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 Betreff des Beitrags: Ladung Breite bei Anhängern
BeitragVerfasst: Sonntag 15. Juli 2012, 20:23 
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Registriert: Sonntag 3. Juni 2012, 19:22
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Servus
Kurze Frage wegen der Breite im Land und Forstwirtschaftlichen Bereich bei der Ladung
Ich streite derzeit immer mal wieder mit meinen Arbeitskollegen wegen der Breite des Anhänger´s :)

Wie Breit darf ich mit einer Fuhre Holz in der Land- und Forstwirtschaft mit meinem 25 KM Anhänger fahren ?
es heißt man darft 2,55m fahren dann heißt es wieder 3m dann heißt es wieder ab 2,75m mit gelblicht
Brache ich eine Sondergenemigung mit Überbreite

Dann noch eine frage wegem dem Frontlader Betrieb darf ich mit Arbeitsgerät fahren oder nicht was gelten da für Vorschriften (Höhe Länge)

Gruss Marco


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 Betreff des Beitrags: Re: Ladung Breite bei Anhängern
BeitragVerfasst: Sonntag 15. Juli 2012, 20:54 
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Wohnort: Altkreis Tecklenburg
arbeitsgerät im frontlader ja, ladung nein. sobald du nen anbaugerät im frond oder heck hast, darfst du nur noch 25km/h fahren

wegen der ladung kannst du alles hier nachlesen.

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Stihl 036 ist wieder aufgebau!
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nen ganzen haufen ketten und gedönse ;-)


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 Betreff des Beitrags: Re: Ladung Breite bei Anhängern
BeitragVerfasst: Donnerstag 23. August 2012, 23:23 
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Registriert: Sonntag 25. September 2005, 10:19
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Wohnort: Iserlohn
Keine Ahnung ob das inzwischen geändert wurde?

Zu Werkzeug in Frontladern - Das Werkzeug darf von Mitte Lenkrad maximal 3,5m nach vorn ragen.

MfG Hainbuche

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Wenn's nix wird, wird's feuerholz


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 Betreff des Beitrags: Re: Ladung Breite bei Anhängern
BeitragVerfasst: Donnerstag 18. Oktober 2012, 00:08 
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Als Abmessung gilt im Straßenverkehr:
max. Breite 2,55m (als Kühllaster darfst du 2,60m Breite haben)
max. Höhe 4m
Überschreitungen dieser Abmessungen geben empfindliche Geldbußen und teilweise sogar Punkte
wenn keine Sondergenehmigung vorliegt.

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 Betreff des Beitrags: Re: Ladung Breite bei Anhängern
BeitragVerfasst: Donnerstag 18. Oktober 2012, 07:29 
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Registriert: Sonntag 14. Oktober 2012, 20:14
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Wohnort: Kreis Herford
Zitat:
Als Abmessung gilt im Straßenverkehr:
max. Breite 2,55m (als Kühllaster darfst du 2,60m Breite haben)
max. Höhe 4m
Überschreitungen dieser Abmessungen geben empfindliche Geldbußen und teilweise sogar Punkte
wenn keine Sondergenehmigung vorliegt.
Naja,
da ist dann aber noch die Frage zu klären, ob das Ding als LKW, Anhänger oder als selbstfahrende Land- oder Baumaschine läuft. Landmaschinen (z.B. Mähdrescher) dürfen 3m breit sein und es dürfen auch Personen auf der Ladung sitzend mitfahren.

--> http://www.krampe.de/technik/vorschrift ... p?listkat=

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:Husky: Husqvarna 353 38/50cm, T536 Li XP, 327pt5s - Hochentaster
:dolmar: Dolmar Hobby 104 35cm


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 Betreff des Beitrags: Re: Ladung Breite bei Anhängern
BeitragVerfasst: Donnerstag 18. Oktober 2012, 19:00 
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Zitat:
Zitat:
Als Abmessung gilt im Straßenverkehr:
max. Breite 2,55m (als Kühllaster darfst du 2,60m Breite haben)
max. Höhe 4m
Überschreitungen dieser Abmessungen geben empfindliche Geldbußen und teilweise sogar Punkte
wenn keine Sondergenehmigung vorliegt.
Naja,
da ist dann aber noch die Frage zu klären, ob das Ding als LKW, Anhänger oder als selbstfahrende Land- oder Baumaschine läuft. Landmaschinen (z.B. Mähdrescher) dürfen 3m breit sein und es dürfen auch Personen auf der Ladung sitzend mitfahren.


hallo
Transport von Personen auf der Ladefläche und der Laduhg ist nicht zulässig.

MfG
werni

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werni


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 Betreff des Beitrags: Re: Ladung Breite bei Anhängern
BeitragVerfasst: Donnerstag 18. Oktober 2012, 19:49 
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Zitat:
hallo
Transport von Personen auf der Ladefläche und der Laduhg ist nicht zulässig.
Moin Werni,
als ich 1998 den Führerschein gemacht hab, hieß es, daß Personen auf Landmaschinen auf der Ladefläche mitfahren dürfen. :?:


§21 Stvo:
"(2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist."

