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BeitragVerfasst: Sonntag 12. August 2012, 22:16 
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Registriert: Sonntag 17. Februar 2008, 21:47
Beiträge: 100
Hallo liebe Sägegestörte!
Wende mich an die Gemeinschaft mit einer blöden Frage.
Habe seit 6Wo.einen IHC 453 um mein Brennholz aus dem Wald zu holen.
Diesen Trecker habe ich auf schwarze Nummern angemeldet,passend dazu habe ich mir einen sog."Gummiwagen"
mit 4To.Zuladung gegönnt.
Meine Frage an euch ist:muss ich diesen Anhänger extra anmelden,oder ist er über das Zugfahrzeug mitversichert?????

Gruß,der Axel


PS.:mit dem Trecker das Holz aus dem Wald rücken ist ja so eine geile Sache im Gegensatz zum PKW mit Anhänger....!!!

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MS 260
Güde Spalter
IHC 453+5To. Anhänger


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BeitragVerfasst: Sonntag 12. August 2012, 22:44 
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Registriert: Donnerstag 31. Januar 2008, 13:42
Beiträge: 505
Wohnort: Bei Bonn / Alter: 31
Wegeditiert aufgrund von falschen Informationen meinerseits :?


Zuletzt geändert von Christian1984 am Montag 13. August 2012, 18:43, insgesamt 4-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Montag 13. August 2012, 00:09 
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Registriert: Montag 4. Juni 2012, 21:51
Beiträge: 1788
Hallo Axel,

die Aussagen von Christian1984 sind leider völlig falsch !!!!

Zu deiner Frage, der nicht zugelassene Anhänger ist auch nicht über deinen Schlepper mitversichert !! Bei einem Unfall (und nicht nur dann) kannst du riesige Probleme bekommen !

Ich empfehle dir mal zu diesem Thema im Forum zu suchen, dann siehst du das nicht zugelassene Anhänger hinter einem Schlepper mit schwarzem Nummernschild nicht erlaubt sind !

Unabhängig davon, das wichtigste ist es am besten vor Ort mal mit einem TÜV/Dekra/GTÜ usw. - Ingenieur zu sprechen. Dieser kann dir dann genau sagen ob überhaupt und unter welchen Umständen dein Anhänger zulassungsfähig gemacht werden kann.

Bin selber "super glücklich" mit meinem Schlepper (schwarzes Kennzeichen) und dem versichertem Anhänger unterwegs zu sein ! Das gute Gefühl ist für mich mit Geld nicht aufzuwiegen !
Aber nochmals, das wichtigste ist es mit einem TÜV-Prüfer die Sache vorher zu besprechen, erst dann siehst du ob es überhaupt Zweck hat Geld zu investieren !
Deine Aussage
Zitat:
PS.:mit dem Trecker das Holz aus dem Wald rücken ist ja so eine geile Sache im Gegensatz zum PKW mit Anhänger....!!!
kann ich nur unterschreiben, "viel besser geht nicht"!

Gruß
Klaus


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BeitragVerfasst: Montag 13. August 2012, 08:13 
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Registriert: Mittwoch 14. September 2011, 09:13
Beiträge: 8198
Wohnort: Bonn
Schau mal hier

Bei schwarzer Nummer muss der Anhänger angemeldet sein.

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BeitragVerfasst: Montag 13. August 2012, 09:19 
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Registriert: Dienstag 14. Juli 2009, 11:01
Beiträge: 3296
Wohnort: Südniedersachsen
Jo! Muss angemeldet werden!!

Noch dazu brauchst du Führerschein BE oder einen entsprechenden LKW-Lappen. Sonst fährst du ohne Führerschein...!! :pfeifen:

Brennholz privat aus dem Wald zu karren ist kein LOF-Zweck und Führerschein L und T gelten hier nicht!


Grüße!


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BeitragVerfasst: Montag 13. August 2012, 09:34 
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Beiträge: 1283
Wohnort: Kremperheide / Itzehoe
Nicht immer so viel Kopf um solche Kleinigkeiten machen - Anhängen und losfahren / wo kein Kläger da kein Richter...

Und die Polizei kennt auch nicht alle Regeln und Gesetze / Hier zählt eher die bessere Ladungssicherung

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BeitragVerfasst: Montag 13. August 2012, 10:35 
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Beiträge: 8198
Wohnort: Bonn
... bis mal was passiert! :pfeifen:

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BeitragVerfasst: Montag 13. August 2012, 10:41 
Zitat:
Nicht immer so viel Kopf um solche Kleinigkeiten machen - Anhängen und losfahren / wo kein Kläger da kein Richter...
Käse. Wenn was passiert, haftet er mit seinen ganzen Vermögenswerten!


