritten werden (Auto 5m+Hänger 3m +Ladung 1m) (ich glaube 17m) oder ab 2,5m Höhe darf die ladung auch nach vorne 1,5m rausragen. bis 100km Transportstrecke darf die Ladung 1,5m rausragen! wenn du 2m machst und nur um die Ecke fährst sagd da keiner was :pfeifen:

_________________
:Husky:346 :Husky:357 :Husky:575 Stihl 026


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BeitragVerfasst: Mittwoch 14. Juli 2010, 21:08 
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Registriert: Donnerstag 19. Februar 2009, 17:40
Beiträge: 240
Wohnort: Hamburg
Moin
nach hinten darf die Ladung das Fahrzeug bis 1 Meter ohne Kennzeichnung überragen.
Ab einem Meter musst Du tagsüber eine rote Fahne, nachts eine rote Lampe, dranhängen, dann darf sie das Fahrzeug bis zu 3 Metern aus dem Fahrzeug ragen.
Grüße
Sönke

PS Gilt jedenfalls fürs kfz, sollte beim Anhänger nicht anders sein.

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Stihl MS 192T, MS 362, MS 660, SH 86; Solo 639; Dolmar 100 und was man sonst so an Werkzeug als Hobbyholzer
und im Garten braucht.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 14. Juli 2010, 21:18 
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Registriert: Dienstag 5. April 2011, 22:26
Beiträge: 2564
Moin,

zum Nachlesen google StVO, § 22 StVO.

Gruß

Renni


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BeitragVerfasst: Mittwoch 14. Juli 2010, 21:24 
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Registriert: Montag 18. Mai 2009, 18:49
Beiträge: 510
Wohnort: am Harz
Zitat:
Moin,

zum Nachlesen google StVO, § 22 StVO.

Gruß

Renni
hab erst im Oktober eine erweiterung gemacht :oops: RESPEKT! :wink:

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BeitragVerfasst: Mittwoch 14. Juli 2010, 21:29 
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Registriert: Sonntag 27. Juni 2010, 10:25
Beiträge: 327
Wohnort: Allgäu
Die 3m gelten nur für eine Wegstrecke bis zu 100km Geht es weiter, darf die Ladung hinten nur 1,5m überstehen.

Ab 1m ist eine rote Fahne bzw rote Laterne Pflicht.
Zitat:
§22 Ladung

(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaflichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.

(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.

(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens

1.

eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
2.

ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
3.

einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.

Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.

(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußersten Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.

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Gruß aus dem Allgäu,

Martin

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BeitragVerfasst: Mittwoch 14. Juli 2010, 21:41 
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Wohnort: Weinsheim RLP
Wenn dir das dann immer noch nicht ausreicht

kannst du vorne im Hänger eine Art Bock befestigen

dei in der höhe so ausgelegt sein sollte das du nach

vorne über das Autodach laden kannst und hinten

nicht über den Boden schleifst

Wenn du dann zusammenrechnest

Nach hinten raus 3 Meter

Hänger mit Deichsel 3 Meter

Auto ca 5 Meter

Da hast du schon 11 Meter zusammen

Ich hoffe das reicht dir

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bis denne :wink: :wink: :wink:

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Holz kann man Niemals nie nicht genug haben
Nur langsam zu wenig Lagerfläche

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BeitragVerfasst: Mittwoch 14. Juli 2010, 21:53 
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Es darf aber in der Kurvenfahrt nicht seitlich am Auto raus ragen...

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Gruß aus dem Allgäu,

Martin

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BeitragVerfasst: Mittwoch 14. Juli 2010, 21:56 
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Dann fährt man halt nur geradeeaus :hihi: :hihi: :hihi: :hihi:

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BeitragVerfasst: Mittwoch 14. Juli 2010, 22:10 
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Beiträge: 569
Hi,

dankr für Eure Hilfe. Hänger 2,50, Balken 6,00, das passt. Gruß welleraider


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BeitragVerfasst: Mittwoch 14. Juli 2010, 22:27 
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Na dann iss ja gut

Ich dachte halt du hast was echt langes zu fahren

Du musst nur Aufpassen das du noch genügend

Stützlast auf der Kugel hast

Sonst wirds Eierig

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BeitragVerfasst: Donnerstag 15. Juli 2010, 08:14 
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Zur Not eben noch etwas Ballast vorne im Hänger, damit die Stützlast wieder passt.

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Gruß aus dem Allgäu,

Martin

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