Also wenn das Ding eine Landmaschine ist und die Sitzgelegenheit ein Strohballen, könnte es funktionieren. ;)

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 Betreff des Beitrags: Re: Ladung Breite bei Anhängern
BeitragVerfasst: Donnerstag 18. Oktober 2012, 20:07 
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hallo,
was verstehst du unter einer Landmaschine mit Ladefläche?

MfG
werni

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 Betreff des Beitrags: Re: Ladung Breite bei Anhängern
BeitragVerfasst: Donnerstag 18. Oktober 2012, 20:28 
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Also bei uns in der Gegend fahren beim Stroh-Machen die Leute üblicherweise auf dem Anhänger mit (zumindest wenn noch rechteckige Strohballen auf dem Anhänger gestapelt werden).
Oder im Rühjahr, wenn es zum Erdbeerpflücken geht, da fahren die auch auf dem Anhänger auf der Ladefläche mit.

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 Betreff des Beitrags: Re: Ladung Breite bei Anhängern
BeitragVerfasst: Donnerstag 18. Oktober 2012, 20:34 
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hallo,
ist aber verboten.In meiner Kindheit sind wir auch immer auf dem Heu oder Strohwagen mitgefahren.Leider sind diese Zeiten vorbei.Zur Erdbeerernte auf der Ladefläche mitfahren ist was anderes.Überlege mal so ein Strohwagen kippt um. :schreck: :schreck: :schreck:


MfG
werni

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werni


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 Betreff des Beitrags: Re: Ladung Breite bei Anhängern
BeitragVerfasst: Donnerstag 18. Oktober 2012, 20:47 
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Zitat:
hallo,
ist aber verboten.In meiner Kindheit sind wir auch immer auf dem Heu oder Strohwagen mitgefahren.Leider sind diese Zeiten vorbei.Zur Erdbeerernte auf der Ladefläche mitfahren ist was anderes.Überlege mal so ein Strohwagen kippt um. :schreck: :schreck: :schreck:
Soweit mußt du gar nicht gehen. In meiner Kindheit (und das war in den 1980ern) sind wir vorne auf der Motorhaube des Schleppers sitzend mitgefahren. Meine Cousine ist runtergefallen und unter die Maschine gekommen. Sie hatte noch Glück, es mußte "nur" ein Zeh amputiert werden. :kopfschuettel:

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 Betreff des Beitrags: Re: Ladung Breite bei Anhängern
BeitragVerfasst: Donnerstag 18. Oktober 2012, 20:56 
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Zitat:
Zitat:
hallo,
ist aber verboten.In meiner Kindheit sind wir auch immer auf dem Heu oder Strohwagen mitgefahren.Leider sind diese Zeiten vorbei.Zur Erdbeerernte auf der Ladefläche mitfahren ist was anderes.Überlege mal so ein Strohwagen kippt um. :schreck: :schreck: :schreck:
Soweit mußt du gar nicht gehen. In meiner Kindheit (und das war in den 1980ern) sind wir vorne auf der Motorhaube des Schleppers sitzend mitgefahren. Meine Cousine ist runtergefallen und unter die Maschine gekommen. Sie hatte noch Glück, es mußte "nur" ein Zeh amputiert werden. :kopfschuettel:
Kommentar überflüssig. :ohman: :ohman: :ohman: :ohman:

MfG
werni

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 Betreff des Beitrags: Re: Ladung Breite bei Anhängern
BeitragVerfasst: Donnerstag 18. Oktober 2012, 20:57 
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Wenn die ganze Sache breiter als die 2,55m ist haben die Fahrzeuge auch eine gesonderte Zulassung
und ist auch mit Auflagen verbunden (Seitenmarkierungsleuchten nach Vorne und Hinten und noch bestimmt andere Sachen).

AUF der Ladung darf definitiv niemand mitfahren, auf der Ladefläche schon eher.
Weil Prinzipiell kann Ladung verrutschen und daher ist es untersagt...

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 Betreff des Beitrags: Re: Ladung Breite bei Anhängern
BeitragVerfasst: Sonntag 4. November 2012, 20:46 
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Habt ihr den wieder gefunden :hihi:

Normal maximale Breite: 2,55m
Kühltransport wegen Europaletten: 2,60m
Trecker mit "Niederdurckreifen = max. 1,5bar": 2,75m ?
Landwirtschaftliche Ladung auf Anhängern oder landwirtschaftliche Maschinen: 3m
Auf Antrag mit Sondergenehmigung kann bis: 3,5m
letzteres findet man oft bei grossen Mähdreschern schon ohne Schneidwerk!

Hab bestimmt noch etwas vergessen oder nicht ausführlich zitiert :pfeifen:

Beleuchtung max. 40cm vom äusseren Rand der Fahrzeuge/Geräte. Die Höhe der Lampen über der Fahrbahn ist auch noch irgendwo geregelt. Auch da gibt es Sonderreglungen z.B. für den Winterdienst.