Keine grüne Nummer, kein Folgekennzeichen, keine Versicherung. Fertig.

Nicht ohne Grund kann man bei den einschlägigen Rückewagenherstellern/Kipperherstellern für Aufpreis die sog. Zulassungsfähigkeit erkaufen.
D.h. in der Regel, dass die Lichttechnischen Anlagen etc. aufgerüstet sind und ein Gutachten beiliegt, bzw. ein Brief, durch welcher der Anhänger sogar auf ein schwarzes Kennzeichen angemeldet werden könnte (Rahmennummer etc.)
Frage unseren Charly mal, welcher sich sogar seinen selbstgebauten Meterholzwagen auf schwarze Nummer laufen ließ.


Und auch bei grüner Nummer, nur mal nice to know, ist die Versicherung nur gegeben, wenn Schlepper und Anhänger eine sog. ziehende Verbindung eingegangen sind.

Sollte sich also mal ein Kipper selbstständig machen, weil er abgestellt war, greift hoffentlich die Haftpflicht des Besitzers. :kopfschuettel:


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BeitragVerfasst: Montag 13. August 2012, 11:38 
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Registriert: Montag 4. Juni 2012, 21:51
Beiträge: 1788
Hallo CCNP,
Zitat:
Nicht immer so viel Kopf um solche Kleinigkeiten machen - Anhängen und losfahren / wo kein Kläger da kein Richter...

Und die Polizei kennt auch nicht alle Regeln und Gesetze / Hier zählt eher die bessere Ladungssicherung
So ein Schwachsinn !!

Die Polizei kennt sich mit verkehrstechnischen Dingen relativ gut aus da sie heutzutage besonders in diese Richtung geschult werden !
Selbst die "nichtwissenden" Polizisten rufen heute bei der Einsatzstelle an um die Sachlage abzuklären, dort sitzt immer ein fachlich geschulter Mann der sofort per Funk durchgibt was Sache ist.

Falls sie dich anhalten und erwischen bist du "locker" 1000,-€ los + Punkte in Flensburg + Anzeigen wegen Steuerhinterziehung und Versicherungsbetrug !

Prost Mahlzeit, für das Geld kannst du dir wahrscheinlich 10 Jahre lang 10 Raummeter kammergetrocknetes Buchenholz a' 100 € ans Haus liefern lassen, vom Führerschein-Entzug ganz zu schweigen.

Wie Shockwave schon erwähnte hast du absolut keinen Versicherungsschutz und falls du ein Kind mit deinem angemeldeten Schlepper + nicht zugelassenem Anhänger überfährst wird dir alles was du besitzt entzogen (Geld/inklusive Lohnpfändung, Immobilien und sonstige Vermögenswerte + Taschenpfändung)!

Wenn Du unbedingt meinst kannst du ja deine "Irrsinnsfahrten" machen, aber andere hier fragende Personen zu so etwas zu verleiten finde ich absolut nicht in Ordnung !

Ostermann


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BeitragVerfasst: Montag 13. August 2012, 16:04 
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Registriert: Sonntag 5. Juli 2009, 18:08
Beiträge: 1148
Als was ist der Schlepper angemeldet?

Zugmaschine? -dann kein Folgekennzeichen.Anhänger muss seperat angemeldet und versichert werden.

Land & forstwirtschafdtliche Zugmaschine? - dann schwarzes Folgekennzeichen.Anhänger ist über die Zugmaschine versichert.

Grün gibt's nur mit Steuerbefreiung.

MfG

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Das Leben ist zu kurz für schlechtes Werkzeug!


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BeitragVerfasst: Montag 13. August 2012, 16:36 
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Registriert: Donnerstag 19. November 2009, 18:49
Beiträge: 1283
Wohnort: Kremperheide / Itzehoe
Ich bin da nicht so ängstlich / Führerscheinklasse 2 vorhanden und dann geht das schon. Bisher gab es nie Probleme
Und die ein oder andere Kontrolle gab es schon

....... :GG:

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BeitragVerfasst: Montag 13. August 2012, 17:22 
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Registriert: Montag 4. Juni 2012, 21:51
Beiträge: 1788
Ob du nun den Führerschein Klasse 2 oder eine leere Butterbrot-Papiertüte in der Tasche hast, bei einem Unfall mit nicht zugelassenem Anhänger ist das fast "wurscht".

Ein versteuerter und versicherter Anhänger in der vom Themen-Eröffner genannten "Gewichtsklasse" kostet im Monat ca. 15,- € !
Wenn man den nur im Winter und Frühjahr vier Monate für die Holzernte anmeldet ist das nicht viel, manche Raucher haben diese Summe in 1o Tagen "verraucht" !

