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 Betreff des Beitrags: Re: Ladung Breite bei Anhängern
BeitragVerfasst: Montag 10. Dezember 2012, 08:19 
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Registriert: Freitag 30. Dezember 2011, 18:57
Beiträge: 1047
Wohnort: Oberpfalz
Also beim LKW Führerschein vor 20 Jahren (mein Gott bin ich schon alt :mrgreen: ) haben wir gelernt das auf einem LKW auf der Ladefläche bis zu 8 Personen zwischen Betrieb und Baustelle befördert werden dürfen, mal ehrlich, welcher Arbeitnehmer würde das auf Dauer mitmachen? :mrgreen: Weiß aber nicht ob das noch aktuell ist.

Hab ich grad im Netz gefunden:

§ 21 (2) StVO
Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.

_________________
Grüße
euer topholzer

Im Besitz von Sägen verschiedener Markenhersteller


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 Betreff des Beitrags: Re: Ladung Breite bei Anhängern
BeitragVerfasst: Dienstag 9. Dezember 2014, 08:39 
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Registriert: Montag 8. Dezember 2014, 13:55
Beiträge: 1
Wohnort: Germany
Zitat:
Als Abmessung gilt im Straßenverkehr:
max. Breite 2,55m (als Kühllaster darfst du 2,60m Breite haben)
max. Höhe 4m
Überschreitungen dieser Abmessungen geben empfindliche Geldbußen und teilweise sogar Punkte
wenn keine Sondergenehmigung vorliegt.
Ich hörte darüber auch. Ich denke nicht, dass sich etwas jetzt geändert hat.

_________________
TELS Logistik


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 Betreff des Beitrags: Re: Ladung Breite bei Anhängern
BeitragVerfasst: Dienstag 9. Dezember 2014, 09:33 
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Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 16:08
Beiträge: 1541
Wohnort: Marklohe
Anhänger dürfen, wie schon geschrieben, max. 2,55m breit sein.
Land und forstwirtschaftliche Ladung darf aber max. 3,00m breit sein.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__22.html
Ich musste erst einmal googeln, ob sich da schon wieder etwas geändert hatte.

_________________
Gruß Eckhard


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 Betreff des Beitrags: Re: Ladung Breite bei Anhängern
BeitragVerfasst: Samstag 13. Dezember 2014, 09:55 
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Registriert: Samstag 9. August 2008, 14:24
Beiträge: 471
Wohnort: Lichtenfels, Oberfranken
Und falls der Schleppar o.ä. Breiter als 2,55 sein sollte, brauchst Du zum ersten den sog. Par 70 http://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=84380, um das Fahrzeug überhaupt zuzulassen.
Um dann damit zu fahren ist die Fahrgenehmigung nach Par 29 StVZO.

Dieter

_________________
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Elektro Dolmar
ein paar Bäume...
und das Geraffel zum Bäume rauszerren und verladen und heimfahren


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