Viel Spass beim sammeln und prüfen des hier stehenden :hihi:
Hainbuche

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 Betreff des Beitrags: Re: Ladung Breite bei Anhängern
BeitragVerfasst: Donnerstag 8. November 2012, 23:08 
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Wenn du in der Landwirtschaft Erntehelfer sicher auf dem Wagen transportieren kannst oder sie für andere Arbeiten auf dem Wagen gebraucht werden ist das schon i.O. !

_________________
MfG

:Husky: Husqvarna 353 (33 + 38 VM)
:stihl: Stihl 041AV (40 + 50 VM)
:stihl: Stihl 044 (40 + 50 VM)

Kann ich jederzeit kriegen:
:stihl: Stihl 660 (50 VM )


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 Betreff des Beitrags: Re: Ladung Breite bei Anhängern
BeitragVerfasst: Freitag 9. November 2012, 16:21 
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Zitat:
Wenn du in der Landwirtschaft Erntehelfer sicher auf dem Wagen transportieren kannst oder sie für andere Arbeiten auf dem Wagen gebraucht werden ist das schon i.O. !
hallo,
stimmt schon,aber was ist sicher? :-| in meiner Kindheit auf den flachen Hänger,Beine runterbaumeln lassen und ab gings.War halt so. :schreck: :schreck:

MfG

werni

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 Betreff des Beitrags: Re: Ladung Breite bei Anhängern
BeitragVerfasst: Freitag 9. November 2012, 16:31 
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Zitat:
stimmt schon,aber was ist sicher? :-|
Moin Werni,
beim Militär klappen sie hinten auf der Pritsche aufm LKW immernoch rechts und links (und evtl. mittig)die Pritschen runter, setzen sich mit 20 Mann drauf und fahren so dann über die Autobahn. Also in meinen Augen ist das sicher.

Ich meine sowas da: http://www.v-like-vintage.net/uploads/i ... 134037.jpg

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 Betreff des Beitrags: Re: Ladung Breite bei Anhängern
BeitragVerfasst: Freitag 9. November 2012, 18:17 
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Registriert: Freitag 20. Juli 2007, 11:52
Beiträge: 4045
Zitat:
Zitat:
stimmt schon,aber was ist sicher? :-|

Ich meine sowas da: http://www.v-like-vintage.net/uploads/i ... 134037.jpg
hallo,


tolles Foto,stammt wohl aus den Anfangszeiten der Bw,den Karabinern nach zu urteilen.


MfG
werni

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werni


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 Betreff des Beitrags: Re: Ladung Breite bei Anhängern
BeitragVerfasst: Freitag 9. November 2012, 20:55 
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Registriert: Sonntag 14. Oktober 2012, 20:14
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Wohnort: Kreis Herford
Zitat:
tolles Foto,stammt wohl aus den Anfangszeiten der Bw,den Karabinern nach zu urteilen.
Habs nur ergoogelt, um mein Ansinnen etwas verständlicher zu machen. Auf der Seite stand etwas von 1963.

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 Betreff des Beitrags: Re: Ladung Breite bei Anhängern
BeitragVerfasst: Montag 10. Dezember 2012, 00:36 
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Registriert: Freitag 3. Februar 2012, 22:29
Beiträge: 20
Wohnort: Bergisches Land
Also das mit der Mitfahrt z.B. auf Anhängern im LoF Bereich ist in der Tat noch erlaubt.
Beim Bund war die Mitfahrt auf der Ladefläche auch lange Zeit Gang und Gäbe. Jeder der hier den Lkw Führerschein gemacht hat kann sich sicher an die unbequemen Holzsitzbänke auf den 5 to Lkw erinnern. Anfang der 90er wurden dann die Sicherheitsvorschriften verschärft. Es musste eine Verbindung zum Fahrer bzw. Führer des Kfz bestehen - wurde zumeist über einen "Summer" gelöst. Auch wurden Sicherheitsgurte eingeführt... .Dennoch kam es zu schweren Unfällen, insbesondere mit den Infanterie-Mogs bei der Ausbildung aber auch im Einsatz in Bosnien, Kosovo und Afghanistan. Die fuhren aber auch regelmäßig zwischen 60 und 80. Mittlerweile hat man dafür sehr aufwändige Sitzbänke mit Recaro Sitzen, Überrollbügel und Hosenträgergurten entworfen - na ja, dadurch das meines Wissen nach fast niemand mehr mit einem ungepanzerten Fahrzeug im Einsatz fährt eigentlich auch überkommen.
Aber zurück zu Lof... ich finde man sollte da die Kirche auch mal im sprichwörtlichem Dorf lassen. Wenn jemand auf einem 25 km/h Anhänger mitfährt und vernünftig sitzt dabei ist das doch immer noch sicherer als hinten auf einem 50er Moped zu sitzen wie der Affe auf dem Schleifstein - geschweige denn auf einer xxy 1000er Habajusa - oder wie auch immer die Höllenmaschienen heißen die bei uns mit 180 mit Sozius um die Kurven geschossen kommen.
Wie auch immer... Sicherheit und gesunder Menschenverstand sollten doch auch immer mitfahren!

EM


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