"Geiz ist nicht geil" (eher etwas anderes) !


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BeitragVerfasst: Montag 13. August 2012, 21:54 
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Registriert: Dienstag 5. April 2011, 22:26
Beiträge: 2564
Zitat:
Die Polizei kennt sich mit verkehrstechnischen Dingen relativ gut aus da sie heutzutage besonders in diese Richtung geschult werden !

Selbst die "nichtwissenden" Polizisten rufen heute bei der Einsatzstelle an um die Sachlage abzuklären, dort sitzt immer ein fachlich geschulter Mann der sofort per Funk durchgibt was Sache ist.

Falls sie dich anhalten und erwischen bist du "locker" 1000,-€ los + Punkte in Flensburg + Anzeigen wegen Steuerhinterziehung und Versicherungsbetrug !

Ostermann
Hallo Ostermann.

Nett, dass Du für unsere Firma eine Lanze brichst.

Gib mir doch bitte mal die Telefonnummer der von Dir zitierten Leitstelle und die Tatbestandnummer von "locker 1000.-€. Punkte und Verstoß gegen die AO.

Das würde ich mir dirket in mein Notizheft schreiben, damit ich besser Bescheid weiß. Wissen ist Macht!

Danke für Deine Bemühungen im Voraus

Gruß

Renni


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BeitragVerfasst: Montag 13. August 2012, 23:39 
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Registriert: Montag 4. Juni 2012, 21:51
Beiträge: 1788
Hallo Renni,

hat mir ein Polizist gesagt !
Aber das ist doch wohl auch ziemlich egal, auch wenn nur die Hälfte der Strafe fällig wäre ist das Verhalten von CCNP absolut nicht in Ordnung.
Oder findest du das als Polizist gut wenn jemand mit seinem nicht zugelassenem Anhänger durch die Gegend gondelt und vielleicht Menschen gefährdet weil er z.B keine vorschriftsmäßigen Bremsen an der "Karre" hat ?

Gruß
Ostermann


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BeitragVerfasst: Dienstag 14. August 2012, 00:42 
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Registriert: Sonntag 17. Februar 2008, 21:47
Beiträge: 100
Da sag ich doch mal vielen Dank für eure Antworten,Führerschein für die ganze Sache habe ich.
Also werde ich dann mal mit meinen Gespann zum TÜV (o.ä.)fahren und den Anhänger einer Überprüfung unterziehen :(
Ach ja:Steuern und Versicherung ja auch noch,typisch Deutsch halt :super:
Aaaber..und da gebe ich euch recht,wehe es passiert was.......
Gruß,der Axel

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BeitragVerfasst: Dienstag 14. August 2012, 07:53 
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Registriert: Montag 18. Juni 2012, 20:24
Beiträge: 75
Meines Wissens nach braucht man mit einem 40km/h Schlepper mit einem 25 km/h Kipper dahinter keine Anmeldung nur ein 25er Schild sichtbar aufgeklebt und funktionierende Beleuchtung und was halt noch so funktionieren sollte. Falls ich falsch liege bitte ich um Berichtigung

_________________
Gruß René


Gerätschaften:
Stihl MS 290
Deutz D40 l


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BeitragVerfasst: Dienstag 14. August 2012, 08:36 
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Registriert: Montag 4. Juni 2012, 21:51
Beiträge: 1788
Hallo Deere 3350,

diese generelle Aussage ist falsch !
Einfach mal die Suche im Forum bemühen, da wurde schon genug drüber geschrieben !

Gruß
Ostermann


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BeitragVerfasst: Dienstag 14. August 2012, 09:09 
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Registriert: Sonntag 25. September 2005, 10:19
Beiträge: 7512
Wohnort: Iserlohn
Deere 3350
fast richtig.

Mache mir das mal einfach, landwirtschaftliches Gefährt:
Wenn der Anhänger jünger ist als ein Stichtag vor vielen Jahren, brauchst du eine ABE. Die musst du aber nicht mitführen. Du darfst egal wie schnell die Zugmaschine kann, nur max. 25km/h real fahren.
Der Anhänger muss verkehrstüchtig sein. Beispiel: Bremse, Licht, Folgekennzeichen und nicht vergessen, das 25km- Schild!

Die ABE für einen Anhänger nachträglich zu bekommen ist nicht immer einfach.
Am einfachsten ist:
Der Hersteller des Anhänger existiert noch und will seine Altkunden bei Laune halten.
Da mit dem Anhängerhersteller Kontakt aufnehmen und das weitere Vorgehen beraten. Es gibt da verschiedene Wege.
Nach mehr Aufwand sieht das aus, wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder nichts mehr mit seinen Altkunden zu tun haben will. Dann kommt in den alten Bundesländern der TÜV und in den neuen Bundesländern die Dekra in Spiel. Nicht jeder da gibt da die gleichen Auskünfte :pfeifen:

Was der TÜV da sehen will: Typenschilder an Achse, Bremse, (Deichsel) und eines für das ganze Fahrzeug. Weiteres mit dem Prüfer vorher verhandeln. Am besten ein Papier mit den Hausaufgaben geben lassen.

Dann viel Erfolg
Hainbuche

_________________
Wenn's nix wird, wird's feuerholz


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BeitragVerfasst: Dienstag 14. August 2012, 10:04 
Zitat:
Wenn der Anhänger jünger ist als ein Stichtag vor vielen Jahren, brauchst du eine ABE.
....und das war der Stichtag zur Mitte der 60er!!

Alles danach ist zulassungsfrei wenn, Grüne Nummer + 25 km/h. Über die Verkehrstüchtigkeit ist im Falle des Falles das Gericht bemüht, den Halter/Fahrer am Schlawittchen zu packen, wenn was nicht gepasst hat.

Ich gebe mal hier eine kleine Geschichte zum Besten, auch wenn sie mich über die Vorgehensweise der Ordnungshüter nachdenken lässt-
Im gleichen Atemzug sage ich aber, dass ich Kontrollen befürworte, wenn sie mit Augenmaß und korrekt vonstattengehen und dem Ordnungsgedanken folgen, statt pers. Befindlichkeiten zu befriedigen.

Keine Namen, keine Orte...

- Ballentransport von Feld zur Lagerscheune
- Neuer Schlepper, neuer Pronar-Ballenwagen, DruLuBremse, Lichtanlage alles neu....Spanngurte als Zurrmittel.

Polizei hält an.

- Heisser Tag, leider keinen Führerschein (Geldbeutel) dabei, da ging es schon los. Führerschein aber ca. 1 km Luftlinie im Haus, könnte man ja noch nachholen, wenn man Verständnis für Landwirtschaft mitbringt.

- Gemäkelt wurde: Das 25 km/h Schild fehle, darum müsse der Anhänger ja zugelassen sein!
- Grund: Anhänger war knackeneu und nur von einem anderen, befreundeten Landwirt geliehen
- Aufregung durch Polizei: Das hieße ja, kein Folgekennzeichen aus dem eigenen Betrieb, Steuerhinterziehung!!
- Nein, aber das mit dem 25 km/h Schild holen wir nach. Kleben eines auf
- Weiterer Punkt des Makels: Unzureichende Ladungssicherung
- Es waren bereits mehrer Spanngurte verlegt, jedoch hätte jeder der ungef. 20 Ballen einen Gurt haben müssen.
- Frage zurück: Ich habe mal was von Formschluss in der Ladungssicherung gehört....so auch hier gegeben, durch den speziellen Aufbau.
- Fragezeichen....egal, unzureichende Sicherung, basta.
- Über abfällige Bemerkungen zum Beruf des Winzers/Landwirtes spreche ich hier mal nicht im Detail.

Und nein, ich bin nicht der Fahrer gewesen :P .....

Was will ich damit sagen, macht es so wie der Gesetzgeber es verlangt, wir reden ja nicht von einem Parkdelikt im ruhenden Verkehr, wenn da was schief geht.
Ja, ich gebe euch Recht, das ist teilweise verworren und auch anstrengend, bis man da mal durchblickt, aber darum leben wir auch in einem geordneten, sauberen Deutschland, und nicht in einem Hottentottenland!
Das ist eben der Preis.

So und nun muss ich wieder zum Ballenfahren :mrgreen:


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BeitragVerfasst: Dienstag 14. August 2012, 15:17 
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Registriert: Montag 4. Juni 2012, 21:51
Beiträge: 1788
Hallo Shockwave,
Zitat:
...und das war der Stichtag zur Mitte der 60er!!
habe mal gegoogelt, genau genommen war es der 1. Juli 1960, es gibt aber eine Einschränkung !

http://www.fendt-oldtimer.de/index.php? ... eadID=9012

@Hainbuche

Deere 3350 hat nicht ausdrücklich nach LOF gefragt, dehalb meine/diese Antwort !
Diese "Geschichte" gilt also nur für Schlepper mit grünem Kennzeichen, bei schwarzem Kennzeichen wäre sie gesetzwidrig.

Gruß
Ostermann


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